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Geblitzt von vorne

Featured Replies

Geschrieben

Hi,

ich bin mit meiner PX von einer mobilen Blitze (war im Kofferaum eines Kombi) geblitzt wurden.

Scheinbar hat der Mann, der in dem Wagen saß, mein Nummernschild notiert.

Jetzt habe ich von der Polizei einen Bescheid über 25 ? Verwarnungsgeld bekommen.

Auf dem Foto ist meine halbe Vorderlampe und mein Kopf mit Helm zu sehen - ich bin also nicht zu erkennen.

Meine Frage ist nun, muss ich das bezahlen????

Geschrieben

Wenn der Fahrer nicht zu identifizieren ist, "haftet" der Halter.

Geschrieben

Wenn du es warst mußt du schon. Dafür gibt es ja Regeln.

Falls du angibst nicht der Fahrer gewesen zu sein, tja da scheiden sich hier die Geister.

Entweder wird der Fall fallengelassen oder du bekommst erkennungsdienstlichen Besuch oder man nervt dich solange bis es ein Fahrtenbuch gibt. Keine Ahnung ob es sich für 25,- lohnt einen Prozeß anzufangen(gilt für den Staatsanwalt und auch für den Betroffenen)

Halterhaftung ist hier übrigens nicht.

Bearbeitet von HansPils

Geschrieben

@m221: Gefährliches Halbwissen. Stimmt nur bei Parkverstößen und nur bezüglich der Verfahrenskosten.

@topiceröffner: Du musst nicht zahlen. Die Verwarnung wird nur wirksam, wenn du zahlst und damit zustimmst. Ist also nur ein "Angebot", um die Sache aus der Welt zu schaffen.

Zahlst du nicht, wird wahrscheinlich ein Bußgeldbescheid erlassen. Der ist logischerweise teurer. Gegen den kannst du Einspruch einlegen und mit der Bußgeldstelle darüber diskutieren, ob du nun gefahren bist oder nicht. Wenn du auf dem Foto nicht zu erkennen bist, müssten (!!!) sie das Verfahren eigentlich einstellen. In der Praxis sieht es aber häufig anders aus.

Zu beachten ist auch, dass theoretisch (also bei mehrfachen oder erheblichen Verkehrsverstößen) das Führen eines Fahrtenbuchs angeordnet werden kann, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

Steht alles irgendwo im StVG und der StVO, hab aber jetzt keine Lust das rauszusuchen.

Fazit: Ob sich der ganze Aufriss lohnt oder du einfach die Verwarnung zahlen sollst, musst du entscheiden.

Bearbeitet von Tom73

Geschrieben

So siehts aus!

:-D

Max

PS.: Ich würd zahlen. Der Streß wär mir zu viel.......

Geschrieben

Wenn Du zu schnell warst, dann solltest Du auch dazu stehen.

Geschrieben

Mann muss nicht zahlen wenn der Fahrer nicht zu identifizeren ist. Bei dieser geringen Geschwindigkeit

wird es auch kein Fahrtenbuch geben. Einfach Einspruch einlegen mit der Angabe das Du nicht gefahren bist.

Von sonstigen Angaben ist auch abzusehen. Bei so einer geringen Geldbuse wird das Verfahren eh eingestellt.

Ähnliches gillt wenn eine andere Person mit Deinem Fahrzeug (Auto) geblitzt wird. Wenn die Aufforderung zur Stellungnahme der identifizerung des Fahrers kommt muss man die nichtmal beantworten und selbst wenn die Grünkittel vor der Tür stehen muss nichts gesagt bzw. nichtmal geöffnet werden (schweigen ist Gold). Das ist deren Aufgabe herauszufinden wer gefahren ist.

Mich bzw. meine Freundin hat dies schon 2 mal einige Euros erspart.

Man muss es denen ja auch nicht all zu leicht machen die Leute abzukassieren :-D

Geschrieben

Dann bin ich aber ganz ordentlich verarscht worden. :-D

Geschrieben

bezahlen du nicht musst....!

einfach sagen , dass du es niccht warst u x leute an den schlüssen kommen können ( hing in der werkstatt am schlüsselbrett)

fahrtenbuch du evtl. führen musst...... das kann nix......

1. jede fahrt eintragen! solltest du es nicht machen u die halten dich an --> mucho teuer!

2. fahrtenbuch muss mind. haölbes jahr noch aufbewahrt werden, da die das recht haben dieses von dir einzufordern!

3. und das is der pkt. --> die bearbeitungsgebühr für das scheiss buch is höher als die strafe!

--> bezahlen!!!!

ich hab seiner zeit das buch gerne in kauf genommen, da man so keine pkt. bekommt.....von der kohle her fährt man besser mit der strafe!

Geschrieben

Ich nehme Antwort A:

... Bußgeldbescheid ... Gegen den kannst du Einspruch einlegen und mit der Bußgeldstelle darüber diskutieren, ob du nun gefahren bist oder nicht.

Steht alles irgendwo im StVG und der StVO, hab aber jetzt keine Lust das rauszusuchen.

Mein Tipp: meine Karren sind auf den Namen meiner Frau zugelassen; da man sie niemals mit mir verwechseln kann, haben die Jungs vom Trachtenverein ein "unlösbares" Problem beim Fotovergleich.

Geschrieben

... und bei vorhandener Rechtsschutzversicherung: Schnell zum Anwalt (RSV übernimmt dann sogar die Verfahrenskosten):

Gruß,

Flameboy

Geschrieben
fahrtenbuch du evtl. führen musst...... das kann nix......

dann hast du aber nicht einen geschwindigkeistverstoß im verwarnungsgeldbereich (also unter 40 ?) begangen, wenn du ein fahrtenbuch auferlegt bekommen hast. und somit hat dasd fahrtenbuch sehr wohl etwas mit der höhe der strafe zu tun :-D

Ich nehme Antwort A:

Mein Tipp: meine Karren sind auf den Namen meiner Frau zugelassen; da man sie niemals mit mir verwechseln kann, haben die Jungs vom Trachtenverein ein "unlösbares" Problem beim Fotovergleich.

was meinest du denn wird gemacht, wenn fahrer männlich und halter weiblich ist? richtig: nachbarschaft oder gleich das ema befragen. spätestens wenn deine frau sagt "ich mache gebrauch von meinem aussageverweigerungsrecht" ist der erste tipp schon da :-D

insgesamt zum thema

ich würde nicht bezahlen, wenn du nicht auf frischer tat erwischt worden und auf dem biold nicht eindeutig identifizierbar bist.

standart also: "keine ahnung wer gefahren ist" -> du bekommst hausbesuch -> da du darauf vorbereitet ist, legst du den helm und die kutte / jacke die zum begehungszeitpunkt anhattest weit weg und legst dir stattdessen nen anderen helm auf die garderobe im flur -> wenn besuch da, zeigst du also anderen helm und jacke und nur an den augenpartien wird dich keiner (ohne gutachten) erkennen -> folge wieder: fahrer konnte nicht eindeutig identifiziert werden -> einstellung

Geschrieben

Mann Mann-wat fürn Schiet!

Wozu denn die Diskussion?

Du bist zu schnell gewesen und sollst vergleichsweise zarte 25 OIRO dafür bezahlen.

Ich rate Dir einfach mal das auch zu tun-den Du warst ja zu schnell-wo ist Dein Problem?

Du kannst ja auch Einspruch einlegen(ohne Recht-oder?)-dann erregst Du schonmal Aufmerksamkeit bei der Behörde;ist eine ganz schlaue Idee.

Immer diese elende Verantwortungslosigkeit nach dem Motto:"Das war schon so-das war ich nicht-warum ich".

25,-Oiro... :-D

Geschrieben
Wenn der Fahrer nicht zu identifizieren ist, "haftet" der Halter.

!!!

Geschrieben

Also ich habs immer so gemacht das ich gesagt hab das ichs nicht war und vom aussagerecht gebrauch mache... kam nie was an.. außer 1x da wollten sie meinen führerschein sehen :-D

Ansonsten mach ne Meldekette und dann sollen sie alle in deinem freundeskreis abklappern und nach 3Mon wirds erfolglos eingestellt...

Geschrieben

Wenn du schon :-D baust, solltest du schon soviel Rückgrat haben, auch dazu zu stehen, vorallem wenn es um solch einen Kindekram geht!

Abgesehen davon ist es doch Schwachsinn darüber zu lammentieren, ob nun von vorne oder hinten ( * ) ): nachdem es eine Helmpflicht gibt, ist i.d.R. der Fahrer sowieso nicht erkennbar.

Das ist der selbe Schwachsinn, mit der sich D in Ö von der Radarstrafe drücken, wo es egal ist, ob der Fahrer erkennbar ist oder nicht.

Du zahlst in Polen, wenn du keinen Feuerlöscher im PKW dabei hast, egal ob das in D auch gilt oder nicht, und du kannst in US-Bundestaaten mit gültiger Todestrafe auch nicht darauf plädieren Deutscher zu sein, wenn du dort ein entsprechendes Verbrechen begehst.....

* In anderen Verkehsssituationen mag das einen Unterschied sein, aber da gibt's auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung :-D

Geschrieben
Wenn der Fahrer nicht zu identifizieren ist, "haftet" der Halter.
!!!

NEIN, siehe bereits hier:

@m221: Gefährliches Halbwissen. Stimmt nur bei Parkverstößen und nur bezüglich der Verfahrenskosten.
Geschrieben

Ich weiß ja nicht, ob ich eher einem Laienforum oder Aussagen mehrerer Juristen vertrauen soll?

Geschrieben

Bin Jurist, mache Geschwindigkeitsverstöße praktisch täglich (begehe sie nicht, sondern verteidige Leute mit solchen :-D :-D) und es gibt in Deutschland KEINE Halterhaftung bei Geschwindigkeitsübertretungen.

Gruß,

Flameboy

Geschrieben

Danke! Damit sollte sich dieser Irrglauben jetzt wirklich mal ausrotten.

Geschrieben

Hallo,

nur wenn man das durchzieht mit "ich bin doch nur der Halter" dann bekommste das doofe Buch mit Folgekosten, also kiregen sie Dich doch wieder.

Geschrieben
Danke! Damit sollte sich dieser Irrglauben jetzt wirklich mal ausrotten.

Und was ist, wenn man geblitzt wird und die nicht wissen wer gefahren ist, muß dann nicht der Halter zahlen?

duck und weg....

Geschrieben
Und was ist, wenn man geblitzt wird und die nicht wissen wer gefahren ist, muß dann nicht der Halter zahlen?

duck und weg....

Das kommt drauf an, ob auf dem Photo deine Hafterhaltung zu erkennnen ist... :-D

Geschrieben
Hallo,

nur wenn man das durchzieht mit "ich bin doch nur der Halter" dann bekommste das doofe Buch mit Folgekosten, also kiregen sie Dich doch wieder.

Ist so auch nicht richtig. Erstens bekommt man für "normale" Geschwindigkeitsübertretungen kein Fahrtenbuch auferlegt. Zweitens kann sich der objektive Autofahrer nach zwei Wochen eh nicht mehr erinnern, wer wann wo gefahren ist (Ständige Rechtssprechung). Wenn der Anhörungsbogen also zwei Wochen nach Verstoß kommt, kann Dir kein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Gruß,

Flameboy

Geschrieben
Ist so auch nicht richtig. Erstens bekommt man für "normale" Geschwindigkeitsübertretungen kein Fahrtenbuch auferlegt. Zweitens kann sich der objektive Autofahrer nach zwei Wochen eh nicht mehr erinnern, wer wann wo gefahren ist (Ständige Rechtssprechung). Wenn der Anhörungsbogen also zwei Wochen nach Verstoß kommt, kann Dir kein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Nur mal aus Interesse:

Wie unterscheidest du denn zwischen einer "normalen" und einer "unnormalen" Geschwindigkeitsübertretung?

Was ist ein "objektiver" Autofahrer?

Wo steht die Zweiwochenfrist drin (Gesetz, Verordnung, juristische Zeitschrift, Kommentar, Urteil, Beschluss, Verwaltungsanweisung, usw.)?

Hab ich noch nie gehört und würde mich entsprechend auch nicht darauf verlassen. Die Behörde kann ja auch argumentieren, dass du ein Fahrtenbuch führen musst, um nicht nach zwei Wochen zu vergessen, wer mit deinem Eimer unterwegs ist... :-D

Bearbeitet von Tom73

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