Zum Inhalt springen

Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

TÜV auf diversen Fahrzeugen bzw. Teilen

Featured Replies

Geschrieben

"Einzelabnahmen" dürfen mittlerweile alle Sachverständige wenn sie die erforderliche Befugnis haben. Musst dich also weiterhin durchfragen...

  • Antworten 547
  • views 131,4Tsd
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Most Popular Posts

  • JungSiegfried
    JungSiegfried

    worbel. aber nur noch diese woche, dann ist definitiv schluss...

  • Hat der Worb wieder mal ne Rundmail geschickt? 

  • Roterzobel
    Roterzobel

    Ich bin jetzt etwas verwirrt. Möchtest du die Banane eingetragen haben,oder gegen das System rennen?

Veröffentlichte Bilder

Geschrieben

Einige KÜS und GTÜ Stellen dürfen das auch. Auf den Hauptwebseiten haben die einen guten Standortfinder, mit dem man nach bestimmten Arten von Gutachten filtern kann. Was willst du denn eintragen lassen? Habe mich hier im Nordwesten sehr weitläufig erkundigt. Die Rückmeldungen waren in meinem Fall (Primavera mit ~25 PS) ernüchternd.

Bearbeitet von robertundsophie

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb robertundsophie:

Einige KÜS und GTÜ Stellen dürfen das auch. Auf den Hauptwebseiten haben die einen guten Standortfinder, mit dem man nach bestimmten Arten von Gutachten filtern kann. Was willst du denn eintragen lassen? Habe mich hier im Nordwesten sehr weitläufig erkundigt. Die Rückmeldungen waren in meinem Fall (Primavera mit ~25 PS) ernüchternd.


§ 21 StVZO dürfen nun alle Prüforganisationen. 
 

Entscheidend ist, ob der einzelne Prüfer, die erforderlichen Qualifikationen erworben hat. 
 

Darum reißen sich nicht gerade alle Prüfer.  Es gibt minimal mehr Geld und es ist maximal mehr Stress.  

 

 

 

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb Goof:

Darum reißen sich nicht gerade alle Prüfer.  Es gibt minimal mehr Geld und es ist maximal mehr Stress.

Das Gefühl hatte ich nicht unbedingt. Wurde reihenweise sehr freundlich zurückgerufen und es wurde sich auch wirklich bemüht, in Erfahrung zu bringen, was alles für die Eintragungen nötig ist. Irgendwann lief es aber jedes Mal auf Festigkeitsnachweise und Bremsgutachten hinaus, wo dann Ende war.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb robertundsophie:

Das Gefühl hatte ich nicht unbedingt. Wurde reihenweise sehr freundlich zurückgerufen und es wurde sich auch wirklich bemüht, in Erfahrung zu bringen, was alles für die Eintragungen nötig ist. Irgendwann lief es aber jedes Mal auf Festigkeitsnachweise und Bremsgutachten hinaus, wo dann Ende war.


 

Du hast mich falsch verstanden. 
 

Sie reißen sich nicht da drum, die Zusatzqualifikation zu erwerben, die notwendig ist, um eine Paragraph 21 Abnahme überhaupt erst machen zu dürfen. Und die darauf folgende erhöhte Verantwortung, ist auch wohl mehr Druck. 

 

Wenn man sich dafür entschieden hat, macht man es wahrscheinlich auch, weil man es will. 
 

Die beiden Prüfingenieure, die ich privat kenne, reißen sich jedenfalls keinesfalls darum! :-D 

Bearbeitet von Goof

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Goof:


§ 21 StVZO dürfen nun alle Prüforganisationen. 
 

Entscheidend ist, ob der einzelne Prüfer, die erforderlichen Qualifikationen erworben hat. 
 

Darum reißen sich nicht gerade alle Prüfer.  Es gibt minimal mehr Geld und es ist maximal mehr Stress.  

 

 

 

 

Leider falsch, es gibt weniger Geld, deshalb reißen sich noch weniger drum.

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb matzmann:

 

Leider falsch, es gibt weniger Geld, deshalb reißen sich noch weniger drum.


 

Das ja noch schlimmer … 

Geschrieben

Danke für die Rückmeldungen! 

Dann werde ich mal tingeln gehen :-)

Habe ja schon sehr viel eingetragen bei der Karre, aber durch die "Motorrevision" werden nun ein paar kleinere Updates nötig.

Hoffe, das bekommt man auch heute noch hin... 

 

Grüße, 

Al. 

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 15.1.2024 um 15:33 schrieb Px150erik:

Das stimmt so nicht, wir haben Festigkeitsmessung mittels DMS durchgeführt und ich bin auch an einem Nachweis der Dauerfestigkeit zu Gange! 

 

Es gibt zwar keine gesetzliche Vorgabe dazu ab wieviel Leistung der Nachweis notwendig ist, beim Pkw's gibt's sowas geregelt im vdTÜV Merkblatt 751, aber nur durch Handauflegen zu sagen geht, ist heutzutage auch nicht mehr so ganz leicht. Der Anspruch an die Qualität der Gutachten wird kontinuierlich angezogen und wenn hier Nachweise dazu nicht gemacht werden, lässt man es lieber bevor es Arbeitsrechtliche Konsequenzen gibt🤷

 

Das macht natürlich nicht jeder Sachverständige, sondern nur der, der da selber interesse dran hat 😉

 

Hilft dir nur nicht so viel außer du möchtest an den Bodensee kommen 🤙

 

 

Was gibt es denn am Bodensee? Ich hätte gleiches Anliegen könnte an Bodensee kommen :-)

Geschrieben
Am 15.1.2024 um 15:33 schrieb Px150erik:

 

Es gibt zwar keine gesetzliche Vorgabe dazu ab wieviel Leistung der Nachweis notwendig ist, beim Pkw's gibt's sowas geregelt im vdTÜV Merkblatt 751, aber nur durch Handauflegen zu sagen geht, ist heutzutage auch nicht mehr so ganz leicht.

 

Das stimmt, aber leider herscht mittlerweile bei den meisten Organisationen die Ansage das 751 auch für Zweiräder anzuwenden (Im Vorwort steht „kann Sinngemäß auch für andere Klassen angewendet werdet). Komischerweise hören ja die SIP Teilegutachten der GTÜ Leistungsmässig ja auch vor der Grenze zum Festigkeitsnachweis auf

Bearbeitet von matzmann

Geschrieben

...worüber ich, wenn ich das lese und in den nächsten Monaten da vorstellig werden will, grade recht happy bin.

  • 1 Monat später...
Geschrieben
Am 19.2.2024 um 21:56 schrieb matzmann:

 

 Komischerweise hören ja die SIP Teilegutachten der GTÜ Leistungsmässig ja auch vor der Grenze zum Festigkeitsnachweis auf

 

Festigkeitsnachweis ist doch erforderlich bei einer Leistung von max. Serienleistung + 40% - richtig?

Bei einer Rally 200 oder PX200 wären das doch folglich 12PS + 40% = 16,8 PS

Das SIP Gutachten definiert eine einzutragende Leistung von 15kW = 20,4PS (Malossi Sport in Verbindung mit JL Auspuff).

Im Gutachten wird lediglich auf die Höchstgeschwindigkeit und das Geräuschverhalten eingegangen - wie kann das sein?

Hätte nicht eine Prüfung der Karosseriefestigkeit nachgewiesen werden müssen?

 

Edit:

Im Gutachten steht zur Motorleistung:

"....die Änderungen wurden unter folgenden Gesichtspunkten begutachtet"

"§35 StVZO i.Vm. DIN70020 Teil6 (Motorleistung)"

Bearbeitet von Rarität

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 11.4.2024 um 07:49 schrieb Rarität:

Festigkeitsnachweis ist doch erforderlich bei einer Leistung von max. Serienleistung + 40% - richtig?

 

Ich glaube, das gilt nur bei PKW.

@matzmann hatte mal was dazu geschrieben.

 

A propos: @matzmann - was macht dein SIP Legal-Kit? Ist da inzwischen etwas Leistung aufgetaucht?

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

stimmt.

die 40% gelten erstmal nur für "PKW" (TÜV Merkblatt xxx). Da es keine genau definierte Grenze für Zweiräder gibt, wird diese Grenze eben herangezogen. (Es will ein Rechtsrahmen erfüllt sein und ggf auch vor einem Richter argumentiert werden)

Wer jetzt Hurra schreit, soll bitte auch bedenken, dass die Messstrecken "Geräusch" ebenfalls nur für "PKW" freigegeben sind. Also begibt sich der Prüfer für jedes Zweirad das er begutachtet immer auf Glatteis, da jedes seiner Gutachten grundsätzlich erstmal keinen Rechtsrahmen einhält und angezweifelt werden könnte. 

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Leute, ich bin in die Falle getappt.

Vor einem knappen Jahr habe ich meinen KÜS-Prüfer gefragt, was ich brauche, um meinen Malossi 210 eintragen zu lassen. Er meinte, oh, das ist kein Problem, Leistungsdiagramm reicht.

Naja, nun war ich vorhin dort, nach dem Umbau mit dem ersten Leistungsdiagramm und da meinte er, so einfach ist es nicht.

Ok, vielleicht hat sich was geändert oder er mag das so nicht mehr machen, jedoch stehe ich halt nun da.

Er bräuchte noch eine Lautstärkemessung, die er nicht machen kann, sehr kompliziert mit geeichten und geprüften Messgeräten.

 

Soweit, so klar, so bekomme ich keinen Segen drauf, ist jetzt so. Also nicht lamentieren sondern nach vorne schauen.

 

Nun bin ich aber nicht so der Profi und bin auf Euer Wissen angewiesen.

Wie kann ich nun weiter machen?

 

Setup ist:

P200E alt, Bj. 1981

Malossi 210 Sport Mk2

BGM Welle 60mm

BigBox Touring

24/65 mit kurzem 4.

SI 24/24 138er HD

21.7 PS Motorleistung

Scheibenbremse vollh. vorne (bereits eingetragen)

 

Das übliche Brot- und Butter-Setup halt.

 

Gibt es in meinem Fall für den Malossi 210 irgendwo ein Gutachten?

Bzw. wer macht die Lautstärkemessung?

Die ich wahrscheinlich wirklich brauchen werde um das ganze per Einzelabnahme eingetragen zu bekommen?

Wer von Euch kann mir einen Tip geben, was ich jetzt tun kann.

 

Illegal fahren ist eine eher schlechte Alternative. Man braucht selbst nicht schuld sein. Sobald man aufgegabelt wird und ohne BE fährt, ist man mit dran. Dafür hab ich dann doch zu wenig Cojones.

 

Danke Euch für jede Hilfe!

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Hallo Zusammen

 

In Vorbereitung auf mein M244 Projekt bin ich auf der Suche nach jemanden der bei der Eintragung unterstützen oder einen Kontakt geben kann (Vorzugsweise im Ruhrgebiet und Umland - ist aber kein MUSS).

 

Hier ein paar Daten:

-PX mit EZ vor 1988

-Quattrini M244, SI 26, Box Auspuff

-Scheibenbremse vorne (Grimeca Komponenten)

-Fahrwerk BGM

 

Gerne auch per PN

 

Vielen Dank

Geschrieben

Sollte beim Jockey gehen.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Cpt.Howdy:

Sollte beim Jockey gehen.

 

Danke Dir.

Süd-, Mittel- und Norddeutschland scheinen präsnet zu sein bei dem Thema.

Bevor ich das mit einer Wochenendtour oder Urlaub verbinde möchte ich noch versuchen etwas in der Nähe zu finden.

Für Tips ist man bekanntlich ja sehr dankbar. :cheers:

 

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Ich hole das mal aus dem Felgen-Topic hier rüber, weil meine Frage dort nicht passt...

 

Am 8.1.2025 um 11:21 schrieb Lenki:

 [...]

Die Felgen müssen trotz ABE unter anderem nur eingetragen werden, wenn eine gegenseitige Beeinflussung von einer anderen Änderung statt findet, nicht prinzipiell sobald das Fahrzeug nicht mehr original ist. 

Und keineswegs ist das bei allen ABEs so, es kommt immer auf den Fall an.

Es gibt mittlerweile auch einige Kombinationen von Sonderrädern und Tieferlegungsfedern beide mit ABE die trotz gegenseitiger Beeinflussung nicht eintragungspflichtig sind!

[...]

Nur ein geänderten Zylinder hat nicht pauschal Auswirkung auf die ABE der SIP Felgen, das stimmt pauschal so nicht!

Wie ist das denn bei einem eingetragenen anderen Zylinder und einem Stoßdämpfer (Federbein) mit ABE?

 

Am 8.1.2025 um 11:21 schrieb Lenki:

Eine Reifenbindung wird nur eingetragen wenn wirklich notwendig, da gibt's verschiedene Gründe, Freigängigkeit zum Beispiel...

[...]

Kurz gesagt gelten die Reifenfreigaben der Reifenhersteller nicht mehr und je nachdem wie das Fahrzeug zugelassen ist (nationale Genehmigung oder EU) wird die Reifenbindung (wenn es die wirklich bei dem Fahrzeug gibt) ausgetragen wenn möglich (Stichwort Freigängigkeit).

 

In vielen Fällen wurde eine Zeit lang bei der Zulassung eine Reifenbindung eingetragen obwohl es bei dem Fahrzeug vom Fahrzeughersteller gar keine gab oder auch die Reifenbindung gar kein Sinn macht weil das Fahrzeug eine Einzelgenehmigung hat (Import-Fz).

Macht das die Zulassungsstelle automatisch? Oder sollten die das zumindest?

Habe letzte Woche erst eine Ummeldung gemacht. Da wurde der Eintrag "Reifenfabrikat..." vom alten Schein / dem KBA-Eintrag übernommen.

In nem anderen Schein von vor 2 Jahren (beides PXen) steht dazu nix drin.

Geschrieben

Geänderter Zylinder und Federbein beeinflusst sich nicht, daher hat das meiner Ansicht kein Einfluss auf die ABE von Austausch-Federbeine.

 

Die Eintragung der Reifenfabrikatsbindung haben früher vor schätzungsweise 20 Jahre oder so die Zulassungsstellen eine Zeit lang von sich aus reingeschrieben. Das sollte aber schon lange nicht mehr der Fall sein. Die Austragung geht jedoch nur mit Gutachten vom Sachverständigen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Lenki:

Geänderter Zylinder und Federbein beeinflusst sich nicht, daher hat das meiner Ansicht kein Einfluss auf die ABE von Austausch-Federbeine.

 

Danke. :thumbsup:

Das klingt ja super.

Ich hatte mal gehört / gelesen, dass das Fahrwerk für die entsprechende Leistung und Höchstgeschwindigkeit ausgelegt ist und das deshalb Schwierigkeiten gibt.

Wobei ja auch die Leistungssteigerung beim Serienfahrwerk möglich ist.

 

In meinem Fall ist der Malossi interessanterweise mit 9kW und 100 km/h eingetragen. Damit wäre das Thema sowieso raus. :whistling:

Geschrieben

Klar, wird die Vmax erhöht muss das Fahrwerk und selbstverständlich auch die Bremsanlage passen, das sollte dann auch so eingetragen werden (nur in Verbindung mit...blablabla). 

In der Praxis schauen die Eintragungen jedoch überwiegend nicht so aus...

  • 7 Monate später...
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Primavera1970:

Moin,

 

Hoffe das hier ist ein passendes Topic, wenn nicht bitte  einfach verschieben, danke !

 

Folgende Ausgangssituation:

Ich bin im glücklichen Besitz einer italienischen V50, zu dieser hatte ich damals beim Kauf eine "deutsche Betriebserlaubnis" bekommen.

Ich gehe mal stark davon aus, dass diese Fake ist....

Daher möchte ich gerne neue Papiere für den Roller bekommen.

 

Ein Kumpel meinte zu mir ich solle einfach mit den "deutschen Papieren" zur Zulassungsstelle und eine freiwillige 50ccm Zulassung beantragen, dann würde ich sowieso ein neuen Brief bekommen, sozusagen frische richtige deutsche Papiere ?!

 

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, ob das so stimmt und so einfach funktioniert ?

Wie läuft so eine freiwillige Zulassung ab und benötige ich noch irgendwelche Dokumente ?

 

Den Weg einer §21 Abnahme möchte ich aktuell nicht gehen, da die Gute etwa schneller als die  40 km/h läuft. :whistling:

 

Ich danke im Voraus !

 

Gruß

Kannst du nicht einfach zur Zulassungsstelle gehen und neue Papiere erstellen lassen weil du deine alten verloren hast? 

Oder geht das bei den Fuffis über Piaggio als Hersteller? 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb PK-HD:

Kannst du nicht einfach zur Zulassungsstelle gehen und neue Papiere erstellen lassen weil du deine alten verloren hast? 

Oder geht das bei den Fuffis über Piaggio als Hersteller? 

 

Auf die italienische Fahrgestellnummer wird die Zulassungsstelle keine neuen deutschen Papiere ausstellen. Bei einer deutschen Fuffi würde das über Piaggio laufen. Das mit der freiwilligen Zulassung könnte klappen, falls es da auffällt ist natürlich die Kacke am dampfen.  Freiwillige Zulassung soll bei vielen Zulassungsstellen wohl momentan schwierig bis unmöglich sein. Da wurde viel Schindluder mit freiwillig zugelassenen Elektrorollern getrieben. 

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb skoot:

 

Auf die italienische Fahrgestellnummer wird die Zulassungsstelle keine neuen deutschen Papiere ausstellen. Bei einer deutschen Fuffi würde das über Piaggio laufen. Das mit der freiwilligen Zulassung könnte klappen, falls es da auffällt ist natürlich die Kacke am dampfen.  Freiwillige Zulassung soll bei vielen Zulassungsstellen wohl momentan schwierig bis unmöglich sein. Da wurde viel Schindluder mit freiwillig zugelassenen Elektrorollern getrieben. 


Ja das ist auch mein Bedenken, ich kann für die Papiere ja Nix… habe halt etwas Schiss dass ich es dann abbekomme…

 

 

Die Nummern stimmen zwar mit der von meiner Vespa überein aber trotzdem machen die Papiere mir einen komischen Eindruck…

 

 

Bearbeitet von Primavera1970

Geschrieben

Unwissendheit schützt halt leider nicht vor Strafe. Wobei ich nicht denke das es da eine Strafe geben wird. Die Zulassung wird dich dann halt vermutlich wegschicken und du musst echte deutsche Papiere besorgen. Bei Importkisten kann das auch der TÜV machen. Der stellt dir ne neue BE aus, die musst du dann wieder auf der Zulassung abstempeln lassen und dann is alles legal. Vielleicht ist das ja der generell bessere Weg als die freiwillige Zulassung. 

Dazu muss deine Kiste aber halt auch eigentlich die Vorschriften erfüllen, sprich Tacho und Schnarre oder Klingel. Also kommt halt auf den Prüfer an wie genau er das nimmt.

Hast du denn mal evtl ein Bild der BE? Wenn das so ne Zweitschrift ist kann das meines Wissens nicht echt sein weil es die eben nur für deutsche Fuffis gibt. Wenn das so ein Wisch ähnlich wie ein Fahrzeugschein ist, dann sollte das passen. 

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Wer ist Online 0

  • Keine registrierten Benutzer online.

Wichtige Information

Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben. Einige dieser Verfahren sind technisch unerlässlich, andere kommen nur mit Ihrer Zustimmung zum Einsatz, eine Anpassung ist in den die Cookie-Einstellungen möglich. Für Details siehe die Datenschutzerklärung

Account

Navigation

Suche

Suche

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.