Extrem pauschale Frage und kann mit "ja und kommt darauf an" beantwortet werden.
Ja.
Das ist sehr vom Baurechtsamt und später von der Gemeinde abhängig, wie penibel und akkurat diese agieren.
Ich weiß von diversen Verstößen in unserer Gemeinde gegen Baugrenzen/Firsthöhen, nachträgliche Errichtung von Bauten (ohne Genehmigung) etc. Auch hier gab/gibt es in der Folge ganz unterschiedliche Maßnahmen.
Viele dieser Verstöße gingen jahrelang gut, denn keiner merkte/kontrollierte es. Dann stritten sich zwei Anwohner und der einen zeigte den anderen an, weil dieser gegen Bauvorschriften verstoßen habe. Die Behörde ist verpflichtet, der Sache nachzugehen.
In manchen Fällen waren nur Bußgelder zu zahlen (Errichtung eines Carports ohne Bauantrag) und das Bauwerk konnte so stehen bleiben.
In anderen Fällen mussten bereits aufgestellte Mauern, die nicht den korrekten Abstand zu Straße hatten, aufwändig vom Bauherrn versetzt werden. Das kostete in einem Fall gut 25.000 Euro.
In einem anderen Fall kam es in aller letzter Instanz zum Rückbau (Abriß) des Bauwerks.
Was konkret Baugrenzen/Firsthöhen angeht, sind die Behörden i.d.R. in Wohngebieten (Gewerbegebieten und Mischgebieten weiß ich nicht) sehr streng. Und ist ja auch nötig, denn die Einhaltung von Baugrenzen ist aus einer Vielzahl von Gründen nötig und auch die Einhaltung von Firsthöhen, denn sonst baut der eine 1 1/2-geschossig und der nächste baut 18-geschossig. Meist wollen die Gemeinden, speziell in Wohngebieten, ein einigermaßen geschlossenes "Bild" der Häuser in einem Wohngebiet erreichen.
Achtung: In einem Mischgebiet (Wohn-/Gewerbegebiet) oder in einem reinen Gewerbegebiet kann das schon wieder ganz anders aussehen!
Zu deinem konkreten Fall und ich kann mir denken, was der Hintergrund deiner Frage ist.
Vorab Grundsätzliches:
Ein Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung fest. Und es gibt auch noch einen sog. Flächennutzungsplan. Ein Bebauungsplan schafft eine gewisse Rechtsicherheit für den Bürger, aber es heißt nicht, dass so ein Bebauungsplan "für alle Zeit und Ewigkeit in Stein gemeißelt" und unabänderlich ist.
Ein Bebauungsplan kann geändert oder ergänzt oder auch aufgehoben werden, wenn bestimmte Sachverhalte, neue Entwicklung/neue Einflussfaktoren, berechtigte Einwände von Bürgern o. ä. dafür sprechen und in der Folge das förmliche Verfahren zur Änderung, Ergänzung, Aufhebung eingehalten und in der Folge das Ganze entsprechend beschlossen wurde. Soweit ich weiß, tut das der Gemeinderat mit dem Bürgermeister.
Es gibt Bauvorschriften, die, wenn man eine Ausnahme genehmigt haben will, statt mit einem "einfachen" mit einem "qualifizierten" Bauantrag beantragt werden können. Ob dem dann statt gegeben wird, ist eine andere Sache. Wenn ja, dann kostet der qualifizierte Bauantrag deutlich mehr, als der einfache und dauert auch deutlich länger.
Wir mussten seinerzeit einen qualifizierten Bauantrag für unser Bauvorhaben stellen.
Beispiel:
1.
Ein Bauherr will ein Haus mit Pultdach. Das Pultdach ist in den Bauvorschriften nicht aufgeführt und da steht nur "Satteldach" und "Walmdach". Man kann dann mit einem qualifizierten Bauantrag versuchen, ein Pultdach genehmigt zu bekommen. Das kann klappen, muss aber nicht. => hat ein Bauherr bei uns im Ort durchgesetzt.
2.
Ein Bauherr will Rasenpflastersteine. Die Rasenpflastersteine sind in den Bauvorschriften nicht aufgeführt und da steht nur "Pflastersteine", "Kies", "Schotter" und "Mösenfröhlich". Man kann dann mit einem qualifizierten Bauantrag versuchen, die Rasenpflastersteine genehmigt zu bekommen. Das kann klappen, muss aber nicht, aber klappt sehr wahrscheinlich.=> hat ein Bauherr bei uns im Ort durchgesetzt.
=> Die Bauvorschriften sind von der Gemeinde entsprechend geändert worden und nun sind Pultdächer und Rasenpflastersteine explizit als mögliche Varianten in die Bauvorschriften aufgenommen worden.
=> das alles ist sehr von der Gemeinde, den jeweiligen Bauvorschriften, ggf. dem Baurechtsamt, den handelnden Personen, dem Ermessenspielraum der handelnden Personen, dem guten Willen der handelnden Personen, Argumenten dafür und dagegen etc. pp. abhängig und kann in kaum einem Fall 1:1 auf eine andere Gemeinde (und die dortigen Gegebenheiten, Vorschriften, handelnden Personen etc. pp.) übertragen werden!
=> Bürger können ihre Bedenken, Einwände selbstverständlich vorbringen (am besten schriftlich) und die Gemeinde muss Stellung dazu nehmen. Einfach mit der Zahlung von Geld eine Änderung, Ergänzung, Aufhebung eines Bebauungsplans herbeizuführen, geht natürlich legal nicht.
Kann schon und dafür gibt es in verschiedenen Orten auch Beispiele. Ansonsten siehe dazu oben zum Thema "Grundsätzliches".
In unserer Gemeinde/Ort war/ist das so. Wir durften unser Haus nicht einfach stellen wie wir wollten, sondern es gab eine Vorschrift, wie das Haus auszurichten ist.
Davon wollten wir abweichen und unser Haus um 90° drehen. Eigentlich möglich waren nur180° nach links wie rechts. Auch diese Ausnahme musste in Form eines qualifizierten Bauantrages beantragt werden und wurde zum Glück genehmigt. Wie erwähnt kostete der qualifizierte Bauantrag deutlich mehr als der einfache und dauert oft viele Monate bis zu Entscheidung und Erteilung des Roten Punktes.
Baugrenzen gibt es natürlich auch und sind bei uns so geregelt:
50cm Abstand bei Errichtung eines Bauwerkes (Zaun, Mauer, Gebäude etc.) zur Grundstückgrenze hin. Gleichzeitig spielt noch eine Rolle, wie hoch das zu errichtende Bauwerk ist.
Ja, wenn die Gemeinde zuvor den Bebauungsplan und/oder Flächennutzungsplan ändert/ergänzt. Das tut eine Gemeinde nicht einfach so, sondern dafür müssen bestimmte Gründe vorliegen, die eine Gemeinde dazu veranlassen, das zu tun. Machen kann eine Gemeinde so etwas unter Einhaltung der nötigen Verfahren (kenne ich nicht im Einzelnen) und unter Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften selbstverständlich.
Ist bei uns kürzlich passiert.
Hier wurde ein Grünstreifen, der im Bebauungsplan als "Grünfläche" explizit ausgewiesen war, kürzlich von dem Gemeinde in eine Zufahrtstraße umgewandelt, um die Zufahrt zu den jetzt kürzlich endlich verkauften Baugrundstücken (die viele Jahre lang aufgrund Unattraktivität unverkäuflich waren und brach lagen) zu gewährleisten.
Anders wären die Baugrundstücke nicht zu erreichen gewesen.
Der Bebauungsplan oder der Flächennutzungsplan (oder beides?) wurde von der Gemeinde entsprechend geändert. Natürlich unter Anwendung des dafür nötigen förmlichen Verfahrens.
D.h. jedoch nicht, dass man das als Bürger grundsätzlich alles widerspruchslos hinnehmen muss. Ich empfehle, mit der Gemeinde und hier mit dem Bürgermeister und/oder dem Zuständigen für Bauangelegenheiten bei der Gemeinde vorab ein Gespräch zu führen, um sich über die genauen Gegebenheiten, den Bebauungsplan/Flächennutzungsplan und die etwaigen Bedenken die man gegen eine etwaige Änderung/Ergänzung hat, persönlich zu besprechen. Habe ich auch mal getan und die Gemeinde ist verpflichtet, Stellung zu beziehen bzw. den Bürger anzuhören und tut das auch.
Um das beurteilen zu können, muss man u.a. den Bebauungsplan/Flächennutzungsplan der Gemeinde kennen. Ansonsten siehe oben.
Und mit der Begrifflichkeit "unmöglich" sollte man vorsichtig umgehen. So manches ist möglich, wenn A, B, C, D, E, F............gegeben ist und es heißt nicht, dass man sich nicht gegen Mögliches wehren kann. Muss man aber in jedem Einzelfall prüfen (lassen).
Ich habe festgestellt, dass Alteingesessene manches glauben, wie sich etwas verhält, es aber oft nicht wirklich genau wissen, da vieles durch Mund-zu-Mund-Propaganda weiter getragen und erzählt wird und Alteingesessene (und auch Neuhinzugezogene) dann irgendwann glauben, dass es so und so ist. Faktisch ist es aber nicht selten anders oder sogar ganz anders.
Gesetze, Regelungen, Satzungen, Vorschriften etc. können geändert werden. Dafür ist aber i.d.R. immer ein bestimmtes Verfahren im Vorfeld anzuwenden.
Regeln und Gesetze gelten für die, für die die Gesetze und Regeln gemacht wurden bzw. für diejenigen, an die sich die Regeln und Gesetze wenden.
Gesetze, Regelungen, Satzungen, Vorschriften etc. können geändert werden. Dafür ist aber i.d.R. immer ein bestimmtes förmliches Verfahren im Vorfeld anzuwenden.
Manchmal können in bestimmten Fällen, wie wenn ein qualifizierter statt eines einfachen Bauantrages nötig ist, dafür mehr Gebühren fällig werden. Das ist legal.
Ansonsten gibt es noch das Schmieren von Entscheidungsträgern und ist abhängig vom Grad der Bestechlichkeit der Personen, vom eigenen Geldbeutel etc. etc. Das ist nicht legal.