Duffizzle schrieb am 2. Mai 2012 - 09:12:
Hallöchen,
in meiner Vespa ist neben nem Klarglasscheinwerfer (mit E-Kennzeichen) und ner vollhydraulischen Scheibenbremse vorne (aus ner MY) noch ein Bitubo hinten verbaut.
Wenn ich damit zum TÜV fahre, wird er mich einmal freundlich anlächeln und dann nach Unterlagen fragen, die mir komplett fehlen.
Leider habe ich keine Vorstellung davon, was ich dem TÜV Prüfer vorlegen muss, damit er mir neuen TÜV für meine PX 200 BJ '92 gibt.
Ich habe die Vespa vor ca. 3 Monaten wie oben beschrieben gekauft und keine Unterlagen zu den Umbauten bekommen.
Ich kann also noch nichtmal sagen, was für ein Bitubo verbaut ist, ich sehe einen Bitubo mit roter Feder und silbernem Ausgleichsbehälter, an dem ein rot eloxiertes Rädchen zur Dampfungseinstellung dran ist.
Kann ich jetzt für den Bitubo mit diesem Dokument:
http://www.scooter-c...76870916208.pdf
(PDF ausdrucken, mitnehmen?!?)
zum TÜV latschen und hoffen, dass ich damit durchkomme?
Wie zeige ich dem TÜV, dass die Scheibenbremse so schon in ner MY verbaut wurde?
Kurz gefragt: Was muss ich "im Gepäck" haben, damit ich ne Chance auf neue TÜV Plakette bekomme?
Gruß
Duffizzle
kleiner Tipp, sprich vorab mit dem (echten) TÜV Macker Deines Vertrauens. Sag Ihm einfach, du brauchst ne HU und möchtest folgende Sachen dabei eintragen lassen :
1. Austauschfederbein Bitubo ( Gutachten hast Du),
2. Klarglasscheinwerfer mit E Nummer der an späteren Modellen (MY) serienmäßig verbaut wurde,
3. Scheibenbremsanlage die ab späteren Modellen serienmäßig so verbaut wurde.
Im Idealfall sagt der Sachverständige, komm rum alles kein Problem, weiß ich alles. Worst Case sagt er, da brauch er Unterlagen vom Hersteller, normalerweise sollte er das aber in seiner Datenbank alles finden können.
So oder so wird er Dir die nächsten Schritte erklären und freundlicher sein, als wenn Du einfach hinfährst und ein auf Blöd machst und er dann erst alles raussuchen muss, bzw. dich wieder vom Hof schickt, weil er die Sachen nicht finden kann oder kein Bock darauf hat.
Ich denke jedenfalls du musst zum richtigen TÜV bzw. in den neuen Bundesländern zur Dekra, da die Scheibenbremse auf eine Einzelabnahme hinauslaufen wird. Scheinwerfer mit E-Nr. musst Du glaub ich eh nicht eintragen und den Bitubo mit Gutachten kann Dir jeder Werkstattgutachter, ala GTÜ und Co. abnehmen.
Viel Erfolg und berichte!