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Vespa aus Italien in D anmelden?

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  • weissbierjojo
    weissbierjojo

    Mal wieder ein schönes Beispiel für die völlig unterschiedliche Bearbeitung einer italienischen Kiste durch die Zulassungsstellen:    Vespa PX 125, Herkunft Triest, vorhanden: ACI Auszug, en

  • 1 Versicherung evb holen für kurzzeitkennzeichen 2 Zulassung kurzzeitkennzeichen holen 3 Tüv Vollabnahme nach %21 4 Versicherung evb holen für Zulassung 5 Zulassung anmelden Rita

  • Schön aber so einfach ist das hier nicht. Am besten mal vorher mit dem TÜV und der Zulassungsstelle sprechen, welche Unterlagen die sehen wollen. Beim TÜV ist es wichtig, dass sie Zugriff auf die zur

Veröffentlichte Bilder

Geschrieben
vor 7 Minuten hat T5Rainer folgendes von sich gegeben:

 

Zum legalen Betrieb des Moppeds in D mit dt. Versicherungskennzeichen braucht's eine deutsche Betrieberlaubnis.

 

Was zu ungeahnten Schwierigkeiten führen kann es den 3-Gang Motor offiziell nie in Deutschland gab.

Geschrieben

Ich möchte aber, da ich in Neapel für 1 Jahr lebe, die erstmal nur hier benutzten. Da die Versicherung aber hier sehr sehr teuer ist, deswegen möchte ich eine deutsche beantragen . Ich habe auch noch meinen Hauptwohnsitz in D, kann das Kennzeichen dann einfach nach Neapel schicken lassen. Brauche also wirklich nur die HSN.

Geschrieben

Uh, ganz übele Konstellation. Italienische Papiere und deutsche Versicherung sind in Italien so "legal" wie in Deutschland. Nur in D wird der Roller dann nicht gleich beschlagnahmt.

Geschrieben

 

vor 1 Stunde hat nasobem folgendes von sich gegeben:

Uh, ganz übele Konstellation. Italienische Papiere und deutsche Versicherung sind in Italien so "legal" wie in Deutschland. Nur in D wird der Roller dann nicht gleich beschlagnahmt.

ehm geht diese Konstellation nicht? Ich dachte eigentlich das ist schon legal so? 

Geschrieben
vor 5 Minuten hat nezzves folgendes von sich gegeben:

 

ehm geht diese Konstellation nicht? Ich dachte eigentlich das ist schon legal so? 

 

Nicht wirklich. Deutsche Betriebserlaubnis-Deutsche Versicherung Italienische Betriebserlaubnis-Italienische Versicherung. Etwas anders sieht das nur bei EG-Typgenehmigten Fahrzeugen aus.

Geschrieben

achhh fuck , das ist jetzt echt ziemlich blöd. Dachte man könnte das so machen. Habe den Roller jetzt quasi schon gekauft und die italienische Versicherung ist unglaublich teuer...

Geschrieben

roller ins Auto.... mitnehmen nach D .... übern Tüv fahren....Versicherungsschild holen....

roller wiedr ins Auto...

ob sich das rechnet..??  wieviel Versicherung müßtest denn zahlen??

 

Rita

Bearbeitet von Rita

Geschrieben

ja haha das ist die einzige Option die ich gerade sehe, rechnet sich aber überhaupt nicht ist eh nicht umsetztbar. Hier in Neapel , wo die Rollerversicherung am höchsten in ganz Italien ist, kriegt man die nicht unter 1000€ pro Jahr.. . Ciao Vespatraum

Geschrieben
vor einer Stunde hat EmporioAG folgendes von sich gegeben:

über 1000€ für ne Vespa Versicherung????

aber doch nicht für oldtimer....

Geschrieben
vor 3 Stunden hat EmporioAG folgendes von sich gegeben:

über 1000€ für ne Vespa Versicherung????

ja ,da ist das Schutzgeld für dei MAfia inkludiert;-):muah:

Bearbeitet von vespa_pk_fan
.

Geschrieben

ja keine Ahnung ,  das ist was ich beim googlen rausgefunden habe und auch meine Bekannten hier mir sagen..Stimmt also schon :((

Geschrieben

moin nochmal, die Situation sieht jetzt anders aus: Ich kann mir die COC Papiere holen, die europaweit als Betriebserlaubnis gültig sind und so auch eine deutsche Versicherung haben. Nur verstehe ich den Ablauf des Kaufs nicht wirklich. Ich habe die italienischen Papiere, aber hier wird das nicht wie in D damit gesehen. Man muss irgendwie den Namen des Besitzers bei einer Agentur ändern lassen, damit man der Besitzer ist.

Hat da jemand infos zu?

Geschrieben

Wäre mir auch neu - meines Wissens gibt es die COC-Papiere für 50 ccm Fahrzeuge erst ab 2002, weil seitdem die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h für Neufahrzeuge europaweit gilt.

 

Die PK ist ziemlich sicher vor 2002 produziert worden, dementsprechend kann es auch keine COC-Papiere dafür geben.

 

Geschrieben

sorry , dass ich so dumm frage. Ich habe echt keine Ahnung vom Thema...

 

Geschrieben
Am 29.10.2019 um 23:00 hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

Nicht wirklich. Deutsche Betriebserlaubnis-Deutsche Versicherung Italienische Betriebserlaubnis-Italienische Versicherung. Etwas anders sieht das nur bei EG-Typgenehmigten Fahrzeugen aus.

 

COC nur bei EG-Tygenehmigten Fahrzeugen. Also nein, kann man nicht nachträglich beantragen.

Geschrieben
vor 4 Stunden hat nezzves folgendes von sich gegeben:

Namen des Besitzers bei einer Agentur ändern lassen, damit man der Besitzer ist.

Hat da jemand infos zu?

 

Mit "Agentur" ist wohl der ACI gemeint.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo zusammen,

hier nochmals eine Frage zum Thema Blinker bei der Zulassung in D. 

Meine GS160 1. Serie BJ '62 hatte ich im Topic Kaufberatung im Juli 2019 bereits vorgestellt. Ich habe mich zwischenzeitlich für eine Vollrestauration und originalem (so weit wie möglich) Wiederaufbau entschieden. Mein Roller befindet sich derzeit noch beim Schönheitschirurgen und sollte im April bzw. Mai 2020 fertiggestellt sein. Ich werde berichten.

 

Ich habe im Vorfeld Kontakt mit der örtlichen Zulassungsstelle aufgenommen und abgesprochen welche Dokumente sie benötigen, da die originalen Papiere nicht mehr vorhanden sind. Hierbei gab es keine Überraschungen - Kaufvertrag, TÜV nach §21 sowie Unbedenklichkeitsbescheinigung. Den Kaufvertrag und die Unbedenklichkeitsbescheinigung habe ich vorab der Zulassungsstelle vorgelegt. Hierzu gab es keine Einwände. Ich wollte dies zeitnah abgeklärt haben, da ich derzeit noch Kontakt zum Verkäufer habe und gewünschte Änderungen seitens der Zulassungsbehörde hätte in den Kaufvertrag noch einfliessen lassen können.

 

Ziel ist es nun, eine TÜV §21 Abnahme zu bekommen, ohne jeglichen Hinweis auf nicht vorhandene Blinker. 

Damit sollte doch einer erfolgreichen Zulassung nichts mehr im Wege stehen. Was meint ihr? Was muss ich zusätzlich beachten?

 

Euch allen ein gutes Neues ...

 

 

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 12 Minuten hat italoroller folgendes von sich gegeben:

Hallo zusammen,

hier nochmals eine Frage zum Thema Blinker bei der Zulassung in D. 

Meine GS160 1. Serie BJ '62 hatte ich im Topic Kaufberatung im Juli 2019 bereits vorgestellt. Ich habe mich zwischenzeitlich für eine Vollrestauration und originalem (so weit wie möglich) Wiederaufbau entschieden. Mein Roller befindet sich derzeit noch beim Schönheitschirurgen und sollte im April bzw. Mai 2020 fertiggestellt sein. Ich werde berichten.

 

Ich habe im Vorfeld Kontakt mit der örtlichen Zulassungsstelle aufgenommen und abgesprochen welche Dokumente sie benötigen, da die originalen Papiere nicht mehr vorhanden sind. Hierbei gab es keine Überraschungen - Kaufvertrag, TÜV nach §21 sowie Unbedenklichkeitsbescheinigung. Den Kaufvertrag und die Unbedenklichkeitsbescheinigung habe ich vorab der Zulassungsstelle vorgelegt. Hierzu gab es keine Einwände. Ich wollte dies zeitnah abgeklärt haben, da ich derzeit noch Kontakt zum Verkäufer habe und gewünschte Änderungen seitens der Zulassungsbehörde hätte in den Kaufvertrag noch einfliessen lassen können.

 

Ziel ist es nun, eine TÜV §21 Abnahme zu bekommen, ohne jeglichen Hinweis auf nicht vorhandene Blinker. 

Damit sollte doch einer erfolgreichen Zulassung nichts mehr im Wege stehen. Was meint ihr? Was muss ich zusätzlich beachten?

 

Euch allen ein gutes Neues ...

 

 

 

 

 

 

 

 

Dafür müsst du einen Vollhorst als Prüfer finden. Wenn der zu doof ist das zu merken hast Du bei der Zulassung kein Problem mehr.

 

Gruß aus Kiel

 

matze

Geschrieben
5 minutes ago, matzmann said:

Dafür müsst du einen Vollhorst als Prüfer finden

 

Wenn die Abnahme nach §21 funktioniert und ich bekomme den Roller zugelassen, könnte das Theater beim TÜV in zwei Jahren neu beginnen oder kann ich mich dann auf die ursprüngliche Abnahme beziehen?

 

Was ist im Falle eines Unfalls, ohne Betriebserlaubnis fahre ich doch nicht (habe ja gültige Zulassung und TÜV) - oder?

Geschrieben

Bei jeder Hauptuntersuchung und bei jeder Polizeikontrolle kann es dir passieren das es einer merkt und dann mußt du nachrüsten. Doofheit des Erstprüfers ist keine Ausrede.

Versicherung ist so ein Gefährdungsding, ohne da Experte zu sein denke ich wenn du gerade beim abbiegen einen Fahrradfahrer auf die Hörner nimmst der sagt er hat doch nicht ahnen können das du abbiegst könnte das zum Problem werden.

 

Gruß aus Kiel

 

matze

Bearbeitet von matzmann

Geschrieben
vor 28 Minuten hat italoroller folgendes von sich gegeben:

 

Wenn die Abnahme nach §21 funktioniert und ich bekomme den Roller zugelassen, könnte das Theater beim TÜV in zwei Jahren neu beginnen oder kann ich mich dann auf die ursprüngliche Abnahme beziehen?

 

Was ist im Falle eines Unfalls, ohne Betriebserlaubnis fahre ich doch nicht (habe ja gültige Zulassung und TÜV) - oder?

Na das wäre ja cool wenn das so wäre ;-) Nein das geht natürlich nicht, ist ja auch nicht dokumentiert sprich schriftlich vermerkt das da keine Blinker dran sind und das auch so bleiben darf.

 

Das ist wie wohl bekannt kaum noch möglich die austragen zu lassen obwohl ich das gerade vor ca. einem Monat wieder mal hinbekommen habe. Das hängt aber ganz von den Personen vor Ort ab. Ist dann aber legal sobald der Passus in den Papieren so eingetragen wird... nur das was da steht ist dann die Rechtsgrundlage.

 

Das 2te sehe ich mindestens auch so wie matzmann. Natürlich ist der Roller zugelassen, natürlich hat der Roller TÜV, natürlich gibt es eine BE... ABER ob die dadurch erlischt, bzw. der Versicherungsschutz im Falle des Falles erlischt ist doch anzunehmen, da ja die Versicherung Gründe suchen wird nicht zu zahlen.

Geschrieben
vor 5 Minuten hat Piloti Speciali folgendes von sich gegeben:

.... bzw. der Versicherungsschutz im Falle des Falles erlischt ist doch anzunehmen, da ja die Versicherung Gründe suchen wird nicht zu zahlen.

Unmöglich. Die Haftpflichtversicherung zahlt immer, wenn beim Unfallgegner ein Anspruch besteht. Allenfalls kann die Versicherung beim Versicherungsnehmer Regress fordern. Den aber nicht in unbegrenzter Höhe,

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