dufter typ Geschrieben 28. Januar 2017 Teilen Geschrieben 28. Januar 2017 Hallo zusammen, ich bin etwas spät dran mir eine Lambretta anzuschaffen, aber nun soll der Zeitpunkt kommen. alle notwendigen links und Threads sind leider veraltet und / oder geschlossen. daher bitte ich zu entschuldigen, dass meine Frage hier stelle: hätte jemand eine Kopie für mich? Um die Wiederinbetriebnahme zu vereinfachen? evtl. mit Vermerk "ohne Blinker". vielleicht auch mit geänderten Auspuff und Scheibenbremse? laut scooterhelp & Lambretta (Überprüfung der Rahmennummer) ist sie von '69. Unkosten usw. werden selbstverständlich erstattet. Vielen Dank im Voraus. Beste Grüße dufter Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
insidedev Geschrieben 28. Januar 2017 Teilen Geschrieben 28. Januar 2017 Ab Bj. 61 wird es schwierig ohne Blinker Der Rest sollte sich hier finden lassen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dufter typ Geschrieben 28. Januar 2017 Autor Teilen Geschrieben 28. Januar 2017 Danke dir ich hoffe es wird dennoch klappen. Gruß Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hacki Geschrieben 28. Januar 2017 Teilen Geschrieben 28. Januar 2017 Denk das es eher ab'62 mitti Blinkas schwierik wirt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schmied Geschrieben 28. Januar 2017 Teilen Geschrieben 28. Januar 2017 ich würde mir professionelle hilfe holen, das erspart stress, zeit, wege und nervige diskussionen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Big Lebowski Geschrieben 28. Januar 2017 Teilen Geschrieben 28. Januar 2017 @Schmied: An wen denkst Du denn da alles ? Jockey`s BS... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Arthur Geschrieben 29. Januar 2017 Teilen Geschrieben 29. Januar 2017 Ein "Vermerk" ohne Blinker in einer Briefkopie wird eher nichts nützen bei einer Vollabnahme. Du brauchst ein Gutachten in dem steht, warum eine Nachrüstung mit der vorhandenen, technischen Ausstattung z.B. Leistung der Lichtmaschine schwierig oder nicht möglich ist. Das muss der Ingenieur, der die Vollabnahme an deinem Roller macht, technisch begründen. Ob deine Zulassungsstelle das akzeptiert und dir die Ausnahmegenehmigung in die Papiere schreibt, steht noch auf einem anderen Blatt. Ich würde versuchen einen Graukittel zu finden, der das Thema schlicht "übersieht". Dürfte einfacher sein als die beschriebenen Schritte und könnte das sein, was weiter oben mit professionelle Hilfe gemeint ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schmied Geschrieben 29. Januar 2017 Teilen Geschrieben 29. Januar 2017 das sog. austragen in den papieren geht leider nicht mehr, die graukittel sind mittlerweile stark reglementiert worden. zumindest so hat man es mir gesagt und das thema blinker einfach übersehen. das gleiche gilt für das früher sehr beliebte 'vor bj. 61' eintragen, die kennen webseiten wie scooterhelp etc. auch und wissen in welchen zeiträumen welche modelle gebaut wurden. mit hilfe meine ich das es im norden wie im süden shops gibt die tüv service bzw. unterstützung anbieten. ohne kontakte zu einem tüv prüfer der offene ohren oder schon mehrfach solche zulassungen gemacht hat, wird man zu 99% frustriert scheitern. bei uns in paderborn brauchst du mit sowas nicht ankommen, der tüv nord winkt gleich ab und verweist dich zur haupstelle nach köln oder sonst wo hin. die haben da schlicht kein bock drauf, alles arschkrampen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 29. Januar 2017 Teilen Geschrieben 29. Januar 2017 @dufter typ Schreib doch mal, wo die Bude zugelassen werden soll. Evtl. kann man(n) Dir dann eine "gezieltere" Auskunft geben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dufter typ Geschrieben 29. Januar 2017 Autor Teilen Geschrieben 29. Januar 2017 Ich danke euch sehr für eure Hilfe und Anregungen.@Schmied:Mit Köln hatte ich vor vielen Jahren mal Kontakt und auch schon meine Erfahrungen machen dürfen. Ein Prüfer mit viel Ahnung hatte, wie ich erfahren habe, von einer TÜV Station in den Innendienst gewechselt. Dieser Herr dürfte aber mittlerweile in Rente sein. @T5Rainer:Sie soll in Minden zugelassen werden. Es steht und fällt echt mit der Bereitschaft des Prüfers.Gruß Gesendet von iPhone mit Tapatalk Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schlucke Geschrieben 29. Januar 2017 Teilen Geschrieben 29. Januar 2017 (bearbeitet) Machs selber. Vollabnahme würde ich erstmal weitestgehend original. Die größte Hürde erstmal entschärfen um da so einfach wie möglich durchzurutschen. Blinker bei einer DL sollte sich, entspannten Prüfer vorausgesetzt , entspannt umsetzen lassen. Mit 9V Block, Schaltgriff mit Blinkerschalteraufnahme oder andere Lösung mit Halteblech oä. und Hella Lenkerendenblinker von einer Vespa mit LED drin. Die Stangen am ende anbohren, Gewinde rein, Griffe entsprechend beschneiden, LED mit Kabel rein und dann von aussen die Gläser festschrauben. Mit mühe geben, sieht das dann original aus und der geht nach erfolgreichem Blinken gar nicht wweiter drauf ein. Die drehen dann zwar mit, aber mit Glück wird nicht drauf geachtet, mit "nicht so viel Glück" mußt halt geschickt reden. "Ist ein alter Roller", damals war das halt nicht besser etc.... Kann klappen, aber wenn du nen richtigen Korinthenkacker hast, halt nicht. Deshalb vorher mal schauen. Bei mir hier kennen die sowas wie Lambretta eher nicht und der TÜV ist hier recht entspannt, deshalb bin ich da Optimistisch. Sobald der Stempel drauf ist, kannst den Blinkermist relativ easy wieder rausschmeissen Bearbeitet 29. Januar 2017 von schlucke Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schrauber71 Geschrieben 29. Januar 2017 Teilen Geschrieben 29. Januar 2017 vor 10 Minuten schrieb schlucke: Machs selber. Vollabnahme würde ich erstmal weitestgehend original. Die größte Hürde erstmal entschärfen um da so einfach wie möglich durchzurutschen. Blinker bei einer DL sollte sich, entspannten Prüfer vorausgesetzt , entspannt umsetzen lassen. Mit 9V Block, Schaltgriff mit Blinkerschalteraufnahme oder andere Lösung mit Halteblech oä. und Hella Lenkerendenblinker von einer Vespa mit LED drin. Die Stangen am ende anbohren, Gewinde rein, Griffe entsprechend beschneiden, LED mit Kabel rein und dann von aussen die Gläser festschrauben. Mit mühe geben, sieht das dann original aus und der geht nach erfolgreichem Blinken gar nicht wweiter drauf ein. Die drehen dann zwar mit, aber mit Glück wird nicht drauf geachtet, mit "nicht so viel Glück" mußt halt geschickt reden. "Ist ein alter Roller", damals war das halt nicht besser etc.... Kann klappen, aber wenn du nen richtigen Korinthenkacker hast, halt nicht. Deshalb vorher mal schauen. Bei mir hier kennen die sowas wie Lambretta eher nicht und der TÜV ist hier recht entspannt, deshalb bin ich da Optimistisch. Sobald der Stempel drauf ist, kannst den Blinkermist relativ easy wieder rausschmeissen Sehe ich auch so Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schmied Geschrieben 29. Januar 2017 Teilen Geschrieben 29. Januar 2017 zu welchem tüv fahrt ihr da so? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rollerbube Geschrieben 29. Januar 2017 Teilen Geschrieben 29. Januar 2017 vor 26 Minuten schrieb Schmied: zu welchem tüv fahrt ihr da so? Wie meinst du das konkret? Zur 21 oder danach ohne Weihnachtsbeleuchtung? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schlucke Geschrieben 29. Januar 2017 Teilen Geschrieben 29. Januar 2017 Die Weihnachtsbeleuchtung würde ich zur Sicherheit jedesmal vorher anbauen. Dem Blinkerthema bloß nicht zuviel aufmerksamkeit zukommen lassen.... 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dufter typ Geschrieben 29. Januar 2017 Autor Teilen Geschrieben 29. Januar 2017 @ schlucke: Alles klar. Für den Fall, dass Ich um die Blinker nicht herum komme, habe ich mir schon die Anleitung fürs Nachrüsten besorgt.Werde hier ein Feedback posten, wie es letztendlich wird.Danke euch allen sehr [emoji106]Gesendet von iPad mit Tapatalk Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dufter typ Geschrieben 9. März 2017 Autor Teilen Geschrieben 9. März 2017 hi @ all,leider hinke ich meinem Zeitplan sehr hinterher, daher habe ich noch nichts Neues zu berichten.Beste Grüße dufterGesendet von iPad mit Tapatalk Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Arne Geschrieben 9. März 2017 Teilen Geschrieben 9. März 2017 ich habe mal in eine SX150 125cc eintragen lassen da brauchst du keine blinker oder bremslicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hellsfuffi Geschrieben 26. März 2017 Teilen Geschrieben 26. März 2017 Ist das noch aktuell? Hab ne DL 150 mit ohne Blinker eingetragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dufter typ Geschrieben 27. März 2017 Autor Teilen Geschrieben 27. März 2017 (bearbeitet) Moin hellsfuffi, ist "noch" aktuell. Bin für jeden zusätzlichen Tipp dankbar. Auch bzgl. StVA. Gruß Bearbeitet 27. März 2017 von dufter typ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hellsfuffi Geschrieben 27. März 2017 Teilen Geschrieben 27. März 2017 Ich Scan dir den Schein mal ein. Ich meine ich hätte irgendwo auch noch das 21er Gutachten. Das wurde allerdings irgendwo im Norden gemacht. Beim ummelden in Köln wurde zu den Blinkern nichts gesagt. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dufter typ Geschrieben 28. März 2017 Autor Teilen Geschrieben 28. März 2017 Danke dir. Ich werde berichten wenn ich mit allem durch bin. Kennzeichen ist reserviert und gedruckt. Muss klappen 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Evil Hoodoo Geschrieben 28. März 2017 Teilen Geschrieben 28. März 2017 Gibt es den Papiere zu dem Fahrzeug? Wenn ja, einfach vollabnahme beim TÜV machen! wenn Du keine Papiere dazu hast,musst Du nen Antrag für neue Fahrzeugpapiere stellen beim KVA, der Prüft ob das Fahrzeug evtl. gestohlen ist, bei Unbedenklichkeit bekommste neue Papiere,und am geilsten ist,da sagste dann das das Bj.1961 ist,&wenn Du Glück hast wird das auch gleich eingetragen,&Blinker brauchste dann nicht mehr! Kenne nur, das offiziell die SX200 eine Sondergenehmigung hat für das austragen bzw.das die keine Blinker braucht! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lambrettaman Geschrieben 28. März 2017 Teilen Geschrieben 28. März 2017 vor 4 Stunden schrieb Evil Hoodoo: Kenne nur, das offiziell die SX200 eine Sondergenehmigung hat für das austragen bzw.das die keine Blinker braucht! Hast du dazu mehr Infos oder nur vom Hörensagen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
clash1 Geschrieben 29. März 2017 Teilen Geschrieben 29. März 2017 denke das ist unsinn... vor 13 Stunden schrieb Evil Hoodoo: Gibt es den Papiere zu dem Fahrzeug? Wenn ja, einfach vollabnahme beim TÜV machen! wenn Du keine Papiere dazu hast,musst Du nen Antrag für neue Fahrzeugpapiere stellen beim KVA, der Prüft ob das Fahrzeug evtl. gestohlen ist, bei Unbedenklichkeit bekommste neue Papiere,und am geilsten ist,da sagste dann das das Bj.1961 ist,&wenn Du Glück hast wird das auch gleich eingetragen,&Blinker brauchste dann nicht mehr! Kenne nur, das offiziell die SX200 eine Sondergenehmigung hat für das austragen bzw.das die keine Blinker braucht! der ablauf ist meins wissens nach ein anderer.(wenn keine papiere vorhanden sind) erst zum straßenverkehrsamt mit der fahrgestellnummer. die stellen dann eine unbedenklichkeitsbescheinigung aus. damit zum tüv für eine §21 vollabnahme. hierzu braucht der tüv prüfer ein datenblatt. tüv süd hat sowas für viele oldtimer im archiv. ansonsten vorher mit dem prüfer klären was er für die abnahme benötigt. mit dem 21er gutachten wieder zum stva zum zulassen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 29. März 2017 Teilen Geschrieben 29. März 2017 vor 1 Minute schrieb clash1: erst zum straßenverkehrsamt mit der fahrgestellnummer. die stellen dann eine unbedenklichkeitsbescheinigung aus. damit zum tüv für eine §21 vollabnahme. Das gilt nicht überall. Es gibt auch TÜV-Prüfstellen, die keine KBA-Anfrage verlangen. Warum auch .... die sollen ja nur einen technischen Zustand begutachten. Die überlassen es der Zulassunsstelle, das rechtmäßige Eingentum zu checken und die Zul.St. macht das dann auch papierlos per KBA-online-Abfrage, bevor die Zulassung erteilt wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
clash1 Geschrieben 29. März 2017 Teilen Geschrieben 29. März 2017 das war bei uns bis vor einem jahr auch so. beim tüv rheinland abnahme nur noch mit dieser bescheinigung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schindol broer Geschrieben 29. März 2017 Teilen Geschrieben 29. März 2017 (bearbeitet) Evt. kommt auf Dich noch ein Aufbietungsverfahren auf der Zulassungsstelle zu, ist mir zumindest so gegangen vor 3 Wochen. Hatte von der Polizei 'n offizielles Dokument, das das Fahrzeug nicht geklaut ist bzw. zur Fahndung ausgeschrieben ist, daraufhin 21er mit Eintragungen durchgeführt (der Prüfer hat dann auch nochmals Datenbanken abgefragt, ob geklaut), trotzdem verlangt mein Landkreis ein Aufbietungsverfahren, dafür wiederum musste ich eine "Erklärung nach Eides statt" abgeben, dann nochmal 3 Wochen warten, ob die Papiere frei gemeldet sind, danach konnte ich erst zulassen (letzte Woche)... Ach ja, der Kandkreis hat dann nochmals direkt vor dem Druck der Papiere noch 'ne Abfrage gemacht, verrückt... Viel Glück, das es bei Dir schneller geht. Bearbeitet 29. März 2017 von schindol broer Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hellsfuffi Geschrieben 29. März 2017 Teilen Geschrieben 29. März 2017 vor 34 Minuten schrieb schindol broer: Evt. kommt auf Dich noch ein Aufbietungsverfahren auf der Zulassungsstelle zu, ist mir zumindest so gegangen vor 3 Wochen. Hatte von der Polizei 'n offizielles Dokument, das das Fahrzeug nicht geklaut ist bzw. zur Fahndung ausgeschrieben ist, daraufhin 21er mit Eintragungen durchgeführt (der Prüfer hat dann auch nochmals Datenbanken abgefragt, ob geklaut), trotzdem verlangt mein Landkreis ein Aufbietungsverfahren, dafür wiederum musste ich eine "Erklärung nach Eides statt" abgeben, dann nochmal 3 Wochen warten, ob die Papiere frei gemeldet sind, danach konnte ich erst zulassen (letzte Woche)... Ach ja, der Kandkreis hat dann nochmals direkt vor dem Druck der Papiere noch 'ne Abfrage gemacht, verrückt... Viel Glück, das es bei Dir schneller geht. Das passiert allerdings nur, wenn schonmal ein deutscher Brief existiert hat und das Fahrzeug in D angemeldet war. Denn der irgendwo immer noch existierende Brief, wäre ja ein Eigentumsnachweis für denjenigen, der ihn besitzt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
clash1 Geschrieben 29. März 2017 Teilen Geschrieben 29. März 2017 vor 7 Stunden schrieb clash1: das war bei uns bis vor einem jahr auch so. beim tüv rheinland abnahme nur noch mit dieser bescheinigung. heute beim amt, tüv und polizei gewesen. der tüv aachen braucht laut aussage des prüfers zur abnahme kein bescheinigung ob geklaut oder nicht. das amt konnte keine abfrage machen da sie zur rahmennummer nichts gefunden haben. die polizei konnte die abfrage nur für deutschland machen. das war ok. schriftlich bestätigen wollte der freundliche polizist mir das aber nicht. ich bin mal gespannt... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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