Wenn du an eine Kröte Blinker dranschraubst, obwohl die Kröte eigentlich keine Blinker bräuchte (aufgrund Hubraum <125ccm u. in Verbindung mit Erstzulassungsdatum vor 01.01.1962), dann müssen Blinker nach dem freiwilligen Verbauen trotzdem den Vorschriften entsprechen, wie wenn deine Kröte (aufgrund Hubraum >125ccm u. in Verbindung mit Erstzulassungsdatum nach 01.01.1962) Blinker benötigt hätte.
Ist doch auch eingängig, denn sonst würden sich ggf. manche Vollidioten Wachskerzen, Taschenlampen, Kinder-ich-hab-Angst-im-Dunkeln-Lampen, Kristallglaslüster etc. als Blinker an die Karre schweißen.
Und das ist nicht egal, weil Blinker eben nicht nur die Fahrtrichtung anzeigen können müssen, sondern sie müssen, wenn sie verbaut werden, in Bauart, Abständen, Einsehbarkeit von vorn/hinten etc. auch bestimmten Vorschriften genügen.
Die Formel ist leicht zu merken und gilt nahezu immer:
"Ich kann im gesetzlich geregelten Straßenverkehr in den allerseltensten Fällen einfach so machen wie ich möchte, sondern ich bin ein mieser, kleiner Untertan, der inkl. seines Fahrzeuges in bestimmten Parametern zu funktionieren hat. Mein eigenes, subjektives Rechtsverständnis, meine subjektive Rechtsauffassung und meine subjektive Rechtsauslegung kann ich grundsätzlich in die Tonne treten."
P.S:
Deine Frechheiten (Zitat) "und wenn ich einen lenkerendenblinker dran schraub, der eben nicht für vorne UND hinten zugelassen ist, dann könnte ich immer noch sagen, dass ich eigentich gar keinen bräuchte.." werden Dir die entsprechenden staatlichen Stellen (Polizei, Zulassungsstellen) oder die von diesen beauftragten privaten Institutionen (TÜV, Dekra) schon noch austreiben. Man wird Dir sehr wahrscheinlich deinen Arsch mit einem Wagenheber öffnen, bis alle Lenkerendenblinker dieser Welt dort hinein passen und die sich alle ohne Weiteres inkl. von Innenrohren drehen lassen.