Hab ich auf die Schnelle gefunden.
Rein aus rechtlicher Sicht, und da es sich um ein Problem mit rein österreichischem Bezug handelt, würd ich mal bei Öamtc, Arbö, Landesregierung nachfragen ob da bei Einspurigen überhaupt ein relevanter Tatbestand herscht.
Wenn Ja, dann brauchst du nicht nur die Anhänglast sondern auch noch die zulässige Stützlast!