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TÜV auf diversen Fahrzeugen bzw. Teilen


gravedigger

Empfohlene Beiträge

Am 8.3.2023 um 12:41 schrieb alfonso:

 

 

Das wäre ja schon rein aus ästhetischen Gründen wichtig.

 

 

Ja, senkrecht ist doch am besten. Dachte zuerst, es könnte in der Neigung des Nummernschilds sein.

 

Ruecklicht_01.thumb.jpg.eaeab9e7786e143750b0436c3bfbeca5.jpg

 

vor 22 Stunden schrieb matzmann:

 

Ich hatte den britischen Hersteller schon angeschrieben, aber zuerst meinte er, er kenne sich mit EU recht nicht aus. Und als ich dann meinte, es müßte doch in dem ECE-Certificat vermerkt sein, gab es keine Antwort mehr. So eine Einbauanweisung war bei dem Licht leider nicht dabei.

Bearbeitet von atom007
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  • 2 Monate später...
  • 1 Monat später...

Guten Morgen allerseits,

ich wollte mich mal erkundigen ob in der Nähe von Duisburg jemand ist, der mir meine neu verbauten Teile eintragen kann.

weil für Zylinder beispielsweise es ja kein Gutachten gibt oder der gekürzten Gabel mit PK Dämpfer. 
gerne per PN 

vielen Dank ✌🏻

 

Vespa PX Bj. 1988 ehemals 80/135cc 

eingetragen sonst nichts.

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  • 1 Monat später...

Guten Abend zusammen,

 

hätte eine Frage wegen TÜV, Eintragung usw.

Vnb Rahmen, mit 187 Quattrini, Membran mrp Ansaugung und 30er vergaser. Boxauspuff. 10zoll

 

neues lml (px)Gehäuse, bis jetzt ohne Nummer.

soll als 125 eingetragen werden.

 

jetzt meine Frage:

 

lieber vnb Motornummer oder px Motornummer?

mrp Ansaugung evt. wegen (Drehscheiben defekt) Eintragung 

Vergaser evt. mit Argument Drehmoment Erhöhung Bergfahrten.

 

wäre über Meinungen dankbar, wenn gewünscht auch über pm 

 

lg Patrick 

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  • 1 Monat später...
  • 2 Monate später...

Um für meine noch vollständig zerlegte Primavera ein Vollgutachten §21 inkl. Leistungssteigerung zu bekommen, habe ich vorab im groben Umkreis einen riesen Haufen von Dekra, GTÜ und KÜS Stationen angeschrieben und eigentlich alle relevanten Infos mitgeliefert. Einige Prüfer haben mir geantwortet, dass das prinzipiell möglich sei, aber unter anderem auch ein Festigkeitsnachweis anhand einer Biegemomentberechnung nötig ist. Hat das schon mal jemand gemacht oder kann ich bei so einer Antwort gleich einpacken?:-D

 

Edit: Erst suchen, dann schreiben... Ist anscheinend blödsinn. Falls trotzdem doch noch jemand einen heißen Tipp hat, immer her damit.

Bearbeitet von robertundsophie
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vor 16 Stunden schrieb robertundsophie:

Um für meine noch vollständig zerlegte Primavera ein Vollgutachten §21 inkl. Leistungssteigerung zu bekommen, habe ich vorab im groben Umkreis einen riesen Haufen von Dekra, GTÜ und KÜS Stationen angeschrieben und eigentlich alle relevanten Infos mitgeliefert. Einige Prüfer haben mir geantwortet, dass das prinzipiell möglich sei, aber unter anderem auch ein Festigkeitsnachweis anhand einer Biegemomentberechnung nötig ist. Hat das schon mal jemand gemacht oder kann ich bei so einer Antwort gleich einpacken?:-D

 

Edit: Erst suchen, dann schreiben... Ist anscheinend blödsinn. Falls trotzdem doch noch jemand einen heißen Tipp hat, immer her damit.

 

 

Meiner Meinung nach, kannst Die Kontakte die einen Festigkeitsnachweis wollen gleich vergessen, da diesen nirgends bekommst und unbezahlbar wäre.

 

Du musst einen Prüfer finden, der sagt ja geht, dafür brauche ich die folgenden Dinge, und das müssen Dinge sein, die Du auch liefern kannst. wie z.B.

  • Leistungsgutachten
  • Scheibenbremse (auch hier sollte der TÜV Prüfer sagen, ab welcher Leistung er diese fordert)
  • Geräuschmessung (diese macht der Prüfer im Normalfall)
  • Reifen passend zur Geschwindigkeit 
  • usw.

 

 

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Am 10.1.2024 um 13:34 schrieb ANDY81:

Du musst einen Prüfer finden, der sagt ja geht, dafür brauche ich die folgenden Dinge, und das müssen Dinge sein, die Du auch liefern kannst. wie z.B.

  • Leistungsgutachten
  • Scheibenbremse (auch hier sollte der TÜV Prüfer sagen, ab welcher Leistung er diese fordert)
  • Geräuschmessung (diese macht der Prüfer im Normalfall)
  • Reifen passend zur Geschwindigkeit 
  • usw.

 

Ja, ich gucke mal was noch so zurückkommt.

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Am 9.1.2024 um 20:47 schrieb robertundsophie:

Um für meine noch vollständig zerlegte Primavera ein Vollgutachten §21 inkl. Leistungssteigerung zu bekommen, habe ich vorab im groben Umkreis einen riesen Haufen von Dekra, GTÜ und KÜS Stationen angeschrieben und eigentlich alle relevanten Infos mitgeliefert. Einige Prüfer haben mir geantwortet, dass das prinzipiell möglich sei, aber unter anderem auch ein Festigkeitsnachweis anhand einer Biegemomentberechnung nötig ist. Hat das schon mal jemand gemacht oder kann ich bei so einer Antwort gleich einpacken?:-D

 

Edit: Erst suchen, dann schreiben... Ist anscheinend blödsinn. Falls trotzdem doch noch jemand einen heißen Tipp hat, immer her damit.


Je nach Bundesland hat der Prüfer keine Wahl, da die Übergeordnete Behörde das fordert. Ihr wollte ja alle die Marktfreigabe für die Einzelabnahmen.

 

 

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vor 4 Stunden schrieb matzmann:


Je nach Bundesland hat der Prüfer keine Wahl, da die Übergeordnete Behörde das fordert.

In meinem Fall geht es um alle möglichen Prüfstellen zwischen Hamburg, Bremen, Münster und Magdeburg. Also fünf Bundesländer. Noch kam nichts wirklich erfolgversprechendes zurück, obwohl ich denen wirklich alle Informationen vorab in einem 9-seitigen Informationsblatt geliefert habe. Die könnten das so 1 zu 1 übernehmen.

 

vor 4 Stunden schrieb matzmann:

Ihr wollte ja alle die Marktfreigabe für die Einzelabnahmen.

Soll mir das was sagen? Kann ich mit dem Hintergrundwissen den gewünschten Festigkeitsnachweis umgehen?

 

Bearbeitet von robertundsophie
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Am 10.1.2024 um 13:34 schrieb ANDY81:

 

 

Meiner Meinung nach, kannst Die Kontakte die einen Festigkeitsnachweis wollen gleich vergessen, da diesen nirgends bekommst und unbezahlbar wäre.

 

Du musst einen Prüfer finden, der sagt ja geht, dafür brauche ich die folgenden Dinge, und das müssen Dinge sein, die Du auch liefern kannst. wie z.B.

  • Leistungsgutachten
  • Scheibenbremse (auch hier sollte der TÜV Prüfer sagen, ab welcher Leistung er diese fordert)
  • Geräuschmessung (diese macht der Prüfer im Normalfall)
  • Reifen passend zur Geschwindigkeit 
  • usw.

 

 

Das stimmt so nicht, wir haben Festigkeitsmessung mittels DMS durchgeführt und ich bin auch an einem Nachweis der Dauerfestigkeit zu Gange! 

 

Es gibt zwar keine gesetzliche Vorgabe dazu ab wieviel Leistung der Nachweis notwendig ist, beim Pkw's gibt's sowas geregelt im vdTÜV Merkblatt 751, aber nur durch Handauflegen zu sagen geht, ist heutzutage auch nicht mehr so ganz leicht. Der Anspruch an die Qualität der Gutachten wird kontinuierlich angezogen und wenn hier Nachweise dazu nicht gemacht werden, lässt man es lieber bevor es Arbeitsrechtliche Konsequenzen gibt🤷

 

Das macht natürlich nicht jeder Sachverständige, sondern nur der, der da selber interesse dran hat 😉

 

Hilft dir nur nicht so viel außer du möchtest an den Bodensee kommen 🤙

 

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vor 59 Minuten schrieb robertundsophie:

Ich habe ein bisschen den Ehrgeiz das irgendwie so hinzukriegen.:lookaround:

 

Habe gerade erfahren, dass zB die GTÜ-Prüfer ihre Abnahmen auch nochmal vor deren Zentrale verantworten müssen und das nicht so einfach ist. Handhabt das die Dekra genau so?

das müssen ALLE (TÜV DEKRA usw.)Nennt sich "Gutachtenkontrolle". :repuke:

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vor 21 Stunden schrieb robertundsophie:

alle möglichen Prüfstellen zwischen Hamburg, Bremen, Münster und Magdeburg

Wenn hier jemand einen Tipp hat - gerne auch diskret per PN.

 

Geht um eine Primavera mit rund 22 PS / 16 kW - also Zylinder, Auspuff, Vergaser. Alles noch komplett in Teilen um vorab mit den Prüfenden sprechen zu können.

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Am 16.1.2024 um 10:35 schrieb robertundsophie:

Wenn hier jemand einen Tipp hat - gerne auch diskret per PN.

 

Geht um eine Primavera mit rund 22 PS / 16 kW - also Zylinder, Auspuff, Vergaser. Alles noch komplett in Teilen um vorab mit den Prüfenden sprechen zu können.

Hm, ist doch eigentlich kein Problem. Frage immer vorher den DEKRA Ingenieur was ich vorhabe und halte ihn dann per WhatsApp auf dem laufenden. Kann doch nicht sein das du da kein willigen findest!?

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vor 18 Stunden schrieb flip84:

Hm, ist doch eigentlich kein Problem. Frage immer vorher den DEKRA Ingenieur was ich vorhabe und halte ihn dann per WhatsApp auf dem laufenden. Kann doch nicht sein das du da kein willigen findest!?

 

Ich habe eine fast dreistellige Anzahl an KÜS-, GTÜ- und DEKRA-Stationen angeschrieben. Wenn überhaupt eine halbwegs "positive" Antwort kam, dann fast ausnahmslos damit verbunden, dass neben Leistungsgutachten und Fahrgeräuschmessung ein Festigkeitsnachweis sowie Bremsleistunsgutachten vorgelegt werden muss.

Bearbeitet von robertundsophie
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vor 10 Stunden schrieb robertundsophie:

 

Ich habe eine fast dreistellige Anzahl an KÜS-, GTÜ- und DEKRA-Stationen angeschrieben. Wenn überhaupt eine halbwegs "positive" Antwort kam, dann fast ausnahmslos damit verbunden, dass neben Leistungsgutachten und Fahrgeräuschmessung ein Festigkeitsnachweis sowie Bremsleistunsgutachten vorgelegt werden muss.


Könnte daran liegen das Leistungsgutachten, Festigkeitsgutachten und Fahrgeräuschmessung erforderlich sind. Nochmal, such dir einen Shop der noch einen schmerzbefreiten Prüfer hat der kurz vor der Rente steht. Den wird dir aber bestimmt keiner per Mail empfehlen sondern nur persönlich vor Ort ohne Zeugen.

Bearbeitet von matzmann
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Am 20.1.2024 um 09:26 schrieb robertundsophie:

 

Verstanden. Hab ja nur versucht so jemanden irgendwie alleine zu finden.:???::-)

Das lohnt sich bei einer Einzelabnahme meines Erachtens nicht. Wie gesagt gibt es Shops/Werkstätten mit Eintragungsservice. Die nehmen Zwar auch Geld, aber dafür hast Du Ruhe. Und ich behaupte mal, dass man, wenn man es alleine macht (oder versucht), nicht viel günstiger bei weg kommt. War jedenfalls bei mir so. Vom Aufwand ganz abgesehen.

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  • 2 Wochen später...

Mal angekommen, ich mach eine §21 Abnahme mit diversen Eintragungen (Leistungssteigerung etc.) in Bayern, Fahrzeug ist jedoch in BaWü zugelassen. Kann ich die Eintragungen auch in BaWü eintragen lassen oder führt dies zu Problemen? 

 

Hintergrund: Arbeiten in Bayern, Hauptwohnsitz BaWü.

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vor 23 Stunden schrieb Servus_wie_gehts:

Mal angekommen, ich mach eine §21 Abnahme mit diversen Eintragungen (Leistungssteigerung etc.) in Bayern, Fahrzeug ist jedoch in BaWü zugelassen. Kann ich die Eintragungen auch in BaWü eintragen lassen oder führt dies zu Problemen? 

 

Hintergrund: Arbeiten in Bayern, Hauptwohnsitz BaWü.

Völlig unproblematisch.

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Am 7.2.2024 um 08:30 schrieb Servus_wie_gehts:

Mal angekommen, ich mach eine §21 Abnahme mit diversen Eintragungen (Leistungssteigerung etc.) in Bayern, Fahrzeug ist jedoch in BaWü zugelassen. Kann ich die Eintragungen auch in BaWü eintragen lassen oder führt dies zu Problemen? 

 

Hintergrund: Arbeiten in Bayern, Hauptwohnsitz BaWü.

 

vor 31 Minuten schrieb PK-HD:

Völlig unproblematisch.

 

Das habe ich so auch schon gemacht.

Achte am Besten darauf, dass das TÜV Gutachten bei der Zulassung nicht älter als 2 Wochen ist.

Laut TÜV München ist das Gutachten 1Jahr gültig, aber das Amt in Freiburg z.B. hat eine interne Vorgabe,

dass es bei Zulassung nicht älter als 2 Wochen sein darf.

Meins war 3 Wochen alt und brauchte einen neuen (kostenfreien) Stempel.

 

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Hallo zusammen, 

 

kurze allgemeine Frage: ist es immer noch so, daß im Westen nur der TÜV und im Osten nur die DEKRA Einzelabnahmen (ohne Teilegutachten) eintragen dürfen, oder kann ich mittlerweile zu allen Einrichtungen (also auch KÜS, GTÜ) unabhängig vom Standort fahren? 

 

Grüße, 

Al. 

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