Da brauchst du nicht zu warten, das läuft schon.
Von der Website des Bundesministeriums für Finanzen:
"Mittels Text-Crawling sollen z. B. das Internet automatisiert auf Hinweise unlauteren Verhaltens durchsucht sowie mittels Künstlicher Intelligenz große Datenmengen (Big Data) auf Auffälligkeiten geprüft werden."
Der Crawler heisst Xpider, läuft schon seit über 2 Jahren und kann derzeit ca. 2,5 Millionen Seiten am Tag durchsuchen.
Bei Ebay funktioniert das z.B. so, daß die Anzahl (nicht der Verkaufspreis!) der angebotenen Artikel automatisch mit den Bewertungen abgeglichen wird, daraus kannst du das Verkaufsverhalten ja ableiten.
Sämtliche Aufzeichnungen über nicht steuerlich registrierte Unternehmungen werden beweissicher in einer bei Gericht verwertbaren Form gespeichert und den zuständigen Landesfinanzbehörden übermittelt.
Daß es da noch einiges zu klären gilt ist klar, z.B. was ist jetzt mit einer Vespa Sammlung die über Jahre aufgebaut wurde und jetzt aufgelöst werden soll. Sind das jetzt, aus Sicht der Finanzverwaltung, gewerbliche Verkäufe mit Gewinnabsicht oder nicht?
Die Nachweispflicht liegt beim Verkäufer, nicht beim Finanzamt. Das Finanzamt informiert den Verkäufer/Anbieter über seinen Verdacht, und der Verkäufer/Anbieter darf dann dazu Stellung nehmen und den Sachverhalt klar stellen
Die Freigrenze liegt nach § 23 Abs. 3 S. 5 EStG bei unter 600 Euro pro Jahr, wonach private Veräußerungsgewinne nicht steuerpflichtig sind.
Das man auf Kleinanzeigen nur noch löschen kann, ist tatsächlich wegen diesem Gesetz schon im Oktober 22 umgesetzt worden.
Schnellschuss war das keiner, das Gesetz ist die Umsetzung in deutsches Recht der "Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts". (die Richtlinie gibt es seit 2011 und wird ständig weiterentwickelt, gerade in Hinsicht auf die Entwicklung im E-commerce Sektor)
Und um die Finanzierung des Staatshaushalts geht es da vorrangig nicht (aber auch), es geht darum das gleiche Bedingungen für alle Anbieter herrschen (neudeutsch "level Playingfield").
Soll heissen, dass derjenige, der ehrlich als gewerblicher Anbieter/Verkäufer registriert ist und seine Steuer-/Sozialabgaben bezahlt, keinen Nachteil gegenüber demjenigen hat, der seine, eigentlich gewerbliche Tätigkeit, unter dem Deckmantel des "privaten" Anbieters/Verkäufers ausführt.
Als Handwerker, der seine Leute entlohnt und Steuern und Sozialabgaben zahlt, bist du von Schwarzarbeitern, die dich täglich preislich unterbieten weil sie eben keine Steuern und Sozialabgaben zahlen und dir so die Aufträge wegschnappen, auch nicht begeistert.
Netter Nebeneffekt: die Agentur für Arbeit und das Sozialamt können ihre Kunden überprüfen, ob sie sich "was dazu verdienen", das über der Zuverdienstgrenze liegt.
Aber eigentlich geht mir erst in zweiter Linie um den Anbieter/Verkäufer, kann ja jeder selbst entscheiden ob und wie er seine Dienstleitung/Ware anbietet.
Die Frage stellt sich mir weiterhin, wie sieht das jetzt hier rechtlich für das GSF und seinen Betreiber aus?