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sidewalksurfer

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  1. Rein optisch dürfte das schon eine Piaggio Vespa PX und keine LML sein - es sei denn, dass jemand sich wirklich umfassende Mühe beim Umlabeln einer LML gegeben hätte. Preislich dennoch indiskutabel.
  2. Ich kann mich auch der Annahme nicht verschließen, dass es möglicherweise eine Lobbyorganisation der Prüforganisationen gibt, die unter dem Deckmantel der Erhöhung der Verkehrssicherheit bzw. Halbierung der durch technisch mangelhafte Fahrzeuge verursachten Verkehrstoten eine Verdoppelung der Einnahmen der Prüforganisationen per EU-Verordnung anstreben können wollte. Und wenn das schon nicht EU-weit durchsetzbar sein sollte, lassen sich doch mindestens die Deutschen mir ihrer Vollkaskomentalität von der Notwendigkeit überzeugen. Man denke alleine an das Risiko, wenn man mit einem 2015er Golf wegen defekter Blinkerbirne vorne rechts jemanden zum Krüppel fährt. Da ist ja nichtmal mehr die Rente sicher.... 🙄 Die Begründung ist ja nicht doof und auch ausreichend emotional gewählt. Welcher Abgeordnete wollte schließlich potentiell gerettete Menschenleben gegen schnöde Prüfgebühren aufrechnen, wenn er wiedergewählt werden möchte.
  3. Ihre letzten Forenbeiträge und die folgende finale Nachricht machen fassungslos. Ich hoffe, dass sie ihren Frieden gefunden hat. 😥
  4. Noch ist dazu gar nichts beschlossen. Das dürfte nach meiner Einschätzung durch ein Kräftemessen der jeweiligen Lobbygruppen entschieden werden. Allerdings erscheint mir die Begründung, damit EU-weit die Zahl der Verkehrstoten um satte 1% senken zu können (so der ADAC: https://www.adac.de/news/auto-eu-aeltere-autos-hu/) doch recht dünn zu sein. Zielführender fände ich die Einführung eines EU-weit verbindlich einzuhaltenden Standards bei den 2-jährigen Prüfungen. Da scheint es aus eigener Anschauung der am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge je nach EU-Land derzeit doch durchaus Unterschiede zu geben.
  5. Insgesamt scheint die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Produkten eigener Defäkation eine neue Bedeutung gewonnen zu haben. So erfreut mich gelegentlich auch frühmorgens der Anblick und Geruch eines Verdauungsendprodukts im Aufzug zum Gleis am lokalen Bahnhof.
  6. Um die Problematik rein zivilrechtlich zu halten und nicht noch irgendwelche öffentlich-rechtlichen Baustellen bezüglich der Zulässigkeit technischer Änderungen am Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr, passender Fahrerlaubnis des Testfahrers, Fahrtauglichkeit des Testfahrers (auf der ein oder anderen Veranstaltung werden alkoholische Getränke ausgeschenkt) aufzumachen, würde ich die Probefahrten ausschließlich auf abgesperrtem Privatgelände erlauben. Kann natürlich sein, dass sowas nicht auf jeder Veranstaltung mit ausreichend Fläche vorhanden ist.
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