Kebra Geschrieben 29. September 2022 Teilen Geschrieben 29. September 2022 vor 15 Minuten hat Vespa Lind folgendes von sich gegeben: Wir drehen uns leider im Kreis, Nö, es wurden alle Optionen genannt. Jetzt liegt es an dir deinen Weg einzuschlagen. Mehr gibts nicht zu sagen..... Außer wir wollen nochmal alles von vorne durchkauen. Will sagen: Die Theorie haben wir, jetzt kommt die Praxis. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 29. September 2022 Teilen Geschrieben 29. September 2022 (bearbeitet) vor einer Stunde hat Vespa Lind folgendes von sich gegeben: So sehe ich das auch. Fragt sich, wer die übergeordnete Stelle ist. Kommt drauf an wo der Prüfer angestellt ist oder ob er vielleicht sogar Selbstständig ist. In letzter Konsequenz das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Bearbeitet 29. September 2022 von matzmann Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Claudio Geschrieben 29. September 2022 Teilen Geschrieben 29. September 2022 Du musst Dich da jetzt auch mal durchsetzen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dirk Diggler Geschrieben 29. September 2022 Teilen Geschrieben 29. September 2022 vor 6 Stunden hat efendi folgendes von sich gegeben: Mal eine andere Frage, wenn einem eine TÜV-Prüfstelle, aus unberechtigten Gründen und unzureichenden Kenntnissen, die Abnahme verweigert, dann muss es doch auch hier eine übergeordnete Stelle geben, an die man sich wenden kann und die dann solche Probleme auflöst. Ist natürlich auch kein alltägliches Problem, aber so was muss doch trotzdem lösbar sein. Der TÜV ist ein rechtlich selbständiger Verein, ist privatwirtschaftlich und nimmt hoheitliche Aufgaben war. Die Zuteilung der TÜV-Plakette selbst ist ein Verwaltungsakt i. S. d. § 35 VwVfG bzw. der entsprechenden Landesgesetze. Die StVZO knüpft an die Erteilung bzw. Versagung der Prüfplakette unmittelbar rechtliche Wirkungen. Damit berührt sie unmittelbar den Rechtskreis des Kraftfahrzeughalters und ist als Verwaltungsakt zu bewerten. Deshalb ist bei diesen (öffentlich-rechtlichen) Streitigkeiten der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten (§ 40 VwGO) eröffnet (VGH MünchenNJW 1975, 1796). Richtige Klageart bei Ablehnung der Plakettenerteilung ist die Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 VwGO) mit (eventuell) vorgeschaltetem Widerspruchsverfahren (§ 68 VwGO). Fraglich ist allerdings, wer die zuständige Widerspruchsbehörde und der richtige Klagegegner ist. Grundsätzlich wäre es denkbar, den jeweiligen Sachverständigen, die »hinter« ihm stehende Überwachungsorganisation oder den beleihenden Staat (Zulassungsbehörde) zu verklagen. Mit Urteil vom 11.02.1974 (NJW 1975, 1796[VGH Bayern 11.02.1974 – Nr. 5 VII/72]) hat der VGH München entschieden, dass in Verwaltungsstreitsachen wegen der Versagung der Prüfplakette durch den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bei der Untersuchung nach § 29 StVZO die Klage gegen den Technischen Überwachungsverein zu richten ist, bei dem der Sachverständige oder Prüfer angestellt ist. Nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO sei die Klage gegen den Bund, das Land oder die Körperschaft zu richten, deren Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder den beantragten Verwaltungsakt unterlassen habe. Nach dem Sinne dieser Regelung solle jeweils diejenige juristische Person in die verantwortliche Rolle des Beklagten verwiesen werden, deren Organe durch ihr Handeln oder Unterlassen Anlass zur Klage gegeben hätten. Da die Sachverständigen und Prüfer nach dem KfSachVG wie eine Behörde in die Organisation der technischen Überwachungsvereine eingebunden seien, sei auch der TÜV richtiger Beklagter. Da Aufsichtsbehörde in diesem Fall das Wirtschaftsministerium des Landes und damit eine oberste Landesbehörde war, wäre Widerspruchsbehörde der TÜV selbst gewesen (§ 73 Abs. 1 Nr. 2 VwGO). Sofern der Beliehene (i. d. R. also die Organisation, zu der der Prüfer gehört) – wie hier – einen Verwaltungsakt erlässt, dürfte es wohl richtig sein, den Beliehenen selbst als richtigen Klagegegner anzusehen. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vespa Lind Geschrieben 29. September 2022 Autor Teilen Geschrieben 29. September 2022 vor 5 Stunden hat Kebra folgendes von sich gegeben: Nö, es wurden alle Optionen genannt. Jetzt liegt es an dir deinen Weg einzuschlagen. Mehr gibts nicht zu sagen..... Außer wir wollen nochmal alles von vorne durchkauen. Will sagen: Die Theorie haben wir, jetzt kommt die Praxis. Ja, das ist richtig. Nun werden Taten folgen. Vielen Dank für eure konstruktiven und teilweise sehr ausführlichen Ratschläge! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
efendi Geschrieben 29. September 2022 Teilen Geschrieben 29. September 2022 (bearbeitet) Gut, wenn es als Verwaltungsakt zu werten ist, dann gibt es dagegen das Widerspruchsverfahren, was bedeutet, man legt bei der Dienststelle schriftlich Widerspruch gegen die Nichtzuteilung der Plakette ein. Dann kommt die Sache schon ins Laufen und im weiteren Verlauf, muss dann auch die Aufsichtsbehörde genannt werden, wenn der Widerspruch und damit die Zuteilung der Plakette, weiter abgelehnt wird. Bearbeitet 29. September 2022 von efendi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kebra Geschrieben 30. September 2022 Teilen Geschrieben 30. September 2022 vor 4 Stunden hat efendi folgendes von sich gegeben: Gut, wenn es als Verwaltungsakt zu werten ist, dann gibt es dagegen das Widerspruchsverfahren, was bedeutet, man legt bei der Dienststelle schriftlich Widerspruch gegen die Nichtzuteilung der Plakette ein. Dann kommt die Sache schon ins Laufen und im weiteren Verlauf, muss dann auch die Aufsichtsbehörde genannt werden, wenn der Widerspruch und damit die Zuteilung der Plakette, weiter abgelehnt wird. Top..... (Likes sind leider alle....) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albert Preslar Geschrieben 1. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2022 (bearbeitet) Erstaunlich. Seit 30 Jahren fahre ich mit meiner Sprint zum TÜV und niemals kam ein Prüfer auf die Idee, links nach einer FIN zu suchen. Warum auch? Fahr einfach woanders hin… Bearbeitet 1. Oktober 2022 von Albert Preslar Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dirk Diggler Geschrieben 1. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2022 Am 29.9.2022 um 14:00 hat Kebra folgendes von sich gegeben: Vor allem ist das ein Dienstleistungsunternehmen und nicht Gott persönlich.... Wenn man wirklich fassbare und spürbare Gotteserfahrungen machen möchte, die vollkommen unzweifelhaft sind, dann bei der zweijährig anstehenden Hauptuntersuchung. Falls ich je in den Himmel kommen sollte (was ich nicht glaube), werde ich Gott dort nur dann erkennen, wenn er wie ein TÜV-Prüfer aussieht und zu mir im Herrenton sagt:"Den Zylinder trage ich Ihnen ohne Leistungsgutachten nicht ein!" 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thisnotes4u Geschrieben 1. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2022 Der TÜV soll mal in die Allg. Betriebserlaubnis Nr. 4167 schauen. Diese ist für die Vespa GL ausgestellt, in Nr. 4167 Nachtrag II steht aber dann, dass die Typenbezeichnung nunmehr Vespa Sprint lautet. In der Ursprungs-ABE Nr. 4167 steht sinngemäß, dass die Fahrgestellnummer auf einer Plakette rechts am Tunnel und auf einer weiteren "rechts hinten am Fahrgestell" angebracht ist. Lösung C von alfonso würde ich sicher nicht machen, dann schon lieber weiter nach einem fähigen Prüfer suchen oder die Karre notfalls zu Rita nach FFM bringen. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 1. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2022 (bearbeitet) Mal als Anmerkung, es ist immer wieder spannend wie alle hier beurteilen können wie jemand anders seinen Job machen muß. Das Thema mit den doppelten/verschiedenen FIN ist super speziell und widerspricht sämtlichen üblichen Vorgehensweisen. Ich kenne auch keinen anderen Fahrzeughersteller der das so gemacht hat. Selbst das die Nummer nicht eingeschlagen sondern auf einer Plakette ist ist schon die absolute Seltenheit. Ich bitte also um ein wenig Nachsicht. Das ist wie wenn man dem Dachdecker erzählt diese eine spezielle Pfanne muß andersrum auf das Dach gelegt werden, das glaubt auch erstmal keiner. Bearbeitet 1. Oktober 2022 von matzmann 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
citydick Geschrieben 1. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2022 vor 28 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben: Mal als Anmerkung, es ist immer wieder spannend wie alle hier beurteilen können wie jemand anders seinen Job machen muß. Das Thema mit den doppelten/verschiedenen FIN ist super speziell und widerspricht sämtlichen üblichen Vorgehensweisen. Ich kenne auch keinen anderen Fahrzeughersteller der das so gemacht hat. Selbst das die Nummer nicht eingeschlagen sondern auf einer Plakette ist ist schon die absolute Seltenheit. Ich bitte also um ein wenig Nachsicht. Das ist wie wenn man dem Dachdecker erzählt diese eine spezielle Pfanne muß andersrum auf das Dach gelegt werden, das glaubt auch erstmal keiner. Ja, schon klar. Aber wenn's schon im Brief dokumentiert ist, sollte es doch kein Problem darstellen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thisnotes4u Geschrieben 1. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2022 vor 1 Stunde hat matzmann folgendes von sich gegeben: Ich bitte also um ein wenig Nachsicht. Ja, gestehe ich den Prüfern auch zu, aber den TE hat sowohl den alten Brief, in dem diese Abweichung dokumentiert ist, als auch ein Schreiben von Piaggio, in dem das auch erklärt wird. Bei der dt. Sprint ist die italienische FIN links unter der Backe eingeschlagen, das sollte doch auch einen jungen Prüfer vielleicht ins grübeln bringen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vespa Lind Geschrieben 1. Oktober 2022 Autor Teilen Geschrieben 1. Oktober 2022 (bearbeitet) Ich finde es insofern etwas unglücklich, als in dem Vermerk (im Brief) die zweite - abweichende - Fahrgestellnummer nicht erwähnt wird, heisst, man hat nicht klar gestellt, dass es zwar zwei verschiedene gibt, jedoch aus diesen und jenen Gründen nur die eine an der Position XY Relevanz hat. Das fände ich eindeutig(er). Bearbeitet 1. Oktober 2022 von Vespa Lind Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Claudio Geschrieben 1. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2022 Im Screenshot von @matzmann haben sie ja vernünftigerweise geschrieben, dass es sich links um eine Seriennummer handelt. Damit ist das Feuer raus. Trotzdem kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, wieso der eindeutige Eintrag im Brief mir nichts, dir nichts ignoriert werden kann. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vespa Lind Geschrieben 1. Oktober 2022 Autor Teilen Geschrieben 1. Oktober 2022 vor 28 Minuten hat vespisti99 folgendes von sich gegeben: Im Screenshot von @matzmann haben sie ja vernünftigerweise geschrieben, dass es sich links um eine Seriennummer handelt. Damit ist das Feuer raus. Das stimmt, im damaligen Schreiben der Vespa GmbH wird es deutlich. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crank-Hank Geschrieben 1. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2022 Zeig mal Fotos von dem ganzen Roller Das die Deutschen das so Spät 1970 noch gemacht haben: ich hab gedacht nach der super seltenen deutschen GL haben die das noch 65 max 67 bei der Sprint gemacht Die ist Silber mit Rally Rücklicht und Lenkerblinker und 120kmh Sechecklogo und Sechseckemblem? VespaSprint 2x ausgeschrieben? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fips Dieml Geschrieben 1. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2022 (bearbeitet) vor 45 Minuten hat Crank-Hank folgendes von sich gegeben: Die ist Silber mit Rally Rücklicht und Lenkerblinker und 120kmh Sechecklogo und Sechseckemblem? VespaSprint 2x ausgeschrieben? Steht hier Bj 72 mit zwei Schildchen und gleichem Vermerk im original Brief. Bearbeitet 1. Oktober 2022 von Fips Dieml Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
citydick Geschrieben 1. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2022 Also der Vermerk stand bei mir bei allen Augsburger Modellen drin und wurde auch immer so akzeptiert. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albert Preslar Geschrieben 2. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2022 vor 5 Stunden hat citydick folgendes von sich gegeben: Also der Vermerk stand bei mir bei allen Augsburger Modellen drin und wurde auch immer so akzeptiert. Genau. Gibt es sonst noch jemanden hier, der Probleme mit der HU hat? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t4. Geschrieben 2. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2022 Offensichtlich ja nicht - bzw. nach dem Vorlegen der entsprechenden, hier diskutierten Unterlagen / Hinweise / Einträge nicht mehr. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vespa Lind Geschrieben 2. Oktober 2022 Autor Teilen Geschrieben 2. Oktober 2022 vor 14 Stunden hat Crank-Hank folgendes von sich gegeben: Zeig mal Fotos von dem ganzen Roller Hier ist das Schätzchen: 4 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Claudio Geschrieben 2. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2022 Wie original kann eine Vespa denn noch aussehen? Mal blöd gefragt: wo war denn dein Vater mit dem Roller immer beim TÜV? Die könnten sich doch erinnern. Und in welche Gegend wohnst du denn (ganz grob)? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vespa Lind Geschrieben 2. Oktober 2022 Autor Teilen Geschrieben 2. Oktober 2022 vor 6 Stunden hat vespisti99 folgendes von sich gegeben: Wie original kann eine Vespa denn noch aussehen? Mal blöd gefragt: wo war denn dein Vater mit dem Roller immer beim TÜV? Die könnten sich doch erinnern. Und in welche Gegend wohnst du denn (ganz grob)? Er war, soviel ich weiß, in Heilbronn beim TÜV, da wohne ich auch. Als ich dort war kannte man sie leider nicht. Und ich war bei zwei verschiedenen... Sie war ja bestimmt 10 Jahre ohne TÜV. Dort hat sich vermutlich das Personal mittlerweile verändert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rita Geschrieben 2. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2022 versuchs in ner Werkstatt, wo der Prüfer ins Haus kommt oder: stell mir die Karre aufn Hof... dann klappt das easy.... Rita 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vespa Lind Geschrieben 2. Oktober 2022 Autor Teilen Geschrieben 2. Oktober 2022 vor 8 Minuten hat Rita folgendes von sich gegeben: versuchs in ner Werkstatt, wo der Prüfer ins Haus kommt oder: stell mir die Karre aufn Hof... dann klappt das easy.... Rita Danke für das Angebot, aber ich hab keinen TÜV und keinen Anhänger. ;-)) 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rita Geschrieben 2. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2022 anhänger oder nen Kangoo für nen halben Tag mieten....?? Rita Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 3. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2022 Am 1.10.2022 um 14:13 hat citydick folgendes von sich gegeben: Ja, schon klar. Aber wenn's schon im Brief dokumentiert ist, sollte es doch kein Problem darstellen. Jein, denn da steht nichts von der zweiten Nummer, wenn die nicht wäre, dann wäre es noch zu erklären. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dr.Paulaner Geschrieben 3. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2022 Kannst auch in Kassel vorbeikommen Marcel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hacki Geschrieben 4. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2022 Oder in München Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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