the mummy Geschrieben 21. September 2006 Teilen Geschrieben 21. September 2006 (bearbeitet) Hallo,bei meiner 125er PX hab ich nur noch die Hella- Lenkerblinker vorne angebaut und hinten keine Blinker mehr( zugeschweißt).Da ich vorgestern von der Polizei angehalten wurde und die Kollegen meinten, ich bräuchte hinten auch Blinker und nicht vom Gegenteil zu überzeugen waren, hab ich schon im Gesetz nachgeschaut und die Suche bemüht.Ergebnis: Da ne 125er ja noch als Leichtkraftrad gilt, braucht sie überhaupt keine Blinker zu haben.Weiterhin hab ich noch was gelesen, dass das Gutachten der Hellas besagt, dass die Lenkerblinker die hinteren Blinker ersetzt.Falls jemand solch ein Gutachen hat und mir das schicken könnte, wäre ich sehr froh, keine 25? bezahlen zu müssen. Eigentlich reicht ja schon der Gesetzestext, aber ich will auf Nummer sicher gehen.Noch ne Frage zum Gutachten: Die Blinker haben ja ne Prüfnummer,d.h. man muss sie nicht eintragen lassen.Gilt nun diese Nummer wie das Gutachten, spricht die Blicker ersetzen die Hinteren, oder muss man dann doch immer das Gutachten dabei haben?Danke für eure Antwortenthe mummy Bearbeitet 21. September 2006 von the mummy Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
miniplie40 Geschrieben 21. September 2006 Teilen Geschrieben 21. September 2006 hi geh mal zu deinem heimischen tüv und frag mal nach den beleuchtungsrichtlinien da steht alles drin was du brauchst.gruß chris Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stuhlmann Geschrieben 21. September 2006 Teilen Geschrieben 21. September 2006 Soweit ich weiß kannst du bei einer 125er auf Blinker komplett verzichten, ja. aber es heißt auch wenn blinker original vorhanden, sollen diese auch verbaut sein. und jedes leuchtmittel, das verbaut ist, muss auch funktionieren.würde auch mit dem tüv schnacken, sollte beim 125er nicht das problem sein! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mr. Jones Geschrieben 21. September 2006 Teilen Geschrieben 21. September 2006 hab ne originale P 200 E ergatter, erste Serie also ohne Blinker !Der Vorbesitzer hat Blinker reingetüfftelt ! kann ich die ohne probleme wieder zuschweissen ?MfG Jones Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t4. Geschrieben 21. September 2006 Teilen Geschrieben 21. September 2006 Klar, wenn du gut schweißen kannst ... "Dürfen" allerdings normalerweise nicht ohne durch die Zulassungsbehörde erteilte und vorher vom TÜV befürwortete Ausnahmegenehmigung / Eintrag in den Papieren (nicht ganz einfach zu bekommen) oder einen eingetragenen 125er Motor. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KurtisNo Geschrieben 21. September 2006 Teilen Geschrieben 21. September 2006 Ich bin vor einem Monat ohne Blinker durch den Tüv gekommen mit meiner PX80/177 Baujahr 81 - Löcher sauber zugeschweisst.Der hat nicht mal danach gefragt. - Glück gehabt hehee Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Randy Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 ist das amtlich das ne 81er keine blinker braucht? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gammel Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 ist das amtlich das ne 81er keine blinker braucht?Es ist amtlich, dass eine 125er keine Blinker braucht. Bei mehr Hubraum brauchst Du seit 1961 Blinker.Bei Lenkerblinkern sind bis EZ 1989 hinten keine Blinker erforderlich, später schon. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mr. Jones Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 Es ist amtlich, dass eine 125er keine Blinker braucht. Bei mehr Hubraum brauchst Du seit 1961 Blinker.Bei Lenkerblinkern sind bis EZ 1989 hinten keine Blinker erforderlich, später schon.aber ich hab ja ne originale 200er ohne blinker...MfG Jones Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
racer Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 2.4 Fahrtrichtungsanzeiger(Fundstelle: 93/92/EWG; ECE-R53; StVZO § 54)Vorhandensein: vorgeschrieben; nach StVZO ab EZ 01.01.1962Bezeichnung:(Kategorie)vorn -> 1, 1a, 1b, 11hinten -> 2a, 2b, 12Anzahl: Nicht reglementiert (StVZO)Vier; ( zwei vorn, zwei hinten;EWG)in der Breite(Mindestwerte):? nach EG-Rili: zueinander vorn 240 mm und hinten 180 mm? nach StVZO: zueinander vorn 340 mm und hinten 240 mm;Blinkleuchten an den Lenkerenden ("Ochsenaugen")zueinander 560 mm--> Siehe dazu Hinweise unter Sonstigesin der Höhe: 350...1200 mmEinschaltkontrolle: ? nach EG-Rili vorgeschrieben; optisch oderakustisch oder beides;? nach StVZO zulässigSonstiges:"Ochsenaugen" (Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden)Gemäß § 54 Abs. 1a StVZO dürfen die nach hinten wirkendenFahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilenangebracht sein. Dieser Grundsatz gilt für Fz ab EZ 01.01.1987. InBezug auf die Ochsenaugen bedeutet dies, daß Krafträder mit EZvor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie allein mitsolchen FRA ausgerüstet sind.Krafträder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vornwirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRASeite 20 von 87 AKEverfügen. Damit wurde StVZO durch Einfügen des Absatz 1a im §54 StVZO diesbezüglich der Forderung der ECE-R53 (AnbauBeleuchtungseinrichtungen Krad) angeglichen. Im übrigen bestehtdamit auch Übereinstimmung mit der EG-Rili 93/92/EWG (AnbauBeleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen Krad).Hinweis: Bezüglich der Anbringung dieser Einrichtungen bestehenbei den TP'en und ÜO'en unterschiedliche Auffassungen bei derInterpretation der Rechtsvorschrift des § 54 StVZO Abs. 1a i.V.m.der Rili zur Anbringung von Fahrtrichtungsanzeigern.vielleicht hilft es... ./r 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mr. Jones Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 dann frag ich mich nur warum es eine originale P 200 E ohne Blinker gibt ? wenn ja alles was über 125ccm hat Blinker haben muss...MfG Jones Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
darkstrike Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 (bearbeitet) Von 1977 bis 1980 wurden Px'en mit 6 Volt-Anlage und OHNE Blinker für den ital. Markt gefertigt und dort verkauft. Damit haben diese Modelle bauartbedingt keine Fahrtrichtungsanzeiger.... .....und brauchen auch KEINE! Mal beim freundlichen TÜV nachfragen. Das geht! Bearbeitet 22. September 2006 von darkstrike Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fettkimme Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 Direktlink StVZO § 54 (5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an 1. einachsigen Zugmaschinen, 2. einachsigen Arbeitsmaschinen, 3. offenen Krankenfahrstühlen, 4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor, 5. folgenden Arten von Anhängern: 1. eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden; 2. angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken; 3. einachsigen Anhängern hinter Krafträdern; 4. Sitzkarren (§ 18 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe b).StVZO sollte der Spacko in grün eigentlich kennen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gammel Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 2.4 Fahrtrichtungsanzeiger(Fundstelle: 93/92/EWG; ECE-R53; StVZO § 54)Vorhandensein: vorgeschrieben; nach StVZO ab EZ 01.01.1962Krafträder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vornwirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRAverfügen. /rOk, da ich mein "keine Probleme beim TÜV" - Buch gerade nicht zur Hand hatte, habe ich mich um 1 bzw. 2 Jahre vertan. Übrigens, wenn Du eine 200er ohne Blinker hast, heißt das noch längst nicht, dass Du die auch so zugelassen bekommst. Kann sein, dass die Bestimmungen von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sind, bei uns ist dafür eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Bekommt man nicht sooo leicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
the mummy Geschrieben 22. September 2006 Autor Teilen Geschrieben 22. September 2006 Ok, danke schon mal. Also ich brauch sowieso keine Blinker.Aber was ist nun mit diesem komischen Gutachten? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gammel Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 Laut StVZO brauchst Du keine Blinker. Wenn EZ vor 1987, bräuchtest Du auch mit >125ccm keine hinteren Blinker.Was für ein Gutachten suchst Du nun? Eines, in dem Hella bestätigt, dass laut StVZO verfahren wird? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
magic_u Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 Ich habe im April meine PX80(100) mit offiziellem (und kostenlosen) Gutachten von Piaggio, zur 200er werden lassen!Vorher habe ich mir noch einen Satz (Aussenverschlussb)Backen besorgt, diesen die "Sicke" ausgedengelt und dann die Blinkeröffnungen mit selbstangefertigten, passenden Blechen zu gemigt.2 Hella Lenkerendenblinker dran un das ist es! TÜV( Köln Mülheim) hatte nichts dazu gesagt und eingetragen (EZ ´82). Bei Bedarf schick ich Dir ne Briefkopie.Ok, da ich mein "keine Probleme beim TÜV" - Buch gerade nicht zur Hand hatte, habe ich mich um 1 bzw. 2 Jahre vertan. Gibts das wirklich :haeh: Übrigens, wenn Du eine 200er ohne Blinker hast, heißt das noch längst nicht, dass Du die auch so zugelassen bekommst. Kann sein, dass die Bestimmungen von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sind, bei uns ist dafür eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Bekommt man nicht sooo leicht. Das kann ich nr bestätigen. :plemplem: Abs: Bewohner d. "Landkreis" Köln Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hugo4race Geschrieben 23. September 2006 Teilen Geschrieben 23. September 2006 also falls überhaupt bekommst du die normalen hella lenkerendenblinker die auf der fuffi orginal verbaut waren eingetragen ohne dass du hinten blinker hast aber ich würd das projeckt so machen wie ich es möchte und dann zu nem tolleranten tüv mensch in deiner umgehung gehen!!MFG achim Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
agent.seven Geschrieben 23. September 2006 Teilen Geschrieben 23. September 2006 Nimm die originalen Blinker von Hella und geh zum TÜV.Leg das Gutachten von den Blinkern vor und Du solltest kein Problem haben.Wenn Du eine Kopie von dem Gutahten brauchst, mail mich an.Holger Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zebo Geschrieben 23. September 2006 Teilen Geschrieben 23. September 2006 servus, ich lese in der Stvo nix, dass es ausmnahmen für fahrzeuge vor bj 87 gibt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
the mummy Geschrieben 24. September 2006 Autor Teilen Geschrieben 24. September 2006 Danke für die Antworten.Das Problem ist ja nicht unbedingt das Eintragen der Blinker. Ich möchte halt am besten noch ein Gutachten damit ich zusätzlich zum §54 Absatz 5, 4. der Polizei klarmachen kann, dass ich mit ner 125er hinten keine Blinker benötige, da sie mir das ja nicht glauben woll(t)en.Frage : Sehe ich das richtig, dass man die Hellas so eintragen kann, dass da im Schein dann irgendwie was steht, dass man hinten keine Blinker braucht, oder wie? Blicke nicht ganz durch im Moment. Mein Problem ist nicht das Eintragen an sich, sondern mein 92er Baujahr, wenn ich irgendwann mal nen 200er Motor will wirds ja ein bisschen schwieriger ohne hintere Blinker. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t4. Geschrieben 24. September 2006 Teilen Geschrieben 24. September 2006 servus, ich lese in der Stvo nix, dass es ausmnahmen für fahrzeuge vor bj 87 gibtMag unter anderem daran liegen, daß in der Straßenverkehrsordnung andere Dinge als Blinker und so was geregelt sind ... Schau mal in die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) - wo ich zwar auch nichts über das Bj. 87 gefunden habe, aber egal ...Z. B. benötigen Krafträder > 50 ccm auch erst seit irgendwann den 80er Jahren eine Bremsleuchte. Ist sicherlich auch in der StVZO geregelt, aber ich hab das da auch nicht gefunden. Im §54 ist z. B. geregelt, daß Blinkleuchten nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht sein dürfen. In der Vergangenheit gab's nun mal Prüfstellen, die den Lenker als fest verschraubtes Teil angesehen haben; andere Stellen sahen den Lenker als beweglich an ...Und zum Thema "hinten keine Blinker": natürlich braucht man für z. B. eine 81er 200er nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger. Das können aber auch Lenkerendenblinker sein (s. Rally 200 etc.). Spannend sind m. E. nach nur die Argumente, mit denen man dem Herrn im Kittel klarmachten will, warum man werksseitig eingebaute und funktionelle Teile wegbauen und durch schwerer erkennbare Teile erstetzen möchte ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
huabamane Geschrieben 22. Januar 2007 Teilen Geschrieben 22. Januar 2007 (bearbeitet) Tach jungs,nur um mich abzusichern, ich kann also vorne UND hinten die original löcher zuschweißen, wenn ich Lenkerendenblinker montier?(BJ. 83/ PX 200)Nur leider finde ich für die PX keine entsprechenden Blinker, finde beim Sip nur welche für die Smallfr.Ich möchte auch nicht die Ochsenaugen sondern die Hella-Blinker, auf die man (zu nicht Tüv-Zeiten) dann die weißen gläser drauf packen kann.Und wenn ich schon am Fragen bin, dann kommt gleich noch eine:Wie viel darf ich die Backen denn cutten, bzw da gibts doch sogar ne schablone für. Wenn die wer hat, bitte kure Meldung.Danke,ChrisPS: Passen die an der PX?http://www.sip-scootershop.com/pages/index...s%2Fdetails.php Bearbeitet 22. Januar 2007 von huabamane Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Johnny13 Geschrieben 22. Januar 2007 Teilen Geschrieben 22. Januar 2007 (bearbeitet) Wenn ich Beitrag #10 richtig verstanden habe, dann darfst Du das. Ich empfehle aber, die Richtlinien auszudrucken und mit deiner Fragestellung bei deinem TÜV-Prüfer anzufragen. Da kannst Du dann auch direkt nach dem Backencut fragen. Da man die Backen aber auch ablassen kann, ist es vielleicht eher sinnvoll zu fragen, wie weit der Prüfer ein gecuttetes Heck einträgt. Wenn Du dabei über der eingeschweissten Verstärkung schneidest, wirst Du diese aber auf jeden Fall neu einschweissen müssen.Und die Blinker passen. Ich hab die auch dran. Und auch nen relativ extremen Cut, allerdings nicht eingetragen. Da hat aber bisher weder der TÜV noch irgendein Polizist nachgefragt. Und das trotz mehrfacher Polizeikontrolle aufgrund eines reichlich blöden Denunziantenarschlochs aus meiner Nachbarschaft... Bearbeitet 25. Januar 2009 von Johnny13 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gammel Geschrieben 22. Januar 2007 Teilen Geschrieben 22. Januar 2007 Tach jungs,nur um mich abzusichern, ich kann also vorne UND hinten die original löcher zuschweißen, wenn ich Lenkerendenblinker montier?(BJ. 83/ PX 200)Das Baujahr ist nicht entscheidend, sondern die Erstzulassung. Und, wie bereits gesagt, mit EZ vor 1987 benötigen 2-Räder nur 2 Blinker, Lenkerendenblinker. Die Antwort lautet also: JA. Nur leider finde ich für die PX keine entsprechenden Blinker, finde beim Sip nur welche für die Smallfr.Das sind dieselben - Hella hat nicht für Smallframe und Largeframe unterschiedliche gebaut. Ich möchte auch nicht die Ochsenaugen sondern die Hella-Blinker, auf die man (zu nicht Tüv-Zeiten) dann die weißen gläser drauf packen kann.Und wenn ich schon am Fragen bin, dann kommt gleich noch eine:Wie viel darf ich die Backen denn cutten, bzw da gibts doch sogar ne schablone für. Wenn die wer hat, bitte kure Meldung.Wieviel, dafür gibt´s keine Vorgabe / Vorschrift. Liegt im Ermessen des Prüfers. Sprich das lieber mit dem Prüfer Deines Vertrauens vorher ab. Und flex bloss nicht voreilig die Rahmennummer mit ab!Danke,ChrisPS: Passen die an der PX?http://www.sip-scootershop.com/pages/index...s%2Fdetails.php Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
strengemann Geschrieben 24. Januar 2007 Teilen Geschrieben 24. Januar 2007 hi die hellas passen an die px,es kann jedoch sein wenn de den peniblen blaukittel hast,das der zu dir sagt: hallo die drehen ja mit? denn is blöd, gell. (schätze aber jede 2. sagt's net)gruss Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thor Geschrieben 26. Januar 2007 Teilen Geschrieben 26. Januar 2007 hi die hellas passen an die px,es kann jedoch sein wenn de den peniblen blaukittel hast,das der zu dir sagt: hallo die drehen ja mit? Gibt es dafür nicht extra so Innnenrohre die man am/im Lenker verschraubt, damit die sich nicht mehr mitdrehen können? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
vdp Geschrieben 26. Januar 2007 Teilen Geschrieben 26. Januar 2007 Gibt es dafür nicht extra so Innnenrohre die man am/im Lenker verschraubt, damit die sich nicht mehr mitdrehen können?Ist nicht der Witz an den Hellas, dass sie rund sind und es somit völlig egal ist, dass sie sich mitdrehen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
custom0815 Geschrieben 26. Januar 2007 Teilen Geschrieben 26. Januar 2007 (bearbeitet) Ist nicht der Witz an den Hellas, dass sie rund sind und es somit völlig egal ist, dass sie sich mitdrehen?Die haben aber so komische Beulen, sind nicht komplett rund. Theoretisch ändert sich die Lichtabgabe, wenn man am Griff dreht. Naja, man(n) kann sich auch ins Knie ficken. Ups, ich hab das böse "F" Wort benutzt! Bearbeitet 26. Januar 2007 von custom0815 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soul-Beat Geschrieben 28. Januar 2007 Teilen Geschrieben 28. Januar 2007 Hi zusammen,als ich mir meine Hellas hab eintragen lassen, waren die Blinker hinten noch dran. Daraufhin wurde auf dem TÜV-Schein vermerkt, dass ich die Blinker hinten zu entfernen habe. Bei Bedarf kann ich gern Kopien versenden. Gruß Björn Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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