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Bei Ebay fremdes Foto benutzt jetzt Anwalt


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ein Bekannter von mir hat seine Abmahnung gezahlt und prompt eine Woche später noch die Anwaltsrechnung gekriegt. Er hatte ja durch die Zahlung seine Schuld eingestanden.

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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

Mein etwas hilfloser Laienansatz in dieser Sache wäre der der Verhältnismäßigkeit. Da der Staat an keiner Verfolgung interessiert ist, muss eine Privatklage angestrengt werden. Die Gerichtskosten für so einen Streitfall dürften sich im Rahmen halten (erkundigen!).

Klar hat eine Urheberrechtsverletzung sehr wahrscheinlich stattgefunden, aber es ist hier nicht dauerhaft verletzt worden, die Auktion ist seit drei Monaten abgelaufen. Da wäre meiner Meinung nach anzusetzen.

Anwalt aufsuchen, ein Beratungsgespräch zur Sache ist aber nicht kostenlos, dürfte meist so 50 ? betragen.

Viel Glück!

Geschrieben
Wie sieht denn das Bild aus? Mach doch einfach selber eins von so einer Jacke und sag das es Dein eigenes Foto war :-D

Datum der Kamera zurück stellen nicht vergessen :-D

ganz schwacher versuch ... aus digitalen bildern lassen sich sehr gut rückschlüsse

auf die verwendete kamera ziehen ... das fliegt auf, wenn sich jmd. nur ein kleines

wenig reinhängt :-D

verbraucherzentrale? jur. beratungsstelle der lokalen gerichts?

b

Geschrieben
ganz schwacher versuch ... aus digitalen bildern lassen sich sehr gut rückschlüsse

auf die verwendete kamera ziehen ... das fliegt auf, wenn sich jmd. nur ein kleines

wenig reinhängt :-D

verbraucherzentrale? jur. beratungsstelle der lokalen gerichts?

b

Sorry für OT:

War spät gestern, was Herr B.? :-D

Geschrieben

Ist es nicht ehr so, dass man auf den Verstoss erst hingewiesen werden muss, bevor eine Abmahnung fällig wird? Ich würde mal gar nichts machen und warten was dann kommt. kann mir nicht vorstellen, dass da vor Gericht viel geht. Aber selber schuld ist man da schon, denn das weiss man ja heutzutage dass die Anwälte auf so nen Scheiss nur warten. Vermutlich wurde der gar nicht von dem ebay-Händler angestrengt, sondern macht das auf eigene Faust.

Geschrieben

Wie hoch ist denn der Wert der Jacke bei ebay gewesen?

Das ist auch die Frage die ich vorhin schon gestellt habe. Wie bemessen die den Streitwert?

Die Urheberrechtsverletzung war dann eben nur für 10 Tage und den Verkauf der Jacke.

Wenn die Jacke jetzt n bombengeld gebracht hat, dann siehts wieder anders aus.

Aber davon gehe ich jetzt nicht aus.

Es muss öffentliches Interesse bestehen, bevor die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird.

Alles andere ist ne Privatklage -wenn man es so nennen will-

Daher würde ich auf jeden Fall ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt anstreben.

Wie gesagt, die 50€ würde ich investieren. ggf. lässt sich ja die Summe reduzieren...

Und NICHT ZAHLEN!!!

Das ist wie schon erwähnt ein Schuldeingeständnis!

Geschrieben (bearbeitet)

...schmeiß sowas direkt in die Tonne, hau dir aktion bei ebay raus und gut is :-D

...einfach mal diesen Anwälten auf die Fresse hauen....

Bearbeitet von schlubbi
Geschrieben

@Tuetennueggel: Ich meine im Text vernommen zu haben, dass du die Jacke ja ein paar Monate vorher bei dem Shop gekauft hast.

Wie schauts aus mit der Argumentation, dass Du der Meinung warst, mit dem Kauf der Jacke auch das Recht an der Verwendung des zur Jacke gehoerigen Fotos zu erwerben.

Zumindest war dies, vermute ich mal, im Verkaufstext nicht explizit ausgeschlossen.

Geschrieben (bearbeitet)

Bei der Berechnung des Schadensersatzes nach dieser Methode ist es grundsätzlich unerheblich

1. welcher Preis mit der Auktion erzielt wurde bei der die Bilder verwandt wurden

2. ob der Abmahnende tatsächlich eine entsprechende Nutzungseinbuße erlitten hat (d.h. ein konkreter Schaden ist nicht erforderlich)

Diese Lizenzgebühr ist fiktiv, sie wird im Wege einer Lizenzanalogie bestimmt. Der Bundesgerichtshof (BGHZ 44, 372, 380 f.) führt hierzu aus, dass einen Lizenzgebühr angemessen ist, die bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätte.

Ich habe das auch schon durch, allerdings nicht ebay sondern Tauschbörse. Hatte mir einen Anwalt für Internetrecht genommen und bin zwar nicht um's Bezahlen eines gewissen Betrages rumgekommen, ABER: der war deutlich geringer als die ursprüngliche Forderung. Incl. meiner Anwaltskosten! Schadenersatz habe ich überhaupt nicht bezahlt, nur den gegnerischen Anwalt teilweise. Wir haben uns so geeinigt, da ich eine Klage dann doch vermeiden wollte. Hätte ich damals vollumfänglich verloren, wären ca. 1500€ draus geworden. Nochmal würde ich das aber nicht so machen, sondern mich tatsächlich verklagen lassen. Die Chance, daß das Verfahren wegen mangelndem öffentlichen Interesse abgewiesne wird, ist recht hoch.

Google hilft: Abmahnwahn!

Bearbeitet von Cable
Geschrieben
Ist die Abmahnung per Einschreiben gekommen? Wenn nicht --> Rundablage.

Ja, das war auch mein erster Gedanke.

Mein Kompagnon hat auch gerade ein Verfahren am Hals wegen irgendeiner Gebrauchsmusterschutz Übertretung. Interessanterweise darf man den Schreiben der mit solchen Sachen betrauten Anwälte nicht unbedingt Glauben schenken. Dort wurde auch über Rechte, die der Klient angeblich hat gelogen, dass sich die Balken biegen. Das prinzip heißt hier: Angst machen/wegbeissen!

Das korrekte verfahren ist aber gesetzlich geregelt. So muss vor der Erhebung einer Strafe (Geldbuße) erstmal eine Abmahnung eingegangen sein.

Mein Tipp: Nicht zahlen, Beweis verlangen, aussitzen...

Geschrieben (bearbeitet)
Am besten ist nicht darauf reagieren, nichts bezahlen, einfach tot stellen.

Die müssen dann zivilrechtlich vorgehen, und da kommen die nicht weit.

Würds auch darauf anlegen, glaube nicht das die wegen 350 Öcken so viele Hebel in Bewegung setzten wollen.

Du bzw. deine Frau ist Privatanbieter/In, welcher dieser Fehler das erste Mal unterlaufen ist, mangels Kenntnis!

Kann mir nicht vorstellen das die dich vors Gericht zerren, wenn keine Kohle kommt!

Da gehts um Prinzip!

Warum genau ist den der Urheber so verletzt wegen dem Bild der Jacke???

Ist wahrscheinlich aus nem Werbeprospekt und vielen zugänglich. Und Du hast das Teil noch kurz vorher bei ihm gesteigert!

Also echt, Leute gibts.......

@Tuetennueggel: Ich meine im Text vernommen zu haben, dass du die Jacke ja ein paar Monate vorher bei dem Shop gekauft hast.

Wie schauts aus mit der Argumentation, dass Du der Meinung warst, mit dem Kauf der Jacke auch das Recht an der Verwendung des zur Jacke gehoerigen Fotos zu erwerben.

Zumindest war dies, vermute ich mal, im Verkaufstext nicht explizit ausgeschlossen.

ja, wie schauts damit aus?

Bearbeitet von Hölle
Geschrieben

Also ich würde auch nen Anwalt mal bemühen. Wennst ne Rechtschutzversicherung hast kostet des ja für gewöhnlich auch keine Kohle. Ansonsten fallst ne Selbstbeteiligung in der RSV hast wird die denk ich mal nicht höher sein, als dich der ganze Spaß fallst es freiwillig zahlst, eh schon kostet. Und ein guter Anwalt kann dir sicherlich sagen, ob des ganze Sinn macht gegen die Abmahnung vorzugehen, bzw. wie´sd drauf zu reagieren hast. Aufjedenfall nicht einfach überweisen - des is des schlechteste was´d machen kannst.

Geschrieben

...es ist beängstigend wieviele leute tipps abgeben aber konsequent überlesen dass jeder der beiden schon gesagt hat dass sie keine rechtsschutzversicherung haben...

Geschrieben
Am besten ist nicht darauf reagieren, nichts bezahlen, einfach tot stellen.

genau! wie beim kredit, wenn man die rate nicht zahlen kann. :-D

Geschrieben
Zitat im Zitat: Am besten ist nicht darauf reagieren, nichts bezahlen, einfach tot stellen.

...

genau! wie beim kredit, wenn man die rate nicht zahlen kann. :-D

Etwas offtopic,

aber so mache ich das seit Jahren mit der GEZ, die meinen 2006 abgemeldeten Fernseher einfach nicht von der Gebührenrechnung runternehmen möchte :-D

Geschrieben
Würds auch darauf anlegen, glaube nicht das die wegen 350 Öcken so viele Hebel in Bewegung setzten wollen.

Du bzw. deine Frau ist Privatanbieter/In, welcher dieser Fehler das erste Mal unterlaufen ist, mangels Kenntnis!

Kann mir nicht vorstellen das die dich vors Gericht zerren, wenn keine Kohle kommt!

Da gehts um Prinzip!

Warum genau ist den der Urheber so verletzt wegen dem Bild der Jacke???

Ist wahrscheinlich aus nem Werbeprospekt und vielen zugänglich. Und Du hast das Teil noch kurz vorher bei ihm gesteigert!

Also echt, Leute gibts.......

ja, wie schauts damit aus?

wie sinnloses Morden ist in diesem Land verboten?

Aber ist ja kein Problem - hab´ich ja nicht gewusst. :-D

Geschrieben (bearbeitet)
wie sinnloses Morden ist in diesem Land verboten?

Aber ist ja kein Problem - hab´ich ja nicht gewusst. :-D

Was für ein tolle Stellungsnahme,

:-D

der Vergleich tut mehr als hinken :-D

Tschuldigung das ich was dagegen habe Leute so die Kohle aus Tasche zu ziehen und nicht Leute abzuschlachten!

Bearbeitet von Hölle
Geschrieben (bearbeitet)

Hehe königlich wie aufeinander losgegangen wird. Liegt wohl an Weihnachten :-D

Da bleibt nur zu wiederholen:

Erst mal tot stellen und warten ob dann überhaupt noch was kommt. Und dann lieber dem eigenen Anwalt 500€ in den Rachen schmeissen als dem Abmahnmongo die 350€, die eh keinen Bestand haben. Kan mir gut vorstellen, dass es vor gericht dann plötzlich nur 50e werden plus Gerichtskosten. Dem Jungsporn einfach mal die kalte Schulter zeigen und warten was kommt.

Bearbeitet von Herr Gawasi
Geschrieben

Hab´hier schon genug hilfreiches gepostet.

Ist ja auch schon alles gesagt worden.

Nur sollte man eben von extrem Laienhaften

warnen. Auch wenn das aus kabarettistischen

Gründen natürlich extrem ausfällt.

Geschrieben (bearbeitet)
Hab´hier schon genug hilfreiches gepostet.

Ist ja auch schon alles gesagt worden.

Nur sollte man eben von extrem Laienhaften

warnen. Auch wenn das aus kabarettistischen

Gründen natürlich extrem ausfällt.

Und was soll der Abmahnanwalt machen? Mehr Geld verlangen? Würde mich wundern wenn der vor Gericht zieht...

Btw. gibts da mittlerweil nicht sogar das Gesetz, dass die 1. Abmahnung kostenlos sein muss, oder einen bestimmten Betrag nicht überschreiten darf?

Wikipedia:

Neue Obergrenze im Urheberrecht: 100 Euro pro Abmahnung bei „einfach gelagert Urheberrechtsverletzungen“ [bearbeiten]

Die hohen Geldforderungen im Zusammenhang mit Abmahnungen rufen immer wieder Kritiker auf den Plan, die im Bestreben, Urheberrechtsverletzungen einzudämmen, eher die Suche vieler Anwälte nach schnellem Geld sahen. Um dieser Gefahr vorzubauen, bestimmt der am 1. September 2008 in Kraft getretene § 97a Abs. 2 UrhG, dass der (zu Recht) Abgemahnte "in einfach gelagerten Fällen" und "außerhalb des geschäftlichen Verkehrs" Anwaltskosten nur bis zu einer Höhe von 100 Euro tragen muss[2]. Dieser Betrag umfasst auch die Mehrwertsteuer und etwaige Auslagen des Anwaltes, sind aber unabhängig von eventuellen weiteren Schadensersatzansprüchen des Verletzten. Die neue Regelung beschränkt sich auf das Urheberrecht und trifft keine Aussage dazu, in welcher Höhe der Anwalt einen Anspruch gegenüber dem ihn mandatierenden Verletzten hat. Wann Fälle "einfach gelagert" sind, wird durch die Rechtsprechung geklärt werden müssen. Diese Regelung gilt nicht für Altfälle, also nur für Rechtsverletzungen ab dem 1. September 2008.

Bearbeitet von Herr Gawasi
Geschrieben
Und was soll der Abmahnanwalt machen? Mehr Geld verlangen? Würde mich wundern wenn der vor Gericht zieht...

Btw. gibts da mittlerweil nicht sogar das Gesetz, dass die 1. Abmahnung kostenlos sein muss, oder einen bestimmten Betrag nicht überschreiten darf?

Was für ein Muschialarm.

Ich habe dich doch gar nicht gemeint,

sondern Hölle geantwortet.

Geschrieben

ich würd nicht mit den "teppatn" hier (mich eingeschlossn) redn, sondern mir bei kostenloser rechtsberatung (gibts in österreich zb) klarheit über die rechtliche lage verschaffen!

Geschrieben

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Eine Urheberrechtsverletzung ist und bleibt eine Rechtsverletzung, auch wenn sie in diesem Fall überzogen scheint und die Abmahner Kapital daraus schlagen wollen. Derjenige, der das Bild geschossen hat, der hat auch die Rechte daran und kann eben dagegen vorgehen, wenn dieses ohne Zustimmung bzw. Abtretung von Rechten verwendet wird. Ist genauso wie mit Songs und Videos, auch wenn diese grottenschlecht oder gewöhnlich sind.

Evtl. ist es ja wirklich hilfreich, erst mal alles abzustreiten und sich Beweise, sowohl für die Rechtsverletzung als auch für die Rechte am Bild vorlegen zu lassen.

Ob tot stellen wirklich hilft? Wenn die sich ihrer Sache sicher sind, dann werden sie es auch durchziehen. Wenn sie aber nur darauf setzten, dass aus Angst gezahlt wird, dann könnte das Aussitzen schon helfen. Ist halt auch ein wenig wie Lotto spielen. Manchmal gewinnt man und manchmal verliert man eben.

Sind mit dem Schreiben eigentlich irgendwelche Fristen gesetzt worden? Ist das Schreiben auch an den richtigen Adressaten gerichtet? Ich würde auch mal nach Formfehlern suchen.

Geschrieben
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Eine Urheberrechtsverletzung ist und bleibt eine Rechtsverletzung, auch wenn sie in diesem Fall überzogen scheint und die Abmahner Kapital daraus schlagen wollen. Derjenige, der das Bild geschossen hat, der hat auch die Rechte daran und kann eben dagegen vorgehen, wenn dieses ohne Zustimmung bzw. Abtretung von Rechten verwendet wird. Ist genauso wie mit Songs und Videos, auch wenn diese grottenschlecht oder gewöhnlich sind.

Das dieses Thema erst jetzt hier zur Sprache kommt, verwundert schon. Seit mehr als drei Jahren rollt die Abmahnwelle über ebay bzw. Deutschland. Dies ist nicht auf Fotos begrenzt.

Stellt mal eine Aktion bei ebay rein und vergesst, ein korrektes Widerrufsrecht zu formulieren (bzw. bei Privatauktionen "dass keine Gewährleistung erfolgt") und schwupp - Abmahnung!

Kopierter Text aus Beschreibungen von Produkten ohne Quelle - Abmahnung...

Falsches/unvollständiges/rechtlich nicht gut formuliertes Impressum auf der eigenen Homepage, bzw. nicht richtig sichtbar - Abmahnung...

Anfahrtsskizze aus dem Netz auf eigener Homepage ohne Quellenangabe - Abmahnung...

Und vom filesharing wollen wir mal gar nicht reden. zumal hier die rechtliche Beweisführung noch völlig unklar ist...

Sinn ist wahrlich nicht die Ahndung einer Rechteverletzung des Urhebers, sondern reines Schotter machen der Anwälte. Meistens stellen sich 350? aus 50 ? Schadensersatz und 300? Anwaltsgebühren zusammen!

Ach ja: 99% der Rechtschutzversicherungen greifen bei Urheberrechtsverletzungen NICHT!!!

Das wissen auch die Abmahnanwälte und spekulieren darauf, dass man sich eher frei kauft und den weg des geringsten Widerstandes geht!

Leider gibt es keinen Rat, der einfach befolgt werden kann. Jeder muss für sich entscheiden, wie er vorgehen möchte.

Und leider heisst der beste Tip: Vorsicht in Zukunft. :-D

Geschrieben

Wegen der 350,- Euro würd ich mich auch echt nicht anpissen.

Gerichtskosten werden ja soweit ich weiß prozentual vom Streitwert gerechnet.

Diese Kosten muss der Klagende dann meist im Vorfeld schonmal vorstrecken.

Wenn dann bei Gericht das Urteil gegen Kläger gesprochen wird ist die Kohle dann auch weg.

Ich würde garnichts machen, und warten was passiert, und wenn was kommt würd ich es auf eine Verhandlung ankommen lassen.

Weil ob einem Anwalt für sowas 350,- Euro in den A.... zu stecken, oder vor Gericht zu verlieren, und diese Kosten dann auch noch zu bezahlen ist dann auch schon egal.

Ich glaube viele zahlen diese Abmahnungen, weil der Bevölkerung immer Angst gemacht wird was Gerichtsverfahren so teuer sind, das es der Normalverdiener garnicht bezahlen kann.

Abwarten und der Dinge harren die da kommen :-D oder denen die auch nicht kommen.

Halt uns auf dem laufenden

Geschrieben
Hehe königlich wie aufeinander losgegangen wird. Liegt wohl an Weihnachten :-D

Ich kenne da nur das Sprichwort:

Je heiliger d´ Zeit, desto beser d´ Leit!

Geschrieben (bearbeitet)

Viel. ma den Anwalt anschreiben und Beweise anfordern oder Ähnliches?

Jedenfalls ihm ein bisschen Arbeit geben, vielleicht verliert er dann die Lust ganz schnell auf dich......

ohne Gewähr, hab keine Ahnung von dem Zeugs.

:-D

@ Ric 124

Bin auch recht aktiv bei Ebay, aber ne Abmahnung bekam ich noch nicht. Habe einige Dinge ( nach deiner Auflistung) rechtswiedrig gemacht.

Werde da aber in Zukunft auch vorsichtiger sein.....

Bearbeitet von Hölle

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    • Moin zusammen! Meine Kinder sind nun (fast) erwachsen und fahren selbst. Deshalb verkaufe ich mein PX-Gespann mit Cozy Beiwagen, das sich seit Mai 2018 in meinem Besitz befindet. Es ist zugelassen, hat TÜV bis März 2027, läuft und kann am Standort Landau in der Pfalz auch Probe gefahren werden. Preisvorstellung: 6800 Euro.   -        Drei Sitzplätze eingetragen und ein zulässiges Gesamtgewicht von 470 Kg. (Leergewicht 240, also bis zu 230 Zuladung möglich.) -        PX ist Baujahr 1999, also mit Scheibenbremse vorn ab Werk. Laufleistung:  17.850 Km. O-Lack Nero Lucido 94. Der ebenfalls schwarz lackierte Beiwagen kam 2010 bei ca. Kilometerstand 3900 hinzu, wurde durch den letzten Vorbesitzer (der leider kürzlich verstorbene "Spondy" hier aus dem Forum) im Juli 2010 eingetragen (Betriebserlaubnis). -        Hohe Reichweite dank Zusatztank (8 Liter) unter dem Beiwagen. Mit Anfahrschutz eingetragen. Über Benzinpumpe und Knopfdruck am Lenker wird in 90 Sekunden Sprit vom Zusatztank in den Normaltank gepumpt, das ist auch während der Fahrt möglich. Infos: www.germanscooterforum.de/topic/201606-gespann-mit-zusatztank -        Eingetragen sind auch die verbauten YSS Stoßdämpfer vorne und hinten sowie der Lenkungsdämpfer vorne. Der ursprüngliche Lenkungsdämpfer aus dem VW-Sortiment wurde allerdings 2021 von mir durch einen professionellen Lenkungsdämpfer aus dem Motorrad-Gespannbau (Marke Mobec) ersetzt. -        Nicht eingetragen ist der Top-Drehmomentmotor. Vom Vorbesitzer noch aufgebaut mit Polini 208, GS-Kolben, MMW-Kopf vom Gravedigger, Langhubwelle vom Flexkiller, kurzer vierter Gang, MMW CNC Kupplung, Übersetzung 21/65, Sip Road 1 sowie optimiertem SI 24 und Fast Flow Benzinhahn (Anfang 2025 durch Sip Fast Flow 2.0 ersetzt). Macht am Hinterrad 20,7 PS und 24,5 NM bei bereits 4500 Umdrehungen. Sehr guter Drehmomentverlauf. Siehe Leistungsdiagramm auf der zweiten Seite hier: www.germanscooterforum.de/topic/203052-drehmomentmotor-für-px-200-gespann. Ölpumpe wurde stillgelegt. Ich selbst habe dann den Polini 208 gegen den neuen Alu Polini 221 getauscht und den Sip Road 1 gegen die Polini Box. Auf dem Prüfstand war ich nicht. Aber ich kann sagen: Der Motor hat Druck in allen Gängen, sehr gute Beschleunigung. Top-Speed solo ca. echte 105 km/h, mit zwei Personen ca. 95, zu dritt dann ca. 85. (Und ehrlich: Schneller willst Du zu dritt auch nicht unterwegs sein. 😉) Laufleistung des Polini 221: maximal 2500 Kilometer.   -        Das Beste: Ich hatte das Gespann im Februar 2021 beim Profi-Gespannbauer Uli Jacken (www.uli-jacken.de). Er hat den sogenannten „Sturz“ am Roller und am Beiwagen optimal eingestellt (u.a. durch massive Unterlegplatten am Beiwagen). Dadurch hält das Gespann perfekt die Spur. Man kann bis 50 km/h sogar freihändig fahren, ohne Verzug. Und auch bei höherem Tempo hält sich das anstrengende Gegenlenken seitdem in Grenzen. Das ist sehr angenehm.   -        Nette Gimmicks: Reserverad unter dem Beiwagen, dadurch unter der linken Backe am Roller die große GSF-Box und Platz für jede Menge Werkzeug. Stromanschluss im Gepäckfach des Rollers (Zigarettenanzünder für Handylademöglichkeit etc.). Sehr schöne Lösung für den Blinker am Beiwagenrad. (Ersatz-Hellablinker wird mitgegeben.) -        Zubehör: Verchromte Gepäckträger für Beiwagen und Roller (hinten), für die ganz große Tour. (Aktuell nicht verbaut.) Zwei große, verchromte Spiegel für Montage unterm Lenker und perfekte Sicht nach hinten. (Wer es mag.) -        Vor ein paar Jahren habe ich bei TD-Customs für den Beiwagen neu gekauft: Sitz und Rückenlehne, Persenning, Scheibe mit Halterung. Die alten Artikel sind noch vorhanden und werden als Ersatz mitgegeben. Vorteil: Bei der Scheibe kann zwischen einer hohen und einer kurzen variiert werden. -        Ein paar Optik-Parts habe ich erneuert: Griffe, Hebel, Scheinwerferzierring, Fußmatte etc. Den (typisch für die spätern 90er-Baujahre) golden angelaufenen Kantenschutz habe ich entfernt und durch einen einfachen, verchromten Kantenschutz ersetzt. (Nicht gebördelt.) -        Kleine Mankos: Batterie lässt sich nur noch zu 90% aufladen. Wer den Elestart nutzen möchte, müsste eine neue Batterie kaufen. Hinterreifen in 110-80-10 auf zwei breiten PX-Hälften ist nicht eingetragen und hat nur noch wenig Profil. Der neue Besitzer kann dann selbst entscheiden, ob er einen 3,50-10 verbaut oder einen breiteren eintragen lässt (wäre möglich) oder - so wie ich - ohne Eintragung fährt. -        Das Wichtigste: Kein Rost und keine Risse oder Schäden am Trittblech oder an anderen neuralgischen Stellen des Rollers. -        Das Gespann hat beim Erstbesitzer immer in einer Tiefgarage gestanden, bei mir steht es von Beginn an trocken und gut geschützt in einer separaten Rollergarage. Es hat wenig Regen gesehen. Der Lack ist dementsprechend in einem sehr guten Zustand, nur am Übergang von Beiwagen zu Roller blättert er einer Stelle etwas, außerdem ganz leicht unterhalb des Blinkers vom Beiwagen. Am Beinschild des Rollers gab es beim Vorbesitzer eine Delle / Macke, die er überklebt hat. Hat mich nie gestört. -        Die Lenkkopfabdeckung hatte auch Lackschäden, habe ich durch einen (neu lackierten) Nachbau ersetzt. Nicht ganz so schön sind die beiden Lederbezüge der kleinen Armlehnen am Beiwagen. Könnte man sicher neu beziehen (lassen), wenn man möchte. -        Dreingabe: Kleinen Wagenheber (für Reifenwechsel Hinterrad) gibt es dazu. Liegt im Gepäckfach hinter dem Beiwagensitz. -        Papiere sind selbstverständlich vollständig. Originalschlüssel und auch Zweitschlüssel für Roller, Sitzbank und Gepäckfach des Beiwagens vorhanden. Außerdem das Original-Wartungshandbuch der PX sowie diverse Dokumente, Rechnungen etc.      Ich verkaufe das Gespann, weil ich selbst kaum noch damit fahre. 2024 waren es höchstens vier Touren, mehr würden es 2025 wohl auch nicht werden. (Ich habe ja auch noch andere Roller ohne Beiwagen…) Am liebsten würde ich das Gespann an jemanden verkaufen, der ebenfalls (kleinere) Kinder hat und mit diesen unterwegs sein möchte. Aber klar, auch andere Optionen (Frau und / oder Hund? ) sind denkbar. Hauptsache, das Gespann bleibt auf der Straße. Ich selbst bin vor ein paar Tagen nochmal 70 Kilometer mit ihm gefahren. Lief einwandfrei, schaltet sauber, leuchtet, blinkt und hupt. Muss allerdings ein paar Mal gekickt werden, da der E-Start wegen der schwachen Batterie nicht funktioniert.   Die 6800 Euro sind eine Verhandlungsbasis. Meines Erachtens fair. Falls ich etwas vergessen haben sollte, fragt gerne nach. Bitte habt aber Verständnis dafür, dass ich nicht immer sofort reagieren kann. Ich bin Vollzeit berufstätig und meist erst nach 18 Uhr im Feierabend.    Beste Grüße, Florian      
    • Ja, dachte nur das  passt grad ganz gut. 
    • Ohne da Profi zu sein kenne ich diesen Antrieb als grundsätzlich schabend und rasselnd. Aber die rote scheint die Teile zu haben, die bei dem losen Teilehaufen fehlen.  Die Kupplung dahinter ist komplett?    
    • Deutsche XL125 hatten die Klötzchenblinker. Steht ja auch schon im Topic. 
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