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Zulassung: Es ist zum heulen!


Empfohlene Beiträge

In Paderborn braucht man keine Erklärung an Eides statt abgeben.

Das ist nicht nötig, eine normale Schriftform reicht. Das Amt braucht nur etwas schriftliches was mit den alten Papieren passiert ist bzw. warum die nicht mehr da sind.

Wenn du deinen Perso verlierst, oder dein Hund deine Autopapiere frisst, dann reicht es auch das vernünftig und schriftlich zu Erklären und gut ist!!

Die KBA Abfrage macht das Verkehrsamt online in 2min.

Nicht mehr so wie früher schriftlich.

Und warum sollte man das hier nicht diskutieren???

Das sind ganz normale und praktikable Vorgegensweisen ein Fahrzeug auf die Strasse zu bekommen wo vorher die Papiere verloren wurden!!

Ob die Papiere jemals existiert haben, könnt ihr nie wirklich nachvollziehen,

Bei meinem PX80 Scheunenfund waren auch keine Papiere dabei, der Vorbesitzer hat mir aber versichert - in einer Erklärung - das die da waren, aber verloren gingen. Bei der Polizei wurde die Fahrgst. Nr. gecheckt ob der Roller nicht geklaut ist und schon konnte man da neue ausstellen lassen, fertig.

Die Ämter brauchen immer was schriftliches, da reichen die Mindestanforderungen, mehr nicht.

Nur wer viel fragt, bekommt auch viele Antworten.

:-)

Bearbeitet von Schmied
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Hallo!

 

So, nun wird's a bisserl klarer - die Zulassungsstelle benötigt die alten italienischen Papiere. Recherchen im I-Net haben ergeben, das diese Papiere incl. Kennzeichen bei Stillegung in Italien (Demolizione) eingezogen (& wahrscheinlich vernichtet) werden. Wie kann ich das der Zulassungsstelle glaubhaft machen?

 

Gruß,

Kraftl

 

Hab vor ein paar Monaten mit einem Mitglied des LCD über das Thema gesprochen,

vor dem Hintergrund, dass ich nur eine Kopie des "Certificato di Proprieta" habe.

Er meinte (und er sollte sich auskennen, da er öfter Fahrzeige aus Italien holt),

dass der ACI (Automobile Club d'Italia) bei Abmeldung nur eine Kopie dieses

Scheins aushändigt. Man kann das Original bekommen, kostet aber über 100.- €,

was natürlich kaum jemand macht. Sowas im Nachhinein zu bekommen ist sehr

schwierig und dauert gern mal Monate. Hab dann meine Kopie beim Chef-Termin

vorgelegt, sie kannte den Wisch und alles nahm seinen Gang, siehe mein anderes

Post zu dem Thema.

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Hallo!

 

So, nun wird's a bisserl klarer - die Zulassungsstelle benötigt die alten italienischen Papiere. Recherchen im I-Net haben ergeben, das diese Papiere incl. Kennzeichen bei Stillegung in Italien (Demolizione) eingezogen (& wahrscheinlich vernichtet) werden. Wie kann ich das der Zulassungsstelle glaubhaft machen?

 

Gruß,

Kraftl

 

 

Wer hat recherchiert? Das Amt oder du?

Wenn das Amt recherchiert hat wissen sie ja was mit den Papieren passiert ist und wenn du das recherchieren konntest, müsste das Amt dazu eigentlich auch in der Lage sein.

Wie sollst du Papiere auftreiben die es (höchstwahrscheinlich) nicht mehr gibt?

 

Da der Amtsschimmel in deinem Fall wohl doch etwas lauter wiehert, würde ich den Vorschlag, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenigstens überdenken.

 

 - 

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In meinem fall ging es um eine Lamy aus Spanien. Änliche Situation, ohne Papiere bzw nur Kopie der letzten Spanischen. Amt hat dann sel

ber in Spanien angefragt. ( ich dachte das kann ja dauern, der Spanier ansich hat ja viel Zeit) Wundersammer Weise kam bereits 2 Tage später der Anruf vom Amt, Spanien hat geantwortet -  Roller nicht geklaut ,alles klar und die Papiere können abgeholt werden!

 

Wenn die denn gar nicht wollen, anderen Landkreis/ andere Stadt. vieleicht hat mann da mehr Ahnung oder auch nur Interesse sich darum zu kümmern. "Nein" sagen ist halt immer das einfachste!

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Tipps von meiner Seite:

 

1. 125 ccm hilft bei der Erstulassung . Später kann dann in einer zweiten Schleife nachgetragen werden.

2. Die Erklärung an Eidels statt hilf auch und kann auch der Verkäufer der Rollers ausstellen.

 

 

Dazu muss der Verkäufer aber erstmal zum Notar laufen!    Mit diesem Wisch klappts dann auch ei uns in Niederbayern (Landshut) .     Ohne dem oder schon breits ausgestellten D Papieren geht bei uns keine Zulassung.

 

 

MfG   Fox

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Was ein Krampf. Wofür gibt es solche Foren? Noch gar nie hatte ich Papiere - und noch gar nie Probleme bei der Zulassung. Wer nicht liest, und erst fragt wenn eh alles zu spät ist, ist selber schuld.

Bearbeitet von M210
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Vieleicht bin ich ja quer. Aber wer verliert denn bitte seine Papiere?

Selbst wenn die Bude abbrennt, bekomme ich doch am Amt neue Papiere.

Soooooo viele Scheunenfunde kann es nicht geben.

Wer nur Kisten MIT Papieren kauft, der schränkt Diebstahl ein.

Find es gut, wenn die Ämter da so komisch sind.

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Wo bitte macht man denn bitte eine Eidestatt ohne Notar und wie soll das bitte gehen????

Klar kann ich der Zulassungsbehörde versichern das Fahrzeug bei xy gekauft zu haben

Bei uns geht das übrigends nur vom Verkäufer mit der Eidesstatt"!"

.......

Aber ihn den Wusch vom Notar sind die ja sehr naiv,oder??? Soll ja nicht schlecht sein für uns :-). Dann sei froh das du dir 30-30€ für den Notar sparst!

MfG Fox

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Wo bitte macht man denn bitte eine Eidestatt ohne Notar und wie soll das bitte gehen????

 

Zitat vom I-Net-Auftritt KVR-München = Zulassungsstelle:

"Informationen zur eidesstattlichen Versicherung:

Eine eidesstattliche Versicherung können Sie bei einem Notar, bei der Kfz-Zulassungsbehörde oder in einem KVR-Bürgerbüro abgeben. Die eidesstattliche Versicherung können Sie auch schriftlich selbst verfassen und mitbringen. Sie muss dann folgende Angaben enthalten:

  • Information zum Verlust des Dokuments
  • Zusicherung, dass das Dokument an die Zulassungsbehörde zurückgegeben wird, wenn es wieder gefunden werden sollte
  • die Eid-Formel: „Ich erkläre an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.“

Hinweis:

Wenn gleichzeitg auch der Führerschein verloren oder gestohlen wurde, kann der Verlust beider Dokumente gemeinsam  in einer eidesstattlichen Versicherung erklärt  werden."

Zitat-Ende

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ich habe einen roller gekauft und der verkäufer hat des eides statt erklärt das bei dem fahrzeug keine papiere vorhanden waren. mit der kopie seines ausweises war die zulassund dann kein problem.

hat man jetzt keine erklärung des verkäufers, kann man das ganze auch über einen notar abwickeln lassen.

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Servus!

So, um zum eigentlichen Thema wieder zurück zu kommen - der ACI (der Provinz Bozen) hat mir via Email bestätigt, daß die Papiere bei Stilllegung (Demolizione) vernichtet werden. Ich habe die Email an die Dame der Zulassungsstelle weitergeleitet und siehe da - Sie geht daov aus, daß es nun keine Probleme mehr geben wird - jedoch kann daß dann erst UIhr Vorgesetzter entscheiden... Ich halte auf dem Laufenden...

Gruß,

Kraftl

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Moin,

hat hier jemand eine Ahnung wie das mit der Kennzeichengröße aussieht. Hab meine DL 125 angemeldet und das Leichtkraftradkennzeichen verordnet bekommen. Wollte gerne das neue Kraftradkennzeichen haben (180 x220) da dies ja perfekt auf ne Lambretta passt. Aber Gabi von der Zulassungstelle war da nicht diskussionsbereit. Leichtkrafträder sind Zweiräder bis 125ccm und max. 11 KW. Ende aus Micky Maus. Gibt es da Möglichkeiten oder andere Definitionen?

Danke

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Ok, danke in Köln hat man wohl auch die Wahl. Also ist das ein regionales bzw. Gabiproblem. Jemand zufällig noch eine einschlägige Gesetzesgrundlage zur Hand? Oder ist Gabi schlauer als die Kollegen aus den Großstätten? Die Frau ist so schwer zu überzeugen!!! Und Körpereinsatz von meiner Seite schießt sich bei Gabi auch irgendwie aus!!! Hilfe Hilfe Hilfe

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FZV - Anlage 4

(zu § 10 Abs. 2, § 16 Abs. 5, § 17 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Nr. 3)

 

Abschnitt 1

Gemeinsame Vorschiften

1. Abmessungen

Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:

a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm

b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm

c) Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180mm/220mm, Höhe 200 mm

d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.

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