Tobi - MS Geschrieben 6. November 2007 Teilen Geschrieben 6. November 2007 (bearbeitet) Fakt: Er will mich kündigen und bietet mir einen Aufhebungsvertrag an.Laut Wikipedia hab ich eigentlich keinen Vorteil dadurch. Eher mit einer Sperrung von Bezügen für einen Zeitraum von 12 Wochen zu rechnen...Was tun?Bin über Info-Quellen sehr dankbarTobiEdith hat den Topictitel geändert. Statt Aufhebungsvertrag steht jetzt Jobsuche oben. Durchhalten und durchstarten. Bearbeitet 12. November 2007 von Tobi - MS Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Skawoogie Geschrieben 6. November 2007 Teilen Geschrieben 6. November 2007 Ein Aufhebungsvertrag geht Hand in Hand mit einer verhandelbaren Abfindung ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tobi - MS Geschrieben 6. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 6. November 2007 Ein Aufhebungsvertrag geht Hand in Hand mit einer verhandelbaren Abfindung .......und sollte diesen Zeitraum entsprechend ausgleichen oder wie?- Denke das das leider nicht so Erfolgreich sein wird. Regulär könnte er mich bis zum 15.11. kündigen, und zum 31.12. würd ich dann gegangen....Er will mich am besten noch am Ende dieser Woche kicken. - Die restlichen Tage wären Resturlaub bis zum 30.11.Bock hab ich jetzt auch keinen mehr...... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Motorhuhn Geschrieben 6. November 2007 Teilen Geschrieben 6. November 2007 Die Frage ist doch, wieso Du das Spiel mitspielen solltest, wenn sich daraus keinerlei Nutzen für Dich ziehen lässt? Nur dem Chef zuliebe und dann evtl. sogar noch auf Arbeitslosengeld verzichten müssen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Skawoogie Geschrieben 6. November 2007 Teilen Geschrieben 6. November 2007 Mein Tipp wäre auch: wenn er Dich loswerden will, soll er Dich kündigen, oder aber ein paar gute Gründe präsentieren, damit Du einen solchen Vertrag unterschreibst. Bei mir war das mit entsprechender Abfindung verbunden. Es ging dem Arbeitgeber damals aber in erster Linie darum, dass ich bei einem Aufhebungsvertrag nicht gegen eine Kündigung klagen konnte. Aber die Abfindung hat mich darüber hinweg getröstet ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Champ Geschrieben 6. November 2007 Teilen Geschrieben 6. November 2007 Wie lange warst Du denn bei der Firma?Wenn du gekündigt wirst kannst Du gegen die Kündigung klagen. In der Regel endet das mti einem Vergleich in Form einer Abfindung. Als Faustregel gilt da in der Regel so ca. 1/2 Monatsgehalt (brutto) pro Jahr Firmenzugehörigkeit.Bei einem Aufhebungsvertrag sollte da also eine Abfindung angeboten werden, die deutlich über dieser Summe liegt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bergfick Geschrieben 6. November 2007 Teilen Geschrieben 6. November 2007 (bearbeitet) Bearbeitet 7. November 2007 von Bergfick Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Champ Geschrieben 6. November 2007 Teilen Geschrieben 6. November 2007 Regel es wie ein Mann Zum Arzt gehen und wegen psychischer Probleme aufgrund von Mobbing krank schreiben lassen, oder wie meinst Du das? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tom73 Geschrieben 6. November 2007 Teilen Geschrieben 6. November 2007 Ist alles eine Frage des Einzelfalls und nicht für pauschale Aussagen geeignet. Wenn du keinen Kündigungsschutz hast, kann er dir im Prinzip kündigen wie er lustig ist und du bist - ohne Abfindung - raus. Hast du aber Kündigungsschutz, macht man häufig einen Aufhebungsvertrag - mit Abfindung -, damit Ruhe ist.Der Witz ist aber: Je nach der Formulierung des Aufhebungsvertrags hast du nicht unbedingt eine Sperrzeit beim Arbeitsamt. Es muss halt irgendwie drinstehen, dass dein Chef dich loswerden will und nicht andersrum. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ulai Geschrieben 6. November 2007 Teilen Geschrieben 6. November 2007 Zum Arzt gehen und wegen psychischer Probleme aufgrund von Mobbing krank schreiben lassen, oder wie meinst Du das? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oli-san Geschrieben 6. November 2007 Teilen Geschrieben 6. November 2007 Was tun?Die dicke Abfindung, die eigentlich einher geht mit solchen Verträgen mitnehmen und zustimmen - ohne Abfindung (die Deinen Anreiz darstellen sollte) würde ich sowas nicht machen.Kündigen ohne Begründung kann er nicht so einfach, dazu Stichwort Arbeitsgericht, wers so versuchen mag. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Skawoogie Geschrieben 6. November 2007 Teilen Geschrieben 6. November 2007 Ich bin damals ohne Sperrfrist an mein Arbeitslosengeld gekommen, da ich dem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt die Sachlage geschildert habe. Letztendlich war's egal, da die Abfindung auch mit einberechnet wird, und ich gleich im Anschluss einen Job hatte ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bergfick Geschrieben 6. November 2007 Teilen Geschrieben 6. November 2007 (bearbeitet) Bearbeitet 7. November 2007 von Bergfick Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rude Man Geschrieben 6. November 2007 Teilen Geschrieben 6. November 2007 (bearbeitet) Wenn du gekündigt wirst kannst Du gegen die Kündigung klagen....aber nur wenn mindestens 10 Angestellte in der Firma. Sonst hat deine Kündigungsschutzklagekeine Chance. Wenn 10 Figuren oder mehr: Nicht selbst kündigen, kein Aufhebungsvertrag,sondern sie kündigen dir und du lässt gegen ein entsprechendes Schmerzensgeld die Kündigungnicht arbeitsrechtlich überprüfen.Das hat mir mein Fachanwalt für Arbeitsrecht 2002 empfohlen, als ich in einer ähnlichen Situationwar. Man wollte damals, dass ich kündige. Hab dann das getan, was mir mein Anwaltgeraten habe und den oben genannten Vorschlag (verbal!) übermittelt. Erst meinten sie ichticke wohl nicht sauber, vierzehn Tage später gabs drei Bruttogehälter und keine Sperre beimALG.Hast du eine Rechtsschutzversichewrung, die Arbeitsrecht einschließt? Bearbeitet 6. November 2007 von Rude Man Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tobi - MS Geschrieben 6. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 6. November 2007 (bearbeitet) Sind genau 10+Chef (zur Zeit)http://www.internetratgeber-recht.de/Arbei...gdesAV/baa1.htmNein eine Rechtsschutz Versicherung dieser Art hab ich nicht.Noch mal nachgerechnet:14,5 Tage Resturlaub100 Überstunden = 12 TageD.h. bei Kündigung regulär.....wär ich noch bis zum 22.11. hier.......Abfindung + vertr. geregelte Ersatzleistungen im Falle einer Sperrfrist sind im Hinterkopf.Das nervt hier...... Bearbeitet 6. November 2007 von Tobi - MS Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tobi - MS Geschrieben 6. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 6. November 2007 Danke erstmal für die vielen Tipps in dem o.g. Link steht auch viel Interessantes drin.Da ich vor kurzem Umgezogen bin hab ich zuhaus noch kein I-Net.Melde mich morgen wieder.Gruß und hoch die Köpfe Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flameboy Geschrieben 6. November 2007 Teilen Geschrieben 6. November 2007 (bearbeitet) Wobei Du beachten musst, dass Teilzeitkräfte nur mit 0,5 bzw. 0,75 eingerechnet werden.Gruß,Flameboy (Bald Fachanwalt für Arbeitsrecht )P.S. - Überstunden und Urlaub können auch in Geld abgegolten werden (...wenn Du das möchtest)- Sperrfrist gibt es bei Aufhebungsverträgen dann nicht, wenn der Vertrag zur Umgehung einer arbeitgeberseitigen Kündigung und zur Erlangung von Vorteilen geschlossen wurde, die der Arbeitnehmer sonst nicht erhalten hätte (So die Durchführungsanordnung, ist aber immer eine Einzelfallentscheidung der Sachbearbeiterin)- Chef zählt im Regelfall (bei einer GmbH z.B. der Geschäftsführer) nicht mit.- Soviel von mir Bearbeitet 6. November 2007 von Flameboy Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
M210 Geschrieben 6. November 2007 Teilen Geschrieben 6. November 2007 Die Abfindung richtet sich nach meinem Kenntnisstand auch nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, oder? Vielleicht schrob das ja schon wer, dann hätte ich es überlesen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flameboy Geschrieben 6. November 2007 Teilen Geschrieben 6. November 2007 Die Abfindung richtet sich nach meinem Kenntnisstand auch nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, oder? Vielleicht schrob das ja schon wer, dann hätte ich es überlesen.Es gibt für ein Jahr Betriebszugörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt (so § 1a KSchG). Es gibt aber keinen (!) Anspruch auf Abfindung! Eine Abfindung erhältst Du im Allgemeinen nur durch Aufhebungsvertrag oder durch Vergleich vor dem Arbeitsgericht.Gru´ß,Flameboy Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
moguai123 Geschrieben 6. November 2007 Teilen Geschrieben 6. November 2007 (bearbeitet) Auf keinen Fall unterschreiben! Wenn, dann nur mit entsprechender Abfindung!Kündigen lassen, klagen und Abfindung kassieren!Mach dich auf jeden Fall beim Profi schlau (Anwalt). Gibt doch Arbeitnehmer Vereine, Frag mal bei den Gewerkschaften nach.Gegen eine Kündigung klagen bringt fast iimmer was für den Arbeitnehmer.Kannst mir glauben, ich komme von der anderen Seite. (Not Gay...)Viel Glück Bearbeitet 6. November 2007 von moguai123 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rasputin Geschrieben 6. November 2007 Teilen Geschrieben 6. November 2007 Flameboy (Bald Fachanwalt für Arbeitsrecht )... ein sehr sehr guter übrigens... hat mir auch schon zu meinem recht verholfen.r Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tobi - MS Geschrieben 7. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 7. November 2007 Wobei Du beachten musst, dass Teilzeitkräfte nur mit 0,5 bzw. 0,75 eingerechnet werden.Gruß,Flameboy (Bald Fachanwalt für Arbeitsrecht )P.S. - Überstunden und Urlaub können auch in Geld abgegolten werden (...wenn Du das möchtest)- Sperrfrist gibt es bei Aufhebungsverträgen dann nicht, wenn der Vertrag zur Umgehung einer arbeitgeberseitigen Kündigung und zur Erlangung von Vorteilen geschlossen wurde, die der Arbeitnehmer sonst nicht erhalten hätte (So die Durchführungsanordnung, ist aber immer eine Einzelfallentscheidung der Sachbearbeiterin)- Chef zählt im Regelfall (bei einer GmbH z.B. der Geschäftsführer) nicht mit.- Soviel von mir Das mit den Teilzeitkräften hab ich erst jetzt kapiert....(Mitarbeiteranzahl....)Damit schrumpft das Unternehmen auf die magische unter 10 Grenze......................Ich habe meinen Chef gestern noch darauf angesprochen, das ich beim Unterschreiben des Aufhebungsvertrages u.U. mit einer Sperrfrist von 12 Wochen rechnen müsste.Darauf hin teilte er mir mit, das dies nicht seine Absicht wäre und dies mit seinem Rechtsanwalt prüfen will.Eine Abfindung hat er mir auch noch nicht angeboten.Überstunden hab ich noch rund 100. - Sehe ich das richtig, das er aufgrund der geringen Arbeitnehmerzahl in der Lage ist, mich leichter zu Kündigen (betriebsbedingt)?Welche Vorteile sollte ich erlangen? - Das ich mir jetzt einen neuen Job suchen kann? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mozzer Geschrieben 7. November 2007 Teilen Geschrieben 7. November 2007 Kommt immer auf den Leidensdruck deines Chefs an, wie wichtig es ihm ist dich loszuwerden und wie schnell das gehen soll/muß und inwieweit er überhaupt etwas rechtlich belastbares in der Hand hat, um dich auf regulärem Weg loszuwerden. Ich kenne z.B. einen Fall aus dem Freundeskreis: Betriebszugehörigkeit 2 Jahre, Aufhebungsvertrag verhandelt mit sofortiger Freistellung, also Sachen packen und ab nach Hause. Der Vertrag läuft noch bis Jahresende weiter, bei voller Bezahlung - logo - , das bedeutet für ihn bis zu 3 Monate "frei", genügend Zeit für die intensive Jobsuche. WEiter ist eine Zahlung von drei Monatsgehältern bei Vertragsende verhandelt worden, also spätestens zum Jahresende. Argumentation gegenüber dem Unternehmen: Risiko der 3 monatigen Sperre für die Bezüge vom Staat will und könne er nicht tragen.Rein rechtlich hatte der Chef nicht viel in der Hand, wenn es zu einer Kündigungsschutzklage gekommen wäre und der Kumpel wollte sowieso gehen und schon auf der Suche nach was neuem. Nicht warten, dass dein Chef mit irgendeinem Angebot kommt, Initiative ergreifen ist besser. Überleg dir, was du willst und zu welchen Konditionen zu bereit bist zu gehen. Das bietest du ihm an. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
**Pia** Geschrieben 7. November 2007 Teilen Geschrieben 7. November 2007 Zuerst sollte doch auch mal nach dem Grund der Kündigung gefragt werden!1. Hat Chef zu wenig Arbeit für dich? 2. Oder (und das glauben wir ja mal nicht) hast du dir was zu Schulden kommen lassen? 3. Läuft dein Vertrag aus und er möchte ihn so vorzeitig beenden? 4. Wie lange bist du schon in der Firma? Kündigt er wg. zu langer Krankheit? Hier sind nen paar mehr Infos gefragt um eine präzisere Antwort geben zu können.Fakt ist nur, dass es unter diesen Umständen ja wohl absolut keinen Spaß mehr macht in der Firma zu arbeiten.So wie ich das verstanden habe, muss Chef auf jeden Fall vier Wochen zum Monatsende kündigen - right? = dann würde ich, wenn er zu keine Abfindungszahlung im Zuge des Aufhebungsvertrags bereit ist, mir ganz normal kündigen lassen. Dann hast du noch bis 31.12. nen Job und wirst bezahlt. Da du noch Überstunden und Urlaub hast, hast du schön lange Weihnachtsferien und Zeit dir in der Firma im Internet neue Stellen rauszusuchen (da du ja zuhause noch kein Netz hast!) ODER aber Chef sagt, dass er das nicht möchte und stellt dich ab sofort frei! Noch besser, dann hast du fast zwei Monate Urlaub! Gruß,Pia Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tobi - MS Geschrieben 7. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 7. November 2007 Krank war ich sogut wie nie (bin einmal 2 Stunden früher gegangen und war am Montag Morgen wieder da....)Hab mir auch nix zu Schulden kommen lassen, was auf meinem eigenem Mist gewachsen ist. - Das ist geklärt.Vertrag ist unbefristetKündbar 6 Wochen zum QuartalsendeIch sitz hier quasi nur noch rum und versuche nicht übers Ohr gehauen zu werden.Werde die reguläre Kündigung anpeilen.14,5 Tage Resturlaub + 12,5 Tage aus Überstunden = ich müsste bis zum 22.11. weiterarbeiten.Für die Zeit bis dahin, soll er mich freistellen.Hier im Büro kann ich mich nicht wirklich auf die Jobsuche konzentrieren......... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
norwegenvespa Geschrieben 7. November 2007 Teilen Geschrieben 7. November 2007 Grad gelesen:http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karr...hen/601891.html Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
**Pia** Geschrieben 7. November 2007 Teilen Geschrieben 7. November 2007 Hätte ich dann auch so gemacht! - Und ich schätze mal, dass dein Chef die Freistellung auch akzeptieren würde, denn du bringst ihm ja auch nischts, wenn du da einfach deine Zeit absitzt!!Was suchst du denn für nen neuen Job, man kann sich ja mal umhören ....Sonst wünsche ich schon mal viel erfolg und dass alles glatt geht! Lass dich nicht übers Ohr hauen! In dem Fall funktioniert wieder mein Lieblingsspruch: "Alles wird gut!"Grüße,Pia Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ElBarto666 Geschrieben 7. November 2007 Teilen Geschrieben 7. November 2007 ihr seit doch über 5, gründet doch schnell nen betriebsrat und lass dich wählen. außer du hast eh kein bock mehr auf die firma und es macht dir im prinzip nix wenn du da raus bist so lange die formalitäten geklärt sind. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mozzer Geschrieben 7. November 2007 Teilen Geschrieben 7. November 2007 Werde die reguläre Kündigung anpeilen..Und auf eine Abfindung verzichten? Warum? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
agent.seven Geschrieben 7. November 2007 Teilen Geschrieben 7. November 2007 Kleiner Tipp von mir aus der Sicht eines pot. neuen Arbeitgebers.Wenn ich ein Zeugnis auf den Tisch bekomme, das Formlierungen enthält die auf einen Aufhebungsvertrag schliessen lassen, dann lasse ich immer Vorsicht walten.Nicht selten kommt dann bei einem kurzen Telefongespräch mit dem alten Arbeitgeber eine nicht so schöne Geschichte ans Tageslicht.Wenn Du also willens bist Dich so oder so zu trennen achte auf jeden Fall auf Dein Zeugnis und die verwendeten Formulierungen.Das ist mindestens so wichtig wie Regelungen zur Abfindung und mögl. Sperr- und Verrechnungsfristen.Ich kann hier nur auf einen Anwalt (Flameboy auch wenn er standesrechtlich nicht werben darf) wäre da auf jeden Fall die richige Richtung zur Absicherung.Ich kenne Dein Metier nicht, doch was mal im Lebenslauf und Zeugnis steht, läss sich schwer wieder ausbügeln.CheersHolger Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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