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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Melde den Roller bei der Polizei als Fundstück. Dann musst du ihn ein halbes Jahr stehen lassen. Wenn ihn bis dahin keiner als vermisst gemeldet hat, gehört er dir (und falls doch, kannst du ihm ja die Entsorgungskosten aufdrücken :devil: ). Dann kannst den Roller für dich beanspruchen und neue Papiere ausstellen lassen.

 

Einfacher wäre es gewesen, wenn du gesagt hättest, du hättest die Papiere verloren, dann hättest du gleich neue machen lassen können. Aber so wäre es ehrlicher.

Geschrieben

Danke für den Hinweis.

 

Das mit der Fundsache wäre aber auch nicht wirklich zielführend, da von einer Fundsache nur gesprochen wird, wenn man den ehemaligen Eigentümer nicht kennt. Das wäre in diesem Fall aber nicht so - das Amt würde also versuchen, den alten Eigentümer ausfindig zu machen und ihm sein Eigentum zurückzugeben. Gut, dann hätte ich eine Anschrift des Dödels, aber da gibt es nichts zu holen. Selbst wenn wir einen Titel erstreiten, kann ich mir den einrahmen und aufs Klo hängen.

Für den Fall, dass das Amt ihn nicht findet und ich den Roller nach sechs Monaten behalten darf, gibt es dann noch eine dreijährige Verjährungsfrist der ungerechtfertigen Bereicherung. Während dieser Frist müsste ich den Roller rausrücken, sofern sich der alte Eigentümer dann doch melden sollte und belegen kann, dass er mir kein Unbekannter war. Auch doof. :thumbsdown:

 

Ich werde mit der Fahrgestellnummer mal beim Strassenverkehrsamt vorstellig werden und versuchen mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Mal sehen, was passiert. :-D Mein Piaggio-Händler des Vertrauens ruft im Übrigen 73€ für neue Papiere auf.

Geschrieben

Das Thema hier könnte mir auch grad helfen, mir wurden in letzter Zeit Roller angeboten mit Zeitschriften diese leisen mich aber zweifeln ob sie überhaupt echt sind. Sahen eher aus wie Kopien waren auch in einer Reihe gedruckt nicht so wie die Original Papiere auch das Material war anders auf dem es gedruckt war. Auch war nirgends ein Händler Stempel oder so drin. Sah eher aus wie eins von diesen Fake dingern die mal bei ebay verkauft wurden. Wie erkenne ich nun eine echte? Blanko kann ja jeder seine Fahrgestellnr. Reinschreiben und fertig. Das muss doch irgendwie beglaubigt sein. Wer kann aufklären oder hat einen link falls es das hier mal gab. 

Geschrieben

Bei einer aus weissem festen Papier bestehenden Zweitschrift von Piaggio / Vespa Deutschland ist die FIN immer mitgedruckt und nicht per Hand eingetragen.

Geschrieben

Okay danke mir hatte einer eine in die Hand gedrückt da war alles mit Kugelschreiber eingetragen . Das Papier eher so wie dieser Bastel Karton . Vorne 3 seiten gedruckt hinten Halter und der Rest unbedruckt . Sind die nicht so ausgeführt wie die originalen?

Geschrieben

Hi Rita.

 

Vielen Dank für den Tipp, aber Recht haben und Recht bekommen, das sind hier zweierlei. Das zuständige Strassenverkehrsamt hat deutlich klar gemacht, dass sie ohne richterliche Bestätigung mich als Eigentümer nicht anerkennen. Blosser Besitz der Sache und die Geschichte dazu reichen denen nicht aus. Motto: "Da kann ja jeder kommen!"

 

Ich versuche jetzt mal den Weg über die Unbedenklichkeitsbescheinigung und melde mich dann nochmal. Richtig interessant wird es, wenn ich den alten Anhänger, den die zurückgelassen haben, auch noch anmelden möchte. :-D

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Jetzt muss ich nochmal nachfragen - ist nun bei einer SF die eingeschlagene Nummer hinten am Kotflügen die Rahmennummer = Identifikationsnummer - und stimmt mit den Fahrzeugnummer am Typenschild (an der Fußbremse) sowie der ABE überein?
Fahrzeug ist eine V50 Spezial (aus dt.)

Hintergrund ist folgender: die ABE meine V50 stimmte nicht mit der Identifikationsnummer der Betriebserlaubnis überein - das Typenschild fehlt gänzlich (nur noch die Löcher da)...
Mein Vorgehen wäre folgendes: Unbedenklichkeitsbescheinigung holen, neue Papiere von Piaggio anfordern und zuletzt noch ein passendes Typenschild annieten... alles jeweils mit Nummer die hinten am Heck eingestanzt ist...

Geschrieben (bearbeitet)

Hintergrund ist folgender: die ABE meine V50 stimmte nicht mit der Identifikationsnummer der Betriebserlaubnis überein

 

Hä?

 

Zum Rest: Kannste so machen. Typenschild kannst du auch dranmachen, aber interessiert mittlerweile eh keinen mehr (bei mir jedenfalls).

Bearbeitet von 666smallframe
Geschrieben (bearbeitet)

Das heißt am Rahmen ist folgende Nr. Vorhanden z.b. V5B3T *250xxx* und in der Betriebserlaubnis (Zeitschrift) steht V5B3T *290xxx* ...
Ich könnte mir vorstellen dass bei der Beantragung eine Zählenverwechslung stattgefunden hat.
Wie gesagt Typenschild ist keines mehr angebracht.

Bearbeitet von andi2k
Geschrieben

Bis BJ 76 oder 77 sind die deutschen Nummern auf Typenschild und Papieren zu der italienischen Rahmennummer unter der Klappe verschieden. Ie Aussage, dass die Papiere nicht zum Rahmen gehören, halte ich so pauschal erst einmal für gewagt.

Geschrieben

Bis BJ 76 oder 77 sind die deutschen Nummern auf Typenschild und Papieren zu der italienischen Rahmennummer unter der Klappe verschieden. Ie Aussage, dass die Papiere nicht zum Rahmen gehören, halte ich so pauschal erst einmal für gewagt.

 

Bist du ganz sicher? Ich hab diverse deutsche V50er von ´71 bis ´79. Und bei jedem steht die eingeschlagene Nr. auch auf dem Typenschild.

Geschrieben (bearbeitet)

Bis BJ 76 oder 77 sind die deutschen Nummern auf Typenschild und Papieren zu der italienischen Rahmennummer unter der Klappe verschieden. Ie Aussage, dass die Papiere nicht zum Rahmen gehören, halte ich so pauschal erst einmal für gewagt.

Die Nummer sagt aber 79, deshalb die Antwort.

Davon mal abgesehen das mit V5B1T 1973 die Nummer nach hinten gewandert ist (evtl auch früher), nur die V5A2T Special hat noch das Schild.

Bearbeitet von matzmann
  • Like 1
Geschrieben

Zum Rest: Kannste so machen. Typenschild kannst du auch dranmachen, aber interessiert mittlerweile eh keinen mehr (bei mir jedenfalls).

 

OK - dann habe ich es mir richtig gedacht.. alles eine NR und das ding ist tutti kompletti

DANKE!

  • 3 Monate später...
  • 3 Wochen später...
  • 4 Monate später...
Geschrieben

Hallo Zusammen und erstmal Danke für die Antworten! Musste mein Projekt leider zwischenzeitlich familienbedingt auf Eis legen - daher die späte Rückmeldung...

@Rita:

Aktuell ist/war verbaut ein 16.10er Vergaser, Tacho ist drin, Reifengrüße 9

"War" weil ich die Kiste zwecks Restauration komplett zerlegt habe!!! In diesem Zusammenhang hatte ich eigentlich vor einen 16.16er Vergaser und 10er Reifen zu verbauen...

 

In der Zwischenzeit hatte ich auch schon gedacht, dass ich wahrscheinlich die TÜV-Abnahme besser vor der Restauration hätte machen sollen :rotwerd:

  • 8 Jahre später...
Geschrieben

Ich würd mich hier gern kurz einklinken. 

Ich hab vor Jahren eine PK50S aus der Familie inkl. Unterlagen zur §21 Abnahme usw. bekommen.
Bei der Neulackierung fiel jetzt auf, dass der TÜV damals bei der §21 Abnahme die Fahrgestellnummer falsch vom Rahmen abgeschrieben hat.

Auf der Abnahme, der ABE und dem Typenschild (dass daraufhin angefertigt wurde) steht jetzt "VSX2T0xxxxxx" statt "V5X2T0..."

Die Nummer war nicht gut lesbar, daher entschuldige ich dem Unwissenden mal die Verwechslung von S und 5.

Jedoch stehe ich nun vor der Frage...was tun sprach Zeus.

Die ABE müsste ich eh wegen Namensänderung umschreiben lassen. Aber ich nehme mal an ohne neue §21 krieg ich den Schreibfehler nicht korrigiert oder?

Nachfragen bei TÜV und Zulassungsstelle ergeben: kommen Sie mit allem mal vorbei dann schauen wir das an. Prima...das Insekt ist maximal zerlegt und die Öffnungszeiten beider Stellen überschneiden sich wenig bis gar nicht mit meinen Arbeitszeiten. 


Daher hoff ich, jemand hatte das schon mal und kennt sich aus :)

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb MarcN55:

das Insekt ist maximal zerlegt

Na, dann passt der Rahmen doch prima ins Auto.

Wie du Zeit freischaufelst, um einen Termin wahrzunehmen liegt jedoch bei dir.

 

Oder einfach so lassen und Unwissenheit heucheln. Die Erklärung klingt doch plausibel.

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