Dem schließe ich mich grds. an. Allerdings hilft die Zahlung über PayPal wenig, wenn sich erst nach geraumer Zeit Fragen, z.B. der Gewährleistung stellen.
Ich muss euch jedoch leider auch seitens des Inhabers mitteilen, dass mit mir in Verbindung stehende Personen - also evtl. auch ihr(?) - als Kunden bei ihm sowieso nicht mehr erwünscht sind. Ich bin nun zu allem Unglück dort zusätzlich mit einem Hausverbot belegt Aber der Reihe nach:
Im Februar habe ich dort einen neuen Cosa-Scheinwerfer für meine PX bestellt und auch flott erhalten. Soweit, so gut. Letzte Woche fiel dann die Streulichtscheibe während der Fahrt aus dem Scheinwerfer und zerbarst auf dem Asphalt in tausend Stücke. Reklamation per Mail, Bilder übersandt verbunden mit der höflichen Bitte, mir doch im Rahmen der Gewährleistung nachzuliefern.
Darauf hin bekam ich eine als Ablehnung zu wertende Mail, mit welcher mir entgegengehalten wurde, dass
- er ja gar nicht wissen könne, ob das überhaupt sein Scheinwerfer gewesen sei,
- so eine Linse ja "mit Sicherheit" nicht von selbst rausfalle,
- er ja gar nicht nachvollziehen könne, wie der Scheinwerfer verbaut und behandelt worden sei
- wie die Vespa denn so abgestellt wurde sowie
- überhaupt und etc..
Ich musste ihm in meiner Folgemail zunächst darin zustimmen , dass so eine Linse tatsächlich üblicherweise nicht von selbst rausfällt, eine Mangelfreiheit allerdings vorausgesetzt. In diesem Zusammenhang habe ich auch unterstellt, dass ihm sicher die Rechtslage bekannt sei, wonach bei Auftreten eines Mangels innerhalb von sechs Monaten vermutet wird, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war (hier also im Ergebnis eine wohl mangelhafte Verklebung). Darüber hinaus habe ich ihm mitgeteilt, dass ich einen neutralen Zeugen dafür habe, dass der von ihm übersandte Scheinwerfer in meine PX verbaut worden ist.
Sodann habe ich ihm angeboten, ihm den Scheinwerfer zur Prüfung der Identität und Mangelhaftigkeit zu übersenden, hierfür jedoch ggf. um Anweisung eines Vorschusses i.H.v. EUR 6,95 für einen versicherten Versand gebeten. Vorsorglich habe ich allerdings noch unter Hinweis auf meine berufliche Tätigkeit auch darauf Aufmerksam gemacht , dass ich keine Schrauberqualitäten besitze und der Roller so nicht mehr betriebsfähig sei, ich diesen zum Zwecke des Ausbaus des fehlerhaften Scheinwerfers also durch einen zu beauftragenden Unternehmer zu einer Werkstatt verbringen und dort den Scheinwerfer kostenpflichtig ausbauen lassen müsste, die Kosten hierfür - ebenso wie für den Neueinbau eines Ersatzscheinwerfers - im Ergebnis dann von ihm getragen werden müssten. Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.
Da ich privat allerdings ungerne streite und ein Freund pragmatischer Lösungen bin, habe ich in Ansehung dieser Lappalie von rund EUR 90.- nochmals angeregt, dass er mir doch einfach einen neuen Scheinwerfer schickt, oder, alternativ, die von mir seinerzeit geleistete Zahlung zurücküberweist und ich in diesem Falle auf meine weitergehenden Rechte verzichten würde.
Das Geld habe ich dann unverzüglich erstattet erhalten, zuvor wurde mir allerdings noch mitgeteilt, dass meine Frau, der neutrale Zeuge, ich sowie sämtliche mit mir "in Verbindung stehende Dritte" als Kunden dort nicht mehr erwünscht seien und mir ein Hausverbot ausgesprochen (). Da ich aufgrund seiner vagen Formulierung nicht sicher weiß, ob er nicht auch euch als mit mir "in Verbindung" stehend einordnet, gebe ich das natürlich höchst vorsorglich hier mal weiter. So ganz wertneutral.