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Hauskauf...


Andre

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  • 1 Monat später...
vor 9 Minuten schrieb joiw:

Ungeschützt?

Ich verstehe nicht mal diesen Begriff. Zuletzt ungeschützt, brachte unseren Sohn hervor.

 

Dachte an die UV-Belastung des frei verlaufenden Kabels entlang eines Sichtschutzzaunes im Garten.

 

Dass ich eine iP44 Dose benötige, weiß ich wohl. 

Bearbeitet von M210
Rächtschreiberei
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vor 1 Minute schrieb M210:

Ich verstehe nicht mal diesen Begriff. Zuletzt ungeschützt, brachte unseren Sohn hervor.

 

Dachte an die UV-Belastung des frei verlaufenden Kabels entlang eines Sichtschutzzaunes im Garten.

 

Dass ich eine iP44 Doae benötige, weiß ich wohl. 

Bin Zimmermann...kein Plan,  ob das der richtige Terminus ist.:laugh:

 

Habe nur das gleiche mal meinen Elektriker gefragt, und er sagte, dass ein normales NYM eigentlich auch UV-beständig sei, er aber sowas nie ohne Rohr oder Kanal außen verbaut, da alte "ungeschützte" NYM-Kabel meist brüchig sind.

 

 

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vor 22 Minuten schrieb M210:

. Zuletzt ungeschützt, brachte unseren Sohn hervor.

Kostet dich einen Porsche !

 

Einen richtigen und keine Chayana.

 

Ein Aluhelm haette dich auch nicht geschützt und der Sohnemann reibt mit der alten  Windel ( die er nicht mehr traegt?) den Staub von seinem Projekt .

Alles läuft :-D

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vor 59 Minuten schrieb M210:

Früher wurde ja mehr aufputz verkabelt, als heute. Vor allem innen.

Wenn ich aber nun AUSSEN ein Aufputzkabel zu einer Außensteckdose legen muss - welche Qualität nehme ich dann für ein weißes Kabel?

 

In Kanal verlegt passt alles.

Wuerde ich auch nicht anderst machen, Kabelschellen alle 60cm sehen ungut aus.

Finde wieder mal nur ich .

Bearbeitet von oehli
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kenn sich einer beim thema abstandsbaulast aus?

 

kann mir einer erklären was das für den nanchbarn genau bedeutet. muss er dann einen größeren abstand (für eine zufünftige bebauung) auf seinem grundstück an meiner grenze einhalten.

 

ich finde da bist jetzt nichts aussagekräftiges online und ein anruf beim bauamt war genauso erkenntnisbringend. erfolglos.

 

 

das ganze soll wie folgt aussehen. grenzbebauung (holzschuppen nicht  genehmigungsfrei) mit unterschreitung des abstands zur grenze. das baumwerk anders zu platzieren ist ausgeschlossen, grundfläche verringern auch (17m²). mit der höhe bin ich schon bei 3m.

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Ich glaube das geht in Richtung Grunddienstbarkeit. Durchaus möglich, dass damit Abstandsflächen, Entwässerung oder sowas gemeint ist. Wird die Hütte so groß, dass das überhaupt greift? Eine Garage steht ja auch oft direkt an der Grenze.

 

Edit: Sind das nicht ab 25m² mit maximal 75m³ umbauten Raum der genehmigungspflichtig ist?

Bearbeitet von Herr Gawasi
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es ist keine garage.

 

baurecht bw: umbauter raum bis 40m³ frei. max 3m höhe

 

was ich bis jetzt sagen kann.

 

unterschreite ich den mindestabstand zur grenze muss der nachbar einen abstandsbaulast übernehmen. er muss dann einen noch größeren abstand einhalten. .? so richtig steig ich da noch nicht durch.

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das bauamt verlangt wohl eine abstandsbaulast als vorraussetzung. mir wärs ja wurscht. aber der deutsche amtsschimmel will das so.....

 

 

zum nachbarn geh ich eventuell mit ner flasche obstbrand...

Bearbeitet von hiro LRSC
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Hallo,

habe mir in den Garagenboden eine Vertiefung (2x2m) für eine Scherenhebebühne aussparen lassen.

Nun bräuchte ich mal ein Tipp, was ich da als Ausgleichs-/Nivelliermasse rein kippen kann?

Wird wohl im Bereich 2...4cm sein, die ich brauche, damit die Bühne bündig mit der OK ist, und eben - im Wasser!

Was nehm ich da, was einfach zu verarbeiten ist und gut verläuft?

 

Danke und Gruß,

Al.

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Wie groß sind die Auflagepunkte der Bühne denn? Was spricht dagegen sich z.B. aus Hartholz passende Unterlagen zu fertigen? Oder du fertigst dir kleine Schalungen und füllst mit Beton mit hohem Zementanteil und ein paar Bodenankern auf... Flächige Ausgleichsmasse halte ich persönlich für nicht praktikabel und dauerhaltbar. 

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vor 4 Stunden schrieb wasserbuschi:

Wird wohl im Bereich 2...4cm sein, die ich brauche, damit die Bühne bündig mit der OK ist, und eben - im Wasser!

 

Was meinst du mit "im Wasser"? Steht in der Aussparung Wasser drin oder ist das eine lokale Bezeichnung für "in der Waage" bzw. waagerecht, also horizontal ausgerichtet? Wenn letzteres, wirst du das nur mit Ausgleichsmasse nicht gescheit hin bekommen, da wirst du mit Shims arbeiten müssen, denke ich.

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    • Kleine "Gepäckträgerkunde". Wer weiß, wofür es mal gut ist...       Gepäckträger mit Einlochbefestigung gab es für z.B. Sprint/V50/PV. Das Modell mit der kleinen Bügelbefestigung, für jeweils spätere Fahrzeuge mit dem länglichen,schwarzen Typenschild, passt tatsächlich an alle 3! Dein Träger ist vermutlich für die frühe Ur-PK,noch mit Zapfenverschluss. PK S/XL 1,2,und Cosa haben 2 Löcher wegen dem Schliessblechverschluss. Sind untereinander aber alle nicht kompatibel! XL 1,und 2,unterscheiden sich z.B. in der Stufe im Blech, wegen der Sitzbank,und der Plastikverkleidung am Heck. Cosa,und XL 2 sehen sich deshalb auch zum Verwechseln ähnlich, allerdings ist der Cosa ca. 2cm länger, sodaß z.B. die vorderen Löcher nicht passen.       Edith ist sich gerade nicht sicher,ob er vielleicht auch zur T5 passen könnte?!?   Edith war gerade nochmal im Hochregal,und ist sich Recht sicher, daß es sich um einen T5 Träger handeln müsste,da die PK ca. 10 cm höher sind,dafür aber tiefer montiert werden. Unterer Lochabstand ist auch schmaler.  
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