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milan

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Leistungen von milan

tycoon

tycoon (7/12)

743

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  1. 8 Seiten Diskussion und 2 Jahre später: Magst noch einen Abschlussbericht geben, @Mr.Green?
  2. milan

    Tatort

    Auf den Film schauen hat sich auch eher nicht gelohnt. So ein Quatsch. Überzeichnet, ohne dabei lustig oder anderweitig besonders zu sein. Nun gut, besonders unsinnig vielleicht.
  3. finde keinen Kotz-Smiley (gegenseitiges Ankotzen, , wäre unangemessen). Dann lieber ne inkontinente Vespa.
  4. Sorry, ersetze "du" durch "er" Nur, wenn du, sorry, er Mofa fahren würde(st). Nicht bei einer Moffa. Im Übrigen ist -icker die Steigerungsform von -iger.
  5. Wie war noch mal der Topic-Titel? Wenn er's findet, findet er's halt . Ich find's auch so ein bisserl . So, wie ich eigentlich das ganze Topic finde. Überall -Zeigefinger und -Besserwisser bzw -Bessermachermacher. halt. Und, übrigens, wenn du mich mit deiner Moffa echt versägen tät'st, fänd ich's noch viel -icker.
  6. Du hast einen Fehler in deinem Leben begangen. Passiert. Es geht darum, dass es nicht noch einmal passiert.
  7. Außerhalb von vertraglicher/vorvertraglicher Haftungen, also insbesondere im in Verkehrsunfallsachen relevanten Deliktsrecht ist nach § 823 I BGB das Vermögen als Solches nicht geschützt, sondern die dort genannten Rechtsgüter (z.B. Leib, Leben, Eigentum, Freiheit etc.). Das Vermögen wird nur über § 823 II BGB geschützt, dann also, wenn durch die Verletzungshandlung gleichzeitig ein sog. Schutzgesetz verletzt wird, wozu insbesondere Straftatbestände zählen. Kommt bei Verkehrsunfällen vor, in der Mehrheit der Fälle allerdings nicht. Wenn die Omma die Pedale verwechselt, wird hierdurch kein Schutzgesetz verletzt. In Betracht käme evtl. und ggf. (fahrlässige) Körperverletzung als Schutzgesetz/Verletzung eines Schutzgesetzes. Allerdings setzt dann ein Schadensersatzanspruch noch voraus, dass der Schaden "dem Schutzzweck" der Norm unterfallen muss. Die verletzte Norm, hier Körperverletzung, muss also darauf ausgelegt sein, gerade den konkreten Schaden, hier also deinen Gewinnausfall etc. zu verhindern. Wenn du deinen Termin aufgrund der Körperverletzung nicht wahrnehmen kannst, kann das als zu erstattender Gewinn/Verdienstausfall dem Schadensersatzanspruch unterfallen. Das ist in § 842 BGB ausdrücklich geregelt. Resultiert der verpasste Termin nicht aus Verletzung, sondern z.B. weil du dein Auto nicht nutzen konntest, wird es mit Schadenersatz nix werden. Im Übrigen wird, wenn überhaupt, nur DEIN Gewinn-/Verdienstausfall erstattet, also der des tatsächlich geschädigten. Der Deal selbst wird aber eher deinem Arbeitgeber entgangen sein. Die 25 Mio kann er sich also in die Haare schmieren. Und du dir auch. Anders allerdings evtl eine dir entgangene Prämie... Sehr komplexes Thema, das ist daher alles nur schemenhaft angerissen... ich bitte um Verständnis.
  8. Lustig. Vor ca 30 Minuten hat mir eine Liebschaft von damals ( um 1990 rum) ein Bild geschickt... 28,5 PS, vom null auf 100 in 59,4 Sekunden. Grund für dieses Auto: die meisten meiner Kumpel fuhren Käfer. Die Rundungen/das Design. Pistolenschaltung. Rolldach. Frauenfaktor. Also bei den richtigen davon. Preis. Allerdings rostet der Rahmen schneller als Luky Lukes Schatten ziehen konnte... Ich träume immer noch vom Fahrgefühl. Manchmal sind es keine angenehmen Träume... das Ding wankte und bremste bescheiden. Aber die Highlights damit waren eh meistens nicht im Fahren. Eher im Stand. Und es scheint auch bei anderen positiv in Erinnerung geblieben zu sein. Nach der Nachricht von vorhin zu urteilen
  9. Und wie kommen die an den Abholschein?
  10. sorry, sitze auf dem Schlauch. Kannst du das mal für Doofe erklären?
  11. Gute Frage! Ich kenne jetzt das "System" ADAC leider nicht. Ich vermute, es ist tatsächlich eine Vereinsmitgliedschaft. Die "Leistungen" des ADAC werden aber vermutlich mit Verträgen/Versicherungsverträge mit Dritten hinterlegt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Verein selbst diese erbringt, jedenfalls nicht bei Krankenversicherung etc.. Da müsste man sich die Rechtslage dann tatsächlich noch einmal genau ansehen... Edit: Hab' gerade mal nachgesehen, Leistungserbringer/Anspruchsgegner ist tatsächlich die Versicherungs AG. Und da liegen (Gruppen) Verträge zugrunde: klick
  12. Ganz grundsätzlich: Solange keine Eingriffe in das "alte" Vertragsverhältnis vorgenommen worden sind (egal welche), dürften grds. die "alten" Vertragsbedingungen weitergelten. Eine einseitige Anpassung durch einen der Vertragspartner - jedenfalls im Hinblick auf Hauptleistungspflichten - ist nicht möglich, selbst dann, wenn so etwas in den AGB vorgesehen wäre. Das Thema ist bei den Banken bis zum BGH gegangen. Die Banken hatten betreffend Bankentgelte Klauseln in den AGB, dass hier das jeweilige, aktuelle Leistungsverzeichnis gelten solle. Unwirksam laut BGH. Ebenso hat der BGH es abgelehnt, dass durch die bloße Mitteilung der Änderung seitens der Bank und die Weiternutzung des Kunden "konkludent", also durch schlüssiges Verhalten eine Vertragsänderung zustande gekommen sei. Im Ergebnis hatten jetzt die Banken die Situation, dass sie tausende Vertragsbeziehungen, die teilweise jahrzehntealt waren, zu unterschiedlichsten Bedingungen führen mussten. Und teilweise waren/sind die Verträge so alt, dass sie selbst diese Bedingungen nicht mehr kennen... Also, immer die Alten Verträge und Bedingungen, die zum Abschlusszeitpunkt gelten sorgsam aufbewahren, damit man diese im Streitfall nachweisen kann.
  13. milan

    Scooterist gesucht

    Er hat keinen Bauch. Seine Haxen sind nur ein bisserl zu weit hinten angeschraubt.
  14. Hat jemand Erfahrung mit Service bzw Vertragsmöglichkeiten außerhalb EU, konkret Westbalkan (Nordmazedonien, Albanien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina)?
  15. Wir haben wohl einen ähnlichen Urlaubsfokus. Danke nochmal für deine Korsikatipps Wir werden mit der Fähre von Venedig nach Nordgriechenland/Igoumenitsa übersetzen und zunächst durch die dortige Bergwelt tingeln und die hängenden Klöster von Meteora mitnehmen. Dann durch Nordmazedonien, Albanien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Slowenien und Österreich zurück. Alles durchs Hinterland, nicht die Küstenregionen. Wenn du noch Tipps hast, gerne Sieht auch interessant aus! Allerdings soll es tatsächlich Iseosee sein, das liegt m.E. prima zwischen sehr vielen Möglichkeiten und ist noch nicht so touristisch.
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