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Hauskauf...


Andre

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Wir haben im Vorfeld mehrere Wohnungen und Häuser angesehen um ein Gefühl für das Ganze zu bekommen. Sinnvoll aus meiner Sicht ist es, komplett aufzutreten. Also die ganze Familie, die einziehen würde, tanzt an - jeder hat so seinen Fokus; ich habe mich dabei eher um technisches (z.B. Elektrik, Bausubstanz, Werkstatt) gekümmert, meine Frau um praktisches (z.B. Stauräume, Raumaufteilung). Hunde in der Familie? Mitnehmen.

Gibt es vielleicht im Bekanntenkreis welche, die Architekten, Elektriker, o.ä. sind? "Zufällig" mitnehmen.

Es müssen nicht alle mit dem Makler / Hauseigentümer / Vermieter mitdackeln - also neugierig sein und "versehentlich" in die Ecken / Schränke schnüffeln, die nicht so explizit gezeigt werden.

Man merkt gerade bei Vermietern schnell, wo man dran ist.

 

Wir wohnen in einen Reihen-Winkelbungalow. Gerade bei Reihenhäusern oder Mehrfamilienhäusern empfehlenswert: Mit Nachbarn sprechen; über das zu kaufende Haus, bzw. die Wohnung, über die anderen Nachbarn, über das Wohngebiet, etc. => Dann ist die Altersstruktur schon mal bekannt und wenn tatsächlich gekauft wird, seid ihr schon mal bekannt und ihr wisst, wie die Nachbarn so drauf sind.

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  • 4 Wochen später...

Ich bräuchte mal eure Hilfe und hoffe das mir jemand helfen kann. 

Also im Februar 2015 Haus gekauft, saniert und im Juli 2015 eingezogen. 

Jetzt wollten wir die Handwerkerrechnung, nur Lohn kein Material von Dr. Dacherneuerung steuerlich geltend machen. Alles bedacht worauf es ankommt, sprich per Überweisung bezahlt, Rechnung aufgeteilt auf Lohn und Material usw, und jetzt sagt der Steuerberater, nö. Hätten drin wohnen müssen. Ähhhh, also während der Kernsanierung drin wohnen sonst nicht steuerlich absetzbar?? Wenn ich es vermiete dann auch, aber nicht so. 

Nach Recherche im Internet finde ich das es eigentlich nirgendwo steht das man drin wohnen muss, sondern es muss Eigentum zum Zeitpunkt der Sanierung sein. Nicht das es bewohnt sein muss. 

Hatte jemadn schon den Fall, oder kann sonst dazu hilfreich was beitragen??

 

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Bayern?

Wirste keine Chance haben, das abgesetzt zu bekommen....

Schwiegervater ist Miet-Hai und kennt sich in Steuerdingen (mit  bayrischen Behörden) extrem gut aus.

Woanders könnte es natürlich sein, dass das geht.

 

Und mit "klar hab ich da drin gewohnt" stolpert man spätestens, wenn die dann nach ner Meldebestätigung fragen ;-)

 

Man muss auch mal geltendes Recht akzeptieren können.

 

 

Al.

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Geht ja wohl um die sog. "haushaltsnahen Dienstleistungen", bei denen man den Arbeitslohn bis zu einem gewissen Höchstbetrag steuerlich geltend machen kann. Ich sehe da auch Schwierigkeiten beim Begriff "haushaltsnah", wenn das Haus noch eine Baustelle, also keinen bewohnten Haushalt darstellt, vor allem wegen der schon erwähnten abweichenden Meldung des Wohnsitzes.

Aber Versuch macht kluch, versuchen würde ich es auf jeden Fall, mehr als nicht anerkennen kann das Finanzamt ja nicht. Und vielleicht geht es ja auch durch, weil ihr heute unter der gleichen Anschrift wohnt, auf die die ausgeführten Arbeiten  in der Rechnung ausgestellt sind. 

 

Aus Erfahrung weiß ich aber, dass der ein oder andere Handwerker durchaus flexibel ist in Hinsicht auf die Ausstellung der Rechnung, was den Ort der ausgeführten Arbeiten angeht... das setzt aber normalerweise eine längere und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung voraus - speziell im Hinblick auf eventuelle Reklamationen.

Bearbeitet von sidewalksurfer
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Wurde die Dachsanierung per KfW gefördert, zB energieeffizientes Bauen?

Dann wärst du bei den hhnD sowieso raus,

 

Seit wann kontrollieren die Bayern die Steuererklärungen? Das wäre mir neu.

Als Geberland dürften die daran kein Interesse haben :-)

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Am ‎21‎.‎02‎.‎2017 um 16:53 schrieb bv5b3t:

Ich bräuchte mal eure Hilfe und hoffe das mir jemand helfen kann. 

Also im Februar 2015 Haus gekauft, saniert und im Juli 2015 eingezogen. 

Jetzt wollten wir die Handwerkerrechnung, nur Lohn kein Material von Dr. Dacherneuerung steuerlich geltend machen. Alles bedacht worauf es ankommt, sprich per Überweisung bezahlt, Rechnung aufgeteilt auf Lohn und Material usw, und jetzt sagt der Steuerberater, nö. Hätten drin wohnen müssen. Ähhhh, also während der Kernsanierung drin wohnen sonst nicht steuerlich absetzbar?? Wenn ich es vermiete dann auch, aber nicht so. 

Nach Recherche im Internet finde ich das es eigentlich nirgendwo steht das man drin wohnen muss, sondern es muss Eigentum zum Zeitpunkt der Sanierung sein. Nicht das es bewohnt sein muss. 

Hatte jemadn schon den Fall, oder kann sonst dazu hilfreich was beitragen??

 

So einen Schmarrn hab ich noch nie gehört, klar kannst du das geltend machen auch wenn du nicht drinnen wohnst!

Auch in Bayern :wacko:

Ich gebe auch alle Rechnungen ein, obwohl nicht ich sondern meine Mutter und Ihr Mieter drinnen wohnen.

Passt schon!

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vor 42 Minuten schrieb Babas:

So einen Schmarrn hab ich noch nie gehört, klar kannst du das geltend machen auch wenn du nicht drinnen wohnst!

Auch in Bayern :wacko:

Ich gebe auch alle Rechnungen ein, obwohl nicht ich sondern meine Mutter und Ihr Mieter drinnen wohnen.

Passt schon!

 

Das ist ja eben der Unterschied. Bei vermieteten Immobilien kann man alles steuerlich geltend machen. Auch Material und sogar die Hypothekenzinsen, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist. Bei selbstgenutztem Eigenheim geht das aber eben nicht.

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Ich möchte drauf hinweisen, dass der Babas nicht geschrieben hat seine Mutter wäre Mieterin, sonder sie hat einen Mieter.

 

Wenn er seiner Mutter die Wohnung unentgeltlich überlässt, dann ist der Abzug von hhnD wahrscheinlich sogar legal, analog

zur früheren Eigenheimzulageregelung

 

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Am 21.2.2017 um 20:15 schrieb wasserbuschi:

Bayern?

Wirste keine Chance haben, das abgesetzt zu bekommen....

Schwiegervater ist Miet-Hai und kennt sich in Steuerdingen (mit  bayrischen Behörden) extrem gut aus.

Woanders könnte es natürlich sein, dass das geht.

 

Und mit "klar hab ich da drin gewohnt" stolpert man spätestens, wenn die dann nach ner Meldebestätigung fragen ;-)

 

Man muss auch mal geltendes Recht akzeptieren können.

 

 

Al.

 

Bayern, nicht drin gewohnt, trotzdem abgesetzt (2015), und nun ?:gsf_chips:

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soweit kein Hinweis auf explizit "MELDEBESTÄTIGUNG"

 

Sofern du bereits am Haus arbeitest ist es dein Eigentum gem. Grundbuch etc., sonst gehst du da ja nicht bei. 

Muss man wirklich offiziell GEMELDET sein?

 

Ggf. hat jemand von euch da weiterführende Hinweise.

 

Quelle: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2016/84/haushaltsnahe_dienstleistungen

Voraussetzungen für alle Steuerermäßigungen

Die Leistung muss im Haushalt des Steuerpflichtigen erfolgt sein. Diese Voraussetzung liegt z.B. nicht vor bei

  • der Pflege und Betreuung von kranken, alten und pflegebedürftigen Personen in einer Tagespflegeeinrichtung,
  • der Reparatur von Haushaltgegenständen im Betrieb des Reparaturunternehmens,
  • der Müllabfuhr (die Verwertung bzw. Entsorgung des Mülls erfolgt außerhalb des Haushalts,

Der Haushalt muss sich in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum befinden. Betreffen die Aufwendungen des Steuerpflichtigen mehrere Haushalte (z. B. Hauptwohnsitz und Ferienwohnung), so ist jeweils insgesamt nur einmal der Höchstbetrag abzugsfähig.

Nicht begünstigt sind Aufwendungen, die bereits nach anderen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen steuermindernd berücksichtigt werden.

Besonderheit bei Wohnungseigentümern: Die Steuerermäßigung erhalten Wohnungseigentümer, die eine Eigentumswohnung selber nutzen, auch dann, wenn die Gemeinschaft oder der Verwalter Arbeitgeber oder Auftraggeber ist. Und zwar anteilig entsprechend ihrem Miteigentumsanteil.

 

 

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vor 10 Minuten schrieb butze:

...

Die Leistung muss im Haushalt des Steuerpflichtigen erfolgt sein....

 

 

Ich denke, daß das durchaus so ausgelegt werden kann, daß der Haushalt halt die bisherige Wohnung ist, in der man halt noch wohnt und eine Baustelle / ein unbewohntes Haus eben (noch) keinen Haushalt darstellt.

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vor 16 Stunden schrieb Alrik:

Ich möchte drauf hinweisen, dass der Babas nicht geschrieben hat seine Mutter wäre Mieterin, sonder sie hat einen Mieter.

 

Wenn er seiner Mutter die Wohnung unentgeltlich überlässt, dann ist der Abzug von hhnD wahrscheinlich sogar legal, analog

zur früheren Eigenheimzulageregelung

 

Genau so ist es, das Haus gehört zwar schon mir, aber Sie hat das Wohnrecht bis ans Lebensende.

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vor 13 Minuten schrieb Babas:

Genau so ist es, das Haus gehört zwar schon mir, aber Sie hat das Wohnrecht bis ans Lebensende.

 

Meines Wissens ist das rechtlich aber einem Mietverhältnis gleichzusetzten. Entscheiden ist hier, daß der Eigentümer den Wohnraum jemandem anderen überläßt. Ob da jetzt eine monatliche Miete gezahlt wird oder einmalig der Deal Überschreibung des Hause im Gegenzug für lebenslages Wohnrecht macht da keinen Unterschied. In dem Fall kann man halt alle Kosten voll absetzen. Beim selbstbewohnten Eigenheim eben nicht.

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vor 2 Stunden schrieb Champ:

 

Ich denke, daß das durchaus so ausgelegt werden kann, daß der Haushalt halt die bisherige Wohnung ist, in der man halt noch wohnt und eine Baustelle / ein unbewohntes Haus eben (noch) keinen Haushalt darstellt.

 

Falsch, Haushalt ist nicht das Haus in dem man wohnt, sonder "die wirtschaftliche Einheit einer Person oder mehrerer zusammenlebender Personen"

Selbst Arbeiten an deiner Ferienfinca in Usbekistant kannst du steuerlich geltend machen, wenn du das überwiesen hast und die Rechnung vorliegt.

 

vor 3 Stunden schrieb wasserbuschi:

 

Ist das genau genommen öffentlich gemachter Steuerbetrug. Und nun?


Ist das völliger Bullshit und Verleumdung, besser mal Obacht geben..
Und sich nen anderen Steuerberater suchen, der scheint nämlich nicht viel von seinem Handwerk zu verstehen.
Bearbeitet von dark_vespa
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12 minutes ago, dark_vespa said:

 

Falsch, Haushalt ist nicht das Haus in dem man wohnt, sonder "die wirtschaftliche Einheit einer Person oder mehrerer zusammenlebender Personen"

Selbst Arbeiten an deiner Ferienfinca in Usbekistant kannst du steuerlich geltend machen, wenn du das überwiesen hast und die Rechnung vorliegt.

 


Ist das völliger Bullshit und Verleumdung, besser mal Obacht geben..
Und sich nen anderen Steuerberater suchen, der scheint nämlich nicht viel von seinem Handwerk zu verstehen.

 

Das mit der Finca stimmt - aber nur wenn Du sie auch privat nutzt!

Und wenn Du Dein Neu-/Roh-/Umbau noch nicht bewohnst - nutzt Du Deine Baustelle/Rohbau auch nicht im Sinne eines Haushaltes oder "wirtschaftliche Einheit" ;-) 

 

Verleumdung wäre es erst, wenn ich Deinen Realnamen hier posten würde.

Also besser mal Obacht geben :-P

 

 

Al.

Bearbeitet von wasserbuschi
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Gerade eben schrieb wasserbuschi:

 

Das mit der Finca stimmt - aber nur wenn Du sie auch privat nutzt!

Und eine Baustelle kann man nun mal noch nicht im Sinne eines Haushaltes oder "wirtschaftliche Einheit" nutzen!

 

Verleumdung wäre es erst, wenn ich Deinen Realnamen hier posten würde.

Also besser mal Obacht geben :-P

 

 

Al.

 

 

Was du hier bauernschlauen Behauptungen raushaust, nicht schlecht ...
Internet halt.. aber dein Schwiegervater ist ja "Miethai", wenn das mal keine Qualifikation ist...
 

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