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Nur mal schnell ne GSFwa-Frage...

Featured Replies

Geschrieben
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vor 16 Minuten schrieb freibier:

Im Zusammenhang mit der 100er Zulassung gilt aber das maximal zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.

Nein, das ist falsch. Steht, wie gesagt und oben als Bild angehängt, in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 und auch in dem Link, den du oben gepostet hast.

Ganz klar geht es in Verbindung mit der 100er Zulassung immer auch um die Leermasse des Zugfahrzeugs. Daher ist eine 100er Zulassung immer auf eine Zugkombination mit einem mindestens x kg schweren Zugfahrzeug bezogen.

vor 22 Minuten schrieb freibier:

Warum? Weil das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers (3,5 t) das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs (3080 kg) überschreitet

Edit: hatte deinen Text falsch verstanden.

Jein.

Selbstverständlich darf der Anhänger auch bei 100er Zulassung schwerer als die Leermasse des Zugfahrzeugs sein. Nämlich bis zum Faktor 1,2. Aber das führt hier zu weit.

Will damit nur sagen, dass ich die 9. Ausnahme von Vorschriften zur StVO selbstverständlich vorher auf der Suche nach einer Antwort auf meine Frage durchforstet habe.

Da ich keine eindeutige Antwort auf meine Frage gefunden habe gehe ich einfach mal davon aus, dass auch bei leerem Anhänger die beschränkende Leermasse des Zugfahrzeugs wie in der ZB Teil 1 gilt und ich dementsprechend nur mit 80 km/h dahingondeln darf. Schade.

Bearbeitet von PK-HD

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Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb freibier:

Wenn ich auf meinen normal zugelassenen Anhänger einen 100er Aufkleber ohne entsprechende Zulassung pappe, fahre ich ohne Zulassung. War das nicht dein Tipp? Dann habe ich dich falsch verstanden. Sorry.

Klar das alles nachzulesen, hab ich ja weiter oben auch schon verlinkt, aber das Getippte muss man ja nicht nur lesen, sondern auch verstehen.

weder war das mein tip noch fährst du dann ohne zulassung.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb PK-HD:

Nein, das ist falsch. Steht, wie gesagt und oben als Bild angehängt, in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 und auch in dem Link, den du oben gepostet hast.

Ganz klar geht es in Verbindung mit der 100er Zulassung immer auch um die Leermasse des Zugfahrzeugs. Daher ist eine 100er Zulassung immer auf eine Zugkombination mit einem mindestens x kg schweren Zugfahrzeug bezogen.

Edit: hatte deinen Text falsch verstanden.

Jein.

Selbstverständlich darf der Anhänger auch bei 100er Zulassung schwerer als die Leermasse des Zugfahrzeugs sein. Nämlich bis zum Faktor 1,2. Aber das führt hier zu weit.

Will damit nur sagen, dass ich die 9. Ausnahme von Vorschriften zur StVO selbstverständlich vorher auf der Suche nach einer Antwort auf meine Frage durchforstet habe.

Da ich keine eindeutige Antwort auf meine Frage gefunden habe gehe ich einfach mal davon aus, dass auch bei leerem Anhänger die beschränkende Leermasse des Zugfahrzeugs wie in der ZB Teil 1 gilt und ich dementsprechend nur mit 80 km/h dahingondeln darf. Schade.

ja, ob der hänger leer oder voll ist macht keinen unterschied bei der 100er zulassung.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb PK-HD:

Stoßdämpfer, Blattfedern, Auflaufbremse, alles vorhanden.

In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht was um die 2900 kg Leermasse des Zugfahrzeugs um 100 fahren zu dürfen.

Screenshot_20260614_213844_de_kba_ikfz_MainActivity.jpg

also hast du die antwort.

legal 100 darfst du nur fahren wenn das zugfahrzeug 2917 kg leergewicht hat, hat es das nicht, darfst du nur 80 fahren.

den 100er aufkleber musst du aber dafür nicht abpoppeln, der darf dran bleiben. -)

Geschrieben

Darf man in Deutschland denn generell an einem Mietwagen einen Anhänger hängen, oder steht irgendwo Kleingedruckte das dies nicht erlaubt ist, bzw die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden muß?

Hier ist es generell verboten, ist aber auch nicht Deutschland.

Aber wenn z. B. SIXT das hier verbietet, ist das bei euch eventuell auch so?

Geschrieben
  • Autor

Wenn er ne Anhängerkupplung hat kann man auch was dran hängen.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb PK-HD:

Wenn er ne Anhängerkupplung hat kann man auch was dran hängen.

Bist du die da sicher, oder gehst du davon aus?

Sicher, das im Mietvertrag nicht irgendwo eine Klausel diesbezüglich steht?

Geschrieben
  • Autor
vor 9 Stunden schrieb Der_Spanier:

Bist du die da sicher, oder gehst du davon aus?

Sicher, das im Mietvertrag nicht irgendwo eine Klausel diesbezüglich steht?

Drei Dinge:

  1. es gibt in D Mietwagenfirmen, die explizit damit werben, dass ihre Fahrzeuge mit AHK ausgerüstet sind.

  2. Wenn ich nicht will, dass der Mieter die benutzt, dann bestelle ich die Mietwagen flotte ohne AHK.

  3. Evtl. gibt es vereinzelt solche Klauseln, dass die aber nicht pauschal bei allen Mietwagen im Vertrag stehen weiß ich.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Kann man Mineralverbundstoff (Corian) so fugenlos kleben und schleifen, dass man im Anschluss nichts mehr von der Klebestelle sieht?

Hintergrund ist, dass ich einen Waschtisch aus dem Material fürs Bad bestellt habe und jetzt bei der Montage draufkam, dass der Winkel zwischen den anschliessenden Mauern sehr ungleich 90° ist. Ich muss praktische eine Seite der Platte so verlängern, dass ich sie mit dem richtigen Winkel zuschneiden kann.

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