Der Gesellschaftsvertrag definiert die Rechte und Pflichten des Einzelnen in einer Gesellschaftssituation. Das hat mit Gemeinwohl und Sozialstaat nichts zu tun. Wenn sich 5 Schiffbrüchige auf einer Insel darauf einigen, sich nicht gegenseitig zu töten und im Falle des Anlegens eines Schiffes die jeweils anderen in Kenntnis zu setzen, dann ist ein Gesellschaftsvertrag zustande gekommen ohne dass da Gemeinwohl oder Sozialstaat im bei uns hier gebräuchlichen Sinn eine Rolle spielen. Wenn einer der Mitspieler gegen die vereinbarten Regeln verstößt, also meinetwegen einen der anderen Schiffbrüchigen tötet, dann ist der Gesellschaftsvertrag von ihm aufgekündigt. Das aber nur zur Begriffsklärung. Was du jetzt persönlich gerne im Gesellschaftsvertrag drin stehen hättest kann von dir in einer Demokratie aktiv und passiv mitbestimmt werden. Allerdings jeweils nur in einem Aushandlungsprozess. Du kannst nicht sagen: "Im Vertrag steht drin, ich muss Steuern zahlen, ich mach' das aber nicht weil ich wichtiger bin als der Vertrag und mehr zu melden habe, bei allem anderen spiele ich aber noch mit. So lange ich noch Bock dazu habe". Warum fragst du, wenn du dir die Antworten selbst gibst? Ich hab' durchaus noch Bock, halte nur deine Argumentation nicht für zwingend. Das sind schon zwei paar Stiefel. Ich versteh' dein Problem das nachzuvollziehen auch nicht. Wenn ein Richter in einem Einzelfall bei einem minder schweren Vergehen (was auch immer das sein mag) in der Anwendung eine Geldstrafe als ausreichend einstuft, dann passt das in der Regel, glaube ich. Wenn der Gesetzgeber aber kategorisch einem Straftäter einen relativen Kostenvorteil gegenüber einem gesetzestreuen Bürger einräumt, dann finde ich das schwer nachzuvollziehen. Legislative und Judikative sind im Rechtsstaat (nicht nur) da zwei unterschiedliche Baustellen. In dem von Gawasi geschilderten Fall der Selbstanzeige bei dem Steuerschuld plus Zins plus Zuschlag statt Strafverfolgung angeboten werden sieht das meiner Meinung nach anders aus. Sobald jemand seine Haltung zu einer von ihm begangenen Straftat ändert und die Straftat selbst, ohne bereits gegen ihn laufende Ermittlung, zur Anzeige bringt, dann hat das, so meine Einschätzung, als mildernder Umstand zu gelten gegenüber jemandem, der diese Einsicht nicht hat. Von daher bin ich mit der aktuellen Rechtslage sowie mit unserem Staatswesen im allgemeinen von der Tendenz her nicht unzufrieden.