Zum Inhalt springen

Eintragungsstop ab 2015


vespe61

Empfohlene Beiträge

Logen! Der Kram liegt doch im Beifahrerfußraum; muss ich während der Fahrt dauernd ran...

Im Handschuhfach ist nur die ABE :thumbsup:

Al.

Und die kleine braune Flasche Adrenochrom hast du im Badezimmer?

Die muss unbedingt mit zum TÜV!

Bearbeitet von Revolverheld
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist natürlich blödsinn!

Ich habe seit ca. 18 Jahren eine ABE für meine TRESER-Rückleuchten im Handschuhfach liegen.

Glaub, ich poste die gleich mal zum Beweis auf Facebook.....

 

 

Al.

Ich glaub', gemeint waren neue ABEs. Also, dass seit genanntem Zeitpunkt keine mehr erstellt werden, weil das Ding nun anders heißen tun tut.

 

Wenn du an deinem youngtimer-Passanten noch zeitgenössisches Tuningzubehör hast mit ABE, ist die natürlich weiterhin gültig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Klar gibts noch ABE´s! Jedes verkacktes Zubehör-Leichtmetall-Sonderrad hat immernoch ne ABE. Die BGM-Federbeine haben ne ABE. Der SIP-Bremssattel hat mittlerweile ne ABE usw.

 

Eintragungen gibts ab 2015 nur noch nach Gesichtskontrolle weiß ich aus sicherer Quelle... 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Klar gibts noch ABE´s! Jedes verkacktes Zubehör-Leichtmetall-Sonderrad hat immernoch ne ABE. Die BGM-Federbeine haben ne ABE. Der SIP-Bremssattel hat mittlerweile ne ABE usw.

 

Eintragungen gibts ab 2015 nur noch nach Gesichtskontrolle weiß ich aus sicherer Quelle... 

 

 

Nein, gibt es nicht mehr. Das nennt sich EU-Homologation oder E-Prüfung oder so, es gibt keinen Wisch mehr der mitgeführt werden muss oder kann, nur noch eine E-Prüfnummer auf dem Bauteil. Die verweist auf der Prüfland und auf das Prüfungsnummer unter der der geneigten Verkehrspolizist dann den Prüfbericht und eine Liste der Fahrzeuge auf die sich die Prüfung bezieht einsehen kann. Das ist einfach 'ne andere Nummer also die vom EU Recht abgelöste rein deutsche ABE Geschichte. Der Prüfungsablauf ist ein anderer, genau wie der Geltungsbereich, und halt auch die Dokumentation die eben nicht mehr wie die alten ABE-Dinger mitgeführt werden müssen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, gibt es nicht mehr. Das nennt sich EU-Homologation oder so, es gibt keinen Wisch mehr der mitgeführt werden muss oder kann, nur noch eine E-Prüfnummer auf dem Bauteil. Die verweist auf der Prüfland und auf das Prüfungsnummer unter der der geneigten Verkehrspolizist dann den Prüfbericht und eine Liste der Fahrzeuge auf die sich die Prüfung bezieht einsehen kann. Das ist einfach 'ne andere Nummer also vom EU Recht abgelöste rein deutsche ABE Geschichte.

das Ding nennt sich sehr wohl ABE....

für den Bremssattel vom SIP jedenfalls topaktuell...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hab damals gleich gesagt, das mit dem Latrinenzelt kriegste nicht eingetragen... :baaa:

Hör mir bloß auf mit diesem Latrinenzelt. Ich wach heute noch als nachts schweissgebadet auf :cry:

Diese Bilder werden mich wohl bis ans Ende meiner Tage verfolgen :-D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt durchaus noch neue ABE's und ABG's, aber nicht für alle Fahrzeugteile.

"Bauteiltypgenehmigungen können nach nationalen Vorschriften (§§ 22 oder 22a StVZO), nach Vorschriften für den Bereich der EU (EG-Richtlinien und –Verordnungen, EU-Verordnungen) sowie nach Vorschriften der UN-ECE (ECE-Regelungen) erteilt werden."

Am häufigsten natürlich für Felgen, aber auch für Systeme zur Schadstoffreinigung.

Quelle und mehr dazu.

http://www.kba.de/DE/Service/FAQs/Fahrzeugtechnik/Typgenehmigungen/Functions/faq_table.html?nn=645930

Zum Bleistift von 2014

http://www.hotcarparts.de/bilder/Eibach/2014/Gutachten/ABE1015021.pdf

Bearbeitet von matzmann
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt durchaus noch neue ABE's und ABG's, aber nicht für alle Fahrzeugteile.

"Bauteiltypgenehmigungen können nach nationalen Vorschriften (§§ 22 oder 22a StVZO), nach Vorschriften für den Bereich der EU (EG-Richtlinien und –Verordnungen, EU-Verordnungen) sowie nach Vorschriften der UN-ECE (ECE-Regelungen) erteilt werden."

Am häufigsten natürlich für Felgen, aber auch für Systeme zur Schadstoffreinigung.

Quelle und mehr dazu.

http://www.kba.de/DE/Service/FAQs/Fahrzeugtechnik/Typgenehmigungen/Functions/faq_table.html?nn=645930

Zum Bleistift von 2014

http://www.hotcarparts.de/bilder/Eibach/2014/Gutachten/ABE1015021.pdf

 

 

Also nach meinem Kenntnisstand (auf dem Stand von vor 6 Jahren eingefroren) bricht EU Recht Landesrecht, will sagen wenn für ein Bauteil eine EU Richtlinie existiert die relevant ist es wird nach der Richtlinie geprüft. Dann ist das ein EU Teilegutachten und eben keine ABE. Allerdings gibt es Bauteile für die es (noch) keine EU Richtlinien gibt, bei denen kann dann eben auch keine EU Prüfung gemacht werden. In dem Bereich ist man dann, so mein Kenntnisstand, eben in einer Lücke und behilft sich mit irgendwas. Primär bezieht sich das auf Auspuffanlagen (für die ich in Zusammenarbeit mit dem hiesigen TÜV verschiedentlich Teilegutachten angegangen bin), aber auch auf Fahrwerksteile bei Zweirädern. Der Unterschied zur ABE ist, wie oben geschrieben, eben dass es keinen Wisch mehr gibt auf dem ABE steht. Genau das führte immer wieder zu Diskussionen von Kunden mit Verkehrspolizisten die diesbezüglich nicht auf dem aktuellen Stand waren und auf das Mitführen eines Papiers bestanden. Nach 'ner Weile hab' ich dann sogar einen Anruf vom KBA erhalten mit der Bitte in Zukunft davon abzusehen, ihre Telefonnummer als Anlaufstelle für Rückfragen zu publizieren. Iss aber ja auch egal, und das Ganze ist, wie gesagt, ja auch schon ein paar Jahre her.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.



  • Beiträge

    • Na klar kann mann das. Braucht  halt nur bis Basteldrang und Willen. Dann wird auch ein T5 Block bisl potenter   Ich wollte einfach nicht mehr warten auf den Sip "Mythos".    Setup 1  T5 Motor mit 260er Pinasco  Zylinder is quasi fertig auf der Werkbank.    Setup 2 is fertig und wird scho fleißig bewegt.  Pinasco t5 Membranblock mit 62er Pinasco Membranwelle und M244, 35er Keihin, Newline...        
    • Der Toyox hat 13,5mm Außendurchmesser. Bekommt man den in der Vergaserwanne nicht mit der Schelle zusammen am SI-Vergaser montiert? Eigentlich wollte ich das so einbauen.  Klappt das eventuell wenn man den Nupsi am Vergaser los macht und mit dem Schlauch zusammen anbringt?
    • Endlich ne Methode gefunden, störrische TL- Reifen von der Felge zu bekommen, ohne diese (mit dem Hebeeisen) zu verkratzen:   Reifen knapp an der Felge vorbei im dicken Schraubstock einspannen, 2-3 mal drehen und widerholen. Immer wieder Silikonspray oder Reifenmontagepaste, dann kommt der kleine Ring ziemlich schnell. Die grosse Hälfte ist ja meist sehr widerspenstig. Mit zusätzlichen Gummiunterlagen auf dem Schraubstock lässt sie sich aber ganz einfach und mit wenig Kraftaufwand runterhebeln/rausdrücken: Evtl. muss man an zwei Seiten ansetzen, immer wieder Silikonöl rein.
    • wenn die Resi halt früher einsetzen würde - ich für meinen geschmack finde das zu spät und würde das bei meinen Motoren nur mit einer kurzen primär kompensieren - das wird sonst hintenraus einfach brutal schnell 
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information