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fiese Masche im großen Auktionshaus


florian-neu

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Ich habe heute einen Konvektomaten (Gastronomie-Ofen) in der Bucht ersteigert.

Neupreis des guten Stückes liegt bei knapp 6000,- € und er ist fast wie neu, zumindest laut der knappen Beschreibung.

Ich bekam den Zuschlag für sagenhafte 186,- €

Jetzt kam folgende Nachricht vom Anbieter:

Hallo leider müssen wir den Verkauf rückgängig machen weil die Maschine vor zwei Tagen vom hochregallager beim einlagern runter gefallen ist. Der offen ist nicht mehr zu verwerten gewesen und wurde verschrottet.

Wir haben in einer anderen Auktion aber noch einen zu verkaufen.

Is klar, ne? Zufällig genau das gleiche Modell nochmal zu versteigern....

Habe den guten Mann schon aufgefordert doch bitte seinen Pflichten aus unserem Kaufvertrag nachzukommen, er könne ja auch die andere Auktion beenden und mir das Gerät zukommen lassen. Mal sehen was er sagt.

Gibt es da eine Handhabe für mich?

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auch schön...."vor zwei Tagen runtergefallen" und trotzdem lässt er die Auktion bis zum Ende laufen? Sehr zweifelhaft.

Der hat einfach keinen Bock das Gerät so billig abzugeben.

Kannst ihn ja mal damit konfrontieren und durchblicken lassen, das du das ggf über einen Anwalt klären würdest. Evtl knickt er dann schon ein.

Ob du das dann tatsächlich über ein Anwalt klärst bleibt dir überlassen. Würd ich persönlich nur machen, wenn du eine rechtschutzversicherung hast.

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kenn ich. machste leider wenig aber bei dem streitwert schon eher.

ich hab mal nen p200 motor für 80(!!)€ geschossen. weil der unter "rollermotor" ohne bilder drin stand. in der auktion stand nur "komplett, nummer: VSE1M..."

dachte, da kann man wohl mal mitbieten.

nach gewonnener auktion bekam ich ne nachricht, dass er den motor schon einem kumpel verkauft habe und ihn mir nicht überlassen könne.

tolle wurst! bin damit zum anwalt, der sagte ich solls lassen, wenig aussicht auf erfolg und lohnt sich nicht.

fazit: ebay = jeder macht was er will und kommt damit durch!

Bearbeitet von mottin86
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So ähnlich hat es mal jemand versucht, bei dem ich einen fast neuen Satz Winterreifen inkl. Felgen ersteigert hatte.. Paar Paragraphen aus dem BGB und ebenfalls aus den e-bay Richtlinien gekramt und 2 Tage hin & her geschrieben... Hat sie am Ende für 7,50 € rausgerückt... ;-)

Da es sich bei dir ja offensichtlich um einen gewerblichen Anbieter handelt würde ich auf jeden Fall mal nen Anwalt zu Rate ziehen. So einfach dürfte er da eigentlich nicht raus kommen.

Bearbeitet von Lightfeet
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Danke 50s-bastler, das gibt dem ganzen doch gleich weider neuen Schwung ;-)

Die Anwtwort des Anbieters:

Leider kann ich die Auktion nicht abbrechen da dies gegen die regeln von ebay verstoßen würde.

Ich hatte ihnen den Vorfall geschildert, wenn sie auf ihren Vertrag bestehen überweisen sie das Geld ich werde den

Defekten Ofen aus der Schrott Tonne holen lassen und dann können sie ihn gerne abholen.

Es war der gleiche Fall wie bei mottin86, der Artikeltext war relativ knapp und die Überschrift unglücklich gewählt, deswegen haben wenige mitgeboten. Und ich dachte mir, ich kann ja mal zum Spaß 195,- € eingeben, vielleicht habe ich ja Glück.

Ich frag jetzt mal nach Bildern und seh ihn schon vor meinem inneren Auge den Ofen mutwillig zerstören ;-)

Ich finde nur, wenn Jemand zu dumm ist einen Mindestpreis anzugeben und nichtmal einen "Außenstehenden" mitbieten läßt ist er eigentlich selbst schuld.

Rechtsschutzversicherung hätten wir in der Firma, vielleicht ist das das erste Mal, das wir sie brauchen...

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Sorry, das mit den Ebayrichtlinien ist Blödsinn. Der kann den Artikel immer rausnehmen wenn er kaputt ist.

Streng genommen hat er dir einen Ofen mit zugesicherten Eigenschaften verkauft, das zum Zeitpunkt des Auktionsendes. Hat er den Ofen da schon nicht mehr gehabt muss er dir Ersatz beschaffen - nicht den kaputten aus der Tonne holen. Oder den kaputten reparieren lassen auf seine Kosten.

Haken? Klar:

Bei einer solch knappen Artikelbeschreibung stellt sich die Frage was überhaupt zugesichert wurde. Am Ende noch nicht mal die Funktionsfähigkeit.

Und: Wenn du Ihn an den Eiern packst stellt sich die Frage, ob der Kerl dann für Schadensersatz überhaupt haftbar zu machen ist oder eh insolvent. Dann hast du zwar vor Gericht gewonnen, aber es bringt dir nix und du bleibst auf den Gerichtskosten sitzen. Den Zitterfall hab ich grad: Hab zwar ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil (War falsche Artikelbeschreibung und Plagiatsware) aber ob der gewerbliche Anbieter Geld hat steht bis jetzt in den Sternen...

greets,

Jan

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Konfrontier ihn doch einfach direkt damit. Sag ihm, das er Dich frech anlügt, um seinen Vorteil zu sichern - also betrügt. Die Beweislast trägt schlieslich er.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass ebay, Facebook und der ganze Driss zu zerstören sind. Beim VO bin ich nachsichtig :-D . Wenn das der Ältere Cato noch erlebte, der wäre ganz, ganz sicher auch mit dabei. Dieser ganze virtuelle Scheißdreck, da bin ich ja noch milde, dem Cato gings um einen realen Staat...

Das Fuckface hat noch nichtmal die Würde besessen, nen Kumpel draufzusetzen und evtl, auf den Ebayschekeln sitzen zu bleiben und sich seine Wette selbst abzuschreiben, die Drecksau.

Ebay ist aber selbst einfach auch unseriös.

Bearbeitet von Revolverheld
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Sorry, das mit den Ebayrichtlinien ist Blödsinn. Der kann den Artikel immer rausnehmen wenn er kaputt ist. Das stimmt so nicht, da er bei "Untergang" die Aktion VOR Beendigung abbrechen muss. So steht es auch klar in den Richtlinien.

schreib dem Verkäufer, er soll ein Foto machen, das den kaputten Ofen neben dem heilen zeigt, wenn er sich vom Verdacht des Betrugs reinwaschen will

Rita

Der Ansatz ist goldrichtig. Der Verkäufer ist so oder so in der Beweispflicht. Da er dir ja nun sogar geschrieben hat, dass er den defekten Ofen noch hat, kann er ihn auch nicht so einfach entsorgen, da er sich sonst selbst jegliche Argumentationsgrundlage für weitere Verhandlungen nimmt. Das würde ich so mal direkt zum Anwalt geben, der ihm das klar und deutlich in einem Schreiben mitteilen wird.

Versicherung habt ihr ja entsprechend. Dem alles übergeben und zurücklehnen.

Bearbeitet von Lightfeet
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