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Handbremspumpen an Lenker, zeigt her eure Variationen


eisenbeiß

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Giebt es für die Vespa überhaupt bremsgriff mit Zulassung.

Ich hab mich jetzt mal ein wenig durch die schops geklickt aber da is in den Texten nicht mal ein Hinweis darauf das sie im Straßenverkehr nicht zugelassen sind und ne KBA Nummer haben die auch nicht.

 

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vor 41 Minuten schrieb seb.d.:

Giebt es für die Vespa überhaupt bremsgriff mit Zulassung. 

Bremsgriffe sind nach meinem Dafürhalten und dem von §22a StVZO nicht bauartgenehmigungspflichtig.

Habe bisher auch an keinem Piaggio-Hebel etwas derartiges entdeckt.

Der Artikel von oben liest sich etwas wie Willkür in meinen Augen.

Vielleicht liege ich aber auch völlig falsch mit meiner Einschätzung und jemand erleuchtet mich. :-)

 

Edit: TÜV Hanse sagt, dass Hebel gegen Zubehör getauscht werden darf. https://cdn1.louis.de/content/catalogue/articles/zusatz/anl/TUEV_Hanse_Aenderungen_08_2007.pdf?_ga=2.16337270.1361399491.1546783383-800097792.1546783383

Bearbeitet von PK-HD
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Sehe hier - wie die letzten 30 Jahre - weder einen Hinweis auf ein Prüfzeichen, noch wird eine ABE oder TÜV-Gutachten genannt. 

Lasst mich raten, das ist wie die Glühbirne und die Norm einer Gurke das Resultat aus einer Sitzung des sagenumwobenen Europa(parlament)s...   :repuke:

 

 

 

 

Screenshot_20190522-070755_Samsung Internet.jpg

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ich hab grade mal bei einem befreundetem Prüfer Nachgefragt.
Er sagt das Bremshebel ausnahmslos immer Bauartgenehmigungspflichtig sind.
egal ob verstellbar oder feste.
nur bei kupplungshebeln ist das andes.
das heist das ja das 99% aller im shop vertriebenen Hebel im bereich der STVO nicht zugelassen sind und nicht darauf hingewiesen wird.

 

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vor 9 Stunden schrieb M210:

Habe ja nicht in Asien gekauft, sondern bei PM-Tuning in England. Zwar bald auch sowas wie ein Drittstaat - dafür aber auch ohne jede Kennung am Bauteil.     :repuke:

Ich habe beide Zuhause.....

PM und aus Asien. Eigenartigerweise ähneln die sich doch auffällig. Einzelteile sind auch untereinander austauschbar.

 

Ich glaube nicht das die Asiaten bei den Briten abgeguckt haben, eher denke ich zu wissen wo PM die Hebel einkauft und dann nur noch mit ihrem Aufkleber labert.

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vor einer Stunde schrieb seb.d.:

ch hab grade mal bei einem befreundetem Prüfer Nachgefragt.
Er sagt das Bremshebel ausnahmslos immer Bauartgenehmigungspflichtig sind.
egal ob verstellbar oder feste.

Interessant.

Dann frag ihn bitte in welchem Gesetzesblatt das nachzulesen ist, warum die StVZO das anders sagt und warum ihm der TÜV Hanse widerspricht.

Würde mich wirklich interessieren.

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vor 57 Minuten schrieb PK-HD:

warum die StVZO das anders sagt

Zeig mir bitte mal wo das steht das ich es ihm zeigen kann.

Den

vor 3 Stunden schrieb PK-HD:

§22a StVZO nicht bauartgenehmigungspflichtig

hab ich gelesen da steht aber nichts drinne das die Genehmigungspflicht nicht auf bremshebel anzuwenden ist.
 

vor 57 Minuten schrieb PK-HD:

warum ihm der TÜV Hanse widerspricht.

da steht bei allen teilen drinne das sie geprüft sein müssen oder dem origial entsprechen und genehmigte nachbauten sein müssen.


EDIT:
DEKRA schreibt ganz direckt " Zubehörlenker oder Bremshebel müssen geprüfte Teile sein und werden in Verbindung mit einemTeilegutachten oder einer ABE geliefert. "
 

https://www.dekra.de/media/dekra-privatkunden-motorrad-hauptuntersuchung.pdf

Bearbeitet von seb.d.
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vor 41 Minuten schrieb Werner Amort:


Werden in D auch die Fahrzeuge aufm Anhänger kontrolliert?

 

 

 

sorry den konnte ich mir jetzt nicht verkneifen

Betrifft dann ja nur die Kettenfahrzeuge oder?

 

im Ernst Jungs, Ihr seid da einem ganz großen Skandal auf der Spur. Wir sind quasi alle illegal unterwegs und merken es nicht mal. Piaggio, Innocenti, Borletti und die fiesen 3 Buchstaben-Shops haben uns jahrzehntelang verarscht. TÜV, Dekra, GTÜ & Co. hängen auch ganz tief mit drin. Tausende und Abertausende HU’s, Paragraph 21 Gutachten, etc. zu unrecht ausgestellt, das muss jetzt natürlich alles revidiert werden. Aber nun kommt es raus, danke GSF Akte investigativ!

Selbstanzeige ist raus

:gsf_chips:

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vor 3 Stunden schrieb seb.d.:

Den

vor 6 Stunden schrieb PK-HD:

§22a StVZO nicht bauartgenehmigungspflichtig

hab ich gelesen da steht aber nichts drinne das die Genehmigungspflicht nicht auf bremshebel anzuwenden ist.

Ernsthaft?

Es sind alle genehmigungspflichtigen Teile aufgeführt, was nicht genannt ist unterliegt ergo nicht einer Genehmigungspflicht. :blink:

 

Ich hab keine Ahnung ob ich recht habe oder nicht. Nur finde ich eben keine Aussage dazu. Ehrlich gesagt mag ich glauben, dass wirklich alle genehmigungspflichtig ist, ABER bitte gib mir doch jemand den Link wo das steht.

Da muss es ja mindestens eine interne Dienstanweisung des TÜV geben.

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vor 3 Stunden schrieb seb.d.:

da steht bei allen teilen drinne das sie geprüft sein müssen oder dem origial entsprechen und genehmigte nachbauten sein müssen.

Nee, genau lesen bitte. Da steht das nur für Lenker. Nicht für Hebel:

Screenshot_20190522_131441.jpg

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vor 1 Stunde schrieb PK-HD:

Ernsthaft?

Es sind alle genehmigungspflichtigen Teile aufgeführt, was nicht genannt ist unterliegt ergo nicht einer Genehmigungspflicht. :blink:

 

Ich hab keine Ahnung ob ich recht habe oder nicht. Nur finde ich eben keine Aussage dazu. Ehrlich gesagt mag ich glauben, dass wirklich alle genehmigungspflichtig ist, ABER bitte gib mir doch jemand den Link wo das steht.

Da muss es ja mindestens eine interne Dienstanweisung des TÜV geben.

 

vor 1 Stunde schrieb PK-HD:

Nee, genau lesen bitte. Da steht das nur für Lenker. Nicht für Hebel:

Screenshot_20190522_131441.jpg

Wenn ich mir die mühe mache und deine links anzuklicken mach dir doch auch bitte die mühe und klicke meine an.
 

 

vor 5 Stunden schrieb seb.d.:

DEKRA schreibt ganz direckt " Zubehörlenker oder Bremshebel müssen geprüfte Teile sein und werden in Verbindung mit einemTeilegutachten oder einer ABE geliefert. "
 

https://www.dekra.de/media/dekra-privatkunden-motorrad-hauptuntersuchung.pdf

 

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Mir scheint wie müssen erst mal eine paar Begrifflichkeiten klären. In dem §22 ist aufgelistet wofür eine Bauartgenehmigungsplicht besteht, das bedeutet das alles was auf der Liste steht nur mit Bauartgenehmigung gekauft, verkauft und montiert werden darf. Das bedeutet nicht das man es einfach anbauen kann und losfahren. Darüber hinaus können Teile eine BAG haben, ohne das es dafür eine Pflicht gib, das erleichtert dem Prüfer die Einschätzung ob er es eintragen kann oder will. Generell kann eine BAG auch durch eine EU Norm ersetzt werden, erkennbar an dem E im Kreis. Einfach angeschraubt können nur Teile mit ABE werden , unabhängig davon ob Sie eine BAG haben, haben müssen oder nicht. Als Beispiel das jeder kennt dienen Reifen, die heute alle eine BAG oder E-Prüfung haben, aber natürlich in der entsprechenden Größe in den Papieren stehen müssen. Zusätzlich gilt die BAG Pflicht nicht rückwirkend auf alle Bj. So gilt sie für Luftreifen erst ab 1998 und vor 1954 gab es gar keine BAG. Auch das bedeutet nicht das man hin schrauben kann was man will. Grundsätzlich muss alles geprüft und Eingetragen werden (Ausnahme ABE) , was von der Serie abweicht und sicherheitsrelevant ist.

Bezogen auf die ursprüngliche Problematik heißt das, der Prüfer kann Bremshebel, Bremspumpen und vieles mehr eintragen wenn er will, auch ohne BAG wenn es nicht auf der Liste steht. Intern ist er natürlich, wie die meisten, an die Weisungen seiner Vorgesetzten gebunden. Bei TÜV und Dekra existieren dafür Richtlinien.

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Am 21.5.2019 um 19:50 schrieb sinko:

E30 M3 zerschneiden? :muah::-D:gsf_chips:

Ein Alpina E30 stand letztens auf nem Schrottplatz in der Nähe meiner Eltern. Idioten gibt es, die gibt es garnicht.

(Die Karosse musste aufm Hof bleiben, aber alles an Anbauteilen ist gerettet worden)

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vor 4 Stunden schrieb seb.d.:

Wenn ich mir die mühe mache und deine links anzuklicken mach dir doch auch bitte die mühe und klicke meine an.

Hatte ich doch.

Wir drehen uns im Kreis.

Ich will doch lediglich wissen wo das steht, dass alle Teile geprüft sein müssen. Was die Dekra als private Organisation mit Gelddrucklizenz schreibt ist ja schön und gut aber NOCH schreiben die keine Verordnungen und Gesetze.

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vor einer Stunde schrieb muehlpower:

Mir scheint wie müssen erst mal eine paar Begrifflichkeiten klären. In dem §22 ist aufgelistet wofür eine Bauartgenehmigungsplicht besteht, das bedeutet das alles was auf der Liste steht nur mit Bauartgenehmigung gekauft, verkauft und montiert werden darf. Das bedeutet nicht das man es einfach anbauen kann und losfahren. Darüber hinaus können Teile eine BAG haben, ohne das es dafür eine Pflicht gib, das erleichtert dem Prüfer die Einschätzung ob er es eintragen kann oder will. Generell kann eine BAG auch durch eine EU Norm ersetzt werden, erkennbar an dem E im Kreis. Einfach angeschraubt können nur Teile mit ABE werden , unabhängig davon ob Sie eine BAG haben, haben müssen oder nicht. Als Beispiel das jeder kennt dienen Reifen, die heute alle eine BAG oder E-Prüfung haben, aber natürlich in der entsprechenden Größe in den Papieren stehen müssen. Zusätzlich gilt die BAG Pflicht nicht rückwirkend auf alle Bj. So gilt sie für Luftreifen erst ab 1998 und vor 1954 gab es gar keine BAG. Auch das bedeutet nicht das man hin schrauben kann was man will. Grundsätzlich muss alles geprüft und Eingetragen werden (Ausnahme ABE) , was von der Serie abweicht und sicherheitsrelevant ist.

Bezogen auf die ursprüngliche Problematik heißt das, der Prüfer kann Bremshebel, Bremspumpen und vieles mehr eintragen wenn er will, auch ohne BAG wenn es nicht auf der Liste steht. Intern ist er natürlich, wie die meisten, an die Weisungen seiner Vorgesetzten gebunden. Bei TÜV und Dekra existieren dafür Richtlinien.

Viel Text aber ohne Antwort auf die ursprüngliche Frage.

Welcher Passage in der StVZO kann ich die Pflicht entnehmen?

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vor 35 Minuten schrieb PK-HD:

Viel Text aber ohne Antwort auf die ursprüngliche Frage.

Welcher Passage in der StVZO kann ich die Pflicht entnehmen?

Steht doch da. Es gibt keine BAG Pflicht für Bremshebel und auch für das meiste andere was wir am Rollen verbauen nicht. Nur für das was auf der Liste Steht. https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__22a.html

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Bremshebel sind zur Zeit bei der Kontrolle von Motorrädern eines der am meisten bemängelten Teile.

Ohne zulässigen Hebel bleibt das Motorrad einfach stehen.

Muss man nicht viel lesen, einfach nur Video gucken :-)

 

 

 

 

ab Minute 4:00

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vor 54 Minuten schrieb muehlpower:

Steht doch da. Es gibt keine BAG Pflicht für Bremshebel und auch für das meiste andere was wir am Rollen verbauen nicht. Nur für das was auf der Liste Steht. https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__22a.html

Woher weiß der geneigte Leser, dass die Bremshebel vom Louis, die dem original zum verwechseln ähnlich sehen, geprüft werden müssen?

Wie ist das mit Hebeln vom Fahrzeughersteller? Müssen die auch alle geprüft werden?

Habe nämlich mal einen Hondahebel für meine Honda nachgekauft und bin mir sehr sicher, dass da nix drauf steht. Kam aber aus der original Verpackung.

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Am 1.6.2017 um 21:02 schrieb moppedfahn:

So gayt das.
7d110c2ef7540a088f4cf336ea8a0dec.jpg0e1a745c911102f614dae1ab2343e1d6.jpg

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
 

 

Moin....welches Banjo wurde hier benutzt? Winkel? Danke....

 

Ach....und gibts das Crimaz Set auch irgendwo ohne TPH Pumpe und Hebel? Ich brauch quasi nur den Halter / Adapter ...

Im Prinzip so wie das Set vom Kampmann.....der hat aber wohl aktuell nix mehr....

Bearbeitet von dorkisbored
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Selbst bauen!

Das ist genau ein Blech, 2 Uniballgelenke und eine Behälterhalterung.

Noch dazu kannst du dann den Geber so positionieren, dass der Leitungsanschluss schön in den Lenkkopf eintaucht.

Den Achsabstand Schraube Bremshebel - Schraube Gelenk findest du im Kampmann-Topic. 

 

IMG_20190213_162124.jpg

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Am 30.5.2019 um 06:35 schrieb dorkisbored:

....

Im Prinzip so wie das Set vom Kampmann.....der hat aber wohl aktuell nix mehr....

Wie aktuell ist das? Hab kürzlich einen LF-Halter von ihm bekommen, da hatte er noch welche. Schreib ihn mal an. 

Gruß Torge. 

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    • Hallo Vespa-Gemeinde,    Kurztext: - Verkauft wird eine Vespa GS3 mit EZ 01.06.1960  - Polini CP23 - Pinasco Flytech 12V - neuer Kabelbaum vom Garbor - zu besichtigen in Wuppertal  - Laufleistung ist unbekannt da Austauschtacho - Fahrzeug ist abgemeldet & mein Eigentum - Deutsche Papiere sind vorhanden   - die GS3 läuft  - Preis sind zu besprechende  5.400 €   Langtext: Verkauft wird eine Augsburger GS3 mit EZ 01.06.1960.  Die Vespa wurde vor vielen Jahren in der Farbe Silber lackiert. Es sollte der Silberton der italienischen GS150 getroffen werden. Ob sich der Werkslack unter dem aktuellen Lack befindet kann ich nicht beantworten. Das Lackkleid hat Schönheitsmacken, z. B. am vorderen Kotflügel, und auch das ein oder andere gebohrt Loch von z. B. vorherigen montierten Sturzbügeln, Gepäckträger oder auch Blinker. Das Blech ist gesund, es ist kein Rost zu erkennen.    TÜV hat die Vespa bis 04. 2024, die Reifen sind von 2022. Die GS3 erhielt einen Vergaserumbau auf Polini CP23 -> klasse Start & Ansprechverhalten. Um auch elektrisch auf dem aktuellen Stand der Dinge zu cruisen wurde eine Pinasco Flytech 12V Zündung verbaut -> zuverlässige Zündung, keine lästige Batteriezündung. Im gleichen Zug wurde ein neuer Kabelbaum vom Garbor eingezogen. Der originale Vergaser und die originale Zündung sind nicht mehr vorhanden.    Originale Denfeld Sitzbank, wurde vor paar Jahren neu gepolstert und bezogen. Der originale Scharlach Scheinwerfer ist verbaut und die Schlüssel sind original von Huf. Tacho ist Repro und die Hupe hat eine IGM Prägung. Das Schwanenhalsrücklicht ist aus dem Zubehör und vorhanden. Die Bildern wurden kurz nach der elektrischen Modernisierung vorgenommen, da war das Rücklicht noch nicht montiert.    Aus meiner Sicht gibt es noch ein to do für eine Vespasaison: die Kupplung treibt seit letztem Jahr im gezogenem Zustand und eingelegtem Gang etwas an. Dies müsste durch den neuen Eigentümer behoben werden.   Bei Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung. Viele Grüße                     
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