Jump to content

Hauskauf...


Andre

Recommended Posts

Das durchgehende Dach bei unserer Scheiblettenvillakette is' mir aber lieber als getrennte Dächer (Lücken? :haeh: ). Geht ja irgendwie auch gar nicht.

Platztechnisch reichen mir unsere ca. 160 / 180 qm auf 3 Ebenen derzeit aus. Viele Etagen haben aber auch ggf. Nachteile im Alter - auch mal daran denken. Scheisse, wenn Du im EG kein Bad und im OG keine Kochgelegenheit hast - dafür aber eine frische Hüft-OP oder so wat ... dann isses evtl. nicht schlecht, wenn Die Hütte nicht allzuviele "teure Schnörkel" hat, so daß das Ding ggf. leichter wieder an den Mann zu bringen ist.

Man kann's sowieso nie ganz richtig machen :-D

Link to comment
Share on other sites

Ist das eventuell Ländersache? Bei uns wird zur Zeit relativ viel so gebaut.

Du musst zwischen Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht unterscheiden. Was dich interessiert sind wohl die Geschosszahlen, Abstände, Fensterzahlen, blabla... Dies regelt das Bauordnungsrecht. Das ist Ländersache. In RLP ist das in der Landesbauordnung geregelt. Müsste in allen anderen Bundesländern aber so ähnlich heißen.

Bauplanungsrecht ist Bundesrecht und im Baugesetzbuch geregelt.

Gruß Dirk

Edited by Vespadirk
Link to comment
Share on other sites

Ist das eventuell Ländersache? Bei uns wird zur Zeit relativ viel so gebaut.

...glaube ich nicht (siehe Dirk), aber es sind schon viel zu viele Jahre seit meinen Baurechts-Vorlesungen vergangen :plemplem:

Bei DHH bin ich mir jedoch 100%ig sicher, die müssen komplett getrennt gebaut werden (nennt sich aber auch Einfamilienhaus).

So, genug vom Häuslesbauen - sind ja schließlich im GSF und nicht im GBF .

Grüße

Schaplonski

Link to comment
Share on other sites

ich würde immer wieder eine gebraucht-immo kaufen, meistens haben die schön große grundstücke, keller, etc. wer kann sich denn heute noch mehr als sagen wir mal 6-800 qm leisten? kostet in unserer gegend so ca. 60000 euros!! hab ein haus gekauft bj. 79 mit 1600 qm grund, neu hätte ich das im leben nicht bezahlen können, ganz abgesehen von garage und werkstattschuppen?

zur haustechnik: ich bin installateur und heizungsbauer, wenn die heizungsanlage für den schornsteinfeger gute werte bringt, bedeutet es lediglich das sie nicht russt und der abgasverlust unter 10% liegt, aaaaber: meistens sind es die größten ölverschwender überhaupt! nur einen an/ausschalter und das war´s dann auch fast schon, kessel schlecht isoliert etc. etc. alles was älter als bj. 85 ist zählt meistens dazu, eine "neuere heizung" mit vernünftiger regelung und verbrauchswerten ordne ich mal so bei bj. 90+ an

fenster/türen: holz oder kunststoff? isolierverglasung?

elektro:vernünftige installation? vernünftiger sicherungskasten? genügend steckdosen, schalter etc?

edith sacht noch: scheiß auf tapete, vertäfelung, wände etc. das macht man sowieso wie man es haben will! stört zwar beim ersten besichtigungstermin aber ist total unwichtig!!

Link to comment
Share on other sites

DiBa gibt für 3.5% auf 10 Jahre fest, genaues mal im Internet checken, und bei KFW gibts z.zt. knapp 4.08% auf 20 jahre fest! Noch günstiger werden die Zinsen nicht - wenn ich mit Kollegen spreche die vor 10 Jahre gekauft/gebaut haben, kommen denen regelmäßig die Tränen, zur Hochzinsphase haben welche für 12.5% auf 20 Jahre gekauft, überleg mal: die zahlen 9% mehr - der absolute Hammer!!!

Die LBS in Stuttgart zieht grad ein Projekt hoch: Niedrigenergie Reihenhäuser im Boxdesign, etwas gewöhnugsbedürftig aber extrem billig: 125qm WF und 220qm Grundstück werden über 30 jahre mit kanpp 400,- ohne NK abbezahlt! Bei solchen Preisen sollte keiner mehr Miete zahlen.... Mehr Infos im letzten "Das Haus" Mag.

Ich kaufe jetzt auch - entweder ETW oder Haus, je nach dem was ich bekomme und was es kostet, auch wenn ich Single bin, denn Miete hab ich meinem Vermieter lange genug in den Rachen geschüttet!!

:-D

Link to comment
Share on other sites

@Kochi

ich würde immer wieder eine gebraucht-immo kaufen, meistens haben die schön große grundstücke, keller, etc. wer kann sich denn heute noch mehr als sagen wir mal 6-800 qm leisten? kostet in unserer gegend so ca. 60000 euros!!

Die Preise sind ja echt goldig. Bei uns zahlst Du für 600qm 300.000Euro, für 800qm entsprechend 400.000Euro. Wahnsinn

:uargh:

Link to comment
Share on other sites

@schaplonski: sprechen wir von grundstücken oder häusern :-D

@schmied:3,5% kriegst du aber meistens nur wenn du einen großteil des kaufpreises selbst aufbringst, und wer hat schon mal locker so 50000,- auf dem kto.? 4% klingt da schon realistischer. wer nun denkt, wat sind schon 0,2 oder 0,5%, dem sei gesagt, das das schnell mal 50 euro oder mehr sein können, monatlich natürlich :-D , das ist dann schon das spritgeld, gelegentlich inkl. eintritt für einen run!!!

Link to comment
Share on other sites

Da kann man ja nur froh sein, dass es bei uns zu Haus noch erschwinglich ist. Ist wohl der Vorteil vom Ruhrgebiet: zwar auch ein Ballungsraum, aber zwischendrin immer wieder schöne Ecken, wo man was nettes kaufen kann, ohne direkt aufs Land zu ziehen.

Link to comment
Share on other sites

  • 3 months later...

Hallo!

Hab mal ne Frage...

Wir haben heute ein Haus angeguckt...alles super, 160m², günstig (für die Verhältnisse hier)....kurz gesagt: gefällt uns.

Haken: 40 m² von den 160m² sind vermietet...an einen älteren Herren. Das Untergeschoss hat nen extra Eingang und wird so halt als Einliegerwohnung genutzt.

Wenn ich das Haus kaufen würde, will ich aber da niemanden wohnen haben, sondern ne geile Werkstatt/ Männerzimmer draus machen.

Die Verkäuferin meinte, das wär kein Problem...Ich wär ja dann der neue Vermieter: Einfach kündigen und in 3 (spätestens 6) Monaten ist die Wohnung frei.

Ist das so? Dauernd sieht man im Fernesehen irgendwelche Mieter, die nicht gehen wollen...riesen Ärger wegen nicht anerkannter Eigennutzung..blablabla...

Wer kennt sich da aus? Wie ist da die rechtliche Lage? Handele ich mir da u.U. nur Ärger ein?

EDITH:

Die Hausbesitzerin wohnt nicht im Haus! Das Haus war die ganze Zeit komplett vermietet (120 m² an eine Famile, 40m² an den älteren Herren)...jetzt ist die Familie ausgezogen. In diesem Fall gilt die Wohnung des älteren Herren doch nicht als Einliegerwohnung, oder? Sobald ich aber das Haus kaufe und einziehe, ist es eine...

kann sich der Mieter dann dagegen wehren? Hab gelesen, dass bei Einliegerwohnungen kein Mieterschutz gilt...

Edited by Andre
Link to comment
Share on other sites

Sehr wichtiger Punkt ist, wie lange das Mietverhältnis von dem Knaben bereits geht. Um so länger der da schon wohnt, desto mehr Schonfrist bekommt er, selbst wenn Du mit einer Eigenbedarfskündigung durchkommst.

Ich würde das nicht so auf die leichte Schulter nehmen. Denke Dich einfach mal in die Situation des Verkäufers. Wenn es so einfach wäre den Mieter raus zu bekommen, warum wohnt er dann überhaupt noch da? Die Mieter der großen Wohnung haben ja auch gekündigt, was eine Weile gedauert hat. Warum hat er diese Zeit nicht genutzt um das Haus komplett leer zu bekommen, was den Verkauf auf jeden Fall erleichtert / den Verkaufspreis anhebt.

Das ist ungefähr das selbe, wie bei Leuten, die Roller verkaufen wo diverse Mängel dran sind und der TÜV abgelaufen. Da wird dann ja gerne mal gesagt, daß das ja überhaupt kein Problem ist, da neu TÜV drauf zu bekommen. Wenn das kein Problem ist, warum macht er das nicht selbst?

Link to comment
Share on other sites

Das mit der langen Kündigungsfrist trifft nur zu wenn in einem alten Mietvertrag die Kündigungsfristen nach Mietdauer in Jahren festgelegt sind. Steht im Vertrag nichts dergleichen beträgt die längste Kündigungsfrist 9 Monate, also absehbar.

An der gleichen Sache knabber ich auch gerade. Ich würde gerne ein altes Haus kaufen das auch noch vermietet ist. Die Mieterin ist 85 und ich würde sie nach 40 Jahren in dem Haus ungern einfach vor die Türe setzen. Kündigungfrist auf 5 Jahre setzen und auf die Natur hoffen? In der Zeit das Haus mit der Mieteinahme finanzieren und so lange selber Miete zahlen?

Es ist nicht leicht!!!!!

Link to comment
Share on other sites

Bei Kündigung wegen Eigenbedarf hab ich bis dato immer die Erfahrung gemacht,

dass es scheinbar ohne Ärger nicht geht. Also, ich würde die Immobilie erst kaufen,

wenn der Alte aus der Wohnung raus ist.

Auf jeden Fall aber noch mal einen Fachmann zu Rate ziehen.

Link to comment
Share on other sites

hab aber gelesen, dass es für Einliegerwohnungen ein Sonderkündigungsrecht gibt. D.h., wenn ich als Besitzer/Vermieter in das Haus einziehe, dann kann ich demjenigen in der Einliegerwohnung ohne Begründung kündigen.

Frage ist nur, ob da nicht sein alter Mietvertrag (wo es noch keine Einliegerwohnung war, weil der Vermieter woanders wohnte) noch irgendwie gilt...

hier der Link!

Edited by Andre
Link to comment
Share on other sites

Ich muß gestehen, ich hab überhaupt keinen Plan. Ich weiß nur von meiner Schwester (Immobilienmaklerin), was es für Probleme geben kann, einen Mieter aus seiner Wohnung zu holen. Ich würde auf jeden Fall davor zum Anwalt wackeln. Wenn der Typ zickt, kann's teuer und langwierig werden.

Edith hat was gegen Rechtschreibfehler

Edited by vespa200m
Link to comment
Share on other sites

hab auch eher ein ungutes Gefühl bei der Geschichte...

Hab eben nochmal mit der Besitzerin telefoniert: Mieter ist Rentner und wohnt seit 4-5 Jahren in der Wohnung...Mietvertrag ist ein Standardvertrag. Sie will nicht mit ihm reden, bevor das Haus verkauft ist....

Ach Scheisse....

Das Haus wär echt geil... :-D(

kann ich dem als neuer Besitzer dann nicht einfach die Miete soweit hochsetzen, bis er geht? Aber so wie ich Deutschland kenne, gibts da auch ein Gesetz dagegen...

Edited by Andre
Link to comment
Share on other sites

Hallo!

Hab mal ne Frage...

Wir haben heute ein Haus angeguckt...alles super, 160m², günstig (für die Verhältnisse hier)....kurz gesagt: gefällt uns.

Haken: 40 m² von den 160m² sind vermietet...an einen älteren Herren. Das Untergeschoss hat nen extra Eingang und wird so halt als Einliegerwohnung genutzt.

Wenn ich das Haus kaufen würde, will ich aber da niemanden wohnen haben, sondern ne geile Werkstatt/ Männerzimmer draus machen.

Die Verkäuferin meinte, das wär kein Problem...Ich wär ja dann der neue Vermieter: Einfach kündigen und in 3 (spätestens 6) Monaten ist die Wohnung frei.

Ist das so? Dauernd sieht man im Fernesehen irgendwelche Mieter, die nicht gehen wollen...riesen Ärger wegen nicht anerkannter Eigennutzung..blablabla...

Wer kennt sich da aus? Wie ist da die rechtliche Lage? Handele ich mir da u.U. nur Ärger ein?

EDITH:

Die Hausbesitzerin wohnt nicht im Haus! Das Haus war die ganze Zeit komplett vermietet (120 m² an eine Famile, 40m² an den älteren Herren)...jetzt ist die Familie ausgezogen. In diesem Fall gilt die Wohnung des älteren Herren doch nicht als Einliegerwohnung, oder? Sobald ich aber das Haus kaufe und einziehe, ist es eine...

kann sich der Mieter dann dagegen wehren? Hab gelesen, dass bei Einliegerwohnungen kein Mieterschutz gilt...

Also, bei Zweifamilienhäusern gilt zwar das Mietrecht und folglich auch ein gewisser Mieterschutz, jedoch kann dem Mieter der Einliegerwohnung wesentlich leichter gekündigt werden, als z.B. bei einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Stichwort für die Verkäuferin: angemessene wirtschaftliche Verwertung, d.h., sie kann das Haus halt besser veräußern, wenn es leer steht.

Hier gilt demnach § 573 Abs. 2 Zi. 3 BGB (Ordentliche Kündigung des Vermieters). Der Vermieter muß ein berechtigtes Interesse nachweisen können, was in dem Fall jedoch kein Problem darstellen sollte, da der Verkauf seitens der Eigentümerin ja angestrebt ist. Die Kündigungsfrist beträgt mittlerweile (seit dem 01.04.2003 glaube ich...) nur noch drei Monate, egal, wie lange der Mensch da drin wohnt... Die Dame kann dem Mieter also jetzt schon ordentlich und fristgemäß kündigen wegen berechtigten Interesses....

Der Mieter kann die Sozialklausel geltend machen, sollte die Verkäuferin es auf einen Prozeß ankommen lassen, kann sich das Ganze jedoch hinziehen, da erst mal ein Räumungsurteil erwirkt werden muß und dann der Gerichtsvollzieher beauftragt werden muss, etcpp...

Solltest Du noch Fragen bezüglich des Mietrechts haben, PM an mich, bin gelernter Hausverwalter...

Gruß

André

Max. 30% in 3 Jahren

Stimmt nicht ganz, es sind max. 20% in drei Jahren, alles darüber hinaus unterliegt der Kappungsgrenze und ist strafbar... Außerdem gilt natürlich der Mietspiegel, welcher auch nicht überschritten werden darf, da es sich sonst möglicherweis um Mietwucher handeln kann (§5 WiStG).

Link to comment
Share on other sites

Die verkäuferin will aber keinen Stress und will dem Mieter auch nicht kündigen! Hab schon gefragt. Sie will schnell verkaufen, da Ehemann gestorben..blablabla...

Darüber hinaus dachte ich, dass Verkauf kein berechtigter Grund zur Mietkündigung ist!?

Was ist mit dem Einliegerwohnungs-Sonderkündigungsrecht?

Sobald ich da als Besitzer einziehe, dann ist das doch eine Einliegerwohnung und dann kann ich doch einfach so kündigen, oder? Außer es wird wieder auf Härtefall geklagt...(was bei einem Rentner sicher möglich ist...)

Edited by Andre
Link to comment
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

  • Recently Browsing   0 members

    • No registered users viewing this page.



×
×
  • Create New...

Important Information

We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.
Mit der Nutzung des GSF erklärst du dich mit unseren Privacy Policy und unseren Guidelines einverstanden.

Hallo,

 

das GSF finanziert sich maßgeblich aus den Einnahmen, die durch Werbeanzeigen generiert werden.

Durch die Verwendung eines Adblockers entzieht ihr dem GSF die Existenzgrundlage.

Bitte deaktiviert für das GSF euren Adblocker, um wieder Zugriff auf das GSF zu haben.

In den Adblocker Einstellungen kann man bestimmte Seiten angeben, wo Werbeanzeigen weiterhin dargestellt werden dürfen.

 

 

OK