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Darf er den Roller fahren?


Mody

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Servus,

 

ist nicht ganz Blabla aber hier gibt's bestimmt trotzdem jemand der mir helfen kann.

Mein Vater musste seinen Führerschein abgeben vor 12 Jahren (Alkohol am Steuer). MPU wurde angeordnet. Er hat diese aber nie gemacht.

Da er jetzt wieder ein Fahrzeug braucht, hat er sich einen 25kmh Roller zugelegt.

Meine Frage: Darf er diesen jetzt fahren?

 

LG

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nicht ohne weiteres ...

Erneute Fahrprüfung nach Wartezeit keine Seltenheit

Wer es schafft, 15 Jahre auf seinen Führerschein zu verzichten, für den sind diese Fristen eine Option. Ein Problem an der Sache ist allerdings, dass die Fahrerlaubnisbehörden bei einer Neubeantragung des Führerscheins nach 15 Jahren verlangen, dass die Fahrprüfung nochmal abgelegt werden muss.

Es wird davon ausgegangen, dass die theoretischen und praktischen Kenntnisse mit der Zeit vergessen wurden, weshalb erneute Fahr- und Theoriestunden und eine Fahrprüfung nötig sind.

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@Mody Schon mal was von der Führerscheinstelle gehört? Meistens sind diese nicht nur mit einer Telefonnr. und Mailadresse ausgestattet, sondern auch mit tagesaktuellem Fachwissen, für das im Zweifelsfalle sogar Rechtsverbindlichkeit besteht. Sofern dein Vater noch mündig und wieder nüchtern ist, könnte er das dort sogar selbst in Erfahrung bringen. Insofern gehört dieser Strang mindestens nach

vor einer Stunde hat Mody folgendes von sich gegeben:

Blabla

, wenn nicht sogar den GSF-Kettenhunden im F&S-Verließ vorgayworfen. 

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[mention=76649]Mody[/mention] Schon mal was von der Führerscheinstelle gehört? Meistens sind diese nicht nur mit einer Telefonnr. und Mailadresse ausgestattet, sondern auch mit tagesaktuellem Fachwissen, für das im Zweifelsfalle sogar Rechtsverbindlichkeit besteht. Sofern dein Vater noch mündig und wieder nüchtern ist, könnte er das dort sogar selbst in Erfahrung bringen. Insofern gehört dieser Strang mindestens nach
, wenn nicht sogar den GSF-Kettenhunden im F&S-Verließ vorgayworfen. 

1.:
In Blabla isser schon. In so fern alles richtig gemacht. F&S - wüsst nicht warum bis jetzt...
2.:
Zeig mir eine Führerscheinstelle, die Dienstags nach 15.00 Uhr noch offen hat...

Darf er doch ruhig mal fragen hier - find ich zumindest. Also sei nicht gleich so.

Jan


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Die Fahrerlaubnis wurde wegen Alk entzogen.

Auflage der Wiedererteilung ist die MPU.

Wird diese nicht positiv erbracht,besteht das Fahrverbot in Deutschland weiter.

Auch für Mofas,wenn das Gericht,bzw. das Straßenverkehrsamt dieses bestimmt hat.

 Es dürfen dann keinerlei motorisierten Kraftfahrzeuge geführt werden.

Da sollte man besser ganz genau in seine Unterlagen schauen.

Das ist nämlich nur ein kurzer Satz!

 

Eine Fahrerlaubnis,die länger als 2 Jahre nicht wiedererteilt wurde,muß neu gemacht werden.

Selbst nach § sowieso,nach dem man früher/bis vor einigen Jahren seine bereits bestandene,

und entzogene Fahrerlaubnis nach der 10 Jahresfrist,ohne weiteres wiederbekommen konnte,funktioniert heute nicht mehr.

So,wie es @T5Rainer schon erwähnt hat.

Bei einem Freund hatte es noch vor gut 12 Jahren funktioniert,bei einem anderen vor 7 Jahren schon nicht mehr.

 

vor 2 Stunden hat Mody folgendes von sich gegeben:

vor 12 Jahren (Alkohol am Steuer). MPU wurde angeordnet.

 

Die 10 Jahresfrist bezüglich der MPU läuft ab dem letzten Akteneintrag.

Es wäre also nicht schlau,"schon" nach 9 Jahren seinen Lappen neu zu beantragen...

Und noch weniger schlau wäre es erneut/überhaupt alkoholisiert zu fahren,egal womit...   :wallbash:

 

 

vor 1 Minute hat heizer folgendes von sich gegeben:

Und wenn er bei dem Roller den Motor ausbaut und das rohloff Ding plus Pedale einbaut? Welchen Schein braucht man dann?

 

Den GSF Berechtigungsschein...  :-D    :cheers:

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vor 11 Minuten hat Kosmoped folgendes von sich gegeben:

Die Fahrerlaubnis wurde wegen Alk entzogen.

Auflage der Wiedererteilung ist die MPU.

Wird diese nicht positiv erbracht,besteht das Fahrverbot in Deutschland weiter.

Auch für Mofas,wenn das Gericht,bzw. das Straßenverkehrsamt dieses bestimmt hat.

 Es dürfen dann keinerlei motorisierten Kraftfahrzeuge geführt werden.

Da sollte man besser ganz genau in seine Unterlagen schauen.

Das ist nämlich nur ein kurzer Satz!

 

Eine Fahrerlaubnis,die länger als 2 Jahre nicht wiedererteilt wurde,muß neu gemacht werden.

Selbst nach § sowieso,nach dem man früher/bis vor einigen Jahren seine bereits bestandene,

und entzogene Fahrerlaubnis nach der 10 Jahresfrist,ohne weiteres wiederbekommen konnte,funktioniert heute nicht mehr.

So,wie es @T5Rainer schon erwähnt hat.

Bei einem Freund hatte es noch vor gut 12 Jahren funktioniert,bei einem anderen vor 7 Jahren schon nicht mehr.

 

 

Die 10 Jahresfrist bezüglich der MPU läuft ab dem letzten Akteneintrag.

Es wäre also nicht schlau,"schon" nach 9 Jahren seinen Lappen neu zu beantragen...

Und noch weniger schlau wäre es erneut/überhaupt alkoholisiert zu fahren,egal womit...   :wallbash:

 

 

 

Den GSF Berechtigungsschein...  :-D    :cheers:

 

Die Prüfbescheinigung ist kein Führerschein.

 

Kann natürlich sein, dass sich das geändert hat.

Damals sind doch etliche Leute mit so einem 45km/h Auto mit Versicherungskennzeichen rumgefahren.

 

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Die Prüfbescheinigung ist kein Führerschein.
 
Kann natürlich sein, dass sich das geändert hat.
Damals sind doch etliche Leute mit so einem 45km/h Auto mit Versicherungskennzeichen rumgefahren.
 

DAS dürfteste auch mit der Prüfbescheinigung nicht fahren. Nur bis 25 km/h. Drum gibts auch hier und da gedrosselte Apes mit nem 25 km/h Aufkleber hinten drauf...


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vor 50 Minuten hat frankfree folgendes von sich gegeben:

Die Prüfbescheinigung ist kein Führerschein.

 

Kann natürlich sein, dass sich das geändert hat.

Damals sind doch etliche Leute mit so einem 45km/h Auto mit Versicherungskennzeichen rumgefahren.

 

Das die Prüfbescheinigung eine Fahrerlaubnis wäre,habe ich mit keiner Silbe behauptet.  :cheers:

Aber es kann sein,daß dir selbst das führen eines Mofas (motorisiertes Fahrzeug) ,

von Amtswegen,explizit verboten wird!

Das steht entweder im Urteil,oder in der Auflage des StVA.

Das ist dann garantiert der Fall,wenn es sich um ein allgemeines Fahrverbot handelt!

Dann ist es auch egal,wann jemand geboren wurde.

Jeder der dann trotzdem mit seiner alten Prüfbescheinigung,oder aufgrund des Geburtsjahres,

herumfährt,ist dann illegal unterwegs.

Das würde dann im Zweifelsfall einer späteren Wieder-,oder Neuerteilung sehr entgegenwirken,

falls das auffliegt.

 

Wenn ich es unlängst richtig aufgeschnappt habe,

sind sogar mehrere Leute bei Oktoberfestkontrollen mit Fahrverbot aufgefallen,

die deshalb sogarbmit E-Scootern illegal unterwegs waren...

Bearbeitet von Kosmoped
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Wenn ich es unlängst richtig aufgeschnappt habe,
sind sogar mehrere Leute bei Oktoberfestkontrollen mit Fahrverbot aufgefallen,
die deshalb sogarbmit E-Scootern illegal unterwegs waren...

Das ja sowieso:
E- Scooter werden alkotechnisch wie Autos behandelt, sofern man einen Führerschein hat/hatte.
Riesen Problem hier in M - seit Einführung der Dinger über 1500 alkosünder rausgezogen, die hälfte davon über 1,1 Promille...
Weiß ja aber kaum einer, 3/4 sind angeblich Touristen...



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Vor 1953 war es viel geiler....danach haben die tatsächlich die 1,5 Promillegrenze eingeführt, womit ich auch noch klarkommen würde heutzutage.

Dazu Züschredden inna Kneipe und hemmungsloser Flayschgaynuss.

Auch gab es keine Plastomaten, Scumadies und CO2 Debatten.

 

Früher war doch einiges besser.

 

 

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Ich hab das gefühl, hier wird Birnen mit

Äpfeln verglichen.

Das eine ist der Führerschein-Entzug,

das andere ist ein Fahrverbot.

Bei ersterem darf man Mofa fahren (bei

vorhandener Prüfbescheinigung/gebohren vor...).

Bei letzterem darf man laufen.

 

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vor 2 Stunden hat heizer folgendes von sich gegeben:

bei einem fahrverbot, darf man da noch fahrrad fahren? und wenn ja, ebike auch noch? oder wo ist da die grenze?

Da bin ich leider überfragt....

.....eigentlich nein, weil man ja fährt... ?

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Gerade eben hat heizer folgendes von sich gegeben:

es geht ums dürfen.

können tut man viel

 

Ein Fahrverbot ist eine Strafmaßnahme, ein Fahrerlaubnisentzug mehr so'n Sicherheitsding ("charakterlich nicht zum Führen von Fahrzeugen geeignet...").

 

Ein Fahrverbot ist befristet, das gibt es z.B. wenn du etwas arg schnell unterwegs warst, oder über eine rote Ampel gefahren bist. Wenn das Fahrverbot vorbei ist, gibt es den Führerschein automatisch zurück. Während eines Fahrverbotes darf man keine Kraftfahrzeuge fahren, auch keine Mofas. 

 

Ein Fahrerlaubnisentzug ist unbefristet, man kann nach einiger Zeit eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen, die dann aber an gewisse Bedingungen geknüpft ist (z.B. bestandene MPU, nachgewiesene Drogen-Abstinenz). Während eines Fahrerlaubnisentzugs darf man Mofa fahren, da für ein Mofa kein Führerschein notwendig ist. 

 

Darüber hinaus können weitere Maßnahmen verhängt werden. Jemandem, der hackedicht Mofa fährt, nachdem ihm der Führerschein entzogen wurde, kann auch das Mofa fahren untersagt werden. Damit einem das Radfahren verboten wird, muss man schon einiges falsch gemacht haben. Das wird auch nicht einfach vom Straßenverkehrsamt angeordnet, sondern muss von einem Richter bestätigt werden. So was passiert nur in seltenen, wirklich gravierenden Fällen.

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vor 2 Stunden hat heizer folgendes von sich gegeben:

bei einem fahrverbot, darf man da noch fahrrad fahren? und wenn ja, ebike auch noch? oder wo ist da die grenze?

Das sagt dir die Führerscheinstelle.

Liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.

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vor 2 Stunden hat heizer folgendes von sich gegeben:

bei einem fahrverbot, darf man da noch fahrrad fahren? und wenn ja, ebike auch noch? oder wo ist da die grenze?

Das liegt  zuerst einmal im Ermessen des Sachbearbeiters.

Bearbeitet von kobaltblau
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