Nachdem das Baurecht bzw. einzelne Vorgaben relativ komplex sind, seid ihr gut beraten solche Bauvorhaben grundsätzlich mit den zuständigen lokalen Baubehörden abzuklären.
Damit man dabei aber nicht in Argumentationsnotstand gerät, sollte man sich im Vorfeld schon mal genauer mit der Thematik Standort und Größe befassen.
Auch sollte klar sein, dass die Bauordnungen und Vorgaben von Bundesland zu Bundesland variieren und immer auch lokale Vorschriften zu beachten sind.
Grundsätzlich regelt die sogenannte GRZ (Grundflächenzahl) wieviel Fläche auf einem Grundstück maximal verbaut werden darf. Diese gliedert sich in GRZ I (Grundflächenzahl aus dem Bebauungsplan) und GRZ II (Grundflächenzahl der Nebenanlagen). Die GRZ II darf die GRZ um bis zu 50% überschreiten allerdings maximal bis zu einem absoluten Kappungsfaktor von 0,8 (GRZI +GRZII)!
GROBBERECHNUNG:
In meinem Fall (München)
Grundstücksgröße: 865 m² (GRZ laut Bebauungsplan 0,4)
GRZ I= 865m²*0,4 = 342,4 m² für Hauptgebäude + direkte Anbauten
verbleiben für die GRZ II max. (Nebenanlagen ohne direkte Anbindung ans Hauptgebäude)
GRZ II = 0,4*0,5 = 0,2
865m²*0,2= 173m² für Nebenanlagen
GRZ I + GRZ II = 342,4m² + 173m² = 515,4 m²
Kappungsgrenze bzw. GRZ max. zulässig wäre 865m²*0,8 = 692m² (nicht erreicht)
Ihr seht je höher die Grundflächenzahl ist umso größer dürft ihr zwar bauen, allerdings umso mehr seid ihr bei den Nebenanlagen eingeschränkt, denn dann ist der Kappungsfaktor von 0,8 recht rasch erreicht!
Nehmen wir rechnerisch einen Faktor 0,6 für die GRZ laut Bebauungsplan an!
Dann wäre die GRZ I= 519m² für Hauptgebäude
GRZ II = 0,3 = 259,5 m² für Nebengebäude
Summe GRZ I + GRZ II = 778,5 m²
Kappungsgrenze 0,8 = max. 692 m²
(bedeutet das die GRZII Nebenanlagen um 86,5m² zu reduzieren ist)
GRZ II zulässig = 259,5m²-86,5m²= 173m² max. Fläche für Nebenanlagen
Die Kunst eines Architekten bei Neuplanung liegt jetzt in der optimalen Ausnutzung der verschiedenen GRZ´s um möglichst viel Fläche für Hauptgebäude und Nebenanlagen im baurechtlichen Sinne zu erzielen.
Bei Bestandsobjekten ist es für den Eigentümer oder Käufer von Interesse wieviel Fläche er schlussendlich noch verbauen darf, sowohl beim Hauptgebäude (Anbauten etc.) wie auch bei den Nebenanlagen (Gartenhaus, Pool, Lauben etc.)
Was gilt grundsätzlich als Hauptgebäude (GRZI) und was als Nebenanlage (GRZII)?
Im Groben kann man dazu vereinfacht sagen:
Alles was mit dem Hauptgebäude direkt baulich verbunden ist zählt zur GRZI und alles was baulich getrennt ist kann als Nebenanlage gewertet werden.
Heißt im Klartext: freistehende Garage, Ställe, Carboards, Pool, Gartenhaus, Laube, Wege, Zufahrten etc. sind bauliche Nebenanlagen.
Garagen, Pools, Laubengänge, Arkaden, Terrassen, Carboard die mit dem Hauptgebäude baulich verbunden sind, zählen allerdings zum Hauptgebäude.
Also ihr seht schon hier einiges an Interpretationsspielraum möglich. Alleine bei Ausführung einer Terrasse kann ich sie entweder baulich so ausführen, dass sie in die GRZI fällt oder "schwimmend" ohne direkter Anbindung an das Hauptgebäude, sodass sie in die GRZ II fällt.
Das war jetzt mal eine vereinfachte GRZ Berechnung. In der Wirklichkeit schaut das Ganze dann nochmals etwas komplizierter aus, weil es dann auch noch Untergruppierungen und Faktoren gibt wonach Außenflächen bzw. Gebäudeüberstände, Balkone etc. anders zu berechnen sind. Alleine im Wegebau gibt es die unterschiedlichsten Flächenmultiplikatoren (je nach Bodenversiegelungs-faktor), wodurch mehr effektiv Fläche erzielt werden kann.
Ich messe jetzt mal die Außenflächen (Nebengebäude) aus um sicher zu gehen wieviel Freifläche ich noch für Nebenanlagen zur Verfügung habe oder ggf. das Projekt Gartenhaus bereits vor der ersten Besprechung gestorben ist!
Sollten mir noch ein paar Quadratmeter übrig bleiben, dann wird im nächsten Schritt der Standort und die Größe der Gartenhütte festgelegt bzw. auch auf regionale Vorgaben seitens der Stadt München (Vorgartenregelung) kurz eingegangen.