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Vespa aus Italien in D anmelden?


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vor 2 Stunden schrieb gegenüber:

Jupp, aber den TÜV interessiert es nicht, ob du Papiere hast oder nicht. Der macht die Untersuchung §21 und wenn die Kiste verkehrssicher ist, is gut. Erst wenn die Zulassungsstelle ins Spiel kommt (so zumindest bei mir mit bis zu 125 ccm), wirds mitunter ohne Papiere umständlich :-(

 

Ja, aber die kommt ins Spiel, weil du auch mit der Fuffi nach der TÜV Abnahme genau da nochmal hin musst, weil von denen erst die EBE erteilt wird.

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Das stimmt zwar auch, habe aber auch die erfahrung gemacht, dass die eine BE (50 oder 125) einfach durchwinken, während die ausstellung eines briefes ohne irgendwas einziehen zu können sehr langwierig werden KANN.

bestes beispiel aus eigener erfahrung:

meine vnb mit 200er motor anmelden wollen, ewiges geschiss weil kein brief vorhanden, auch dass es ja bis dato ne 125er war also nie nen brief gehabt hätte war egal.

klubkollege ne vbb mit t5 motor, ohne einen ton durch die kiste. das die nen brief hätte haben können/müssen genauso egal.

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  • 2 months later...

Servus Zusammen,

 

habe mir auch vor kurzer Zeit von einem Italiener in der Nähe von München eine in Italien abgemeldete VNBT5 Bj. 64 gekauft:-). In meinem Fall war eine Abmeldebescheinigung vom ACI als Kopie mit dabei. Nach Rücksprache und Prüfung der ACI Bescheinigung durch den Leiter meiner Zulassungsstelle hat der mir folgendes mitgeteilt:

1. Grundsätzlich müssen originale Dokumente, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise wie z.B. eine Betriebserlaubnis stets im Original vorgelegt werden. Ihm ist bekannt, dass es wohl auch Zulassungsstellen gibt, welche das anscheinend unterschiedlich handhaben, dennoch ist es NICHT korrekt.

2. Auf meiner ACI Bestätigung wurde z.B. ein Abmeldedatum von 1988 angegeben. Die Zulassungsstelle hat hat jedoch für diese Seriennummer ein Abmeldedatum von 1991, sogar mit letztem Kennzeichen, in Ihrem System. Erstmal nicht blöd, da schon mal nicht geklaut:-). Allerdings ist die Bescheinigung somit gar nix wert, da erstens falsches Abmeldedatum und zweitens eine Kopie. 

3. Habe von ihm den Hinweis bekommen, ich soll mich mit den neuen Erkenntnissen (Abmeldedatum und Kennzeichen) an den ACI in Bozen wenden, da die dort deutsch sprechen und der die notwendige Bescheinigung (certificato chronologico) ausstellen kann, welches von meiner Zulassungsstelle auch anerkannt wird. Also beim ACI angerufen, einem Fabricio eine Mail mit dem Sachverhalt geschickt und man(n)  will es kaum glauben, nach 3 Tagen kam die Mitteilung, ich könne die notwendige Bescheinigung entweder für 50€ direkt in Bozen abholen oder mir zu einem Preis von 100€ auch zuschicken lassen. Jetzt noch ab zum TÜV, mein Prüfer vor Ort hat auch ausreichend Erfahrungen mit älteren Vespa Schaltroller und nach Auskunft der Zulassungsstelle wird dann geschmeidig eine neue Betriebserlaubnis (nur bis 125cm), alles was mehr hat ein Kfz-Brief, ausgestellt.

 

Gruß

         

 

Edited by dolphin002
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Auch Danke für den Hinweis:-)

 

Da wäre mal sowas wie eine Checkliste mit Angaben wie z.B. was muss definitiv noch geändert werden wie z.B. Spiegel links, oder was ist noch zu tun, 

wenn der Motor mehr Hubraum bekommen soll usw. Mir als Neueinsteiger in dieser Baureihe würde das sehr weiterhelfen und wohl auch einiges an unnötigen Aufwand, Ärger und unnötige Zusatzkosten ersparen.

 

  

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Nach § 53 Abs. 2 Satz 1 StVZO müssen Kraftfahrzeuge hinten mit 2 Bremsleuchten ausgerüstet sein. Nach § 53 Absatz 2 Satz 6 StVZO reicht bei Krafträdern ohne Beiwagen eine Bremsleuchte aus. Nach § 53 Abs. 2 Satz 4 StVZO sind Bremsleuchten lediglich an Krafträdern, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt, nicht erforderlich.

Die Übergangsvorschrift in § 72 Abs. 2 StVZO zu § 53 Abs. 2 Satz 1 StVZObestimmt, dass die Vorschrift, nach der Bremsleuchten an Krafträdern mit einer bbH von mehr als 50 km/h vorhanden sein müssen, nur auf die ab dem 1. Januar 1988 erstmals in den Verkehr gekommenen Krafträder anzuwenden ist.

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  • 3 weeks later...
  • 3 months later...

moin,

ich habe mir vor einigen Tagen eine Vespa 50 XL Rush in Neapel geholt und stehe gerade auf dem Schlauch. Ich benötige für die Versicherung die Herstellerschlüsselnummer (HSN) , doch ich kann sie auf der italienischen Betriebserlaubnis nicht finden. Kann mir da jemand helfen?

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vor 17 Minuten hat Elbratte folgendes von sich gegeben:

Werden da bei der Zulassung nicht grundsätzlich Nullen bei Importfahrzeugen eingetragen?

 

 

glaub nicht, das de TE seine 50´ger zulassen / dt Papiere erstellen möchte...

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vor 1 Stunde hat nezzves folgendes von sich gegeben:

... ich kann sie auf der italienischen Betriebserlaubnis nicht finden....

 

vor 2 Minuten hat hacki folgendes von sich gegeben:

glaub nicht, das de TE seine 50´ger ... dt Papiere erstellen möchte...

Zum legalen Betrieb des Moppeds in D mit dt. Versicherungskennzeichen braucht's eine deutsche Betrieberlaubnis.

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vor 1 Minute hat T5Rainer folgendes von sich gegeben:

 

Zum legalen Betrieb des Moppeds in D mit dt. Versicherungskennzeichen braucht's eine deutsche Betrieberlaubnis.

 

 

danke für die Aufklärung - MIR ist das bewusst... vielen Anderen nicht 

 

aber das war ja hier nicht die Frage, oder :cool:

 

es wurde nach der HSN für die VERSICHERUNG gefragt - nicht für TÜV / STvka usw.. 

Edited by hacki
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vor 7 Minuten hat T5Rainer folgendes von sich gegeben:

 

Zum legalen Betrieb des Moppeds in D mit dt. Versicherungskennzeichen braucht's eine deutsche Betrieberlaubnis.

 

Was zu ungeahnten Schwierigkeiten führen kann es den 3-Gang Motor offiziell nie in Deutschland gab.

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Ich möchte aber, da ich in Neapel für 1 Jahr lebe, die erstmal nur hier benutzten. Da die Versicherung aber hier sehr sehr teuer ist, deswegen möchte ich eine deutsche beantragen . Ich habe auch noch meinen Hauptwohnsitz in D, kann das Kennzeichen dann einfach nach Neapel schicken lassen. Brauche also wirklich nur die HSN.

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vor 1 Stunde hat nasobem folgendes von sich gegeben:

Uh, ganz übele Konstellation. Italienische Papiere und deutsche Versicherung sind in Italien so "legal" wie in Deutschland. Nur in D wird der Roller dann nicht gleich beschlagnahmt.

ehm geht diese Konstellation nicht? Ich dachte eigentlich das ist schon legal so? 

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vor 5 Minuten hat nezzves folgendes von sich gegeben:

 

ehm geht diese Konstellation nicht? Ich dachte eigentlich das ist schon legal so? 

 

Nicht wirklich. Deutsche Betriebserlaubnis-Deutsche Versicherung Italienische Betriebserlaubnis-Italienische Versicherung. Etwas anders sieht das nur bei EG-Typgenehmigten Fahrzeugen aus.

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