Die Aussage ist nicht ganz korrekt, sofern sie denn korrekt wieder gegeben wurde.
"stilllegen", also "entstempeln" oder auch die sofortige Entziehung der BE findet eher bei einem Erlöschen der Pflichtversicherung statt, also wenn die Versicherung den Vertrag wegen nicht Bezahlung kündigt. Dann werden vor Ort die Zulassungsplaketten vom Kennzeichen entfernt.
Bei Verstößen gegen Zulassungspflichten (fehlende Eintragung, offensichtlich illegaler Schalldämpfer usw) wird dem Betroffenen die Weiterfahrt untersagt, das Fahrzeug darf im öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr bewegt werden! Dazu gibt's u. a. ne Mängelkarte mit einer Frist zur Vorlage bei der örtlichen Dienststelle nach Behebung der Mängel. (Rückbau oder Eintragung bzw Abmeldung des Kfz)
Sollte ein eifriger Rennleiter wegen eines Auspuff das gesamte Fahrzeug (also hier Roller, beim Auto isses eher schwierig...) sicherstellen /beschlagnahmen (Unterschied erkläre ich gleich, ist wichtig*), schlagt ihm vor, unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Zuge der Beweissicherung als milderes Mittel nur den Auspuff, und nur um diesen geht es, "in behördliche Obhut" zu nehmen! (abschrauben müsst ihr dann aber selbst)
*Sollte der Beamte etwas "an sich nehmen" wollen, wird er den Gegenstand sicherstellen (wollen).
Mit dieser Maßnahme solltet ihr euch "nicht einverstanden" erklären (formlos! "Ich will das nicht" reicht!)
Daraufhin wird der Beamte die Maßnahme zur "Beschlagnahme" erweitern.
Ändert erstmal nix, der Gegenstand ist weg!
Unterschied :
Eine Beschlagnahme muss innerhalb von drei Tagen von einem Richter überprüft werden.
Sowas beschleunigt manchmal ungemein...
Gruß,
Humma
P. S. :
mein Geschreibsel stellt nur meine Meinung dar und soll nicht als Rechtsberatung dienen