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Inhalte mit der höchsten Reputation am 14.08.2014 in allen Bereichen anzeigen

  1. Dann lies mal dein eigenes Geschreibsel... Du schreibt "oder 11kw" und nicht "und 11kw". Natürlich fragt die Versicherung keine Leistungsdaten für "normale" 50er ab. Das von dir vorgestellte Fahrzeug ist aber keine normale Fufffie. Der Vertrag kam daher wohl gar nicht zustande, wenn ein Fahrzeug versichert werden sollte, das so gar nicht existiert. Was die Zulassungspflicht angeht: Zunächst einmal müsste festgestellt werden, ob das getunte Fahrzeug ein Leicht- oder Kleinkraftrad ist. Dies wurde bei einem illegal getunten Fahrzeug aber nirgends festgestellt. Auf jeden Fall fehlt das amtliche Kennzeichen und der Nachweis über die HU. Was dein Stil angeht: Dass du kein Anwalt bist, beruhigt mich. Ich hoffe, du bist kein Richter.... Justitiar bei nem Discounter ginge grad noch so, denk ich.
  2. Hoffentlich ist deinem Puderdöschen nix passiert
  3. Weißheit des Tages Kaffeelatte-Muttis waren gestern, heute gibt es Weißwurst-Papis!
  4. Moin, aus gegebenem Anlass will ich hier einmal kurz die Rechtslage zu dem "beliebten" Umbau von Kleinkrafträdern (unter 50cm³) auf über 50cm³ bzw. ganz allgemein einer höheren Höchstgeschwindigkeit als 50 km/h (galt bis 31.12.2001, und nur die interessieren uns ja hier) darstellen, und zwar was Strafbarkeit, Ordnungswidrigkeitentatbestände und Versicherungsschutz angeht. Da gibt es hier viel Halbwissen und viele falsche Vorstellungen. Ich bin kein Anwalt, will auch keiner sein, aber durchaus qualifiziert, die rechtliche Lage zu beurteilen. Der Anlass war folgender: Jemand fuhr mit seiner V50, die gut und gerne 80 km/h schafft, durch die Landschaft. Ein paar Polizisten fiel auf, dass ca. 80 km/h schnell war, und winkten ihn raus. Schnell wurde festgestellt, dass er die Fahrerlaubnis der Klasse A (unbeschränkt) hat. Nun war auf Seiten der Polizeibeamten das Staunen groß. So etwas hatte man noch nicht erlebt. Da musste doch aber was zu machen sein! Schnell kamen die findigen Hochschulabsolventen auf die Idee, dass statt eines Fahrens ohne Führerschein, das wegen vorhandenen Führerscheins leider, leider ausfiel, ja andere Straftatbestände erfüllt sein könnten. Irgendwie wollte man den Roller ja gerne sicherstellen, so hatte man das ja sonst immer gemacht. Und was man immer schon so gemacht hat... der freundliche V50-Fahrer war seinen Roller jedenfalls erstmal für ein paar Wochen los. So, das ist der Anlass, nun die rechtliche Lage: Ganz klar ist: Wer (nur) den Führerschein Klasse M besitzt, und ein Fahrzeug, das die Voraussetzungen der Klasse M nicht erfüllt, fährt, macht sich wegen Fahrens ohne Führerschein (§ 21 StVG) strafbar. http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html Wer Glück hat, kann sich auf Fahrlässigkeit rausreden, die meisten werden wohl wegen Vorsatz dran sein. Macht dann üblicherweise in beiden Fällen beim ersten Mal eine Geldstrafe; das sollte Warnung genug sein. Zu beachten ist allerdings, dass nach §§ 76 Nr. 8 Fahrerlaubnisverordnugn (FeV) Übergangsregeln gelten. http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html Das heißt, mit Klasse M darf ich auch Fahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeit bis 50km/h fahren, wenn diese bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind. Das erwähne ich nur, weil ich auch schon von einer Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein gehört habe, weil eine Klasse-M-Inhaberin auf einem alten Roller mit 50km/h Höchstgeschwindigkeit saß. Das ist natürlich totaler Bullshit, aber die Freunde in Blau sind halt oft auch nicht besonders begabt. Aber zurück zum Ausgangsfall. Die findigen Polizeibeamten dachten zunächst an einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). In § 6 PflVG ist tatsächlich festgelegt, dass, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, sich strafbar macht (höchstens ein Jahr Freiheitsstrafe). http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__6.html Die Frage ist also, ob noch Versicherungsschutz besteht, wenn die 50iger schneller als erlaubt fährt. Ganz klare Antwort: JA! Das ergibt sich aus § 3 PflVG, wonach der Versicherer den im Falle eines Unfalls Geschädigten nicht abweisen darf, weil das Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht entsprach oder von einem unberechtigten Fahrer oder von einem Fahrer ohne die vorgeschriebene Fahrerlaubnis geführt wurde. http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__3.html Mit ein bisschen Nachdenken ist das auch ganz logisch: die alte Omi, die von dem krassen Dreier-BMW, der bis zum geht nicht mehr getunt ist, über den Haufen gefahren wird, kann nun wirklich nichts dafür. Aber ihr kommt der Versicherungsschutz schließlich zugute. Bei dem BMW-Fahrer wird im Zweifel nichts zu holen sein. Also: eine Strafbarkeit nach § 6 PflVG scheidet aus. Aber die cleveren Cops dachten sich noch was aus. Es könnte ja auch eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) vorliegen. Was sie allerdings nicht wussten: Bis 125cm³ und 11 kW Leistung ist ein Kraftrad ein sogenannte Leichtkraftrad und als solches von der Steuer befreit, §§ 3 Nr. 1 KraftStG, 2 Nr. 10, 3 Abs. 2 Nr. 1 c) FZV. http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3.html http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html Nur wer über 125cm³ Hubraum oder mehr als 11kW Leistung hat, kann überhaupt Steuern hinterziehen. Soweit der entsprechende Vorsatz vorliegt, ist der Tatbestand dann aber auch erfüllt. 80 km/h kann man auch locker mit weniger schaffen. In der Regel wird das Fahrzeug nur deswegen auch nicht untersucht werden. Aber: Fly safe! Ich kann nur davon abraten, einen der Werte zu überschreiten oder sonst illegale Dinge zu tun. Als letztes kamen die klugen Beamten dann noch auf eine weitere Idee: Es könnte ja Versicherungsbetrug vorliegen! Schließlich hat man ja von der Versicherung einen Vertrag bekommen, der sonst viel teurer ausgefallen wäre... Darauf muss man tatsächlich erstmal kommen. Angesichts von Millionen Tunern, die auf Deutschlands Straßen unterwegs sind, wäre dann bei jedem leistungssteigernden Sportauspuff, Luftfilter oder Chiptuning direkt mal eine Anzeige wegen Versicherungsbetrug zu schreiben. Was natürlich totaler Quatsch ist: Ein Betrug setzt Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Schaden voraus. Bundesweit gibt es kein einziges Urteil, das eine Verurteilung wegen Betrugs zu Lasten der Versicherung durch Tuning enthält. Es gibt aber jede Menge Urteile wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wegen Tuning. Wegen §§ 52, 53 StGB wäre aber die Strafe wegen Betruges, dessen Strafrahmen deutlich höher ausfällt als der für Fahren ohne Fahrerlaubnis, maßgeblich (könnte man noch weiter ausführen, aber ich will hier nicht weiter ins Detail gehen). Dass niemand bisher deswegen verurteilt wurde, spricht schon für sich. Wichtig ist aber: Der Haftpflichtversicherungsvertrag bezieht typischerweise sich auf ein konkretisiertes Fahrzeug, wobei sich die Konkretisierung auf die Angabe des Fahrzeugtyps und des zugeteilten Kennzeichens beschränkt. Ein Irrtum bei der Versicherung über die Leistungsfähigkeit dürfte im Regelfall daher gar nicht nicht vorliegen, da diese technische Angaben gar nicht erfasst und auch nicht danach fragt. Darüber hinaus fehlt es auch an einem der Versicherung entstehenden Schaden, da davon auszugehen ist, dass die Versicherung mit dem Abschluss des Vertrags sogar Gewinn macht. Außerdem muss beim Betrug der angestrebte Vermögensvorteil mit dem Schaden "stoffgleich" sein, d.h. quasi die Kehrseite des Schadens sein. Selbst wenn ein Schaden z.B. durch einen Unfall enstünde, wäre dieser mit Sicherheit nicht stoffgleich zum anzustrebenden Vermögensvorteil, nämlich der Erlangung von Versicherungsschutz. Ganz abgesehen davon, dass wohl keiner überhaupt vorhat, einen Unfall zu verursachen. Also, Versicherungsbetrug ist es auch nicht. Was bleibt? Ordnungswidrigkeiten. http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage_8.html Seit der "Punktereform" hat sich da auch was getan. Wenn eine Fünfziger schneller gemacht wird, erlischt ihre Betriebserlaubnis. Aber 214a.2 oder 214.b2 BKat (Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen ist, und dadurch Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt, 90 Euro und ein Punkt) dürften meist nicht vorliegen, weil eine PK50, V50 oder was weiß ich meist auch in einer Variante mit 80cm³ oder 125cm³ gebaut wurden und dort Rahmen, Bremsen und Fahrwerk meist identisch waren. Verkehrssicherheitsbeeinträchtigung scheidet daher oft aus. Und eine Umweltbeeinträchtigung müsste schon mit einem ziemlich lauten Auspuff oder sonstigen Belästigungen einhergehen. Die gute Nachricht also: Kein Punkt! Sind wir jetzt raus? Nein. Es gibt noch 175 BKat. Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Einzelgenehmigung oder Zulassung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt. Macht 70 Euro und keinen Punkt. Aber: Es handelt sich um ein zulassungsfreies Fahrzeug, da Leichtkraftrad. Deswegen keine Ordnungswidrigkeit? Mit Sicherheit nicht. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis liegt weiter vor, und ohne Betriebserlaubnis darf das Fahrzeug nicht bewegt werden. Es findet sich zwar keine einschlägige Vorschrift im Bußgeldkatalog, dennoch liegt wohl ein Verstoß gegen § 19 Abs. 5 StVZO vor. http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html Auch das ist nach § 24 StVG ordnungswidrig, es steht nur kein Bußgeld im Katalog. Also gilt das Ermessen der Bußgeldbehörde. Also, unterm Strich dürfte es die, die mit dem passenden Führerschein eine "schnelle" 50er fahren, irgendwas unter 90 Euro Kosten. Das muss man aber erstmal durchsetzen, weil in den meisten Fällen wohl einfach die Verkehrsgefährdung angenommen wird. Das Fahrzeug kann im Übrigen auch bei Vorliegen einer Fahrerlaubnis sichergestellt werden. Wenn der Fahrer nicht bestreitet, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, dürfte das aber in den allermeisten Fällen ausfallen. Außer man lernt ganz kluge Polizeibeamte kennen, die Strafbarkeiten fantasieren und erst hinterher eingestehen müssen, dass sie damit ganz falsch lagen. Aber das ist eine andere Geschichte. Es bleibt natürlich noch die Frage der Haftung. Wie wir bereits wissen, besteht der Versicherungsschutz aber weiter. Kann die Versicherung jetzt alles, was die dem Geschädigten zahlt, zurück verlangen? Nein. § 5 Abs. 3 der Kraftfahrzeugpflichtversicherungsverordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/BJNR183700994.html) begrenzt den Regress des Haftpflichtversicherers auf 5.000 Euro für alle Obliegenheitsverletzungen vor dem Eintritt des Unfalls, also auch beim Tuning. Allerdings gilt das für jede Verletzung einzeln. Ob Tuning an Zylinder und Auspuff gleichzeitig also 10.000 Euro kostet, ist noch fraglich. Ich weiß es nicht genau, konnte dazu auch nichts Belastbares finden, aber meiner Einschätzung nach dürfte es eher bei 5.000 Euro bleiben, da man wohl kaum jede Schraube als einzelne Verletzung werten dürfte und das Tuning wohl als einmaliger Verstoß zu betrachten sein wird. So, ich hoffe, das bringt manchen etwas weiter und befreit auch manchen von unnötigen Ängsten. Fly safe.
  5. Wenn Karl May die Geschichte geschrieben hätte, dann in etwa so: Ich hatte mich nach nun mehr 2 Jahren in arabischen Gefilden wieder in Triest eingeschifft, um von dort über die Adria, nach Sizilien, nach Spanien und von dort mit einem Atlantikdampfer nach New York zu gelangen. Dort bin ich gewillt, mir ein Pferd zu nehmen, um über die rolling fields und an den Rio Pecos zu gelangen, um dort meinen Freund und Bruder Winntou im Schatten der hundertjährigen Eibe zu treffen. Ich gehe überhaupt nicht mehr in die Sonne. Gehe ich durch Straßen einer Stadt im Anzug eines Westmans, so schleiche ich mich auf der Schattenseite dahin. Häufig bin ich tagsüber sehr müde und eher nachtaktiv, was von meiner Typhus-Erkrankung bei den Abu Hammamed am Tigris herrührt, die ich mir mit meinem treuen Diener und Freund Hadschi Halef Omar zugezogen hatte und von der ich jedoch aufgrund meiner widerstandfähigen Natur fast vollständig wieder genesen bin. Stutzig macht mich seit einiger Zeit mein Appetit auf frische Blutwurst, wobei ich die Wurst wegschneide, die ich in meinen Satteltaschen, neben einer gehörigen Portion Pfeifentabak, aufzubewahren pflege. Seltsam, auch mein Zahnarzt in San José meinte, dass meine vorderen Eckzähne ungewöhnlich lang zu sein scheinen, so dass ich mich nun in die Lage versetzt sehe, selbst zähestes Elchfleisch, welches mir der Häuptling Schwarzer Biber der Utahs geschenkt hatte, verzehren zu können. Gestern wollte ich ein neues Bett kaufen (das alte ist durchgelegen) und als ich es bemerkte, hatte ich im Internet bereits einen Eichensarg in den Warenkorb geklickt, in welchem ich nun meinen Henry-Stutzen und den Bärentöter zu legen pflege. Und ich trage oft Umhänge. In schwarz und in Apatschenart locker um die Schultern geschwungen. Nicht selten fliege ich lieber, als dass ich Roller fahre oder reite meinen braven Hatatitla, der wie der Blitz (so sein Name in der wohlklingen und mir so vertrauten deutschen Sprache) über die Prärie fliegt, während er seinesgleichen sucht, aber nicht finden kann. Nur lltschi, der gute Hengst von Winnetou meinem Bruder, kommt ihm gleich.
  6. Vorweg, ich finde es auch immer etwas merkwürdig, wenn eine Frage beantwortet wird die nicht gestellt wurde. Hat so was von "Speakers corner". Wenn es allerdings so kompetent geschieht, relativiert sich das wieder. Zum Thema. Leichtkrafträder sind Zulassungsfrei (Par. 3 FZV). Es wird aber ein amtliches Kennzeichen zugeteilt. Bei der Umstellung auf die EG Papiere wurden die Zulassungsfreien Fahrzeuge schlicht im Gesetz "vergessen". Da niemand so richtig wusste was zu tun ist wurden Zulassunsbescheinigungen Teil 1 ohne Teil 2 ausgegeben und in der Anfangszeit sogar moch Handschriftlich korrigiert. Mittlerweile gibts AFAIK eine Anweisung das so zu verfahren ist.
  7. Sehe ich genau wie Olli! Ich weiss echt nicht was dieser Bullshit hier teilweise soll. Nikolaus (Run Seven) ist mir persönlich als äusserst korrekter und liebenswerter Mensch bekannt und es ist doch klasse, was er recherchiert hat. Die Antworten haben hier teilweise VO Charakter. Wenn man nichts zu sagen hat zu dem Thema - einfach mal nix sagen!
  8. Leider nein. Dumm von mir. Wie dem auch sei: Ist es eigentlich nicht ziemlich nett, wenn sich jemand die Mühe macht mit seiner Sachkenntnis eine Erklärung zu einem Fragestellung zu verfassen? Ob das jetzt inhaltlich alles genau so passt weiß ich natürlich nicht, aber von der Idee her ist es schon nett, oder?
  9. War doch hier nur die Reinschrift fürs VO. Oder er will seine Diss remonstrieren.TEST. Edith meint, grundsätzlich nett, aber im GSF werden schließlich rund um die Uhr mit höchster Präzision Haare unter dem Elektronenmikroskop gespalten !!!
  10. Auf ner rein sachlichen Ebene meine ich doch auch inhaltliche Fehler des TE entdeckt zu haben: Die Steuerpflicht, die angeblich auch bei über 124ccm entfällt, wenn unter 11kw anliegen, ist natürlich bullshit. Jede serienmäßige 200er zahlt natürlich kfz-Steuer mit ihren schlappen 9kw. Außerdem ist falsch, dass die Versicherung nicht an der kw-Zahl des versicherten Fahrzeugs interessiert ist. Natürlich hat das Auswirkungen auf die Versicherungsprämie und, wie auch die ccm-Zahl im Falle der getunten Fuffies auch Auswirkungen auf die Art der Versicherung an sich. Wäre also auch spannend, ob die Versicherung nicht mit einem gewissen Recht behaupten könnte, dass ein gültiger Vertrag gar nicht zustandegekommen ist und sie daher auch nicht leistungspflichtig ist. Es läge also doch ein Verstoß gegen das Pflichtversichersicherungsgesetz vor. (meine Amtschlüsselhaftpflicht zahlt ja auch nicht, wenn ich mit dem Fahhrad jemand umleg.) Und drittens ist es nicht nur Fahren ohne Betriebserlaubnis, sondern auch Fahren ohne Zulassung: Das Fahrzeug hat weder ein amtliches Kennzeichen, noch TÜV. Im Übrigen, lieber TE, mach dich mal etwas locker. Wenn man als Nichtjurist dennoch Kompetenz beansprucht, kann einem das schonmal um die Ohren fliegen. Und wenn du versuchst mit halbgarem Gemeine, beruhigende Rechtssicherheit für illegal-Fahrer herzustellen, könnte das als grob fahrlässig eingeschätzt werden. Daher ist die Haltung von t4 aus meiner Sicht sehr angemessen.
  11. Hallo Möchte hier die Restauration von meiner V31 veröffentlichen Werde diesen Thread auch nutzen wenn ich fragen habe oder eventuell auch das eine oder andere Ersatzteil brauche. LG Stefan
  12. und die meisten aus oberhausen träumen von spanien, verrückte welt... Hola !
  13. Mir fällt da spontan jemand ein, der damit ganz viel Leistung hatte und das getrenntgeschmiert gefahren ist.
  14. 1 Punkt
    Der kann das ab !
  15. 1 Punkt
    Als das Wasser auf der Strecke in Pfützen stand haben wir dann trotzdem mal zusammengepackt.Wir hatten ja die Hoffnung John würde mit uns kehren kommen. Tut mir leid. Hatte heute kein Bus zu verfugung. Vielleicht erst in zwei wochen wieder. Muss noch etwas üben und schneller werden
  16. Bin um 14:00 Uhr aufgewacht, habe durch Zufall diesen Thread gefunden und in einem Rutsch, zwischen 2 Café au lait, einer Pizza, 2 Kippen und einem Stuhlgang durchgelesen. Du genießt meinen ehrwürdigsten Respekt, Kumpel! Seit Ewigkeiten das geilste was ich in diesem Forum gesehen habe!!!
  17. Au weia! Der Motor ist frisch zusammengebaut und nach kurzer Zeit verliert er an der Kickstarterwelle Öl, obwohl ich alle Simmerringe und O-Ringe erneuert hab. Nach und nach sind neben der Kickstarterwelle Öltropfen gekommen und es ist ein schwarzer Fleck am Boden. Ich hätte doch besser den O-Ring im 1.Übermaß nehmen sollen, aber es hat beim Zusammenbauen alles prima ausgesehen. Was jetzt? Der Motor läuft super und ich will ihn nicht mehr spalten. Ich hab mir also folgende Konstruktion überlegt: Zuerst hab ich mir einen O-Ring besorgt, der streng auf die Kickstarterwelle passt, ich hab ihn vermessen und den Durchmesser der Welle (16mm) und den Anstand zwischen Gehäuse und Kickstarter(4,4mm). Dann hab ich mit der Drehbank in einen Alurohling zentral ein 16,5mm Loch gebohrt, damit die Welle sich darin drehen kann. Als nächstes hab ich noch eine Nut eingedreht damit der O-Ring mit möglichst großer Fläche an der Aluscheibe anliegt und noch ca 1mm übersteht. Dann hab ich das ganze an der anderen Seite abgedreht, sodass meine Aluscheibe genau 4mm dick ist. So sieht die fertige Dichtung mit eingesetztem O-Ring aus. Dann hab ich O-Ring und Aluscheibe auf die Welle aufgesetzt und den Kickstarter montiert. Das ganze ist jetzt 5mm dick, Der Platz ist 4,4mm, der O-Ring wird also etwas gegen das Gehäuse gedrückt, dadurch sollte er gut abdichten Das war meine heutige gute Tat, ob da jetzt kein Öl mehr kommt, werde ich noch abwarten müssen, aber es sieht fürs Erste mal dicht aus. Material- und Zeitaufwand liegen bei ca. 1 Euro und etwa 30 Minuten.
  18. Ich muss erst mal schauen, komm heute nicht mehr dazu. Roller steht bei meinen Eltern, werde am Wochenende mal schauen. Das mit den Buchsen sieht sehr gut aus, da muss aber einiges an Material raus. Sind die Buchsen gepresst oder geklebt?
  19. meinst ich hab noch die Chance das zu editieren oder zu spät? kein Bock auf Urlaub, wo es an andere Stelle jetzt doch grad voll gut ist
  20. http://www.bernd-huppertz.de/FHS%20Download/Zulassung%20Download/Zulassungsfreie%20Fahrzeuge%20mit%20amtlichen%20Kennzeichen%20ppt.pdf
  21. Es geht es sogar geradezu rund. Durchdrehen am Reifentag - stark! !!!.
  22. Die Risikoabwägung bleibt schon dir selbst überlassen. Das sollte klar sein !!!. Edit überlegt noch zu dem hier: " !!!.". Bei Fratzenbuch wird ja immer mal wieder gerne der verschollene Zwillingsklon von Lothar Matthäus (zumindest ist der in Punkto Schwachsinn auch ganz vorne mit dabei) Prinz Markus von Anhalt als Quelle "lustiger" oder aber auch "witziger" Trouvaillen zitiert. Der ist nicht nur extrem stark beim Deppenapostroph sondern kann auch fast alles bei Satzendzeichen. Könnte (oder sollte?) man den nicht würdigen indem man das hier " !!!" fürderhin als Prinz Frederick bezeichnet? Beim von Revolverheld überzeugend eingeforderten Schlusspunkt plädiere ich, als Hommage an die Schußwaffe an sich, für "Schußpunkt" !!!. Komme ich damit durch ???.
  23. Gooden Morgan! Guss statt Blech Drehen statt stehen Gruß Oerge
  24. Erstes blech. Wenn auch nicht italienisch. # unionholland
  25. @motte gestern nochmal grob zusammengesteckt und dann lackiert Passt alles soweit die vordere Koti Schraube passt um nen mm unter die Nase werde da wohl was flacheres einbauen Danke nochmal für den schnelle Service am Montag hoffe die Gabel dann heute mal final verbauen zu können, Schätze die Bremstrommel muss im Bereich der Zange noch angepasst werden
  26. @Revolverheld: Ganz schön viele O's !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! (wichtig beim Ausrufezeichenalarm auch immer der Abstand von Wort zu Satzzeichen.)
  27. Ich glaub' "Volljurist" ist keine privat erfundene Bezeichnung für einen noch viel juristischeren Juristen als es der Normaljurist ist; das bedeutet nur, dass er beide Staatsexamen abgelegt hat.
  28. Ist ein APE-Motor, der läuft anders herum! Ersatzteile gibts nur beim Borletti!
  29. Sind auch nen paar GADSler drin: Jetsons riding high on Stiffler's Mom. https://vimeo.com/103371338
  30. 1 Punkt
    Das sind die längsten Semesterferien meines Lebens: noch ca 60 Jahre
  31. so... der neue verlegte auspuff ist jetzt durchgetestet... kann leider nicht das vom Pr auspuff... leider .. kanns mir nicht erklären, muss ich halt noch einen machen... vor dem rennen am 30.08 schaff ich das sowiso nicht mehr, dann bleibt das so! aber dass soviel fehlt...kann das sein dass in den 800 RPM 5 - 6 ps schlummern... luk Pr Proto Vs neuem verlegtem:
  32. 1 Punkt
    Wollte dann heute meine Autobahnbremstrommelgeschichte aufarbeiten. War erstmal im Urlaub, und hatte auch erstmal keinen Bock auf die Lami. Sil Bremstrommel, Bolzen mit 22,5NM reingedreht, Sacchi Wide Rim, mit neuem 110/80 Reifen drauf, alles mit Dremomentschlüssel angezogen. Haubtwellenmutter drauf, und anziehen. Sicherungsscheibe drann, erstmal die Kack M7 Inbusschraube abgerissen. Grrr. Einmal Strasse rauf und runter war der Plan. Aber!!!! Kaum Kompression. ?? Geht auch nicht an. Hat der Motor doch wohl mehr abbekommen, als ich dachte. Lami lag ne ganze Zeit auf dem Seitenstreifen, bis ich mir klar war das ich die schnell ausmachen sollte. Ok fangen wir mal an mit der Fehlersuche: Na gut, Auspuff hab ich ja zum Glück meinen neuen Touristen hier liegen, also das können wir nun schon mal abhacken. Also Traversenschraube raus, und schauen. Sieht ja ganz schön fertig aus, der Zylinder. Auspuff und Auslassstutzen sind auch nicht mehr die schönsten. Aber können die Schäden am Zylinder mit der Bremstrommelgeschichte zu tun haben? Hab beim fahren nichts gemerkt!! Der Motor lief richtig gut, ohne jegliche Geräusche. Und warum bekomm ich die Fotos nicht mitten in den Text? Kann man den Zylinder neu beschichten lassen? Da fehlt ja schon ein wenig Material.
  33. solangsam wird es mit projektstau abarbeiten. bei coco's bin ich nu auch fast feddich. teile vom center sind da: motoren zusammen bauen und 2 roller zum fahren bringen. sprint lackfertig machen und hoffen, dass die herrin nicht auch so anfängt wie ich. als ich vorgestern da ankam stand eine 200er mit halb gezogenem zylinder und teildemontiertem rumpfmotor in der garage. "du hast gesagt ich soll das mal selber machen" der knaller naja wenn ich die nächsten wochen weiter so dran ziehe wird es wohl doch noch was mit den vorgenommenen sachen.
  34. Genau. Der Alex auf dem letzten Bild schaut aus wie eine Figur aus nem Yps-Comic.
  35. 1 Punkt
    Würd gern was schreiben hier,aber mir fällt nix ein.
  36. @Hannes 51er DRT, kommt aber bald was anderes rein @Olli also ich fand das über die renndistanz schon ziemlich nervtötend mit den vibrationen. zumal die beiden motoren auch noch komplett identisch geschüttelt haben :puke: ich find nicht dass man sich daran ernsthaft gewöhnen kann. vielleicht bin ich aber davor auch einfach zu oft motoren mit kingwelle gefahren
  37. 1 Punkt
    Am Montag so gekauft Zwischenstand heute:
  38. Wenn der Dackel jetzte nicht mehr dran kommt sinkt doch auch die Herzfrequenz, weil nicht mehr voll im Gange... oder so!?
  39. Ich tipp mal drauf, dass ein kleinerer stinger am prüfstand mehr vorreso macht. Bei quasi gleicher spitzenleistung...... u.u. nach 20km thermisch abraucht.
  40. hamburg könnte jetzt auch nach dem rennen ;)
  41. check - feddich - matter klarlack druff und ab gehts - 100000000000 thanx to tim tailer
  42. und jetzt den rest noch!:)
  43. Wenn du ihn nicht absägen willst, musst du das Ding halt anderweitig sinnvoll nutzen. Mach halt n Seitenständer dran oder son Blinklicht für Fahrräder (wegen der Sicherheit), Hansiartige könnten wohl ne 3 Meter lange Antenne dranschrauben (so mit Wimpel), man könnte auch n Duftbäumchen dranhängen . . . . . . Also mir fallen Millionen Sachen ein die man damit machen könnte, alles zusammen haben sie eins gemeinsam, entweder mit Flurbrett oder wenn ohne dann ab. Hat ja bis aufs Flurbrett halten auch keinen weiteren Sinn das Ding. Hättestes die andere Seite mal auch zum Schrauben gemacht . . . . -
  44. Hehe die wurde von meinem Vespa Dealer vertickt ;)

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