M210 Geschrieben 28. Juli 2015 Teilen Geschrieben 28. Juli 2015 Ich? Die huren Sparda ja wohl eher.Naja, wie beschrieben fühlte ich mich auch gestern dort wieder klassisch beschissen behandelt und beraten. Hatte ja v.a. Dingen die Hoffnung, 150.000 Schuldenübertrag in Verbindung mit der Umtragung im Grundbuch in den ersten Rang sei ansatzweise was attraktives für die Idioten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pehaa Geschrieben 28. Juli 2015 Teilen Geschrieben 28. Juli 2015 Die € 1.200,- entsprechen rein zufällig nicht nur dem sinnfreien Gutachten, sondern auch der Leasingrate des MB SL 320 des Fillialleiters. Darin dürfte auch der eigentliche Zweck der Sache liegen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
M210 Geschrieben 28. Juli 2015 Teilen Geschrieben 28. Juli 2015 Achso. Ja. Das sagte er in einem Nebensatz. Aber mit stark gedämpfter Stimme. Er sprach aber von einem C63.Ach egal. Soll er seinen Spaß haben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TV175 Geschrieben 28. Juli 2015 Teilen Geschrieben 28. Juli 2015 Habe gerade dier Anschlussfinanzierung unserer Hütte geregelt und deutlich dabei gewonnen.Wir sind bei unserer Hausbank (lokale Volksbank) geblieben und haben von 3 Kreditgebern (Bank/KfW/Bauspar) auf Bank/Bauspar umgesattelt.Insgesamt 130k von 3,5-4,2% auf 1,75 und 1,85% mit 15 jahre(Rest-) Laufzeit runterbekommen. Da wir die monatlichen Raten gleich behalten haben werden wir nun deutlich früher (3-5 Jahre) alles getilgt haben.Tendentiell gingen die Zinsen in den vergangenen Wochen aber wieder höher... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sebi1111 Geschrieben 28. Juli 2015 Teilen Geschrieben 28. Juli 2015 (bearbeitet) Fertig.... fertig mit den Nerven aber mächtig stolz drauf!!! Jetzt muss nur noch der Rasen rauskommen, in die Garage nochn Tor rein und dann is Ruhe für heuer!!! Bearbeitet 28. Juli 2015 von Sebi1111 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
vespaoldies Geschrieben 28. Juli 2015 Teilen Geschrieben 28. Juli 2015 Neubau Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
salami Geschrieben 28. Juli 2015 Teilen Geschrieben 28. Juli 2015 Steht das Haus in einer windgeschützten Gegend? Wir haben ein Passivhaus mit großer Fensterfläche Richtung Süden. Damit man im Sommer nicht im Dunkeln sitzt, sind bei uns auch Raffstores montiert. Leider ist bei uns gerne böiger Wind, der die Raffstores nach oben fahren lässt. Im Winter egal, aber im Sommer etwas kontraproduktiv Ansonsten sind sie toll, lassen im Sommer zwar Licht rein, sperren aber die Wärme aus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sebi1111 Geschrieben 28. Juli 2015 Teilen Geschrieben 28. Juli 2015 (bearbeitet) Neubau Jo, Neubau... war schon bissl ne harte Zeit, da musste einiges anderes zurückstecken weil wir viel in Eigenleistung gemacht haben!!!Würd ich aber wieder so machen! Steht das Haus in einer windgeschützten Gegend? Wir haben ein Passivhaus mit großer Fensterfläche Richtung Süden. Damit man im Sommer nicht im Dunkeln sitzt, sind bei uns auch Raffstores montiert. Leider ist bei uns gerne böiger Wind, der die Raffstores nach oben fahren lässt. Im Winter egal, aber im Sommer etwas kontraproduktiv Ansonsten sind sie toll, lassen im Sommer zwar Licht rein, sperren aber die Wärme ausVoll ins Schwarze... ist bei uns nicht anders... der Erker steht Richtung Westen und links ausserhalb dem Bild ist Ortsrand!Da blästs auch schonmal bissl stärker! Windwächter hab ich noch keinen drangebaut, kommt aber auch bald mal... ist schonauch etwas nervig, da geb ich dir vollkommen recht... billig sind die Dinger ja auch nicht gerade, aber ich würd se glaub ichwieder montieren! Bearbeitet 28. Juli 2015 von Sebi1111 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
L1E Geschrieben 28. Juli 2015 Teilen Geschrieben 28. Juli 2015 @Sebi: wennst fertig bist müss ma bald mal fahrn, bevors im Herbst bei mir losgeht Zum Thema Rollo und Windwächter- macht es Sinn bei einem normalen Kunstoffrolloeinen Windwächter zu verbauen? So leicht kehen die ja nicht kapott oder?Unser Rolladenbauer meint, er würde mir schon gerne so ein Dingens verkaufen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sebi1111 Geschrieben 28. Juli 2015 Teilen Geschrieben 28. Juli 2015 Serwas L1E, wir hatten doch bei uns im Landkreis vor paar Wochen den Sturm... da ist überhaupt nichts passiert!Und wie gesagt, bei uns ists ja Ortsrand, da hats voll draufgeknallt und nix ist passiert! Für normale Kunststoffrollos find ichs überflüssig, bei den Raffstore notwendig! Welchen Rollädenbauer hast denn? Und jo, habs jetzt dann bald geschafft, ich meld mich fix bei dir wenn ich zum rumdüsen komm! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
L1E Geschrieben 28. Juli 2015 Teilen Geschrieben 28. Juli 2015 Hab den Rollomann noch nicht persönlich zu Gesicht bekommen, lediglich seinen Anteil des Angebotsvon unserem Bauträger. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tboyrex Geschrieben 28. Juli 2015 Teilen Geschrieben 28. Juli 2015 Also ich kenn das so dass der Rolladenbauer bzw Hersteller ne Angabe macht, ab welchen Windgeschwindigkeiten die jeweilige Jalousie oder Rollo zerstört bzw Schaden nehmen könnte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sucram70 Geschrieben 29. Juli 2015 Teilen Geschrieben 29. Juli 2015 (bearbeitet) Ich weiß, Ikea ist nicht jedermanns Geschmack, also nur für den, den's interessiert. Wir waren heute in Holland im Ikea, für 2,5 Meter Pax-Schrank spart man in Holland und Belgien 120€ zu Deutschland. 450 statt 570€. Also, wer grenznah wohnt, [emoji106]. Bearbeitet 29. Juli 2015 von sucram70 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dirk Diggler Geschrieben 30. Juli 2015 Teilen Geschrieben 30. Juli 2015 Achso: Die Inaugenscheinnahme ging bei mir auch auf die Kappe der neuen Bank. Der Typ war schon da, war freundlich, machte paar Fotos von außen und brauste nach 15 Minuten und nem Kaffee wieder ab Na dann passt ja alles. Die Sparda nahm uns in 2011 gute zwölfhundert Euro ab für ein Gutachten, das die Immobilie erst einmal generell als wertig genug ausweisen musste, damit sie überhaupt einstiegen, um die Sanierungskosten zu finanzieren. Drecksladen.Nur damit es nicht wieder zu Missverständnissen kommt. Was supasoni oben schreibt, mag für IHN gegolten haben und für SEINE spezielle Situation und DAVON u.a. ist abhängig, wie sich Banken hinsichtlich eines Gutachtens, dessen Erstellung und der Kosten verhalten. Es kommt darauf an, wie die individuellen Faktoren und Gegebenheiten aussehen, wenn die Bank so ein Gutachten erstellt: - Was für ein Haus, wie alt, in welchem Zustand? - Neubau eines Hause oder Gebrauchtimmobilie - Was für eine Finanzierung und vor allem, mit welchem Eigenkapitalanteil? => 100%-Finanzierung oder 5%-Finanzierung oder etwas dazwischen? - Vorschriften in der Bank selber und ein Ermessensspielraum in welcher Größenordnung? - etc. Was da andere für Erfahrungen gemacht haben, ist wenig aussagekräftig, wenn nicht das "Motor-Setup" identisch ist. Selbstverständlich machte Eure Bank so ein Gutachten und selbstverständlich ist das für Dich "für die Füsse". Denn die Bank macht das Gutachten nicht für DICH, sondern für sich. Denn die Bank verleiht an DICH Geld, damit Du sanieren/renovieren kannst und die Bank ist ein Unternehmen, was ihr Risiko zu minimieren sucht, dass die Rückzahlung des Darlehens ggf. teilweise oder ganz ausfällt. Denn in diesem Fall muss dann die Bank Deine halb- oder ganz saniert Hütte zwangsversteigern und das mit einem möglichst hohen Gewinn (der aber in der Regel meist niedriger ausfällt, als das Geld, das die Bank mit dem Darlehen verdient hätte), um den Ausfall für die Bank möglichst klein zu halten. Und dass die Bank IN DEINEM FALL für das Gutachten Geld verlangt hat, kann sein und ist keineswegs unüblich. Vor allem dann nicht unüblich, wenn die Voraussetzungen für das Darlehen x oder y ausgesehen haben. Es kommt auf den individuellen Fall an. Immer! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bocholter Geschrieben 30. Juli 2015 Teilen Geschrieben 30. Juli 2015 Erstellt die Bank an Beleihungswertgutqchten, um hieraus einen Sicherheitenwert zu ermitteln, darf das nichts kosten ( Landgericht Stuttgart Az 20 I 9/07). Das stellt eine Benachteiligung des Kunden dar. Entsprechende agb-Regeln sind unwirksam. Verlangt der Kunde ein Verkehrswertgutachten für private Zwecke, darf dies befreist werden. @m210 ich würde das mal Googlen und dann zunächst mit der sparda klären. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dirk Diggler Geschrieben 30. Juli 2015 Teilen Geschrieben 30. Juli 2015 (bearbeitet) Solltest Du recht haben, dann wäre es ja ggf. möglich, dass M seine gezahlte Kohle zurückbekommt.Wobei Gerichtsurteile i. d. R. Einzelfallentscheidungen darstellen und keineswegs anschließend grundsätzlich anwendbar sind. Nach Recherche war das seinerzeit ein Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen die Bausparkasse Wüstenrot und es wurde davon ausgegangen, dass die Sache bis zum BGH gehen wird, weil die Banken und Baufinanzierer natürlich eine andere Rechtsaufassung haben. Ob und wie dann ggf. der BGH entschieden hat, habe ich nicht recherchiert. Bearbeitet 30. Juli 2015 von Dirk Diggler Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bingele28 Geschrieben 30. Juli 2015 Teilen Geschrieben 30. Juli 2015 Habe mir das mit dem Forwardkredit jetzt nochmal durchgelesen. Bei mir wird Ende 2017 noch ein Restschuldenberg von 35k€ bei der Hausbank und 50k€ bei der KfW vorliegen. Das Kfw-Darlehen will ich definitiv vom Hals haben, war echt ein Fehlgriff. Also in Summe 85k€ als Anschlussfinanzierung nötig.Was mich jetzt ins Grübeln bringt, ist die hier erwähnte Änderung im Grundbuch. Ist die nötig, um bekannt zu geben, dass Haus und Grundstück Schulden-belastet sind und bei welchem Finanzunternehmen diese Schulden bestehen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dirk Diggler Geschrieben 30. Juli 2015 Teilen Geschrieben 30. Juli 2015 (bearbeitet) Bearbeitet 30. Juli 2015 von Dirk Diggler Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tc Geschrieben 30. Juli 2015 Teilen Geschrieben 30. Juli 2015 Habe mir das mit dem Forwardkredit jetzt nochmal durchgelesen. Bei mir wird Ende 2017 noch ein Restschuldenberg von 35k€ bei der Hausbank und 50k€ bei der KfW vorliegen. Das Kfw-Darlehen will ich definitiv vom Hals haben, war echt ein Fehlgriff. Also in Summe 85k€ als Anschlussfinanzierung nötig.Was mich jetzt ins Grübeln bringt, ist die hier erwähnte Änderung im Grundbuch. Ist die nötig, um bekannt zu geben, dass Haus und Grundstück Schulden-belastet sind und bei welchem Finanzunternehmen diese Schulden bestehen? Im Grundbuch stehen der Name der Gläubigerbank und die Höhe der eingetragenen Grundschuld.Ich denke das ist logisch, oder? Sonst könnte man ja auf die freche Idee kommen das Grundstück als unbelastet weiterzuverhökern.Bei der Anschlussfinanzierung mit Bankenwechsel wird das Grundbuch eben dahingehend berichtigt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bocholter Geschrieben 30. Juli 2015 Teilen Geschrieben 30. Juli 2015 @diggler Dem steht wohl die Verjährungsfrist entgegen. Aber nach dem letztjährigen Urteil zu Gebühren bei Verbraucherdarlehen dürfte es auch hier ein Urteil geben, dass die kundenrechte stärkt. Ganz ehrlich handelt es sich bei solchen Kosten schon um versteckte Zinsen. Da versuchen einige noch extra Marge zu erzielen. @bingeleHat das KfW Darlehen eine 4% Bearbeitungsgebühr gehabt? Dann ist mE eine außerplanmäßige Tilgung möglich ohne Vorfälligkeitsentgelt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bingele28 Geschrieben 30. Juli 2015 Teilen Geschrieben 30. Juli 2015 Im Grundbuch stehen der Name der Gläubigerbank und die Höhe der eingetragenen Grundschuld.Ich denke das ist logisch, oder? Sonst könnte man ja auf die freche Idee kommen das Grundstück als unbelastet weiterzuverhökern.Bei der Anschlussfinanzierung mit Bankenwechsel wird das Grundbuch eben dahingehend berichtigtStimmt, ist logisch @bingeleHat das KfW Darlehen eine 4% Bearbeitungsgebühr gehabt? Dann ist mE eine außerplanmäßige Tilgung möglich ohne VorfälligkeitsentgeltDie Bearbeitungsgebühr lag nicht vor. Aber mit Ende der Zinsbindungsfrist von zehn Jahren - Ende 2017 - ist dann eine Sondertilgung möglich. In dem Fall würden wir wenn irgend möglich komplett ablösen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Herr Gawasi Geschrieben 31. Juli 2015 Teilen Geschrieben 31. Juli 2015 In Zahlen waren das CIRCA 100-150 Euro monatlich geringerer Belastung, 3-5 Jahre früherer Beendigung und was mir noch einfällt: Hab die Zinsen bis Ende des Darlehens gesichert (2040) Im Vergleich mit einem aktuellen Angebot der aktuell finanzierenden Bank oder alt mit neu verglichen? Das hört sich nach recht viel an. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
supasoni Geschrieben 31. Juli 2015 Teilen Geschrieben 31. Juli 2015 Alt mit Neu Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
butze Geschrieben 31. Juli 2015 Teilen Geschrieben 31. Juli 2015 Bzgl Grundbuch: bei unserem Haus war auch noch reichlich eingetragen. Teilweise erledigt. Es ist nicht so, dass man es Zug um Zug löschen muss meine ich. Es reicht auch der Verzicht der Bank auf den Anspruch und der Nachweis der Zahlung durch dich. Belastbar kann dir das ein Notar sagen. Es wird ja auch nicht jeden Monat das grundbuch angepasst weil du wieder 1% getilgt hast. Oder jedes Jahr. Da waren noch Einträge drin im 3-5 Rang die schon 10Jahre erledigt waren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tc Geschrieben 31. Juli 2015 Teilen Geschrieben 31. Juli 2015 Absolut richtig. Nur wird die "neue" Bank nicht darauf verzichten ein erstrangiges Recht eingetragen zu bekommen.Und ich würde das GB versuchen einigermaßen aktuell zu halten- aber prinzipiell hast Du recht. Ich habe da etwas interessantes gefundenhttp://www.grundbuch.de/grundbuch-kosten-sparen.html "Bei Umschuldung eines Darlehens auf einen neuen Gläubiger (Bank) erhält der Darlehensnehmer in der Regel vom alten Gläubiger nach Ablösung eine Löschungsbewilligung. Für den neuen Gläubiger müsste dann wiederum eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden. Um Kosten zu sparen, kann man hier jedoch den Altgläubiger um eine Abtretungsurkunde (evtl. mit Teillöschung für bereits getilgte Beträge) bitten." Bei Darlehenshöhe von 150K€ wären das statt ca 800€ nur 210€ Kosten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bocholter Geschrieben 31. Juli 2015 Teilen Geschrieben 31. Juli 2015 Die Abtretung ist sinnvoll. Manche Banken lassen sich auch auf die privatschriftliche Abtretung ein, ohne die Eintragung im Grundbuch vollziehen zu lassen. Ansonsten wird das über den Notar im Grundbuch eingetragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dirk Diggler Geschrieben 31. Juli 2015 Teilen Geschrieben 31. Juli 2015 @diggler Dem steht wohl die Verjährungsfrist entgegen. Aber nach dem letztjährigen Urteil zu Gebühren bei Verbraucherdarlehen dürfte es auch hier ein Urteil geben, dass die kundenrechte stärkt. Ganz ehrlich handelt es sich bei solchen Kosten schon um versteckte Zinsen. Da versuchen einige noch extra Marge zu erzielen.Mir ging es anfänglich überhaupt nicht um die Frage, ob diese Kosten für solche Gutachten zurecht oder zu unrecht von den Banken erhoben werden. Mir ging es um den Punkt, dass unabhängig davon, wer die Kosten dafür tragen muss, so ein Gutachten für eine Bank, die ein Baudarlehen in größerer Größenordnung geben soll, wichtig ist und vollkommen zurecht erstellt wird. Von diesem Gutachten hat der Darlehensnehmer insofern was, als dass das Gutachten hinterher hoffentlich unter anderem dazu beiträgt, dass die Bank die Baufinanzierung übernimmt. Und natürlich kann das Gutachten zum Beginn der Finanzierung nur den momentan Wert des Grundstücks und des Hauses VOR der Sanierung berücksichtigen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
M210 Geschrieben 31. Juli 2015 Teilen Geschrieben 31. Juli 2015 Von diesem Gutachten hat der Darlehensnehmer insofern was, als dass das Gutachten hinterher hoffentlich unter anderem dazu beiträgt, dass die Bank die Baufinanzierung übernimmt. Und natürlich kann das Gutachten zum Beginn der Finanzierung nur den momentan Wert des Grundstücks und des Hauses VOR der Sanierung berücksichtigen.Und hier scheiden sich die Geister, denn das scheint eine Philosophiefrage zu sein.Eine Gutschrift der entstandenen Kosten nach Zustandekommen des Vertrages wäre an dieser Stelle m.E. absolut im Rahmen.Dem Käufer die Kohle jedoch derart aus der Tasche zu ziehen, empfinde ich als sehr grob.Kommt der Vertrag zustande, macht die Bank viele zig Tausende Euros mit dem Kunden.Ihm/mir dann auch noch diese Kosten aufzubürden, ist für mich kein weiteres Mal zu akzeptieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dirk Diggler Geschrieben 31. Juli 2015 Teilen Geschrieben 31. Juli 2015 (bearbeitet) Und hier scheiden sich die Geister, denn das scheint eine Philosophiefrage zu sein. Eine Gutschrift der entstandenen Kosten nach Zustandekommen des Vertrages wäre an dieser Stelle m.E. absolut im Rahmen. Dem Käufer die Kohle jedoch derart aus der Tasche zu ziehen, empfinde ich als sehr grob. Kommt der Vertrag zustande, macht die Bank viele zig Tausende Euros mit dem Kunden. Ihm/mir dann auch noch diese Kosten aufzubürden, ist für mich kein weiteres Mal zu akzeptieren.Ist doch völlig o.k., wenn Du die Kosten nicht tragen willst. Sofern es eine rechtliche Handhabe für Dich gibt, dass Du diese Kosten zurückholen kannst (ob nun bereits verjährt oder nicht kann ich nicht sagen) bzw. die Kosten ein weiteres Mal vermeiden kannst, dann wäre das ja wunderbar. Das Ganze ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Notwendigkeit, dass solche Gutachten von Banken (in bestimmten Fällen und je nach Ermessensspielraum) angefertigt werden und ich sagte nicht mehr, als dass ich das durchaus verstehen kann. Und man sollte sich keine Illusionen machen. Selbst wenn die explizite Abwälzung von solchen Gutachtenkosten auf den Darlehensnehmer vertragsrechtlich nicht zulässig ist und solche Klauseln grundsätzlich rechtswidrig wären, dann werden die Banken sehr wahrscheinlich trotzdem diese Kosten an irgendeiner Stelle mit in die Finanzierung hineinkalkulieren, ohne dass das der Darlehensnehmer merkt und wenn es z.B. beim Zinssatz ist. Aber es macht natürlich durchaus Sinn, Banken vor der Finanzierung zu vergleichen und die Konditionen und Modalitäten zu erfragen. Aber wie es halt so ist: alles und jeden Punkt im Vorfeld zu klären ist mehr als schwierig. Bearbeitet 31. Juli 2015 von Dirk Diggler Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
M210 Geschrieben 31. Juli 2015 Teilen Geschrieben 31. Juli 2015 So wäre ich dumm und getröstet geblieben. Ich mag das ja. Hätte meinen Puls so weit besser im Griff. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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