Ich hab mir halt für meine Abnahmen in den letzten Jahren für diese Fahrzeuge jeweils ein entsprechendes Datenblatt erstellt, d.h. zig Fahrzeuge vermessen, verwogen, gefahren (Fahrgeräusch) ... und von Kollegen aus I und F entsprechende Blätter bekommen (schon vor mehr als 25 Jahren).
Die Meßmethoden können auch in I und F in den entsprechenden Rechtsständen nachgelesen werden ... genau so wie bei uns (OK, unser SachVip ist da schon sehr komfortabel...)! ... Nur wissen wir hier halt nicht, wo wir dort nachlesen sollen Vorschriften gab es , schon hinsichtlich wegen der EWG/EWU und später EG.
Die Kollegen in I und F sollten eigentlich schon wissen wo die Rechtsstände dort hinterlegt sind.
Ich werd voraussichtlich Ende August in Modena sein und mich dort mit einem ital. Kollegen treffen, der die "Show" auch schon seeeehhhr lange macht. Den werd ich mal bei einer guten Flasche mit dem Thema löchern.
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