gatti500 Geschrieben 5. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2014 in nederland inklusive der holländischen provinzen (spezial für mein fan aus witten) gibt es keinen tüv für motorisierte zweiräder , dennoch sind die nicht mehr an unfällen beteiligt als in anderen eu länder wo es eine tüv-pflicht gibt...... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
John Wayne Geschrieben 6. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2014 So, ruhe im Puff! (-; 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PK-HD Geschrieben 7. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2014 So, ruhe im Puff! (-;image.jpg??? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schmied Geschrieben 7. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2014 in nederland inklusive der holländischen provinzen (spezial für mein fan aus witten) gibt es keinen tüv für motorisierte zweiräder , dennoch sind die nicht mehr an unfällen beteiligt als in anderen eu länder wo es eine tüv-pflicht gibt......Zugekifft mit der Mofa auf dem Bürgersteig Slalom fahren, ohne Helm und mit Vollgas!?Und da soll es nicht mehr Unfälle geben als in zivilisierten Ländern??Wer bitte soll das glauben?? :-D Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
heizer Geschrieben 7. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2014 ab wann soll die regelung kommen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kon Kalle Geschrieben 7. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2014 (bearbeitet) Zugekifft mit der Mofa auf dem Bürgersteig Slalom fahren, ohne Helm und mit Vollgas!?Und da soll es nicht mehr Unfälle geben als in zivilisierten Ländern??Wer bitte soll das glauben?? Als ob das hier noch keiner in seiner Jugend gemacht hätte.. gut, vielleicht waren die meisten davon besoffen.. aber das Prinzip bleibt das selbe Bearbeitet 7. Oktober 2014 von Kon Kalle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Motorhuhn Geschrieben 7. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2014 @heizer - die scheint schon zu laufen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alfonso Geschrieben 7. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2014 Erinner mich da gerne an eine Probefahrt mit einer 750er wo ich am Ende der Geraden merkte das das Bremspedal fehlt. Jehova! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gatti500 Geschrieben 7. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2014 Zugekifft mit der Mofa auf dem Bürgersteig Slalom fahren, ohne Helm und mit Vollgas!?Und da soll es nicht mehr Unfälle geben als in zivilisierten Ländern??Wer bitte soll das glauben?? das warst du doch , gibs zu !ich hab mir nix zu rauchen angeschaft , mopedbenzin war viel wertvoller.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
brickerl76 Geschrieben 14. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2014 besteht dieselbe Problematik künftig auch mit den Ausfuhrkennzeichen (die mit dem roten Rand)? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RATTENMOPPET Geschrieben 14. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2014 .....mein Vorschlag:5.-€ Prüfgebühr + weitere 5.- für jeden gefundenen MangelRitaUnd dann möglichst viele Mängel suchen damit Kohle in die Kassa kommt So wie der witzige leichte Mangel "Bremsflüssigkeit" an meiner Sprintbremse.Der Prüfer meinte er kann an einer Seilzugbremse keine Bremsflüssigkeit messen(Oh-welch Wunder) und somit muss er denMangel eintragen.Egal,Hauptsache ich darf wieder fahren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lightfeet Geschrieben 14. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2014 Und dann möglichst viele Mängel suchen damit Kohle in die Kassa kommt So wie der witzige leichte Mangel "Bremsflüssigkeit" an meiner Sprintbremse.Der Prüfer meinte er kann an einer Seilzugbremse keine Bremsflüssigkeit messen(Oh-welch Wunder) und somit muss er denMangel eintragen.Egal,Hauptsache ich darf wieder fahren.Lusso ohne Batterie: Mangel: Standlicht ohne Funktion... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Motorhuhn Geschrieben 14. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2014 So kann man dann auch die Statistik fälschen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 14. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2014 besteht dieselbe Problematik künftig auch mit den Ausfuhrkennzeichen (die mit dem roten Rand)?Nein, da gibts die Vorschrift schon länger. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MrDeath Geschrieben 14. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2014 So kann man dann auch die Statistik fälschen... jo, damit wir dann bald jährlich beim tüv antanzen müssen. weil ja immer mehr mängel an den fahrzeugen festgestellt werden Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lightfeet Geschrieben 15. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2014 jo, damit wir dann bald jährlich beim tüv antanzen müssen. weil ja immer mehr mängel an den fahrzeugen festgestellt werden Stand halt als geringer Mangel drin und ich hab's auch erst gesehen, als ich den Prüfbericht zuhause in der Hand hatte. Kopfschütteln und lachen war dann angesagt, eine wirkliche Auswirkung hatte das nicht... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Motorhuhn Geschrieben 15. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2014 Für Dich nicht, für die Statistik was ältere Fahrzeuge und ihre Mängel betrifft schon. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
heizer Geschrieben 16. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2014 Ist das sicher das man ohne tüv keins mehr bekommt? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Motorhuhn Geschrieben 16. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2014 ich hab's seit der Info zu neuen Regelung nicht mehr probiert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
heizer Geschrieben 16. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2014 Ich geh die tage mal zum amt und probiers. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schumi81 Geschrieben 23. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2014 Also bei uns aufm Amt geht das auch ohne TÜV. Heute nen KZK geholt für nen roller wo der TÜV seid Juni abgelaufen ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HerbertK Geschrieben 24. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2014 Ich habe vom 25.09-30.09 auch eins bekommen für ne Karre ohne TÜV und Papiere und zwar von der Kölner Zulässigkeit. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Motorhuhn Geschrieben 24. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2014 Vermutlich ist es hier genau so wie sonst auch auf den Zulassungsstellen. Der eine weiß nicht was der andere tut - und selbst das muss nicht immer dem Stand der Dinge, bzw. den Vorschriften entsprechen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schumi81 Geschrieben 24. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2014 Stimmt schon! Bei der Termin einholung beim TÜV wusste der Ober TÜV Mensch nichts von ner neuen Regelung. Mein versicherungstüppes wusste auch nichts das es eine Änderung gibt.Beim StVA hab ich extra gesagt das ich das Kennzeichen brauche um ne neue Plakette zu bekommen und Eintragungen zu machen. Keiner hat irgendwelche Anzeichen gemacht das gültiger TÜV drauf sein muss.Selbst auf dem KZK zulassungs Zettel steht nichts drauf das tüv nötig ist. Sollte die Rennleitung mehr wissen als alle drei anderen? ...selbst auf der StVA internet Seite ist nichts geändert worden was von Nöten ist für ein KZK. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Motorhuhn Geschrieben 24. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2014 Bleibt die Frage, wenn die Rennleitung auf einem neueren Stand als die Zulassungsstelle ist, wer einen auf den Sack bekommt wenn's drauf an kommt? Nichtwissen schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
heizer Geschrieben 24. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2014 Ich denke die regelung kommt erst noch und momentan ist noch die alte gültig Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
heizer Geschrieben 24. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2014 Ich denke die regelung kommt erst noch und momentan ist noch die alte gültig Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 25. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2014 Das Ding ist noch nicht durch. http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/14/925/056.html?cms_selectedTab=section-1 und nicht immer Infos aus 3ter Hand lesen 8-) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 28. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2014 Ein Vögelchen hat mir den 01.11.2014 als datum des Inkrafttretens zugezwitschert. War aber noch sehr leise. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nasobem Geschrieben 28. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2014 Normalerweise kommen solche Änderungen bei Verkehrsregeln im weiteren Sinne zu Quartalsbeginnen, bevorzugt zum 1. April, April. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden