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ein M1L 60x54 wäre in 1a erlaubt?

mit dem einteiligen gabs ja schon bis zu 37 ps oder?

Ja klar, so lange man innerhalb der Hubraumgrenze von 145/155 cm³ bleibt ist alles erlaubt. Für die 1a gibts ne ganze Menge interessanter Setups.

Wer vom Hubraum her schon drüber ist kann ja Kurbelwelle tauschen. Hab ich für die 1b damals auch gemacht.

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sorry, aber das ist bulshit

Ein 58er Falc Einteiler ist sicherlich nicht schlecht aber wenn ich wählen könnte zwischen 58er Einteilig oder mit Steg ist die Wahl doch ganz Einfach da beide auch genau so viel kosten, grob würde ich sagen 6-8 Ps unterschied bei Maximalleistung, Vorteile hat der Einteiler wol nur Im Resobereich...

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Ein 58er Falc Einteiler ist sicherlich nicht schlecht aber wenn ich wählen könnte zwischen 58er Einteilig oder mit Steg ist die Wahl doch ganz Einfach da beide auch genau so viel kosten, grob würde ich sagen 6-8 Ps unterschied bei Maximalleistung, Vorteile hat der Einteiler wol nur Im Resobereich...

Der Unterschied ist gar nicht so groß wie man meinen könnte. Das liegt eher daran dass selten jemand konsequent mit nem Einteiler auf Leistungsjagd geht. Die 10cm³ Unterschied zwischen einteilig und mehrteilig im Reglement treffen es ganz gut.

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Dan bin ich. Ja sauber raus mit meinem M1L mono 60x56 mit 158ccm

Welle Umbau kommt für mich nicht in frage da es mein Alltagsroller ist

Schade

In 1a wohl aber nicht in der Smallframe Sport!

Der Unterschied ist gar nicht so groß wie man meinen könnte. Das liegt eher daran dass selten jemand konsequent mit nem Einteiler auf Leistungsjagd geht. Die 10cm³ Unterschied zwischen einteilig und mehrteilig im Reglement treffen es ganz gut.

Kann auch sein und eine wirklich gute Kurve kam auch nur vom Vespetta... :thumbsup:

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Finde das neue Reglement sehr gelungen, denke dadurch spricht man sicher mehr neue Starter an.

Kleiner Tip von mir noch für Neueinsteiger, Motorleistung ist nicht alles, das Geamtkonzept des Rollers muß passen damit man die Leistung auch auf die Straße bringt.

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Man darf sich für die Pro Sports schon immer nen 50cm hohen Liegeroller mit 2m Radstand bauen, solange man unter 240 cm³ bleibt.

Im Regelwerk liest sich das zumindest für mich anders:

Der originale Abstand der Lenksäulenlagersitze muss beibehalten werden.

Wer gibt mir denn nun die Garantie, dass ich mit 239ccm, 2m Radstand und 50cm hoher Beinschildkante an den Start darf?

Was ist eine Rahmenveränderung? Bzw. was darf ich am Rahmen verändern wenn ich 241ccm habe? Darf ich mit 241ccm den Radstand auf Lambrettamaß bringen?

Ich will nicht maulen, sehe da nur u.U. Raum für Diskussionen und ich möchte nicht extra einen Roller aufbauen, der dann nacher doch nicht starten darf...

Bearbeitet von freibier
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Im Regelwerk liest sich das zumindest für mich anders:

Wer gibt mir denn nun die Garantie, dass ich mit 239ccm, 2m Radstand und 50cm hoher Beinschildkante an den Start darf?

Was ist eine Rahmenveränderung? Bzw. was darf ich am Rahmen verändern wenn ich 241ccm habe? Darf ich mit 241ccm den Radstand auf Lambrettamaß bringen?

Ich will nicht maulen, sehe da nur u.U. Raum für Diskussionen und ich möchte nicht extra einen Roller aufbauen, der dann nacher doch nicht starten darf...

Wenn ich mich recht erinnere ist dieser Punkt damals entstanden damit man in der Pro Sports mit einem reinen Sprinter starten darf, dann aber mit der Auflage unter 240 cm³. Mit Rahmenveränderungen ist der Punkt Lenklagersitzabstand gemeint.

Von außen betrachtet kommt man da aber nicht unbedingt drauf wenn man die aktuelle Formulierung liest, da hast du recht. Liegt wohl daran dass in den letzten Jahren keiner mit sowas gefahren ist. Den Punkt sollte man evtl. überarbeiten und auch gleich noch festlegen ob der Radstand bei über 240 cm³ Serie bleiben muss oder ob 129 cm erlaubt sein sollen.

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Da ist uns wohl leider doch etwas durchgegangen. Eigentlich galt die Regelung der Lenkkopflagersitze nicht für die K4. Hier sollte der Abstand frei sein. Ist wohl bei der Umformulierung des Textes passiert. Bitte seht das hier noch nicht als ofizielle Antwort! Wir brauchen noch ein paar Tage um das zu prüfen.

Grüße,

das DBM Team

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Im Regelwerk liest sich das zumindest für mich anders:

Wer gibt mir denn nun die Garantie, dass ich mit 239ccm, 2m Radstand und 50cm hoher Beinschildkante an den Start darf?

Was ist eine Rahmenveränderung? Bzw. was darf ich am Rahmen verändern wenn ich 241ccm habe? Darf ich mit 241ccm den Radstand auf Lambrettamaß bringen?

Ich will nicht maulen, sehe da nur u.U. Raum für Diskussionen und ich möchte nicht extra einen Roller aufbauen, der dann nacher doch nicht starten darf...

bin ich ja doch nicht zu doof geschriebenes zu interpretieren.

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Ich hab noch ne Verständnisfrage zum Reglement der Klassen 1a und 1b. Vieleicht sollte das Komitee diese Stelle auch nochmal umformulieren.

"Die Sitzfläche darf nicht mehr als 5 cm nach vorne und nicht unterhalb der originalen Aufnahme

versetzt werden (originale Sitzbankposition)"

Darf die Sitzfläche nicht mehr als 5cm nach vorne versetzt werden, oder darf sie nicht mehr als 5cm vorne über die Rahmenspitze stehen?

Und wie ist das mit "unterhalb der originalen Aufnahme" gemeint?

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mit unterhalb der ori-aufnahme würde ich mal auf ein tieferlegen der sitzposition am rahmen tippen.

so wie beim enzo 2011 durchgezogen und auch bei der knochenkiste vorhanden ist.

die extreme schwerpunktverlagerung soll ausgeschloßen werden und für alle soll der schwerpunkt in etwa gleich sein.

das mit der verlängerung der sitzposition ist aber wirklich nicht ganz eindeutig durchschaubar niedergeschrieben.

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ja ganz ehrlich 158ccm beim mono wäre echt angebracht vor allem wenn man die Zweiteiler mit nur so wenig Hubraum unterschied auch fahren darf. Es fahren mittlerweile doch sehr viele 60/56 und keiner von denen dürfte dann mit fahren, echt sehr schade.

Klar dürfen die mitfahren. In Kl1 (halt nicht in 1a). Das man mit sowas konkurenzfähig sein kann, steht dank Udo wohl auch ausser Frage.

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