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Hauskauf...


Andre

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Sodele, jetzt kann ich meinen Senf dazu geben, da es weder über Rechtsweg noch anders ein Widerspruch von mir gibt.

Arschkarte gezogen

 

der Fall

 

unser strom Durchschnittsverbrauch pro Jahr liegt bei ca 6000 kwh, also 3000 für 6 Monate

04. 2021 wurde unser alter, mechanischer Zähler durch einen neuen, digitalen ersetzt.

warum auch immer. Hast ja nicht zu entscheiden als Endverbraucher

Ablesung 1.07.2021 Wert übermittelt, soweit so gut

nächste Ablesung 23.12.2021, und ups, anstatt die üblichen 3000kwh, zeigte die Uhr 9900kwh verbrauch an.

weder haben wir ein Elektroauto, noch Photovoltaik mit Einspeisung, noch sonstige Veränderungen am Haus in den letzten Jahren. Fremdabzwacken eher ausgeschlossen, da Einfamilienhaus , und wenn da jemand nen Kabel verlegen würde, fällt das auf

Anfang Januar war dann ein Techniker der Zählermessstelle da, leider weiß ich nicht was er getan hat, da ich nicht daheim war ( frau hatte ihr rein gelassen).

Uhr wurde nicht getauscht!!

tja, seit Januar fotografiere ich den Zählerstand , und siehe da, verbrauch wie immer, also 3000kwh oder weniger sogar ( sind glaub 2500)

 

Nach Rücksprache mit 2 Anwälten  ist es nun so, das wir nicht beweisen können, das wir den Strom nicht doch verbraucht haben.

 

Arschkarte gezogen.

 

Als Versicherung, das das nicht nochmals vorkommt, lass ich nun von einem Elektriker , also mit Rechnung , einen mechanischen , geeichten Zähler nach dem digitalen einbauen.

 

denn das kann dann bei einer Klage hergenommen werden, die Zähler mit App usw leider nicht

 

ja, so kann man auch 2400 € verbraten

 

:sneaky:

 

 

 

  • Sad 1
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vor 25 Minuten hat vespetta folgendes von sich gegeben:

Als Versicherung, das das nicht nochmals vorkommt, lass ich nun von einem Elektriker , also mit Rechnung , einen mechanischen , geeichten Zähler nach dem digitalen einbauen.

 

denn das kann dann bei einer Klage hergenommen werden

 

Lässt sich sowas nicht auch ambulant ermitteln ?

Also temporär von einem Elektrofachbetrieb, deren Meister auch als Gutachter fungiert ?

Ich stelle mir vor, wenn der angezeigte Verbrauch 50% höher ist, lasst sich das evtl. auch ermitteln, wenn man für eine bestimmte Zeit einen bestimmten Verbrauch über den festen und dahinter  einen mobilen Zähler schickt (zB. 10KW). Das sollte doch dann sichtbar werden, oder ?

Ein Fachgutachten würde das Gericht mit Sicherheit beeindrucken, denke ich mal.

 

 

Ich habe mal in meiner ersten Mietwohnung einen (für mich damals) heftigen Betrag für Frischwasser nachzahlen müssen. Das passte nicht mit dem Wasserzähler zusammen, aber der Vermieter meinte, der Hauptzähler hat in Summe halt mehr gezählt als die einzelnen Parteienzähler.

Er meinte dann, er könnte ja auf unsere (Mieter) Kosten neue, geeichte Zähler einbauen.

Ich hab es dann zähneknirschend bezahlt und bin 5 Monate später ausgezogen.

 

Ach ja, der Vermieter wohnte im gleichen Haus und hatte im Garten einen Pool...

Nochmal würde ich mich da nicht abspeisen lassen.

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Wenn der Zähler falsch zählt ja. Hat der Zähler aber nur ein mal einen Schluckauf gehabt kann man das nur schwer beweisen. Da müsste man fast schon täglich oder wöchentlich den Verbrauch kontrollieren.

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vor 26 Minuten hat hiro LRSC folgendes von sich gegeben:

Wenn der Zähler falsch zählt ja. Hat der Zähler aber nur ein mal einen Schluckauf gehabt kann man das nur schwer beweisen. Da müsste man fast schon täglich oder wöchentlich den Verbrauch kontrollieren.

 

Nur ganz allgemein: Bei einmaligen, außergewöhnlichem Mehrverbrauch hat der Energieversorger die Beweislast, dass der angegebene Verbrauch zutreffend ist. Hierzu könnte/dürfte auch der Nachweis gehören, dass eine Fehlfunktion wie Schluckauf ausgeschlossen ist. Ein entsprechender Prozess kann ohne Rechtsschutzversicherung natürlich teuer werden, wenn der Versorger seinen Nachweis mit gerichtlichen Sachverständigen entsprechend führen kann, da die gesamten Prozesskosten, also auch Gutachterkosten, am Ende vom Verliere zu zahlen sind. Ich habe aber keine Ahnung, ob bei digitalen Geräten Fehler tatsächlich ausgeschlossen werden können.

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vor 35 Minuten hat hiro LRSC folgendes von sich gegeben:

Wenn der Zähler falsch zählt ja. Hat der Zähler aber nur ein mal einen Schluckauf gehabt kann man das nur schwer beweisen. Da müsste man fast schon täglich oder wöchentlich den Verbrauch kontrollieren.

 

Darum geht es doch. Wenn man mithilfe eines 2., mobilen Zählers in einem gewissen Zeitrahmen mit einem festgelegten Verbrauch belegen kann, dass der neue, festeingebaute Zähler falsch zählt, sollte das meiner Meinung nach auch die Richter beeindrucken.

 

Das ein Zähler einen "Schluckauf" hat, halte ich für sehr konstruiert.

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Einen ähnlichen Fall haben wir auch gerade. Ablesung der Zählerstande ist immer im April. Danach wurde im Juli '21 ein neuer Wasserzähler eingebaut. Für den Zeitraum April bis Juli soll dann der Wasserverbrauch so hoch gewesen sein, wie sonst in einem dreiviertel Jahr. Nach dem Zählertausch im Juli bis zum diesjährigen April ist der Verbrauch wieder völlig normal.

 

Der Zählerstand vor dem Tausch des Zählers wurde angeblich mit einem Foto festgehalten. Bisher rückt der Anbieter damit aber nicht raus. Mal gucken wie das noch weitergeht.

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vor 10 Minuten hat sucram70 folgendes von sich gegeben:

Darum geht es doch. Wenn man mithilfe eines 2., mobilen Zählers in einem gewissen Zeitrahmen mit einem festgelegten Verbrauch belegen kann, dass der neue, festeingebaute Zähler falsch zählt, sollte das meiner Meinung nach auch die Richter beeindrucken.

 

Das Problem ist aber doch gerade, dass der Zähler jetzt wieder richtig zählt. Also entweder Schluckauf, oder der Verbrauch hat tatsächlich stattgefunden...

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vor 47 Minuten hat milan folgendes von sich gegeben:

 

Das Problem ist aber doch gerade, dass der Zähler jetzt wieder richtig zählt. Also entweder Schluckauf, oder der Verbrauch hat tatsächlich stattgefunden...

genau, das es natürlich ab dem zeitpunkt wieder richtig zählt, seit dem der techniker da war, ist irrelevant :sneaky:

 

schelm der böses denk und irgendjemand was unterstellt, ( toll , die digitalen messgeräte, sind wohl, anscheinend , vielleicht , event .  sogar aus der ferne "steuerbar", hab ich von nem kumpel dessen kumpel dessen kumpel dessen freundin  gehört)

 

und in der beweispflicht sind wir als end user, nicht der stromzähler heini.

 

die sind sauber raus, gerät funktioniert ja , jetzt.

 

also spare ich mir die 300€ für die prüfung des gerätes ( ich muss da in vorleistung gehen, erst wenn der defekt ersichtlich ist, übernehmen die die kosten) und die 250€ rechtschutz.

 

 

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vor einer Stunde hat milan folgendes von sich gegeben:

 

Das Problem ist aber doch gerade, dass der Zähler jetzt wieder richtig zählt. Also entweder Schluckauf, oder der Verbrauch hat tatsächlich stattgefunden...

 

Ah ok, den Satz hatte ich überlesen.

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vor 54 Minuten hat vespetta folgendes von sich gegeben:

aber reicht den richtern auch ein 3 facher wert?

 

 

Wäre durchaus möglich,wenn Deine letzten Verbräuche immer konstant waren,

und jetzt nicht plötzlich,wegen z.B. Lösch/Hochwasser, keine Trocknungsgeräte,

oder anderer technischer Veränderungen/Neuanschaffungen von irgendwelchen Stromfressern,

angeschlossen waren,oder wochenlang Heizlüfter wegen defekter Heizung,

Fischzüchterei,etc..

Ein dreifacher Wert ist ja auch schon erheblich mehr,

als "nur" der durchschnittliche doppelte...

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Ich habe beruflich mit den Zählern zu tun. Ein Schluckauf bei einem elektronischen Zähler ist mir noch nicht untergekommen. Geht oder geht falsch und dann gab es nochmal eine besondere Art von Zählern welche im Labor durch häufiges ein und ausschalten des Kleinverbrauchers mehr gezählt haben. Hast du den ganzen Tag/Woche/Monat am Lichtschalter gestanden und die LED Beleuchtung an/aus geschaltet?

 

Der Monteur vor Ort kann eigentlich nichts verändert haben, was einen Minderverbrauch zur Folge hat. Das ist wenn immer anders herum, der Zähler hat dann vorher zu wenig gezählt.

Da waren dann die Spannungslaschen nicht richtig geöffnet (eine Phase lief zB ungezählt). Aber das Messwerk kann er von Außen definitiv nicht beeinflussen.

 

Gab es in dem fraglichen Zeitraum Änderungen von Geräten? ZB Austausch eines Kühlschrank andere Dauerläufer welche durch defekt mehr Verbrauch generiert haben?

 

Einbauzählerstand ist klar dokumentiert? Bei uns sind die Zähler meist neu aus der Gitterbox und haben Zählerstand 0 , wenn er aber im Januar verbaut wurde und im Oktober wieder mit zB 3000kWh ausgebaut wird. Kann es sein das er nach einer Sperrfrist auch wieder eingebaut wird. Dann startet er auch mit 3000kWh und nicht mit 0.

Bei einer Mme so nennt sich der el.Zähler kannst du mit einer Taschenlampe die gespeicherten monatlichen Zählerstände abrufen. Lass dir die Beschreibung von dem Messdienstleister dazu geben oder schau im Netz danach, ist je nach Zäherhersteller leicht anderst.

 

 

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Am 11.7.2022 um 11:03 hat sucram70 folgendes von sich gegeben:

Ich habe mal in meiner ersten Mietwohnung einen (für mich damals) heftigen Betrag für Frischwasser nachzahlen müssen. Das passte nicht mit dem Wasserzähler zusammen, aber der Vermieter meinte, der Hauptzähler hat in Summe halt mehr gezählt als die einzelnen Parteienzähler.

Er meinte dann, er könnte ja auf unsere (Mieter) Kosten neue, geeichte Zähler einbauen.

Ich hab es dann zähneknirschend bezahlt und bin 5 Monate später ausgezogen.

 

Ach ja, der Vermieter wohnte im gleichen Haus und hatte im Garten einen Pool...

Nochmal würde ich mich da nicht abspeisen lassen.

 

 

Es ist aber tatsächlich so, dass der Hauptzähler der relevante Zähler für den Gesamtverbraucht ist. Die einzelnen Zähler werden "nur" herangezogen, um diesen Gesamtverbrauch auf die einzelnen Zapfstellen zu verteilen. Voraussetzung dazu ist natürlich, dass jede Zapfstelle von einem Zähler erfasst wird und diese in der Abrechnung auch berücksichtigt werden.  

Beispiel: wir haben im Mitbunker jährlich ca. 350 m³ auf dem Hauptzähler, die Summe aller einzelnen Zähler ergibt aber immer weniger als 300 m³, würden die Verbräuche auf den einzelnen Zähler verbindlich sein, würde ich als Vermieter also auf über 50 m³ sitzen bleiben. 

 

Bei einem fiktiven Verbauch auf dem Hauptzähler von 100 m³ und zwei Zapfstellen mit jeweils eigenem Zähler, die jeweils 40 m³ anzeigen, ist klar ersichtlich, dass aus den beiden Zapfstellen die selbe Menge entnommen wurde, also werden auf den Nebenkostenabrechnung nicht die 40 m³ der Einzelzähler abgerechnet, sondern 50 m³, wo sollen die rstlichen 20 m³ auch geblieben sein. 

 

Ich habe auch erstmal einen Abend hin und her gerechnet, weil es keinen Sinn ergab, auf Nachfrage bei der beauftragenten Firma, die die Neben- und Heizkostenabrechnungen erstellt und für die Wasseruhren zuständig ist, bekamm ich dann die obige Info. Ein grund dafür ist, dass größere Zähler genauer sind (Kodierung steht auf den Zählern) und aufgrund der meist senkrechten einbaurichtung, die kleineren Zähler zusatzlich ungenau zählen...

  • Thanks 1
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  • 2 Wochen später...

Moin, mal ganz was anderes, was waren beim Gebrauchthauskauf so eure Highlights bzgl Überbleibsel des vorherigen Hausstandes. 

Ich hab jetzt nach 15 Jahren im Haus ne Dose E605 vom Vorbesitzer gefunden... Gifthotline, Feuerwehr etc waren recht aufgeregt aber losgeworden bin ich die noch nicht. Entsorgung möchte gern dass ich die vorbeibringe...aber spazieren fahren möchte ich das auch nicht 😅

Naja der Fund löst bei mir den top Fund Gartenkralle klar ab... auch wenn der jetzt sehr nervig und weniger praktisch ist. 

Gruss

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Wir haben ein ehemaliges "Besatzerhaus" der Briten gekauft. Der Nachbar zur linken hatte irgendwann mal so Leuchtkörper mit und ohne Stückchen, die man mit Stolperdraht zur Sicherung anbringt im Keller gefunden. In astreiner OVP aus den 80gern. Der Nachbar zur rechten hatte ein Kleinkalibergewehr auf dem Dachboden. Beide haben vorgezogen, das den B*llen und nicht mir zur weiteren Verwahrung zu übergeben. Ich hab nur eine leere Blechkiste für einen MG-Gurt 7.62 im Keller und ein paar olle Krücken auf dem Dachboden bei mir gefunden. Sehr enttäuschend.

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Wir hatten ein komplettes Zimmer im keller zuviel. Das hatte der vorbesitzer anscheinend mal vom vorbesitzer des nebenhauses angemietet und eine tür zum nachbarhaus gesetzt. Dem neuen nachbarn und uns selbst ist das jahre lang nicht aufgefallen. Erst als uns die Panzersicherung rausflog und im keller noch das licht anging viel es auf. Da war der Blechraum der ehemaligen Bäckerei drinn. Strom natürlich für alle lampen im keller, ca 100qm, aus dem Raum abgegriffen:muah:

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  • 2 Monate später...

Notartermin steht an, Kaufvertrag wurde mir heute geschickt.

Eine Frage habe ich dazu, vielleicht weiss hier ja jemand mehr.

Wir kaufen das Haus von den Erben, der Erbschein liegt aber noch nicht vor.

Ist das ein Problem? Gibts hier Fallstricke? Klar, den Notar werde ich dazu auch noch befragen.

Die Makler brauch ich gar nicht erst fragen, die haben keine Ahnung....

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