Zum Inhalt springen

Geblitzt von vorne


dutchpopeye

Empfohlene Beiträge

Hi,

ich bin mit meiner PX von einer mobilen Blitze (war im Kofferaum eines Kombi) geblitzt wurden.

Scheinbar hat der Mann, der in dem Wagen saß, mein Nummernschild notiert.

Jetzt habe ich von der Polizei einen Bescheid über 25 ? Verwarnungsgeld bekommen.

Auf dem Foto ist meine halbe Vorderlampe und mein Kopf mit Helm zu sehen - ich bin also nicht zu erkennen.

Meine Frage ist nun, muss ich das bezahlen????

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn du es warst mußt du schon. Dafür gibt es ja Regeln.

Falls du angibst nicht der Fahrer gewesen zu sein, tja da scheiden sich hier die Geister.

Entweder wird der Fall fallengelassen oder du bekommst erkennungsdienstlichen Besuch oder man nervt dich solange bis es ein Fahrtenbuch gibt. Keine Ahnung ob es sich für 25,- lohnt einen Prozeß anzufangen(gilt für den Staatsanwalt und auch für den Betroffenen)

Halterhaftung ist hier übrigens nicht.

Bearbeitet von HansPils
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@m221: Gefährliches Halbwissen. Stimmt nur bei Parkverstößen und nur bezüglich der Verfahrenskosten.

@topiceröffner: Du musst nicht zahlen. Die Verwarnung wird nur wirksam, wenn du zahlst und damit zustimmst. Ist also nur ein "Angebot", um die Sache aus der Welt zu schaffen.

Zahlst du nicht, wird wahrscheinlich ein Bußgeldbescheid erlassen. Der ist logischerweise teurer. Gegen den kannst du Einspruch einlegen und mit der Bußgeldstelle darüber diskutieren, ob du nun gefahren bist oder nicht. Wenn du auf dem Foto nicht zu erkennen bist, müssten (!!!) sie das Verfahren eigentlich einstellen. In der Praxis sieht es aber häufig anders aus.

Zu beachten ist auch, dass theoretisch (also bei mehrfachen oder erheblichen Verkehrsverstößen) das Führen eines Fahrtenbuchs angeordnet werden kann, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

Steht alles irgendwo im StVG und der StVO, hab aber jetzt keine Lust das rauszusuchen.

Fazit: Ob sich der ganze Aufriss lohnt oder du einfach die Verwarnung zahlen sollst, musst du entscheiden.

Bearbeitet von Tom73
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mann muss nicht zahlen wenn der Fahrer nicht zu identifizeren ist. Bei dieser geringen Geschwindigkeit

wird es auch kein Fahrtenbuch geben. Einfach Einspruch einlegen mit der Angabe das Du nicht gefahren bist.

Von sonstigen Angaben ist auch abzusehen. Bei so einer geringen Geldbuse wird das Verfahren eh eingestellt.

Ähnliches gillt wenn eine andere Person mit Deinem Fahrzeug (Auto) geblitzt wird. Wenn die Aufforderung zur Stellungnahme der identifizerung des Fahrers kommt muss man die nichtmal beantworten und selbst wenn die Grünkittel vor der Tür stehen muss nichts gesagt bzw. nichtmal geöffnet werden (schweigen ist Gold). Das ist deren Aufgabe herauszufinden wer gefahren ist.

Mich bzw. meine Freundin hat dies schon 2 mal einige Euros erspart.

Man muss es denen ja auch nicht all zu leicht machen die Leute abzukassieren :-D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

bezahlen du nicht musst....!

einfach sagen , dass du es niccht warst u x leute an den schlüssen kommen können ( hing in der werkstatt am schlüsselbrett)

fahrtenbuch du evtl. führen musst......<--- das hat nichts mit der geschw. oder strafe zu tun.......musste das schon mal für ein halbes jahre machen, und ich kann dir sagen --> das kann nix......

1. jede fahrt eintragen! solltest du es nicht machen u die halten dich an --> mucho teuer!

2. fahrtenbuch muss mind. haölbes jahr noch aufbewahrt werden, da die das recht haben dieses von dir einzufordern!

3. und das is der pkt. --> die bearbeitungsgebühr für das scheiss buch is höher als die strafe!

--> bezahlen!!!!

ich hab seiner zeit das buch gerne in kauf genommen, da man so keine pkt. bekommt.....von der kohle her fährt man besser mit der strafe!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich nehme Antwort A:

... Bußgeldbescheid ... Gegen den kannst du Einspruch einlegen und mit der Bußgeldstelle darüber diskutieren, ob du nun gefahren bist oder nicht.

Steht alles irgendwo im StVG und der StVO, hab aber jetzt keine Lust das rauszusuchen.

Mein Tipp: meine Karren sind auf den Namen meiner Frau zugelassen; da man sie niemals mit mir verwechseln kann, haben die Jungs vom Trachtenverein ein "unlösbares" Problem beim Fotovergleich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

fahrtenbuch du evtl. führen musst......<--- das hat nichts mit der geschw. oder strafe zu tun.......musste das schon mal für ein halbes jahre machen, und ich kann dir sagen --> das kann nix......

dann hast du aber nicht einen geschwindigkeistverstoß im verwarnungsgeldbereich (also unter 40 ?) begangen, wenn du ein fahrtenbuch auferlegt bekommen hast. und somit hat dasd fahrtenbuch sehr wohl etwas mit der höhe der strafe zu tun :-D

Ich nehme Antwort A:

Mein Tipp: meine Karren sind auf den Namen meiner Frau zugelassen; da man sie niemals mit mir verwechseln kann, haben die Jungs vom Trachtenverein ein "unlösbares" Problem beim Fotovergleich.

was meinest du denn wird gemacht, wenn fahrer männlich und halter weiblich ist? richtig: nachbarschaft oder gleich das ema befragen. spätestens wenn deine frau sagt "ich mache gebrauch von meinem aussageverweigerungsrecht" ist der erste tipp schon da :-D

insgesamt zum thema

ich würde nicht bezahlen, wenn du nicht auf frischer tat erwischt worden und auf dem biold nicht eindeutig identifizierbar bist.

standart also: "keine ahnung wer gefahren ist" -> du bekommst hausbesuch -> da du darauf vorbereitet ist, legst du den helm und die kutte / jacke die zum begehungszeitpunkt anhattest weit weg und legst dir stattdessen nen anderen helm auf die garderobe im flur -> wenn besuch da, zeigst du also anderen helm und jacke und nur an den augenpartien wird dich keiner (ohne gutachten) erkennen -> folge wieder: fahrer konnte nicht eindeutig identifiziert werden -> einstellung

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mann Mann-wat fürn Schiet!

Wozu denn die Diskussion?

Du bist zu schnell gewesen und sollst vergleichsweise zarte 25 OIRO dafür bezahlen.

Ich rate Dir einfach mal das auch zu tun-den Du warst ja zu schnell-wo ist Dein Problem?

Du kannst ja auch Einspruch einlegen(ohne Recht-oder?)-dann erregst Du schonmal Aufmerksamkeit bei der Behörde;ist eine ganz schlaue Idee.

Immer diese elende Verantwortungslosigkeit nach dem Motto:"Das war schon so-das war ich nicht-warum ich".

25,-Oiro... :-D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich habs immer so gemacht das ich gesagt hab das ichs nicht war und vom aussagerecht gebrauch mache... kam nie was an.. außer 1x da wollten sie meinen führerschein sehen :-D

Ansonsten mach ne Meldekette und dann sollen sie alle in deinem freundeskreis abklappern und nach 3Mon wirds erfolglos eingestellt...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn du schon :-D baust, solltest du schon soviel Rückgrat haben, auch dazu zu stehen, vorallem wenn es um solch einen Kindekram geht!

Abgesehen davon ist es doch Schwachsinn darüber zu lammentieren, ob nun von vorne oder hinten ( * ) ): nachdem es eine Helmpflicht gibt, ist i.d.R. der Fahrer sowieso nicht erkennbar.

Das ist der selbe Schwachsinn, mit der sich D in Ö von der Radarstrafe drücken, wo es egal ist, ob der Fahrer erkennbar ist oder nicht.

Du zahlst in Polen, wenn du keinen Feuerlöscher im PKW dabei hast, egal ob das in D auch gilt oder nicht, und du kannst in US-Bundestaaten mit gültiger Todestrafe auch nicht darauf plädieren Deutscher zu sein, wenn du dort ein entsprechendes Verbrechen begehst.....

* In anderen Verkehsssituationen mag das einen Unterschied sein, aber da gibt's auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung :-D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und was ist, wenn man geblitzt wird und die nicht wissen wer gefahren ist, muß dann nicht der Halter zahlen?

duck und weg....

Das kommt drauf an, ob auf dem Photo deine Hafterhaltung zu erkennnen ist... :-D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

nur wenn man das durchzieht mit "ich bin doch nur der Halter" dann bekommste das doofe Buch mit Folgekosten, also kiregen sie Dich doch wieder.

Ist so auch nicht richtig. Erstens bekommt man für "normale" Geschwindigkeitsübertretungen kein Fahrtenbuch auferlegt. Zweitens kann sich der objektive Autofahrer nach zwei Wochen eh nicht mehr erinnern, wer wann wo gefahren ist (Ständige Rechtssprechung). Wenn der Anhörungsbogen also zwei Wochen nach Verstoß kommt, kann Dir kein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Gruß,

Flameboy

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist so auch nicht richtig. Erstens bekommt man für "normale" Geschwindigkeitsübertretungen kein Fahrtenbuch auferlegt. Zweitens kann sich der objektive Autofahrer nach zwei Wochen eh nicht mehr erinnern, wer wann wo gefahren ist (Ständige Rechtssprechung). Wenn der Anhörungsbogen also zwei Wochen nach Verstoß kommt, kann Dir kein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Nur mal aus Interesse:

Wie unterscheidest du denn zwischen einer "normalen" und einer "unnormalen" Geschwindigkeitsübertretung?

Was ist ein "objektiver" Autofahrer?

Wo steht die Zweiwochenfrist drin (Gesetz, Verordnung, juristische Zeitschrift, Kommentar, Urteil, Beschluss, Verwaltungsanweisung, usw.)?

Hab ich noch nie gehört und würde mich entsprechend auch nicht darauf verlassen. Die Behörde kann ja auch argumentieren, dass du ein Fahrtenbuch führen musst, um nicht nach zwei Wochen zu vergessen, wer mit deinem Eimer unterwegs ist... :-D

Bearbeitet von Tom73
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information