Haben PK-HD und Skawoogie schon beantwortet. Genauso ist es.
Schlimm ist das Ganze unabhängig davon, ob der Täter zur Tatzeit vollgedröhnt war oder nicht. Und zwar ist es vor allem schlimm für das Opfer und dessen Familie, Freunde, Bekannte.
Nur bewertet wird so eine Tat unterschiedlich und es spielt in jedem Fall immer eine Rolle, ob der Täter "Herr seiner Sinne war", ob der vorsätzlich oder nicht gehandelt hat, wie seine Persönlichkeitsstruktur ist, wie seine Sozialisierung war/ist etc. pp. Das heißt, jeder Fall ist eine Einzelfallbetrachtung und muss individuell untersucht und bewertet werden. Und das ist auch ganz richtig so, denn das ist ein Kennzeichen eines funktionierenden Rechtsstaates und seiner handelnden Justiz.
Auch hier wird sehr wahrscheinlich eingeschränkte Schuldfähigkeit in Betracht kommen. Wie oben erwähnt, ist kein Fall mit dem anderen vergleichbar und jeder Fall wird individuell bewertet.
In diesem Fall wird u.a. eine Rolle spielen, wie die Unfallumstände waren (wer trägt ggf. die alleinige oder Mitschuld an dem tödlichen Unfall), wie hoch war der Alkoholgehalt des Fahrers, hätte der Fahrer den Unfall in nüchternem Zustand vermeiden können oder nicht, wie waren die Verhältnisse zum Unfallzeitpunkt, war Vorsatz im Spiel und wollte der Fahrer töten oder war es ein Unfall, Sozialprognose des Täters etc. pp.
Die Berücksichtigung dieser (und anderer Punkte) und wie die Verhältnisse waren, kann dazu führen, dass Du (der Fahrer) ebenfalls eingeschränkt schuldfähig ist. Und auch hier gibt es unterschiedlichen grade der eingeschränkten Schuldfähigkeit und je nach dem fällt das Urteil aus.
Das individuelle und persönliche Rechtsempfinden ist (glücklicherweise) nicht das, auf das es ankommt. Und jeder von uns, der eine Straftat begehen sollte und sich anschließend verantworten muss, wird froh sein, wenn die Richter die oben genannten Faktoren (richtigerweise) bei der Urteilsfindung berücksichtigen und den Fall individuell untersuchen und bewerten.
Kennzeichen eines Rechtsstaates ist, dass er auch denjenigen Rechtsstaatlichkeit angedeihen lässt, die es in den Augen der Allgemeinheit (aus deren subjektiver Einschätzung) nicht verdient haben. D. h. nicht, dass nicht auch Fehleinschätzungen und Fehlurteile getroffen werden.