munkel munkel
ein gesetz in der mittagspause zu lesen und nach seinem persönlichem rechtsempfinden zu deuten, werten usw. ist eine sache - wie es letztendlich wirklich juristisch aussieht ist ne andere sache, kannst du mir glauben, ich habe zwar nicht jura erfolgreich studiert, aber ein sehr rechtslastiges studium und deshalb ich werde hier ganz sicherlich nicht meinen §-senf dazugeben, weil ich mit diesem rechtsgebitet rein gar nichts dienstmäßig zu tun habe.
ich rate davon ab, hier irgendwelche mutmaßungen oder eigene auslegungen und deutungen , auszuführen usw. - da ist jemand, der prüfer ist oder sich mit der materie auskennt besser geeignet, als jemand der irgendwelche §§ überfliegt. es gibt zu allem desweiteren durchführungsbestimmung usw. - klar, eigene erfahrung, wenn man selbst z.b. eine lml scheibenbremse eingetragen hat kann man natürlich kund tun. hab ich gemacht - von daher siehe bildanhang, kann aber bei einem anderen prüfer ganz anders aussehen - ist komisch, ist aber so bei ermessensentscheidungen. bei den lml-geschichten hatte ich allerdings bisher nie probleme, sei es nur die scheibenbremse oder auch komplett mit gabel. kommt natürlcih auch ein bisschen daruaf an, wie man die sache angeht und wie man vorgeht.
der tüv-prüfer muss ganz sicherlich: einen scheissdreck, wenn keine abe oder gutachten vorliegt - er kann - und im osten ist es auch nicht der tüv-onkel
siehe oben
bildanhang: eintragung lml scheibenbremse - hilft aber nicht weiter, nur weil es bei mir geklappt hat