Wo liest du etwas von "Wohlwollen" oder "Missfallen"? Mir geht es darum, dass ich deine Behauptungen auch inhaltlich nachvollziehen kann. Anderen geht es offensichtlich ähnlich:
Wenn du es nun bei einer Vielzahl von Behauptungen, ohne inhaltliche Erklärung belassen möchtest, finde ich das zunächst einmal mindestens schade. Was dir aber natürlich wurst sein darf. Da du mich nicht erhellen möchtest, hab' ich mir das von mir nachgefragte Beispiel nun doch selbst mal angesehen.
(Hervorhebung im Fettdruck durch mich)
Eine Verordnung ist zunächst einmal kein Gesetz. Das passt also schon mal nicht.
Was regelt also die Verordnung? Mit der Verordnung wird zeitlich befristet eine Abweichung vom Arbeitszeitgesetz zugelassen. Warum und in welchem Zusammenhang? Hier auszugsweise aus der amtlichen Begründung:
Zur Bewältigung dieses außergewöhnlichen Notfalls, der bundesweite Auswirkungen hat, insbesondere um möglichen kritischen Personalengpässen in systemrelevanten Branchen vorzubeugen, können auch längere Arbeitszeiten, verkürzte Ruhezeiten sowie die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen beitragen. Der befristete Erlass von Ausnahmen von den Höchstarbeitszeiten und den Mindestruhezeiten des Arbeitszeitgesetzes sowie vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen ist daher zur Bewältigung dieses außergewöhnlichen Notfalls erforderlich. Damit haben die Betriebe die nötige Flexibilität, um gegebenenfalls mit dem vorhandenen Personal kurzzeitig erhöhte Fehlzeiten auszugleichen und die für die Versorgung der Bevölkerung und die Funktionsfähigkeit der Infrastrukturen unverzichtbaren Produkte und Leistungen sicherzustellen.
Ich sehe hier einen klaren Zusammenhang zu Corona.
Kommt dein Unwohlsein mit der Verordnung evtl. daher (und hier kann ich wiederum nur spekulieren, weil mit mir reden/schreiben möchtest du ja nicht), dass du vermutest, der konkrete Verordnungsgeber, hier das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit) sei gar nicht zuständig, für derartige Eingriffe? Die Ermächtigungsnorm findet sich in § 14 Abs. 4 ArbZG:
(4) 1Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit ohne Zustimmung des Bundesrates in außergewöhnlichen Notfällen mit bundesweiten Auswirkungen, insbesondere in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes, für Tätigkeiten der Arbeitnehmer für einen befristeten Zeitraum Ausnahmen zulassen, die über die in diesem Gesetz und in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie in Tarifverträgen vorgesehenen Ausnahmen hinausgehen. 2Diese Tätigkeiten müssen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge oder zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern notwendig sein. 3In der Rechtsverordnung sind die notwendigen Bedingungen zum Schutz der in Satz 1 genannten Arbeitnehmer zu bestimmen.
Bei § 14 Abs. 4 ArbZG als Ermächtigungsnorm handelt es sich um ein durch das Parlament erlassenes Gesetz. Verordnungen ist es immanent, dass sie auf Basis von Gesetzen nicht von der Legislative (Parlament), sondern von der Regierung oder Verwaltung (Exekutive) erlassen werden. Oder zweifelst du dieses System im Ganzen an?
Wenn ich mir die hohen Voraussetzungen und Bedingungen in § 14 Abs. 4 ArbZG so ansehe (außergewöhnliche Notfälle mit bundesweiten Auswirkungen; Regelungen mit Befristungen; Notwendigkeit für die genannten Ziele; Anforderungen an die Bestimmtheit) sowie die Umsetzung in der Verordnung, hab ich jetzt auf den ersten Blick kein wirklich großes Störgefühl. Aber deines möchtest du ja mit uns nicht teilen.
Inhaltlich war ich froh, dass z.B. Pflege- und Krankenhauspersonal befristet länger arbeiten durften.
Die aus April stammende VO war übrigens zum Teil befristet bis Ende Juni, in Gänze bis Ende Juli. Etwaige Nachfolgeregelungen habe ich jetzt nicht recherchiert.
Edit (neben Rechtschreibung): wer sich selbst ein Bild über die kritisierte Verordnung nebst deren Begründung machen möchte, siehe Anlage
arbeitszeitverordnung.pdf