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milan

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  1. @hacki, du benutzt den confused Smiley. Ich Versuch es mal nach meinem Verständnis aufzulösen: Was nicht zulässig ist, ist das hochschieben eines Beitrags vor Ablauf von sieben Tagen. Das hat Beo auch nicht getan, da er zum Zeitpunkt seines Nachtrags bereits ganz oben stand. Was nicht „verboten“ ist, jdf nicht generell, ist in einem eigenen Verkaufstopic weitere Beiträge, ggf. auch als Nachtrag zu schreiben. Warum auch? Der Zusatz in den Regeln, etwaige Nachträge ggf in den ersten Beitrag hineinzueditieren, zielt für jeden erkennbar nur darauf ab, dass das Pushen vor Ablauf von sieben Tagen nicht mit der billigen Ausrede des Nachtragens von Informationen umgangen wird. Warum du auf Beos Nachtrag recht ruppig reagierst, versteh‘ ich unabhängig davon nicht ganz. Er ist für mich jetzt nicht so der per se verhaltensauffällige Delinquent. Eventuell hast‘ einfach nen anstrengenden Tag gehabt?
  2. Locker bleiben. Ja, Regeln sind Regeln. Aber Beo war zum Zeitpunkt der Ergänzung eh ganz oben, so dass es kein Push im Sinne des Verbotsgesetzes war. FREIGESPROCHEN!
  3. - - - - - Pfand bei Probefahrt, z.B. Personalausweis, Autoschlüssel - gemeinsam Geld bei der Bank einzahlen, um Blüten zu vermeiden. PayPal "Freunde" wäre auch eine Variante.
  4. Auch von mir die besten Wünsche. Auf eine möglichst lange, möglichst bald wieder beschwerdefreiere Zeit mit deiner Family.
  5. Nix gegen zwei Spiegel, aber die eckigen Fliegenklatschen am sonst recht runden Design der PX sind echt ein wenig "speziell"...
  6. Vermutlich alles eine Frage des Preise. Was ist das eigentlich für ein Spiegel, den du da dran hast? Passt der problemlos an die original Halterung? Sieht man in dem gut? Armverrenkung erforderlich?
  7. 8 Seiten Diskussion und 2 Jahre später: Magst noch einen Abschlussbericht geben, @Mr.Green?
  8. milan

    Tatort

    Auf den Film schauen hat sich auch eher nicht gelohnt. So ein Quatsch. Überzeichnet, ohne dabei lustig oder anderweitig besonders zu sein. Nun gut, besonders unsinnig vielleicht.
  9. finde keinen Kotz-Smiley (gegenseitiges Ankotzen, , wäre unangemessen). Dann lieber ne inkontinente Vespa.
  10. Sorry, ersetze "du" durch "er" Nur, wenn du, sorry, er Mofa fahren würde(st). Nicht bei einer Moffa. Im Übrigen ist -icker die Steigerungsform von -iger.
  11. Wie war noch mal der Topic-Titel? Wenn er's findet, findet er's halt . Ich find's auch so ein bisserl . So, wie ich eigentlich das ganze Topic finde. Überall -Zeigefinger und -Besserwisser bzw -Bessermachermacher. halt. Und, übrigens, wenn du mich mit deiner Moffa echt versägen tät'st, fänd ich's noch viel -icker.
  12. Du hast einen Fehler in deinem Leben begangen. Passiert. Es geht darum, dass es nicht noch einmal passiert.
  13. Außerhalb von vertraglicher/vorvertraglicher Haftungen, also insbesondere im in Verkehrsunfallsachen relevanten Deliktsrecht ist nach § 823 I BGB das Vermögen als Solches nicht geschützt, sondern die dort genannten Rechtsgüter (z.B. Leib, Leben, Eigentum, Freiheit etc.). Das Vermögen wird nur über § 823 II BGB geschützt, dann also, wenn durch die Verletzungshandlung gleichzeitig ein sog. Schutzgesetz verletzt wird, wozu insbesondere Straftatbestände zählen. Kommt bei Verkehrsunfällen vor, in der Mehrheit der Fälle allerdings nicht. Wenn die Omma die Pedale verwechselt, wird hierdurch kein Schutzgesetz verletzt. In Betracht käme evtl. und ggf. (fahrlässige) Körperverletzung als Schutzgesetz/Verletzung eines Schutzgesetzes. Allerdings setzt dann ein Schadensersatzanspruch noch voraus, dass der Schaden "dem Schutzzweck" der Norm unterfallen muss. Die verletzte Norm, hier Körperverletzung, muss also darauf ausgelegt sein, gerade den konkreten Schaden, hier also deinen Gewinnausfall etc. zu verhindern. Wenn du deinen Termin aufgrund der Körperverletzung nicht wahrnehmen kannst, kann das als zu erstattender Gewinn/Verdienstausfall dem Schadensersatzanspruch unterfallen. Das ist in § 842 BGB ausdrücklich geregelt. Resultiert der verpasste Termin nicht aus Verletzung, sondern z.B. weil du dein Auto nicht nutzen konntest, wird es mit Schadenersatz nix werden. Im Übrigen wird, wenn überhaupt, nur DEIN Gewinn-/Verdienstausfall erstattet, also der des tatsächlich geschädigten. Der Deal selbst wird aber eher deinem Arbeitgeber entgangen sein. Die 25 Mio kann er sich also in die Haare schmieren. Und du dir auch. Anders allerdings evtl eine dir entgangene Prämie... Sehr komplexes Thema, das ist daher alles nur schemenhaft angerissen... ich bitte um Verständnis.
  14. Lustig. Vor ca 30 Minuten hat mir eine Liebschaft von damals ( um 1990 rum) ein Bild geschickt... 28,5 PS, vom null auf 100 in 59,4 Sekunden. Grund für dieses Auto: die meisten meiner Kumpel fuhren Käfer. Die Rundungen/das Design. Pistolenschaltung. Rolldach. Frauenfaktor. Also bei den richtigen davon. Preis. Allerdings rostet der Rahmen schneller als Luky Lukes Schatten ziehen konnte... Ich träume immer noch vom Fahrgefühl. Manchmal sind es keine angenehmen Träume... das Ding wankte und bremste bescheiden. Aber die Highlights damit waren eh meistens nicht im Fahren. Eher im Stand. Und es scheint auch bei anderen positiv in Erinnerung geblieben zu sein. Nach der Nachricht von vorhin zu urteilen
  15. Und wie kommen die an den Abholschein?
  16. sorry, sitze auf dem Schlauch. Kannst du das mal für Doofe erklären?
  17. Gute Frage! Ich kenne jetzt das "System" ADAC leider nicht. Ich vermute, es ist tatsächlich eine Vereinsmitgliedschaft. Die "Leistungen" des ADAC werden aber vermutlich mit Verträgen/Versicherungsverträge mit Dritten hinterlegt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Verein selbst diese erbringt, jedenfalls nicht bei Krankenversicherung etc.. Da müsste man sich die Rechtslage dann tatsächlich noch einmal genau ansehen... Edit: Hab' gerade mal nachgesehen, Leistungserbringer/Anspruchsgegner ist tatsächlich die Versicherungs AG. Und da liegen (Gruppen) Verträge zugrunde: klick
  18. Ganz grundsätzlich: Solange keine Eingriffe in das "alte" Vertragsverhältnis vorgenommen worden sind (egal welche), dürften grds. die "alten" Vertragsbedingungen weitergelten. Eine einseitige Anpassung durch einen der Vertragspartner - jedenfalls im Hinblick auf Hauptleistungspflichten - ist nicht möglich, selbst dann, wenn so etwas in den AGB vorgesehen wäre. Das Thema ist bei den Banken bis zum BGH gegangen. Die Banken hatten betreffend Bankentgelte Klauseln in den AGB, dass hier das jeweilige, aktuelle Leistungsverzeichnis gelten solle. Unwirksam laut BGH. Ebenso hat der BGH es abgelehnt, dass durch die bloße Mitteilung der Änderung seitens der Bank und die Weiternutzung des Kunden "konkludent", also durch schlüssiges Verhalten eine Vertragsänderung zustande gekommen sei. Im Ergebnis hatten jetzt die Banken die Situation, dass sie tausende Vertragsbeziehungen, die teilweise jahrzehntealt waren, zu unterschiedlichsten Bedingungen führen mussten. Und teilweise waren/sind die Verträge so alt, dass sie selbst diese Bedingungen nicht mehr kennen... Also, immer die Alten Verträge und Bedingungen, die zum Abschlusszeitpunkt gelten sorgsam aufbewahren, damit man diese im Streitfall nachweisen kann.
  19. milan

    Scooterist gesucht

    Er hat keinen Bauch. Seine Haxen sind nur ein bisserl zu weit hinten angeschraubt.
  20. Hat jemand Erfahrung mit Service bzw Vertragsmöglichkeiten außerhalb EU, konkret Westbalkan (Nordmazedonien, Albanien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina)?
  21. Wir haben wohl einen ähnlichen Urlaubsfokus. Danke nochmal für deine Korsikatipps Wir werden mit der Fähre von Venedig nach Nordgriechenland/Igoumenitsa übersetzen und zunächst durch die dortige Bergwelt tingeln und die hängenden Klöster von Meteora mitnehmen. Dann durch Nordmazedonien, Albanien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Slowenien und Österreich zurück. Alles durchs Hinterland, nicht die Küstenregionen. Wenn du noch Tipps hast, gerne Sieht auch interessant aus! Allerdings soll es tatsächlich Iseosee sein, das liegt m.E. prima zwischen sehr vielen Möglichkeiten und ist noch nicht so touristisch.
  22. Auch, wenn ich noch nicht ganz so lange dabei bin, sehe ich das auch so. Das GSF hat m.E. grds. gewisse Selbstreinigungskräfte. Zu großer Mist wird meist recht schnell eingenordet. Ich fände es prima, wenn das auch im Verkaufstopic so wäre (bliebe) und man sich in gewisser Art und Weise darauf verlassen könnte, dass zu großer Nepp oder absehbare Schwierigkeiten mit dem Hobel angesprochen werden. Nicht jeder, der im GSF unterwegs ist, ist ein absoluter Spezialist bis in die letzte Schraube. Dass die Grenzen fließend sind und Unstimmigkeiten damit vorprogrammiert, liegt natürlich auch auf der Hand… Aber wer einen Dummen sucht, soll halt tatsächlich zu KA gehen.
  23. Moin zusammen, nachdem es im Juni mit dem Mopped über den Westbalkan und damit etwas "abenteuerlicher" gehen wird, brauch ich zum Ausgleich für meine Holde im Herbst etwas Entspannteres. Gedacht habe ich an die Oberitalienischen Seen mit dem Camper inkl. Vespa, vor allem an Iseo- oder Idrosee bzw. die Gegend dort. Ich suche daher einen passenden Standort (keinesfalls Gardasee!) für den Camper für rund eine Woche. Habt ihr da Tipps für mich? Gerne natürlich auch andere Empfehlungen wie Highlights/Strecken/Ortschaften/Restaurants/Wanderrouten... was auch immer. Wer kennt die Gegend vor Ort? Danke im Voraus!
  24. Und? Was ist es denn jetzt geworden? (zitiert nach @Pholgix) Kann man einschätzen, wie stark sich diese Thematik bei einem Tuning wie angedacht tatsächlich auswirkt?
  25. Heute wieder geöffnet. Von den beiden Ringen war nur noch einer da, dessen eine Hälfte noch klebte, wo er sollte, die andere Hälfte hatte sich im Krümmer gelegt, ich konnte sie rausfriemeln. Der zweite Ring wird wohl weitergewandert sein. Läuft jetzt ohne Dichtung wieder prima. Ob das rausgefriemelte Teil den Luftstrom behindert, oder das noch dichtende Teil zu einer Überfettung geführt hat, kann ich so nicht sagen. Diese hier werden eingelegt, damit werde ich es wohl als nächstes versuchen. Schmierst du damit den gesamten Auslass ein, oder nur den oberen Rand? Wie dick machst du die Pampe drauf? Bei der Demontage macht das dann keine Probleme?
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