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Wieder 3 Roller auf Rungelände geklaut


150 Antworten zu diesem Thema

#81 grünfisch

    sexidol


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Geschrieben: 10. September 2009 - 20:13

Zitat

Bei Einkauf bei einem "Gewerblichen" darf der "Laie" von der Rechtmäßigkeit des Kaufvertrages ausgehen u. muss sozusagen keinen Argwohn hegen.

Kann ich (als Bestohlener) dann nicht den Händler wegen Hehlerei verklagen?

Das kann doch nicht sein dass die Polizei in Imola Bescheid weiß und nichts unternimmt. :wallbash:

Da überlegt man sich ob man in Zukunft überhaupt noch mit dem Roller nach Italien fahren möchte.

Vor allem ist das (k)eine schöne Werbung für die Italiener. Alle Gauner, Di...........

Bearbeitet von grünfisch, 10. September 2009 - 20:42,


#82 T5Rainer

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Geschrieben: 10. September 2009 - 20:51

Kann man die Roller nicht einfach "zurückklauen"?

#83 grünfisch

    sexidol


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Geschrieben: 10. September 2009 - 20:53

Den Gedanken hatte ich auch schon. Scheint dort ja nur ein Bagatelldelikt zu sein....

#84 joknoxville

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Geschrieben: 10. September 2009 - 21:26

Des derf doch ned wor sein?1?1?!? hinfahren und die mopeds zurück klauen! wenn euch die unfähige (vor allem wenns um italienische Staatsbürger geht) polizei erwischt, habt ihr die typenscheine die besagen dass es euer eigentum ist........

#85 dreckige13

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Geschrieben: 10. September 2009 - 21:49

Beitrag anzeigenjoknoxville schrieb am 10 Sep 2009, 22:26:

Des derf doch ned wor sein?1?1?!? hinfahren und die mopeds zurück klauen! wenn euch die unfähige (vor allem wenns um italienische Staatsbürger geht) polizei erwischt, habt ihr die typenscheine die besagen dass es euer eigentum ist........

Da treten mir auch langsam die Adern aus der Stirn.
Da geht nix?
Die Bullen haben keinen Bock auf die Scheiße und bleiben sitzen?
Da bleibt einem doch nur die Selbstjustiz!
Unglaublich.
Ich könnte jetzt über die Italiener schimpfen, aber Behörden sind Behörden...

#86 ElCattivo

    sexidol


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Geschrieben: 10. September 2009 - 21:58

Alter spalter des gibt es doch gar nicht, die Kisten tauchen auf und die ital. Polizei macht nix :repuke:

#87 grünfisch

    sexidol


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Geschrieben: 10. September 2009 - 22:10

@ Stani: Vielleicht wendets euch an die Italienische Botschaft und die Österreichische Botschaft in Italien, und versuchts die Presse einzuschalten. Ich würde so viel Wirbel machen wie nur möglich.

#88 bulldog65

    tycoon


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Geschrieben: 10. September 2009 - 23:24

die problematik mit "zurueckklauen" ist leider die, dass, wenn das teil im guten glauben erworben wurde, es genauso diebstahl ist.
dann muesste man dem käufer nachweisen können, dass er wusste das fahrzeug war gestohlen, was er nicht zugeben wird, dann stellt sich die chose anders dar.

vor 25 jahren nach dem abi mit dem jusstudium begonnen, dann leider abgebrochen.................... :wallbash:

#89 T5Rainer

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Geschrieben: 11. September 2009 - 06:50

In D ist es lt. BGB nicht möglich, an gestohlenen Sachen Eigentum zu erwerben. K.A., ob in Italien ähnliches gilt.
KLICK

#90 heizer

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Geschrieben: 11. September 2009 - 07:01

Beitrag anzeigenT5Rainer schrieb am 11 Sep 2009, 07:50:

In D ist es lt. BGB nicht möglich, an gestohlenen Sachen Eigentum zu erwerben. K.A., ob in Italien ähnliches gilt.
KLICK


kann mir nicht vorstellen dass das in I gross anders sein soll.
wäre ja sonst zu einfach, ich klau einen roller, verkauf ihn an einen händler und der verkauft dann weiter.
das kann es ja nicht sein.

#91 schlubbi

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Geschrieben: 11. September 2009 - 07:44

ich würde auch versuchen da mal etwas zu erreichen....

wozu sind denn sonst Präsi´s da, so ein Mist.... :thumbsdown:

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#92 bobandrews23

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Geschrieben: 11. September 2009 - 08:09

Wenn du die Papiere hast, ein jahrelanges volles Fotoarchiv mit dir und der Kiste, Zeugen etc. kann sich der Spack da unten doch aufführen wie er will wenn du ihm die Kiste vom Stand ziehst.

Darfst halt nicht alleine auftauchen. Man beachte mal die Gesten der Typen beim Foto?

#93 hansenwernersen

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Geschrieben: 11. September 2009 - 09:04

just my 2 cents

Wenn die staatliche Exekutive versagt, bleiben nur zwei Möglichkeiten. Entweder resignieren und die Situation hinnehmen wie sie ist oder etwas unternehmen.
Ich sehe recht wenig Chancen die Roller wieder zurück zu bekommen, ausser der Roller taucht in Österreich auf. Dann könnte er als Diebesgut beschlagnahmt und dem Eigentümer zurückgegeben werden (ich gehe mal davon aus, das die Rechtslage in Ö genauso ist wie in D). In D kann defintiv kein Eigentum an einer gestohlenen Sache erworben werden. Und die Aussage bezüglich der gewerblichen Händler bezieht sich nur auf den Tatbestand der Hehlerei.

Nur meines Erachtens muss eine Reaktion der Schaltrollergemeinschaft erfolgen, da sonst kein Roller auf einem Run oder sonst wo sicher ist, wenn er in Italien verkauft werden kann, ohne irgendetwas befürchten zu können. Das bedeutet für mich, das den Beteiligten dieser Diebstahlskette (sollte sich über das Kennzeichen ja rausfinden lassen) klar gemacht werden muss, das dies für die Zukunft eine blöde Idee ist.

Bedeutet auch für uns letztendlich, einen Roller nicht zu kaufen, wenn die Herkunft nicht geklärt ist, selbst wenn er noch so toll oder noch so ein Schnäppchen ist. Denn wir sind Teil des Marktes. Denn erst wenn dieser Markt zusammengebrochen ist, werden die Diebstähle zurückgehen. Ganz zu verhindern werden diese nicht sein, ist mir auch klar

imho

#94 Tobi - MS

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Geschrieben: 11. September 2009 - 09:14

Aus dem Topic: Roller beschlagnahmt unter blabla.

In diesem Fall handelt es sichja um geklaute Ware.....OK ich kenn mich nicht mit Recht spez. EU Recht aus aber würde jetzt mal denken das die Sachlage und der Eigentumsnachweis ja gegeben ist.
Die Idee mit der Botschaft ist ein Ansatz.
Presse und der damit verbundene Druck auch.

Fuck - Viel Glück.....

Beitrag anzeigenHerr Gawasi schrieb am 10 Jun 2009, 09:24:

Meines Wissens nach dürfen die nur in Ausnahmefällen das Fahrzeug beschlagnahmen. Stillegen, Nummernschild weg etc. ist aber im Bereich des möglichen, soweit ich richtig informiert bin. Die Frage ist jetzt eher, wer die Kosten übernimmt, wenn sich herausstellt, dass sich das Fahrzeug in originalem oder technisch erforderlichem Zustand befindet.

War glaub ich schon mal verlinkt:

Beschlagnahmung von Motorrädern - Wann erlaubt ?
Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht
der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer
einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche
den Eingriff im konkreten Fall zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden
Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.
Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen , wenn
nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst
erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen ,abgefahrene Reifen oder nicht
funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu ,den
Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.

Bei allen anderen vermeintlichen Mängel – dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute
Auspuffanlagen – kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach§ 17 StVZO ausstellen,
der in einer angemessenen Zeit (1 – 2 Wochen) zu überprüfen ist.
Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:
Besteht Anlaß zu der Annahme , das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht
entspricht § 49 StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet , den
Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung
des KFZ , so besteht die Verpflichtung nur , wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr
als 6 km beträgt...
Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Motorradfahrer!! Ein Umweg von maximal 6
Kilometern zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlichen
anerkannten Sachverständigen (aaS) nach § 21 StVZO oder § 19.3 StVZO abgenommenes
Fahrzeug , welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt
gültige Fahrzeugpappiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen
scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und
eingezogen werden.

Quelle: Interessengemeinschaft Harley-Fahrer in München


Druck dir das mal aus und marschier damit zur Dienststelle. Würde mich schon interessieren, was die dazu sagen.


In dem Fall könnte man das eigentlich nur bejahen. Leider kennt man die Vorgeschichte nicht.

Ich hab grad mal meinem Schutzmann des Vertrauens die Sachlage per sms geschickt:
Kurzform:
3 Roller geklaut welche in Ö gemeldet sind und in I aufm Teilemarkt aufgetaucht sind. Polizei in I und Ö behauptet nichts machen zu können.
Werde berichten falls der ne Idee hat.
Mehr kann ich grad nicht tun :-(

Bearbeitet von Tobi - MS, 11. September 2009 - 09:47,


#95 stani

    tycoon


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Geschrieben: 11. September 2009 - 09:59

Hallo Community!

Danke nochmals für die vielen Tips u. Ratschläge. Ich hab zur Zeit leider keine News.

Bezüglich Botschaft: Hab ich mich heute Vormittag mal erkundigt: Ist für die ein Sachdiebstahl mit kleinen Wert u. es ist kein österreichischer Staastbürger in Leib u. Leben gefährdet, es ist nichts politisches u. es geht auch nicht um irgendwelche teure Gemälde oder so, daher tel. abgewimmelt. Zwar sehr freundlich u. sehr diplomatisch (na wenn die das nicht beherrschen, wer dann) und wenn irgendein zuständiger Herr von irgendeiner Geschäftsreise irgendwann zurückkommt, könnte es sein, dass sich jemand darum annimmt, aber.....

Presse: Schön u. gut, aber welche? Österreichische? Wird nix bringen. Italienische? Da sterben in manchen ital. Regionen durch die Mafia 3500 Menschen innerhalb von wenigen Jahren, da wird schon gar nicht mehr jeder einzelne Mord in die Zeitung gestellt, da werden bei uns in Österreich ja viel weniger Motorräder gestohlen als dort Leute getöet, das wäre nicht mal eine Fussnote in einer italienischen Zeitung. Was anderes wäre es wahrscheinlich, wenn der Roller einen Fußballstar von AC Milan, AS Roma oder sonst einen berühmten Kicker gehört hätte.

Bezüglich Eigentumssachverhalt von gestohlener Ware: Ich kenn den österr. Gesetzestext nicht wörtlich, aber ein Kumpel aus unserem Club hat gestern seinen firmeneigenen Rechtsverdreher (großer Konzern, spezialisiert auf internationales Recht) gefragt. Das mit rechtmässigen Besitz des Letzten, wenn der vorletzte ein Händler war, ist tatsächlich so. Es dürfte schon so sein, dass er die Ware herausrücken muss, er bekommt aber dafür die Kaufsumme vom !!ursprünglichen!! Besitzer, also man muss sich sein Eigentum zurückkaufen u. dann kann man schauen, ob man in dieser Hehler/Diebes/Wiederverkäuferkette einen findet, den man erfolgreich auf die Kosten klagen kann. Na danke, sag ich nur....
Diese Aussage habe ich vor einigen Wochen auch in einer Fernsehsendung im öffentlich Rechtlichen, bei der es um Flohmarkt-u. Ebaykäufe von Fälschungen u. Hehlerware ging, im Interwiew von einem darauf spezialisierten Rechtsanwalt gehört. Habe nicht geglaubt, dass diese Info für uns ein paar Wochen später so wichtig wird.


Greetz, STANI :cool:

#96 sukram

    gayheime (Fach)Kraft


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Geschrieben: 11. September 2009 - 10:21

Sofort und richtig Druck machen über Presse/TV - das Behörden nicht Jippie rufen, wenn man ihnen Arbeit bringt ( für die sie keine Gebührensätze erheben können .....), also richtige Arbeit ( nicht Stempel auf Papier tupfen, etc. ), ist nachvollziehbar.

Nette Geschichte anbieten, armer Mann/Frau, dessen einzige Freude die Vespa war, die Freude in das Heimatland der Vespa zu reisen - Der Verlust, die Depression --- und dann die Hoffnung sie wiederzubekommen, und dann die Enttäuschung das die Behörden nichts machen. Das ist perfekte Dramaturgie, die nach einem Happy End schreit.

Mit Bildmaterial und deutsch-sprechendem Ansprechpartner an die Oldtimer Markt ( größte Oldtimer Zeitung Europas !), Adac/Öac anrufen für das Clubmagazin, gerade und auch an die Piratensender mit ihren vielen Motor-Formaten wenden.
Natürlich Lokalzeitungen nicht vergessen.

Und vielleicht gibt es im Radio bei euch ja auch einen "Domian", anrufen, vollheulen, Hauptsache Aufmerksamkeit, und immer betonen , das einem der Staat, die Behörden nicht helfen.

Verbraucher-Magazine wie Markt (TV)stürzen sich auch immer gerne auf so schön in Szene zu setzende Geschichten.

Haut rein ! Je schneller um so besser!

#97 Silverstorm

    pornstar


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Geschrieben: 11. September 2009 - 10:22

Andererseits, glaub ich, dass die österr. und ital. Behörden etwas Druck bekommen könnten, wenn in der Zeitung steht, dass sich bei ganz klar belgbaren Diebstählen keiner drum annehmen will...
wenn ein Auto in Polen oder sonst wo auftaucht, gibts ja auch Möglichkeiten!
Denke schon, dass sich gewisse Tageszeiten für einen Artikel interessieren würden, in dem das Ministerium angeprangert wird.

Oder auch auf Landesebene so kurz vor den Wahlen :whistling:

Edith meint noch, dass Sukram zeitgleich meine Meinung geschrieben hat, nur die bessere Dramaturgie rüber bringen konnte.

Bearbeitet von Silverstorm, 11. September 2009 - 10:24,


#98 Tobi - MS

    Wunderheiler


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Geschrieben: 11. September 2009 - 10:32

Bekam gerade einen Rückruf.
Da die Sachlage bekannt ist, hätte laut seiner Aussage sofort gehandelt werden müssen. Seitens der Italienischen und Ö Polizei gleichermaßen.
Aufgrund des "geringen" Werts des Diebesguts werden die Prioritäten wohl zu unseren/euren ungunsten gesetzt.

Er besitzt keine direkten Kontakte zur Österreichischen Polizei und kann dort niemanden anspornen...... :???:


Sollte solch eine Situation allerdings mal mit einem in Deutschland gemeldeten Roller eintreten - darf/soll ich mich sofort bei Ihm melden.
Kontakt zu mir per PM und über das Münster Topic - Meine Handy Nr. ist dort weitestgehend bekannt.

Sorry hilft jetzt nicht aber vielleicht mal in Zukunft


Der Herr ist selber Rollerfahrer - OK über Geschmack lässt sich streiten - aber er hat einen entsprechenden DRAHT zu alten Vespen.
V50 Spezial mit 4-Fach Blinkanlage (wegen der Sicherheit....)

Tobi


PS: Viel Erfolg noch.......
Ich frag mich was passiert wäre wenn sich jemand direkt an den Roller angekettet hätte - so mit Handschellen oder so.....Ja ist auch so ne Sache - alleine geht sowas nicht

Edith fragt was passiert wenn der Roller mal die Ö Grenze überschreitet?
Festketten und telefonieren?

Bearbeitet von Tobi - MS, 11. September 2009 - 10:49,


#99 Trenck1

    tycoon


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Geschrieben: 11. September 2009 - 10:40

im itl forum

www.vesparesources.com

ist jetzt auch das kennzeichen vom verkäufer + käufer veröffentlicht,

schaun ob was bringt :thumbsup:

#100 schlubbi

    tycoon


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Geschrieben: 11. September 2009 - 10:57

immer weiter in alle richtungen schießen dann kommt was bei rum :-)

Eine ordentliche italienische Polizeibehörde wir auch bei Diebstahl mit Fakten und Daten etwas unternehmen.

Rechtsstaatlichkeit wird auch in Italien keine Ausnahme sein auch wenn die Mühlen langsamer mahlen.....





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