Genau wegen dieser "Problematik" habe ich mal das BMVI angeschrieben.
Da war das aber noch ganz frisch mit dem B196
Hintergrund:
Ja es gibt diesen Passus mit der Leistungsbeschränkung von 0,1KW/kg bzw bei Fahrzeugen vor EZ 2013 mit 0,2KW/kg
Meine Anfrage an das BMVI
Hallo BMVI Team,
Habe eine Frage zum "neuen" Führerschein Schlüsselzahl B196.
Leider bin ich mit meinen Recherchen nicht 100% fündig geworden und wollte mich bei Ihnen absichern. Auch Fahrschulen tuen sich leider etwas schwer eine 100% Rechtsverbindliche Auskunft zu geben.
Frei Zitiert aus den mir Vorliegenden Gesetzen:
FeV § 6: 11kw ABER maximal 0,1kw/kg Lehrgewicht.
(https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html)
FeV §76 Abs. 6: 11kw. Wenn EZ vor dem 18.01.2013 dann entfällt die Beschränkung auf 0,1kw/kg Lehrgewicht.
(https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html)
Leider habe ich diese Zusatz Informationen über FeV76 6 (EZ vor 01/2013) bei Euch gar nicht gefunden, weder für A1 noch für den B196
Die Antwort:
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Der Vollzug der fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen obliegt aufgrund der föderalen Aufgabenverteilung den Ländern. Diese regeln daher das eigentliche Verwaltungsverfahren weitgehend selbst. Die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung werden nach verfassungsrechtlichen Vorgaben durch die Länder in eigener Zuständigkeit ausgeführt. Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist es nicht möglich, zu Einzelfällen Stellung zu nehmen oder auf deren Bearbeitung Einfluss auszuüben. Deswegen kann ich Ihnen nur allgemeine Hinweise zur Rechtslage geben.
Mit der 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde mit § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die Möglichkeit geschaffen, die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 (B196) für Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg (Klasse A1) nicht übersteigt, zu erteilen. Die von Ihnen genannte Regelung in § 76 Nr. 6 FeV findet auf die neu geschaffene Möglichkeit des erleichterten Erwerbs der Klasse A1 mit einer erweiterten Fahrerlaubnis der Klasse B (B196) keine Anwendung.
Die Regelungen in § 76 FeV dienen der Besitzstandswahrung. In den vergangenen Jahren waren Änderungen der Fahrerlaubnisklassen in der FeV zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Jede rechtliche Regelung wird mit einem festgelegten Datum gültig und eine Stichtagsregelung ist unumgänglich. Für alle Kraftfahrer gelten aber sehr großzügige Besitzstands- und Übergangsregelungen (§ 6 Abs. 6 in Verbindung mit Anlage 3 sowie § 76 FeV). Aufgrund der Besitzstandswahrung bleibt der nach früherem Führerscheinrecht erteilte Umfang der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen grundsätzlich im Wesentlichen erhalten.
Bei weiteren Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Bürgerservice
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat L 24 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Grundsätzlich hatte der Motorbauer nicht 100% unrecht ABER halt nicht bezogen auf den B196
Habe hier es auch schon gelesen und kenne das aus dem Bekanntenkreis, dass sich manche den Gesetzesauszug mit den 0,2KW/kg ausgedruckt haben und bei einer Polizeikontrolle mit vorgezeigt haben als sie auf die 0,1kw/kg angesprochen wurden. Bis jetzt sind sie damit durchgekommen da der B196 noch immer ein "Exot" unter den Fahrerlaubnisklassen ist. Die meisten Kollegen von der Rennleitung kennen sich damit einfach nicht aus.
ob man sich darauf verlassen möchte...
Ich habe wirklich lange recherchiert und nichts wegen 0,2kw gefunden weder beim A1 noch beim B196!
Das Problem habe ich auch schon mal im "B196 SIP Kit Topic" angesprochen. Das wird mit 7kw eingetragen. Bei frühen V50 Modellen mit 67kg und 69kg ist man damit drüber. Obwohl man sicher das mit einem neuem Wiegen bestimmt hin bekommt. Es sollte dem Laien der sich ein "Sorglos Kit" kauft nur auch vermittelt werden!