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Nur mal schnell ne GSFwa-Frage...

Featured Replies

Geschrieben

@AAAB507 das war in den letzten zwei Monaten :/ Das war Beifang in irgendeinem SF Topic mit einem großen Motor.

Bearbeitet von hiro LRSC

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  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Kurze GSFwa-Frage.

Kennt jemand in Bayern in der Gegend um Freilassing/Berchtesgaden eine technische Prüfstelle wo man vertrauensvoll zur Neuerlangung der Prüfplakette hingehen kann? Bin grad längere Zeit in Ö. , am Auto ist aber die deutsche Prüfplakette abgelaufen.

Geschrieben

Geh zu ner freien Werkstatt, bei der regelmäßig ein Prüfer kommt, um die HU vor Ort zu machen, und lass das dort erledigen. Die wissen meistens, wer bei nicht originalen Karren oder Oldtimern krampfhaft nach dem Haar in der Suppe sucht, bzw. wer da eher entspannt ist. Wenn du hingegen einen ganz normalen Fordopelgolf fährst, ist eigentlich auch egal, wer sich die Kiste anschaut.

Geschrieben

Eine freie Werkstatt mit eigenen TÜV Terminen hätte ich gesucht. Von offiziellen TÜV und Dekra Prüfstellen hab ich die Nase voll.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Helmchen:

Eine freie Werkstatt mit eigenen TÜV Terminen hätte ich gesucht. Von offiziellen TÜV und Dekra Prüfstellen hab ich die Nase voll.

Willst du keine konkrete Hilfe oder ist dein Stuhl so geheim, dass du keine Infos dazu geben darfst? wacko

Geschrieben

Leute, das ist doch ganz einfach. Natürlich möchte ich Hilfe, sonst hätte ich hier nicht gefragt.

Ich hatte aber einfach nach einer adäquaten Prüfstelle in der angegebenen Umgebung gefragt und nicht für kluge Ratschläge. Ich brauche ja hier nicht haarklein über mein Auto berichten. Vielleicht habe ich mich aber auch falsch ausgedrückt.

Meine Frage hätte sich dann hier erledigt.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Helmchen:

Leute, das ist doch ganz einfach. Natürlich möchte ich Hilfe, sonst hätte ich hier nicht gefragt.

Ich hatte aber einfach nach einer adäquaten Prüfstelle in der angegebenen Umgebung gefragt und nicht für kluge Ratschläge. Ich brauche ja hier nicht haarklein über mein Auto berichten. Vielleicht habe ich mich aber auch falsch ausgedrückt.

Meine Frage hätte sich dann hier erledigt.

Sorry, aber woher soll man denn ohne weitere Informationen wissen, was für dich adäquat bedeutet? Ein moderner Diesel, der aufgrund seiner Laufleistung die maximale Trübung im Abgas überschreitet wird in der ein oder anderen Prüfstelle anders bewertet, als ein Oldtimer mit H Zulassung, dem vielleicht ein moderene Veränderung verpasst wurde. Schienbar hast du ja schon negative Erfahrungen mit Prüfstellen, also wird dein Eimer ja nicht so 0815 sein. Du fragst nach einer passenden Prüfstelle, ich frage wozu die Prüstelle passend sein soll.

Bearbeitet von freibier
die = dich

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Helmchen:

Eine freie Werkstatt mit eigenen TÜV Terminen hätte ich gesucht. Von offiziellen TÜV und Dekra Prüfstellen hab ich die Nase voll.

Also ich fahre ja NUR zu offiziellen Prüfstellen, zuletzt gestern.

Beim TÜV Nürnberg um 13:15 den Termin für 14:00 Uhr gebucht,

bei Ankunft an allen vorbei gefahren die ohne Termin gewartet haben.

Trotz "Lenkkopflager wird lose (?), Reifenalter und -profil am Limit sowie

einem total versifften Motor mit frischen Ölflecken am TÜV-Boden" gab es

zwei Jahre auf Bewährung "geringer Mangel: Umweltbelastung Motor ölfeucht"

Und das bei 'ner Cosa repuke mit FÜrther Kennzeichen alien beim TÜV Nürnberg -D

Bearbeitet von scooterheiner
dezente Hinweise

Geschrieben

:-D Dein Nummerschild hast du unkenntlich gemacht aber den Prüfer nicht? whistling

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Spiderdust:

...dem das Recht am eigenen Bild ggf. wichtig ist.whistling

Zumal dem auch noch nachgesaft wird, dass er verkehrsuntaugliche Karren durch lässt wacko....wenns der Chef liest könnte das für den Mann doof werden

Bearbeitet von weissbierjojo

Geschrieben

So, das Bild ist gelöscht thumbsup

Ich hatte den guten Mann gefragt ob ich denn ein Bild machen darf,

das fand er OK aber ja, nach Veröffentlichung habe ich nicht gefragt.

Falls doch wer Ärger bekommt wissen wir ja aus welchem Forum ;-)

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
  • Autor

Kurze Frage:

Fahren mit Anhänger, genauer gesagt Anhänger mit 100er Zulassung.

Ich habe mir einen Bagger und einen geeigneten Baumaschinenanhänger gekauft. Der Anhänger hat eine zulässige Gesamtmasse von 3500 kg. Leermasse 1008 kg. Und eine 100er Zulassung.

Mein Zugfahrzeug hat eine Leermasse von 2668 kg.

So, jetzt die Frage: dass ich den vollbeladen nicht mit 100 km/h bewegen darf ist mir klar, aber darf ich damit 100 fahren wenn er leer ist?

Geschrieben

Das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs ist in dem Zusammenhang irrelevant, genau so wie das Leergewicht des Anhängers. Es geht nur um die zulässigen Gesamtgewichte und die zulässige Anhängelast. Das Zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das zulässige Gesamtgewicht (und die Anhängelast) des ziehenden Fahrzeugs nicht überschreiten.

Geschrieben
  • Autor
vor 8 Stunden schrieb freibier:

Das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs ist in dem Zusammenhang irrelevant, genau so wie das Leergewicht des Anhängers. Es geht nur um die zulässigen Gesamtgewichte und die zulässige Anhängelast. Das Zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das zulässige Gesamtgewicht (und die Anhängelast) des ziehenden Fahrzeugs nicht überschreiten.

Nee, ich glaube das stimmt so nicht ganz.

Die sog. 100er-Zulassung ist, und da bin ich mir ziemlich sicher, immer mit einer Mindestleermasse des Zugfahrzeugs verknüpft.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb PK-HD:

Nee, ich glaube das stimmt so nicht ganz.

Die sog. 100er-Zulassung ist, und da bin ich mir ziemlich sicher, immer mit einer Mindestleermasse des Zugfahrzeugs verknüpft.

Ein Mindestleergewicht gibt es nicht. Das Leegewicht ist nur bei Wohnwagen relevant. Die 100er Zulassung ist erstmal völlig unabhängig vom Zugfahrzeug. Der anhänger muss bestimmt Kriterien erfüllen, um eine 100er Zulassung zur erhalten. Ob man dann tatsächlich 100 mit dem Eimer am Schwienehaken fahren darf, hängt vom Zugfahrzeug ab. das beeinflusst aber nicht die grundsätzliche 100er Zulassung, d.h. selbst wenn dein Zugfahrzeug die Kriterien nicht erfüllt, ändert es überhaupt gar nichts an der Zulassung des Anhängers, du musst das Schild 100er nicht abhnehmen, darfst nur eben nicht 100 Klamotten mit dem Gespann fahren.

Mit einem Wohnwagen dürftest du aber mit 100er Zulassung sehr wohl 100 fahren....

Klick!

Lange Rede gar kein Sinn: Dein Zugfahrzeug muss ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t haben und muss 3,5 t ziehen dürfen.

Bearbeitet von freibier

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb freibier:

Das ist nur bei Wohnwagen relevant.

Das ist falsch. Ich hatte mal einen Motorrad-Trailer mit 750kg ZGG, beim dem die 100 km/h erst ab einem Leergewicht des Zugfahrzeuges von 2500kg freigegeben waren.

Geschrieben

was steht denn in der 100er zulassung vom anhänger?

hat er stossdämpfer und Bremse? je nachdem hat das einfluss auf die 100er zulassung.

auf der tüv seite steht das eigentlich ganz gut erklärt was unter welchen bedingungen erlaubt ist und was nicht.

in realität kräht da kein hahn danach, 100er aufkleber drauf, und tempomat auf 98 und alle sind glücklich-)

würde damit halt niemals nie nie nicht über 100 fahren

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb heizer:

was steht denn in der 100er zulassung vom anhänger?

hat er stossdämpfer und Bremse? je nachdem hat das einfluss auf die 100er zulassung.

auf der tüv seite steht das eigentlich ganz gut erklärt was unter welchen bedingungen erlaubt ist und was nicht.

in realität kräht da kein hahn danach, 100er aufkleber drauf, und tempomat auf 98 und alle sind glücklich-)

würde damit halt niemals nie nie nicht über 100 fahren

Es gibt keinen in D zulassungsfähigen ungebremsten und ungedämpften 3,5t PKW Anhänger.

Im Zweifelsfall fährt man ohne gültige Zulassung, sollte man deinen Tipp berücksichtigen. Da fahre ich lieber mit gültiger Zulassung zu schnell.

Bearbeitet von freibier

Geschrieben

Bei uns (Ö) Bedarf es es dann auch über 3,5 t HzGG auch einen speziellen Führerschein-->E zu B

In DE darfst glaube ich 4300 HzGG mit normalen FS fahren, alles was darüber ist wird m.W.auch eine Zusatzausbildung verlangt.

Des weiteren darf man nicht vergessen, mit 100 kmh Zulassung brauchst du beim Hänger spezielle Reifen (Geschwindigkeitindex) und nicht älter als 6 Jahre.

Mich hat es vor ein paar Jahren deswegen in Doitschland erwischt und 350€ gekostet, Weitereise wurde Gott sei Dank gestattet.

Bearbeitet von tittndidi

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb freibier:

Es gibt keinen in D zulassungsfähigen ungebremsten und ungedämpften 3,5t PKW Anhänger.

Im Zweifelsfall fährt man ohne gültige Zulassung, sollte man deinen Tipp berücksichtigen. Da fahre ich lieber mit gültiger Zulassung zu schnell.

Man sollte einfach nachlesen... ist ja nichts geheimes... steht auf der tüv seite und oder in der 100kmh zulassung... ohne zulassung solltest du nicht fahren, das hast du gut erkannt. Hat mit meinem Tipp aber nichts zu tun.

Geschrieben

Wenn ich auf meinen normal zugelassenen Anhänger einen 100er Aufkleber ohne entsprechende Zulassung pappe, fahre ich ohne Zulassung. War das nicht dein Tipp? Dann habe ich dich falsch verstanden. Sorry.

Klar das alles nachzulesen, hab ich ja weiter oben auch schon verlinkt, aber das Getippte muss man ja nicht nur lesen, sondern auch verstehen.

Geschrieben
  • Autor
vor 10 Stunden schrieb freibier:

Dein Zugfahrzeug muss ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t haben und muss 3,5 t ziehen dürfen.

Ähm, woher haste denn jetzt die Info?

Einen unbeladenen 3,5 t Anhänger, der leer nur 1000 kg wiegt, darf ich auch ziehen wenn das Zugfahrzeug eine maximale Anhängelast von 1000 kg hat.

vor 10 Stunden schrieb freibier:

Klick!

Also ich bin mir jetzt nicht sicher was du mir mit dem Link sagen möchtest. Das was da drin steht schrub ich bereits: für eine 100er Zulassung und Betrieb braucht es ein Zugfahrzeug mit einer Leermasse von mindestens x kg. In meinem Fall sind das was um die 2900 kg, laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 des Anhängers.

Aber das war ist ja gar nicht meine Frage. Nochmal: gilt diese Regelung (100 sind nur mit Zugfahrzeug mit Leermasse mind 2900 kg erlaubt) grundsätzlich oder nur mit Beladung?

Mein Anhänger wiegt leer schlanke 1000 kg, da ergibt es für mich keinen Sinn damit nicht 100 fahren zu dürfen. Wenn er voll ich uns man vorne nur nen Tiguan hat, dann kann ich das alles verstehen. Dann wedelt der Anhänger den Tiguan im Zweifel durch die Gegend.

Geschrieben
  • Autor
vor 2 Stunden schrieb tittndidi:

Des weiteren darf man nicht vergessen, mit 100 kmh Zulassung brauchst du beim Hänger spezielle Reifen (Geschwindigkeitindex) und nicht älter als 6 Jahre.

Soweit alles klar.

Ich will die ja auch nicht beantragen. Der Anhänger hat die ja schon.

Sorry, wenn ich das initial falsch beschrieben hatte.

Geschrieben
  • Autor
vor 8 Stunden schrieb heizer:

was steht denn in der 100er zulassung vom anhänger?

hat er stossdämpfer und Bremse? je nachdem hat das einfluss auf die 100er zulassung.

Stoßdämpfer, Blattfedern, Auflaufbremse, alles vorhanden.

In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht was um die 2900 kg Leermasse des Zugfahrzeugs um 100 fahren zu dürfen.

Screenshot_20260614_213844_de_kba_ikfz_MainActivity.jpg

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb PK-HD:

Einen unbeladenen 3,5 t Anhänger, der leer nur 1000 kg wiegt, darf ich auch ziehen wenn das Zugfahrzeug eine maximale Anhängelast von 1000 kg hat.

Bei einem normalen Anhänger ohne 80er Zulassung ist das korrekt. In dem Fall gilt das tatsächliche Gewicht des Anhängers. Einen Anhänger mit 100er Zulassung darfst du auch fahren, aber eben dann nur mit maximal 80 km/h. Im Zusammenhang mit der 100er Zulassung gilt aber das maximal zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.

vor 16 Minuten schrieb PK-HD:

Ähm, woher haste denn jetzt die Info?

Von der verlinkten Seite. Dort steht u.a. folgendes:

"Bei nicht Wohnwagen-Anhängern müssen diese zwei weiteren Bedingungen eingehalten werden

  • zulässige Gesamtmasse des Anhängers ≤ zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs

  • zulässige Gesamtmasse des Anhängers ≤ zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs"

Wenn der Anhänger also maximal 3,5 t wiegen darf, muss das ziehende Fahrzeug mindestens eine Gesamtgewicht von ebenfalls 3,5 t haben.

Ich glaube ich habe deine Frage einfach nicht verstanden.

Wenn deine Zugkombination grundsätzlich für 100 km/h zugelassen ist, gilt diese unabhängig davon, ob der Anhänger beladen ist oder nicht.

Mein T6 hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3080 kg und eine Anhängelast von 2500 kg. Die 100er Zulassung deines Anhängers gilt in Verbindung mit meinem Bus nicht. Unabhängig davon, ob er leer ist, 2500 kg wiegt, 3080 kg oder 3,5 t. Warum? Weil das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers (3,5 t) das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs (3080 kg) überschreitet und/oder doe Anhängelast (2,5 t) überschreitet. Ein nicht Wohnwagen, mit dem ich 100 fahren will, darf also ein maximales Gesamtgewicht von 2,5 t haben, wenn ich die Anhängelast auf 3,2 t anheben lasse, darf der Anhänger wegen des zulässigen Gesamtgewichts auch "nur" ein maximales Gesamtgewicht von 3080 kg haben...

Da ich keinen Bock auf das ganze Zulassungsgeficke habe und im Zweifelsfall nicht ohne Zulassung unterwegs sein will, fahre ich lieber überladen und zu schnell...

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