Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Das große"07er Kennzeichen-Topic"


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Geh mal zur Würtembergischen Versicherung. Bin zwar sonst nicht von denen begeistert aber in punkto 07er Versicherung super günstig. War vorher bei nem Versicherungsmakler die waren alle teurer.

Geschrieben

Geh mal zur Würtembergischen Versicherung. Bin zwar sonst nicht von denen begeistert aber in punkto 07er Versicherung super günstig. War vorher bei nem Versicherungsmakler die waren alle teurer.

 

.....da bin ich auch mit der 07 er

Geschrieben

 

  • Is wohl unterschiedlich / Ermessenssache
  • Zweitwohnsitz kostet (AFAIK) Zweitwohnungssteuer.
  • Ich habe vor 3(?) Jahren ein Motorrad abgemeldet, was auf einen seit 15(?) Jahren nicht mehr existierenden Zweitwohnsitz zugelassen war. Direkt miteinander reden tun die Ämter da anscheinend nicht ...

 

 

Ok - also max. 100€ Bußgeld!

Hatte bei dem Absatz mit der Landessteuer schon Schiss, dass die Bayern jetzt für 6 Jahre diese nachforden......

 

 

Wenn du ummeldest und das Kennzeichen eh behalten darfst (gesetzt dem Fall das funzt jetzt so mit der neuen Regelung, weiß da nimmer so richtig bescheid), dann kannst du ja im Anschluss ganz regulär auf H ummelden, sollte doch so gehen.

 

So ist jetzt meine Hoffnung!

Kann jemand die neue Regelung mit dem Umschreiben des Kennzeichens bestätigen?

 

 

 

Al.

Geschrieben

Ja geh zur Würtembergischen, die wollen für die Teilkasko auch kein Wertgutachten sondern nur 3-4 Bilder vom Zustand (aussen, innen, Motor), sofern sich der (Wunsch-) Wert im Rahmen hält.

Andere Versicherungen wollen z.T. ein Classic Data Kurzgutachten (kostet ca. 100€)

 

Hab meinen Alltagswagen auch nicht da versichert.

Bin seit Jahren zufrieden.

Geschrieben

Was kostet sowas?

Richtet sich das nach dem Wert des Fahrzeugs?

Kann das nicht an verschiedene Fahrzeuge?

Oder bin ich grad aufm falschen Dampfer?

Geschrieben

Ok - also max. 100€ Bußgeld!

Hatte bei dem Absatz mit der Landessteuer schon Schiss, dass die Bayern jetzt für 6 Jahre diese nachforden......

 

 

 

So ist jetzt meine Hoffnung!

Kann jemand die neue Regelung mit dem Umschreiben des Kennzeichens bestätigen?

 

 

 

Al.

Ja kann ich, Bin von Bremen nach Niedersachsen gezogen und habe das HB Kennzeichen behalten. Du sparst aber wirklich nur die Kosten, die das neue Kennzeichen kosten würde.

Geschrieben

Ja kann ich, Bin von Bremen nach Niedersachsen gezogen und habe das HB Kennzeichen behalten. Du sparst aber wirklich nur die Kosten, die das neue Kennzeichen kosten würde.

 

..behalte aber die geniale Wunschnummer und setzte hier in Bayern ein Zeichen des Lokalpatriotismus und der Liebe zu Norddeutschland :inlove:

Geld spielt dabei keine Rolle :-D

 

Super,

dann werd ich mich mal ins KVR begeben :thumbsup:

 

 

Al.

Geschrieben

Hi, mal angenommen man wird stolzer Besitzer eines 07er Kennzeichens und lässt unter anderem eine Vespa Bj 196x mit einem 200er PX Malossimotor und einigen Eintragungen drauf laufen, dann sind doch alle Eintragungen futsch und die Leistungssteigerung wohl auch nicht mehr "legal" oder?

Geschrieben

Du wirst diese Vespa gar nicht legal "auf dein 07er Kennzeichen bekommen", da (umgangssprachlich) nur zeitgenössische Umbauten erlaubt sind und dir sicher jeder wirklich hinschauende Prüfingenieur das erforderliche Oldtimergutachten nach §23 StVZO verweigern wird. Baust du nachträglich um, ist das Gutachten ungültig.

Geschrieben

die meisten meiner Fahrzeuge haben Eintragungen und ich hatte diesbezüglich in zwei landkreisen keine Probleme. Zeitgenössisch is da nix... Kommt wie immer auf den prüfer an.

 

 

das mitnehmen der kennzeichnen bei einem Wechsel in einen anderen zulassungsbezirk funzt seit heuer, allerdings gilt das nur für normale zulassungen, nicht so für Sonderkennzeichen, sprich rote nummer muss komplett neu beantragt werden, was bei mir durchaus für Probleme gesorgt hat, da es keine altbestandsregelung gibt. Da man früher im Prinzip Nichts ausser der fahrgestellnummer brauchte, war jetzt für alle23 und 21 Paragraph angesagt...

Geschrieben

die meisten meiner Fahrzeuge haben Eintragungen und ich hatte diesbezüglich in zwei landkreisen keine Probleme. Zeitgenössisch is da nix... Kommt wie immer auf den prüfer an.

 

Haben oder hatten Eintragungen. Bleiben die Eintragungen irgendwo vermerkt?

Geschrieben

Nö,

 

bei uns jedenfalls nicht.

 

Einzige Angaben im Schein sind

 

-Art: PKW oder Kraftrad

-Hersteller

-Fahrzeugnummer

-Hubraum, Nennleistung

-Erstzulassung

Geschrieben

in meinem neuen landkreis wurde das rote heftchen dummerweise ausgefüllt, demnach sind dort zumindest hubraum, kw und max/km/h eingetragen.

im alten war nur die fahrgestellnummer vermerkt.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Zu den Eintragungen.

Der alte Brief und Schein bleibt einem ja erhalten.

Ich geh jetzt mal davon aus das wenn ich das Fahrzeug dann wieder normal zulassen würde diese Daten dann übernommen werden würden.

Wär gut wenn das jemand bestätigen könnte,da ich andererseits ein Problem hätte.

Hab meine 07er schon ein paar Jahre damals benötigte mann nur normalen Tüv

Geschrieben (bearbeitet)

naturlamente ist das so. du brauchst ja zur normalen zulassung deine papiere. wenn dort eintragungen vorhanden sind, werden diese übernommen. gilt allerdings nicht für ältere tüvabnahmen die zur erlangugn der 07er gemacht wurden (ausser sie sind noch gültig).

Bearbeitet von goeksus
Geschrieben

Bitte etwas genauer

Mein Einser wurde ca. 2006 auf rote 07er umgemeldet zum damaligen Zeitpunkt war alles eingetragen. (Motor,Auspuff,Käfig,Sitze etc.)

Zwischendurch hab ich sogar für eine GLP am Ring mal nen normalen Tüv gemacht .

Bisher bin ich davon ausgegangen das ich die Karre mit ner normalen Tüvprüfung wieder zulassen kann.

Geschrieben

Bitte etwas genauer

Mein Einser wurde ca. 2006 auf rote 07er umgemeldet zum damaligen Zeitpunkt war alles eingetragen. (Motor,Auspuff,Käfig,Sitze etc.)

Zwischendurch hab ich sogar für eine GLP am Ring mal nen normalen Tüv gemacht .

Bisher bin ich davon ausgegangen das ich die Karre mit ner normalen Tüvprüfung wieder zulassen kann.

 

Wenn du den alten Brief hast, Hauptuntersuchung machen lassen und zulassen.

Geschrieben

Verstehe die Frage nicht.

Wieso sollten die Eintragungen verloren gehen?

Wenn das Fahrzeug über Jahre stillgelegt wird, bleibt ja auch alles erhalten.

Ich schätze mal das die Maut aufs Fahrzeug bezogen erhoben wird. D.h. für jede Möhre gibts nen Aufkleber.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Also beim querlesen hab ich das so verstanden:

Plaketten bekommt keiner, der Abgleich wird über das Nummernschild gemacht und damit geprüft ob bezahlt wurde oder nicht.

  • 8 Monate später...

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.



  • Beiträge

    • Könnte auch der außenzug der Kupplung sein, wenn der gestaucht ist, dann könnten die Symptome auftreten, daher mal genau den Außenzug prüfen ( insbesondere den Sitz im lenkerkopf und unten am Motor). Genügend Öl ist auch im Motor?  grüße! 
    • Zum Verkauf steht ein seltens Vespa Brettspiel aus den 50er Jahren, soweit ich es beurteilen kann, ist es vollständig,und in einem altersentsprechend guten Zustand.  Preis 220 Euro  94315 Straubing     
    • ...leider schon gestern: mit nem Kumpel zwei Minis artgerecht über Landstraßen gepeitscht und mein Traumauto aus Jugendtagen besichtigt:     Man darf nur nicht genauer hinsehen, geschweige denn drunter, typisch Filmauto halt. Trotzdem geil.
    • Beschreibung: Preis:  Standort: [Bitte Durchlesen und anschließend den diesen Erklärungstext löschen, wenn ihr eure Verkaufsanzeige fertig habt]   Verbindliche Regeln für den GSF-Marktplatz ab September 2024 Wir bitten wir euch um die Einhaltung der GSF-Marktplatzregeln, insbesondere der P.O.R.N.O.-Regeln: Preis angeben! Inserate mit Auktionscharakter werden ausgeblendet. Ort angeben! Selbst wenn ihr im Profil einen Wohnort stehen habt, der genaue Artikelstandort (gemeint ist die Stadt) ist Pflicht.  Richtig und vollständig beschreiben! Idealerweise mit Bildern, eventuelle Mängel müssen deutlich im Text ausgewiesen werden. Keine Links auf andere Verkaufsplattformen. Nur sachliche Diskussionen! Destruktives Runtersprechen von Anzeigen und Preisvorstellungen, Runterputzen und Stammtischgerede ist nicht erwünscht.   Ohne klare Eigentumsverhältnisse kein Verkauf! Der angebotene Gegenstand muss Eigentum des Topiceröffners oder der Topiceröffner muss durch den Eigentümer beauftragt sein, den Artikel im Auftrag zu verkaufen. Bei Verstoß gegen diese Regeln werden Inserate ohne Vorwarnung ausgeblendet, ebenso unseriöse oder grob unvollständige Inserate! Pro Mitglied und Rubrik (Biete/Suche/Tausche) ist nur ein aktives Inserat im GSF-Marktplatz erlaubt! Ausnahme: Für Artikel über €1.000 (z. B. Komplettmotoren) oder Teilesammlungen darf ein weiteres eigenständiges Topic eröffnet werden. Im Fall von Teilesammlungen jedoch nur, wenn diese ausschließlich en bloc zu einem Paketpreis über €1.000 angeboten werden. Hinweise für Inserierende Das pushen/hochschieben von Inseraten ist nur alle sieben Tage gestattet. Wenn ihr Infos nachtragen möchtet, macht das im Startbeitrag. Hinterlasst nach Abwicklung euer (hoffentlich positives) Feedback. Um Topics schließen zu lassen, ändert ihr den Titel im Startbeitrag auf "ERLEDIGT: alter Topictitel". Damit werden die Moderatoren aufgefordert, das Topic zu schließen. Allgemeine Hinweise Fair use! Wiederholungstäter_innen werden verwarnt bzw. temporär gesperrt. Achtsamkeit ist angebracht! Nicht alle Blechrollerfahrer_innen handeln redlich, anständig, und nach Treu und Glauben (gilt bei Kauf und Verkauf). Lasst euch stets eine verifizierbare Telefonnummer und Anschrift eurer Geschäftspartner geben. Schafft Transparenz, kommuniziert per Privatnachricht! Wann wurde überwiesen? Ist das Geld angekommen? Wann wurde versendet (Link zur Sendungsverfolgung)? Ist alles angekommen und im erwarteten Zustand? Der Betreiber des GSF ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben über die angebotenen Gegenstände. Wer private Geschäfte über das GSF abwickelt, gewinnt daraus kein Recht, die Plattform GSF für seine privaten Probleme, Strafverfolgung, Zeugenschaften und/oder Meinungsmache gegen Mitglieder oder Shops zu missbrauchen. Grundsätzlich sind dem Betreiber des GSF Realnamen, E-Mail- oder Postadressen nicht bekannt. Mit der Nutzung des GSF-Marktplatzplatz gelten diese Nutzungsvereinbarungen als anerkannt.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben. Einige dieser Verfahren sind technisch unerlässlich, andere kommen nur mit Ihrer Zustimmung zum Einsatz, eine Anpassung ist in den die Cookie-Einstellungen möglich. Für Details siehe die Datenschutzerklärung