Zum Inhalt springen

Die ultimative Uli-H Strafmaßprognose


pehaa

Empfohlene Beiträge

Also ich halte es auch nicht für abwegig, daß er freigesprochen wird. Die ganze Sache stinkt doch eh zum Himmel. Da sind so viele Ungereimtheiten. Was ich z.B. absolut nicht plausibel halte ist die operative Hektik im Verfahren. Vor mehr als einem Jahr kam diese vermeintliche Selbstanzeige. Dann hat H. und seine Anwälte / Steuerfredis immer wieder Termine verstreichen lassen und erforderliche Unterlagen nicht beigebracht. Daraufhin wurde dann ja das Verfahren eingeleitet. 10 Tage vor dem Verfahren wurde dann auf einmal eine riesige, unsortierte Datenmenge eingereicht. Aus diesen Daten leitet sich grob Überschlagen eine Steuerschuld von 27 Mio. ab. Es kann aber auch deutlich mehr sein (irgendwo stand etwas, das sogar bis zu 70 Mio. möglich sind). Die 27 Mio. akzeptiert auch sofort und heute soll das Urteil gesprochen werden.

 

Warum wird das Datenmaterial nicht vernünftig ausgewertet? Wie kann es sein, daß H. und seine Anwälte sich mehr als ein Jahr Zeit lassen können, das Gericht (man sollte bedenken, daß der Richter ja auch kein Steuerexperte ist und die Schöffen sogar Laien) sollen in ein paar Stunden über einen riesigen Datensatz entscheiden?

 

Für mich sieht das alles nach einer ganz schmierigen Klamotte aus, von denen die Öffentlichkeit das meiste eh nichts mitbekommt, weil da hinter verschlossenen Türen gemauschelt wird, was das Zeug hält. Wird vielleicht deshalb gar nicht so genau hingeschaut, weil H aus seinem Umfeld sogar nur ein eher kleines Licht ist und andere, beispielsweise diverse Vorstände Deutscher Topunternehmen, die immer noch an H. als Präsi von diesem Sportverein festhalten, noch ganz andere Nummern abziehen?

 

Wobei in meinen Augen ein Freispruch ein fatales Signal geben würde. So ein Freispruch wäre ein Schlag ins Gesicht eines jeden, der tatsächlich ehrlich Steuern zahlt. Ganz nebenbei wäre es ein klares Indiz für eine 2 Klassen Justiz. Wer genug Geld, Macht, Beziehungen hat kann sich alles erlauben und muß keine Angst haben dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Irgendwo ist ja schon mal der Begriff "Ablasshandel" gefallen, genau so läuft's. Also ein großer Schritt in Richtung Mittelalter.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Muss schon sagen, der Herr Feigen kann was. Ich finde die Juristerei ja doch spannend. 2 Juristen 3 Meinungen. Manchmal denke ich, hätte ich keinen schlechten Juristen abgegeben. Schwierig ist ja immer die Auslegung des geschriebenen. Aber faszinierend finde ich das schon.

 

Bin auf das Ergebnis gespannt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

10 Tage vor dem Verfahren wurde dann auf einmal eine riesige, unsortierte Datenmenge eingereicht. Aus diesen Daten leitet sich grob Überschlagen eine Steuerschuld von 27 Mio. ab. Es kann aber auch deutlich mehr sein (irgendwo stand etwas, das sogar bis zu 70 Mio. möglich sind). Die 27 Mio. akzeptiert auch sofort und heute soll das Urteil gesprochen werden.

 

Warum wird das Datenmaterial nicht vernünftig ausgewertet? Wie kann es sein, daß H. und seine Anwälte sich mehr als ein Jahr Zeit lassen können

in Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Die Strafverfolgungsbehörden müssen in verschiedenen Phasen diese Vermutung durch Ermittlungen und Beweise widerlegen. Ein Beschuldigter / Angeschuldigter / Angeklagter (Begrifflichkeit hängt von der jeweiligen Phase ab) muss sich nicht selbst belasten oder an den Ermittlungen mitwirken in dem er z.B. Unterlagen herausgibt.

 

Die nun kurzfristig vorgelegten Unterlagen können nur grob gesichtet werden, da die Zeit für eine intensive Sichtung fehlt, weil die Anklage der StA zugelassen wurde und wegen des Eröffnungsbeschlusses des Gerichts verhandelt wird. Wenn die Verhandlung einmal läuft, dann darf zwischen den einzelnen Hauptverhandlungsterminen nur eine gewisse Zeit liegen (wen es genau interessiert, § 229 StPO). Wird diese Frist nicht eingehalten muss das Verfahren ausgesetzt werden. Das heisst, alles fängt wieder von vorne an....Anklage, Eröffnungsbeschluss, Terminierung.

 

Vor diesem Hintergrund wird in umfangreichen Strafverfahren gerne von Verteidigern damit taktiert. Es eröffnet  Gespräche für Absprachen (sog. Deals). Gericht und StA können sich nie sicher sein, ob die eingereichten Unterlagen nicht zu einer milderen Strafe oder gar Freispruch führen. Der Angeklagte natürlich auch nicht. Insofern sind alle beteiligten an einem Kompromiss interessiert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein Beschuldigter / Angeschuldigter / Angeklagter (Begrifflichkeit hängt von der jeweiligen Phase ab) muss sich nicht selbst belasten oder an den Ermittlungen mitwirken in dem er z.B. Unterlagen herausgibt.

 

 

 

Doch, genau das muss er im speziellen Fall einer Selbstanzeige. Irgendwie ja auch klar, die Idee ist ja schließlich, dass ein Steuerhinterzieher aus eigenem Antrieb, ohne Ermittlungsleistung der Steuerbehörde, auf den Pfad der Steuergerechtigkeit zurückkehren will.

 

 

Mich verwirrt eine Formulierung der Verteidigung ein wenig. Da wird von möglichen Fehlern bei der Aufbereitung der Unterlagen geprochen, und die seien der Hektik geschuldet. Welche Hektik denn? Im Falle einer Selbstanzeige hat er ja keinen Abgabetermin in dem Sinnne, oder ist da irgendeine Frist abgelaufen? Offiziell hat er ja aus freien Stücken gereut und nicht in Reaktion auf die Spiegelrecherche gehandelt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Abends könnens sich dann zum Frikadellen braten treffen. Soll er ja wohl können der Uli da. Falls die Gaymeinschaftsküche genutzt werden darf. 

 

 

 

 

Gestern hab ich mich gewundert über Kachelmann'S Knasttipps für den Uli.

http://www.focus.de/finanzen/steuern/ex-angeklagter-gibt-tipps-kachelmann-hoeness-wird-in-knasthierarchie-oben-sein_id_3682192.html

Das steht man könne sich auch Essen liefern lassen.

 

Ist das Ernst oder gibt es so ne 2 Klassengesellschaft im detschen Knast?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Doch, genau das muss er im speziellen Fall einer Selbstanzeige. Irgendwie ja auch klar, die Idee ist ja schließlich, dass ein Steuerhinterzieher aus eigenem Antrieb, ohne Ermittlungsleistung der Steuerbehörde, auf den Pfad der Steuergerechtigkeit zurückkehren will.

 

 

Mich verwirrt eine Formulierung der Verteidigung ein wenig. Da wird von möglichen Fehlern bei der Aufbereitung der Unterlagen geprochen, und die seien der Hektik geschuldet. Welche Hektik denn? Im Falle einer Selbstanzeige hat er ja keinen Abgabetermin in dem Sinnne, oder ist da irgendeine Frist abgelaufen? Offiziell hat er ja aus freien Stücken gereut und nicht in Reaktion auf die Spiegelrecherche gehandelt.

Im Falle einer Selbstanzeige sind in der Tat umfassende und wahrheitsgemäße Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen zu machen (§90 Abs. 1, § 150 Abs. 2 AO), auch dann, wenn er sich dadurch selbst einer allgemeinen Straftat bezichtigt. (BGH 5 StR 118/05).

 

Eine wirksame Selbstanzeige im Sinne des § 371 Abs. 1 AO setzt voraus, daß die bisher unrichtigen, unvollständigen oder ganz unterbliebenen Angaben wahrheitsgemäß nachgeholt werden. (BGH a.a.O.).

 

Ich sprach aber von dem Ermittlungsverfahren. In einem solchen besteht die Pflicht nicht mehr.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.



×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information