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Kraftfahrzeug in die Wohnung stellen erlaubt?


viamond

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Hey Leute!

 

Hat jemand damit Erfahrung ob man das Kraftfahrzeug auch in die Mietwohnung stellen darf in Deutschland? (Erdgeschoss).

Dem Vermieter gefiel es nicht auf der Terrasse, also nahm ich es in die Wohnung.

Dann sah er es in der Wohnung und redet was von Brandschutz und will das nicht.

Über den Mietvertrag weiss ich gerade nicht ob das direkt verboten wurde dann würde dies gelten.

Allerdings ist in dem Fahrzeug gar kein Kraftstoff drin seit ca. 6 Jahren.

Batterie ist auch raus.

 

Kann der Vermieter da nun trotzdem was androhen?

 

Danke :)

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Ich hatte mir damals nenn Rex Roller gekauft als ich jünger war. Den wollt ich verkaufen und mir dann was ordentliches holen.

Hatte mir gedacht während des Verkaufs das in der Wohnung zu handhaben da hier die Flächen schlecht sind.

 

Edit: Bin aber nicht hier im den hier im Verkauf anzubieten falls das so rüberkam.

Mir gehts nur im die rechtliche Frage ob das in Ordnung ist den abzustellen ohne Kraftstoff und ohne Batterie in der Mietwohnung.

 

Oder dreht einem der Vermieter daraus einen Strick?

Bearbeitet von viamond
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Das dürfte ähnlich verboten sein, wie die Garage als Lagerort für brennbare Materialien/Schrauberhöhle zu verwenden.

 

Wo kein Kläger, da kein Richter…

 

Unabhängig davon würde ICH niemals ein Fahrzeug in den Wohnbereich stellen. Selbst wenn alle Flüssigkeiten entfernt wurden, dampft da immer was aus (Ölschmodder, Rückstände im Auspuff etc.)

Weiter geht es mit den Bremsbelägen, Reifen, etc.

 

Aber das muss jeder selber wissen:rotwerd:

 

Selbst wenn das nur eine temporäre Lösung ist, würde ich an deiner Stelle drauf verzichten, bevor da ein Brief ins Haus flattert… Das Ding ist jetzt ja nicht riesig, kannst du das nicht irgendwo bei Kollegen unterstellen?

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Ich nehme den Gedanken auf.

Also den mit der Terrasse vs. Wohnung.

 

Frage #1 warum soll die Kiste in die Wohnung? Intention?

 

Frage #2 warum auf die Terrasse?

2.1 weil es keinen Parkraum für nichtangemeldete Fahrzeuge gibt?

2.2 warum nicht für 59,- eine sogenannte Feuerschale kaufen?

 

2.2.1 das Ding gibt doch sicher 10 Minuten warm im teuren Heizwinter 2023/24

 

 

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Hat zwar mit der Frage nichts zu tun.....passt aber schön hier rein....

 

Kumpel wollte zum Anrollern seine PK50 fit machen und bekam sie nich zum laufen. Er mich also um Hilfe gebeten, kein Problem....und mich dann in den 6.Stock bestellt. Da stand sie also, mitten im Wohnzimmer (Einraumwohnung). Der Wohnzimmertisch sah aus....:lookaround:...überquellender Aschenbecher, bißchen Kleingeld, Leergut von Hopfenkaltschalen, Schrauben, Muttern, U-Scheiben, Kurbelwelle, Zylinderkopf, ölverschmierte Lappen und Fernsehfernbedienung. Alles Garniert mit Tabackbrösel und nen bißchen Werkzeug. Zum Schrauben schon irgendwie komisch. Probelauf natürlich auch in der Bude. Leider nicht hinbekommen. Der Motor zog massiv Nebenluft und müsste nochmal raus. 

Wat wir da mit Sprit geplempert haben....:whistling:und alles im Wohn/Schlafraum.

 

"Die Nachbarn sind alles Kiffer oder Alkies, die Stört dit nich....."

Mein Kumpel fühlt sich in beiden Gruppen heimisch, also alles gut.

 

Nur die eine Alte Frau mit ihrem Dackel hat blöde geguckt weil sie auf den nächsten Aufzug warten musste. Dieser war halt belegt mit zwei ranzige Kerle mit nem Roller hochkant zwischen sich im Arm (hat anders nich gepasst) die tierisch nach Abgase gestunken haben weil sie eine Stunde lang versucht haben nen Roller in ner 30qm Wohnung zu starten........:wallbash:

 

Sone Junggesellenbude im Märkischen Viertel (Arbeiterhochhaussiedlung) in Berlin ist schon irgendwie geil............;-)

 

 

Zum Thema: In meiner Hausordnung steht nur etwas über das Verbot der Lagerung von Feuer bzw. Explosionsgefährdeten Stoffen in Wohnungs und Kellerräumen. Gefüllte und teilentleerte Benzinkanister sind explizit mit aufgeführt. Ein Verbot der Lagerung und Aufbewahrung von Kraft-bzw. Kleinkrafträdern ist nicht erwähnt weshalb ich davon ausgehen muß das es rechtlich erlaubt ist mein (Benzingeleertes) Fahrzeug auch in der Wohnung abzustellen. Wenn ich die Betriebsstoffe entnehme und das gültige Nummernschild entferne, ist es doch kein zugelassenes fahrfähiges KFZ mehr sondern ich kann es doch als Dekoration oder Möbelstück in der Wohnung aufstellen.

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vor 2 Stunden schrieb Lapflop:

Frage #1 warum soll die Kiste in die Wohnung? Intention?

 

Frage #2 warum auf die Terrasse?

2.1 weil es keinen Parkraum für nichtangemeldete Fahrzeuge gibt?

2.2 warum nicht für 59,- eine sogenannte Feuerschale kaufen?

 

2.2.1 das Ding gibt doch sicher 10 Minuten warm im teuren Heizwinter 2023/24

 

1.)

Weil sich vom Hausmeister beschwer wurde, dass der auf der Terrasse steht, war denen aber jahrelang egal.

 

2.)

Ja.

Feuerschale hahaha.

 

Also meine Heizkosten haben sich erhöht von 40 Euro auf 41 Euro monatlich wovon ich letzten Monat 221 Euro zurückbekommen habe weil ich zu viel gezahlt habe.

Finde den Winter also nicht teuer um ehrlich zu sein und ich heize ausgiebig. :)

 

 

 

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vor 12 Stunden schrieb kbup:

 

Ja den Beitrag hab ich meiner Familie gezeigt da gibt es wirklich viele coole Bildchen und ich finde es nach meinem Verständnis auch angemessen. Allerdings haben einige argumentiert "die haben sicher alle keine Mietwohnung, sondern hätten eigene Häuser wo sie sich hinstellen können was sie wollen." Da dort nichts über die rechtliche oder Mietsituation stand, habe ich mich entschieden hier nochmal explizit ein Thema dafür zu eröffnen.

Bearbeitet von viamond
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vor 5 Stunden schrieb Thall1:

Selbst wenn das nur eine temporäre Lösung ist, würde ich an deiner Stelle drauf verzichten, bevor da ein Brief ins Haus flattert… Das Ding ist jetzt ja nicht riesig, kannst du das nicht irgendwo bei Kollegen unterstellen?

 

Ja wenn es nicht anders geht werde ich das tun.

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vor einer Stunde schrieb tobsi:

Hat zwar mit der Frage nichts zu tun.....passt aber schön hier rein....

 

Kumpel wollte zum Anrollern seine PK50 fit machen und bekam sie nich zum laufen. Er mich also um Hilfe gebeten, kein Problem....und mich dann in den 6.Stock bestellt. Da stand sie also, mitten im Wohnzimmer (Einraumwohnung). Der Wohnzimmertisch sah aus....:lookaround:...überquellender Aschenbecher, bißchen Kleingeld, Leergut von Hopfenkaltschalen, Schrauben, Muttern, U-Scheiben, Kurbelwelle, Zylinderkopf, ölverschmierte Lappen und Fernsehfernbedienung. Alles Garniert mit Tabackbrösel und nen bißchen Werkzeug. Zum Schrauben schon irgendwie komisch. Probelauf natürlich auch in der Bude. Leider nicht hinbekommen. Der Motor zog massiv Nebenluft und müsste nochmal raus. 

Wat wir da mit Sprit geplempert haben....:whistling:und alles im Wohn/Schlafraum.

 

"Die Nachbarn sind alles Kiffer oder Alkies, die Stört dit nich....."

Mein Kumpel fühlt sich in beiden Gruppen heimisch, also alles gut.

 

Nur die eine Alte Frau mit ihrem Dackel hat blöde geguckt weil sie auf den nächsten Aufzug warten musste. Dieser war halt belegt mit zwei ranzige Kerle mit nem Roller hochkant zwischen sich im Arm (hat anders nich gepasst) die tierisch nach Abgase gestunken haben weil sie eine Stunde lang versucht haben nen Roller in ner 30qm Wohnung zu starten........:wallbash:

 

Sone Junggesellenbude im Märkischen Viertel (Arbeiterhochhaussiedlung) in Berlin ist schon irgendwie geil............;-)

 

 

Zum Thema: In meiner Hausordnung steht nur etwas über das Verbot der Lagerung von Feuer bzw. Explosionsgefährdeten Stoffen in Wohnungs und Kellerräumen. Gefüllte und teilentleerte Benzinkanister sind explizit mit aufgeführt. Ein Verbot der Lagerung und Aufbewahrung von Kraft-bzw. Kleinkrafträdern ist nicht erwähnt weshalb ich davon ausgehen muß das es rechtlich erlaubt ist mein (Benzingeleertes) Fahrzeug auch in der Wohnung abzustellen. Wenn ich die Betriebsstoffe entnehme und das gültige Nummernschild entferne, ist es doch kein zugelassenes fahrfähiges KFZ mehr sondern ich kann es doch als Dekoration oder Möbelstück in der Wohnung aufstellen.

Hahaha ja das klingt nach einer originalen Schrauberstube.

 

Ich werde dazu den Mietvertrag nochmal gründlich durchlesen.

Wenn es dort ähnlich formuliert sein sollte wäre ich also auf der sicheren Seite das ist gut zu wissen danke.

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Ich hatte bei meiner ersten eigenen Wohnung immer Schiss, dass mir jemand die T5 klaut, also über Nacht immer in der 1-Zimmer-Wohnung geparkt. Wo der Roller da dann schon stand, habe ich direkt mal Kurbelwellensimmerringe und Schaltkreuz getauscht. Als der Vermieter unangekündigt mit dem Heizungsmonteur die Wohnung betreten hat (ich war nicht zu Hause), war er kurz vor dem Herzinfarkt. Habe ein paar Wochen danach ein freundliches Schreiben bekommen, dass ich doch meine Vespa bitte nicht in der Wohnung parken und/oder reparieren soll.

 

Zum Topic-Eröffner: Allein aus Brandschutzgründen wahrscheinlich verboten, wenn irgendwelche brennbaren, ätzenden, gesundheitsgefährdenen Flüssigkeiten (Urin u.U. ausgenommen) oder Gase im/am Fahrzeug vorhanden sind. Ohne Tank, gestrahltem Motor ohne Öl, dürfte das dagegen schon zulässig sein.   

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vor 14 Minuten schrieb jens-paul1:

Ich hatte bei meiner ersten eigenen Wohnung immer Schiss, dass mir jemand die T5 klaut, also über Nacht immer in der 1-Zimmer-Wohnung geparkt. Wo der Roller da dann schon stand, habe ich direkt mal Kurbelwellensimmerringe und Schaltkreuz getauscht. Als der Vermieter unangekündigt mit dem Heizungsmonteur die Wohnung betreten hat (ich war nicht zu Hause), war er kurz vor dem Herzinfarkt. Habe ein paar Wochen danach ein freundliches Schreiben bekommen, dass ich doch meine Vespa bitte nicht in der Wohnung parken und/oder reparieren soll.

 

Zum Topic-Eröffner: Allein aus Brandschutzgründen wahrscheinlich verboten, wenn irgendwelche brennbaren, ätzenden, gesundheitsgefährdenen Flüssigkeiten (Urin u.U. ausgenommen) oder Gase im/am Fahrzeug vorhanden sind. Ohne Tank, gestrahltem Motor ohne Öl, dürfte das dagegen schon zulässig sein.   

 

Darauf hätte ich den Vermieter freundlich darauf hingewiesen, dass er ohne mich nichts in meiner Wohnung zu suchen hat.

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Am 25.11.2023 um 21:36 schrieb Thall1:

Unabhängig davon würde ICH niemals ein Fahrzeug in den Wohnbereich stellen. Selbst wenn alle Flüssigkeiten entfernt wurden, dampft da immer was aus (Ölschmodder, Rückstände im Auspuff etc.)

Weiter geht es mit den Bremsbelägen, Reifen, etc.

 


Nach vielen Jahren Standzeit dampft doch da nichts mehr aus ...

Klar wenn da noch verdorbene Suppe im Tank oder Vergaser ist, ist das nichts.
Aber Reste aus dem Auspuff, Reifen etc. sind wirklich nicht wild, ab und an sollte die Bude ja auch gelüftet werden ;-) .

Da würde ich mir in mancher Bude eher Sorgen um Ausdünstungen aus Fussboden und Billig-Möbel machen.

Ich kenne zahlreiche Wohnzimmer, die mit 2-Rädern "dekoriert" sind, alles geruchsneutral ... oder die Bewohner bereits geruchs-resistent :-D

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Alle Betriebsstoffe raus, mit offenem Tank erst einmal draußen auslüften, gut sauber gemacht, dann kann da keiner was gegen haben. So steht auch bei mir ein Roller in der Mietwohnung, als Deko.

Alles andere ist sicherlich nicht mit einem Vermieter verhandelbar. Verständlicherweise

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vor 18 Stunden schrieb jens-paul1:

 

Zum Topic-Eröffner: Allein aus Brandschutzgründen wahrscheinlich verboten, wenn irgendwelche brennbaren, ätzenden, gesundheitsgefährdenen Flüssigkeiten (Urin u.U. ausgenommen) oder Gase im/am Fahrzeug vorhanden sind. Ohne Tank, gestrahltem Motor ohne Öl, dürfte das dagegen schon zulässig sein.   

 

Bliebe neben der Brandlast- theoretisch die Fluchtwegfrage. Gut, da könnte auch ein Möbel stehen. Aber ernsthafte Probleme wegen einem KFZ in der Wohnung sind mir vorstellbarer.

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vor 1 Stunde schrieb vespaoldies:


Nach vielen Jahren Standzeit dampft doch da nichts mehr aus ...

Klar wenn da noch verdorbene Suppe im Tank oder Vergaser ist, ist das nichts.
Aber Reste aus dem Auspuff, Reifen etc. sind wirklich nicht wild, ab und an sollte die Bude ja auch gelüftet werden ;-) .

Da würde ich mir in mancher Bude eher Sorgen um Ausdünstungen aus Fussboden und Billig-Möbel machen.

Ich kenne zahlreiche Wohnzimmer, die mit 2-Rädern "dekoriert" sind, alles geruchsneutral ... oder die Bewohner bereits geruchs-resistent :-D

 

Ich wollte hier keine Diskussion breittreten hinsichtlich Schadstoffbelastung in der Raumluft. Das darf sich jeder selbst schönreden:sigh:

 

Dem TE ging es ja wirklich nur um den temporären Verbleib des Fahrzeugs in der Wohnung bis zum Verkauf.

 

Unterm Strich würde ich einfach kein Risiko eingehen @viamond.

 

Vermieter sind kreativ und finden eine Lösung gegen dich, ebenso die Versicherung, falls es zum Brand-/Schadensfall kommt😉

 

 

 

 

Bearbeitet von Thall1
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vor einer Stunde schrieb Thall1:

 

Ich wollte hier keine Diskussion breittreten hinsichtlich Schadstoffbelastung in der Raumluft. Das darf sich jeder selbst schönreden:sigh:

 

Dem TE ging es ja wirklich nur um den temporären Verbleib des Fahrzeugs in der Wohnung bis zum Verkauf.

 

Unterm Strich würde ich einfach kein Risiko eingehen @viamond.

 

Vermieter sind kreativ und finden eine Lösung gegen dich, ebenso die Versicherung, falls es zum Brand-/Schadensfall kommt😉

 

 

 

 

Die Versicherer beziehen sich gerne auf die Garagenverordnung welche allerdings in die Sonderbauverordnung

integriert wurde. Ist bei denen aber noch nicht angekommen. Hier dann Paragraf 140.


Ist gerade ein interessantes Thema bei der Elektromobilität wo der ein oder andere Betrieb gerne seine PKW innerhalb der Halle laden möchte. Da wird es dann lustig von Seiten der Versicherer……. aber das ist ein anderes Thema.

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