peddear Geschrieben 12. August 2020 Teilen Geschrieben 12. August 2020 Moin. Meine 150S ist mittlerweile in Deutschland (Hamburg) zugelassen. Allerdings hat sie mein Vorbesitzer in Spanien noch nicht abgemeldet. Da fällt also im zweifel Steuer an. Ich habe aber von der Zulassugsstelle eine Bescheinigung für die spanische Zulassungsstelle , dass die spanischen Dokumente eingezogen wurden und der Roller nun offiziell in D zugelassen ist und die Dokumente nach 6 Monaten vernichtet werden. Nun die Frage: an wen muß ich diese Bescheinigung (per Einschreiben ist klar) adressieren? Hat da jemand Erfahrung? Im Netz finde ich irgendwie nichts konkretes... Zur Not macht das die Ex vom Vorbesitzer in Valencia, aber wenn ich da die Kontrolle behalte, ist es mir lieber. Danke! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
purevernunft Geschrieben 12. August 2020 Teilen Geschrieben 12. August 2020 (bearbeitet) Hi @peddear bei meiner 125er kam die Baja Definitiva vom http://dgt.es/ Die Dgt hat Niederlassungen in den Städten (bei mit ist es Barcelona), auch in Valencia. Vielleicht hilft Dir das beim Suchen! Grüße! Chris Ps: interessant dass Du die Vespa ohne Abmeldebescheinigung angemeldet bekommen hast... Bearbeitet 12. August 2020 von purevernunft 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-=SkReeK=- Geschrieben 12. August 2020 Teilen Geschrieben 12. August 2020 Bist du sicher, dass du per Wisch der deutschen Behörden eine Abmeldung in Spanien erwirken kannst? Hier wurde mal folgendes geschrieben: Am 6.1.2017 um 10:58 hat MV S.A. folgendes von sich gegeben: [...] Fakt ist einfach das trotz originaler Papiere kein Nachweis über die korrekte Abmeldung erbracht ist . In Spanien kann nur der letzte Besitzer mit seinem Ausweis eine Abmeldung vornehmen , oder eben mit Notar und zwei Zeugen . [...] Ich drück dir die Daumen und hoffe du berichtest weiter Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mr.Green Geschrieben 12. August 2020 Teilen Geschrieben 12. August 2020 vor 5 Stunden hat peddear folgendes von sich gegeben: ...und die Dokumente nach 6 Monaten vernichtet werden. Wie Was vernichtet? Ich bekomm Originalpapiere noch 6 Monaten entwertet zurück! Erst vorletzte Woche. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Arthur Geschrieben 12. August 2020 Teilen Geschrieben 12. August 2020 vor 27 Minuten hat Mr.Green folgendes von sich gegeben: Wie Was vernichtet? Ich bekomm Originalpapiere noch 6 Monaten entwertet zurück! Erst vorletzte Woche. Hier in Düsseldorf fragen sie bei der Anmeldung, ob man die nach Ablauf der Frist ausgehändigt bzw. zugeschickt bekommen möchte. Kann sein, dass eine kleine Gebühr fällig ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
peddear Geschrieben 12. August 2020 Autor Teilen Geschrieben 12. August 2020 vor 4 Stunden hat -=SkReeK=- folgendes von sich gegeben: Bist du sicher, dass du per Wisch der deutschen Behörden eine Abmeldung in Spanien erwirken kannst? Hier wurde mal folgendes geschrieben: Ich drück dir die Daumen und hoffe du berichtest weiter Ich habe das hier gefunden...und so ungefähr hat es auch der Verkäufer von einem seiner Freunde berichtet, dem er auch eine spanische Vespa verkauft hat. Was bei Flensburg steht, wird anders herum nicht anders sein Innerhalb der EU erfolgt die Unterrichtung, dass ein Kraftfahrzeug in einem anderen Mitgliedsstaat der EU angemeldet wurde, grundsätzlich automatisch zwischen den nationalen Straßenverkehrsbehörden, so dass keine gesonderte Abmeldung durch den Fahrzeughalter mehr notwendig ist. Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass die Unterrichtung an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg nicht immer zeitnah oder sogar gar nicht erfolgt. Daher wird empfohlen, Ihr Kraftfahrzeug nach Anmeldung in Spanien noch zusätzlich in Deutschland abzumelden. Quelle: https://spanien.diplo.de/blob/1755868/5e86fd45b5bec9d99548055eecde8cd0/dd-zulassung-dt-kfz-in-spanien-data.pdf Klar, ich berichte weiter! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
weissbierjojo Geschrieben 12. August 2020 Teilen Geschrieben 12. August 2020 wie kann überhaupt eine deutsche Behörde ein Fahrzeug zulassen, das in einem anderen EU Land nicht abgemeldet ist? Dachte immer, das die nicht geht? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hacki Geschrieben 13. August 2020 Teilen Geschrieben 13. August 2020 Warum nicht ? hab ich auch schon mehrfach gehabt - zb zugelassenes Fzg nach GB ( in einem falle Auto ).. EU halt genau über dir steht ja der passende Passus... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hacki Geschrieben 13. August 2020 Teilen Geschrieben 13. August 2020 oder in F zugelassenes Fzg nach D geholt... ( wobei in F einfach - der letzte Halter meldet den Verkauf ( schreibt es auf die Papiere händisch noch drauf ) und innerhalb 4 Wochen ist die gurke dann aut. abgemeldet ) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MV S.A. Geschrieben 13. August 2020 Teilen Geschrieben 13. August 2020 Moin , bei vielen spanischen Rollern ist es wie damals bei den Italienern , sie wurden endgültig abgemeldet um keine Steuern mehr aufkommen zu lassen . Die sind dann oft mit dem Vermerk „desguace „ gekennzeichnet worden . Die Orginalen Papiere sind eingezogen worden . damit ist die Für die spanischen Officio trafficos der drobs gelutscht , für Privatleute geben die dann nichts mehr raus in Deutschland wurde die Ecke vom Brief angeschnitten und wieder ausgegeben . die Spanier haben eine Art Laufzettel bekommen . Diese Abmeldungen liegen aber meist vor den Neunziger Jahren . wenn ein spanisches Fahrzeug abgemeldet ist wird es auch für Spanier schwierig und teuer so ein Fahrzeug zu reaktivieren . Mehr als eine Informe bekommt man eben nicht , immer Glück wenn baja definitiva. mit Kennzeichen ist die Abfrage für jedermann möglich . imzwischen tauschen sich die Landratsämter ES und D aus und geben ok oder nicht . ich habe aber auch gehört das man Spanische Fahrzeuge über 125 ccm nur noch mit originalen Papieren zulassen kann . Informe wird nicht mehr akzeptiert. die Infos hab ich aus dem Kreis Nürnberg , Fürth, aus dem Allgäu und Rosenheim . vielleicht kann das jemand bestätigen, auch wenn es Ärgerlich ist Gruß Bernd 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
peddear Geschrieben 13. August 2020 Autor Teilen Geschrieben 13. August 2020 vor 2 Stunden hat MV S.A. folgendes von sich gegeben: Moin , bei vielen spanischen Rollern ist es wie damals bei den Italienern , sie wurden endgültig abgemeldet um keine Steuern mehr aufkommen zu lassen . Die sind dann oft mit dem Vermerk „desguace „ gekennzeichnet worden . Die Orginalen Papiere sind eingezogen worden . damit ist die Für die spanischen Officio trafficos der drobs gelutscht , für Privatleute geben die dann nichts mehr raus in Deutschland wurde die Ecke vom Brief angeschnitten und wieder ausgegeben . die Spanier haben eine Art Laufzettel bekommen . Diese Abmeldungen liegen aber meist vor den Neunziger Jahren . wenn ein spanisches Fahrzeug abgemeldet ist wird es auch für Spanier schwierig und teuer so ein Fahrzeug zu reaktivieren . Mehr als eine Informe bekommt man eben nicht , immer Glück wenn baja definitiva. mit Kennzeichen ist die Abfrage für jedermann möglich . imzwischen tauschen sich die Landratsämter ES und D aus und geben ok oder nicht . ich habe aber auch gehört das man Spanische Fahrzeuge über 125 ccm nur noch mit originalen Papieren zulassen kann . Informe wird nicht mehr akzeptiert. die Infos hab ich aus dem Kreis Nürnberg , Fürth, aus dem Allgäu und Rosenheim . vielleicht kann das jemand bestätigen, auch wenn es Ärgerlich ist Gruß Bernd Also mir lagen ja alle originalen Dokumente und Nummernschilder vor. Und mit TÜV Gutachten war die Zulassung dann kein Problem. Wollten mir noch ne Ausnahmegenehmigung aufdrücken, aber das hat sich zerschlagen. Nummernschild war so alt, dass durfte ich auch behalten. Aber die Abmeldung in ES ist ja auch eher mein Problem, falls die Behörden sich da nicht gut austauschen. Suche immer noch nach einer geeigneten Adresse. Der Verkäufer wollte sich auch mal schlau machen - ist aber mittlerweile auch wieder in D ansässig. Zur Not, und falls hier nicht noch der ultimative Tipp auftaucht, schicke ich es zur lokalen Zulassung DGT in Valencia und falte die Hände. Abmeldung müsste doch auch im Interesse des Verkäufers sein, oder?! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MV S.A. Geschrieben 13. August 2020 Teilen Geschrieben 13. August 2020 Wie gesagt , hab ich gelesen aber das Problem ist das der Roller de Alta ist , bedeutet das der Eigentumsanspruch nicht geklärt ist . heißt , der letzte Besitzer muss mit den Papieren und Personalausweis zum Amt. Oder eine Bevollmächtigte Person muss mit zwei Zeugen zum Notar und dann zum Amt . Ich würde sagen du musst mit nem Dolmetscher versuchen den Weg über den letzten Besitzer zu gehen . Gruss Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
peddear Geschrieben 13. August 2020 Autor Teilen Geschrieben 13. August 2020 vor 1 Stunde hat MV S.A. folgendes von sich gegeben: Wie gesagt , hab ich gelesen aber das Problem ist das der Roller de Alta ist , bedeutet das der Eigentumsanspruch nicht geklärt ist . heißt , der letzte Besitzer muss mit den Papieren und Personalausweis zum Amt. Oder eine Bevollmächtigte Person muss mit zwei Zeugen zum Notar und dann zum Amt . Ich würde sagen du musst mit nem Dolmetscher versuchen den Weg über den letzten Besitzer zu gehen . Gruss Ok. Mal sehen... Dolmetscher werde ich mir sparen können, der Vorbesitzer ist Deutscher. Gruß! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
peddear Geschrieben 14. August 2020 Autor Teilen Geschrieben 14. August 2020 Am 12.8.2020 um 16:20 hat purevernunft folgendes von sich gegeben: Hi @peddear bei meiner 125er kam die Baja Definitiva vom http://dgt.es/ Die Dgt hat Niederlassungen in den Städten (bei mit ist es Barcelona), auch in Valencia. Vielleicht hilft Dir das beim Suchen! Grüße! Chris Ps: interessant dass Du die Vespa ohne Abmeldebescheinigung angemeldet bekommen hast... Hast du den Roller von D aus abgemeldet? Gruß Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
purevernunft Geschrieben 15. August 2020 Teilen Geschrieben 15. August 2020 @peddear ...nein, die Abmeldung hat die Verkäuferin in Barcelona vorgenommen, die Unterlagen hatte ich mitbekommen. Im Anmeldungschaos hier (so gut wie keine Termine) hatte man mir vorab mitgeteilt, dass ich nur einen angemeldeten Roller anmelden kann, worauf der Tüv-Anmeldeservice allerdings wiederum keinen Wert legte. Das spanische Formular ist übrigens ein reines Formblatt ohne Unterschrift. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
peddear Geschrieben 11. Januar 2021 Autor Teilen Geschrieben 11. Januar 2021 Puh, lange nicht mehr upgedated. Viel gibt es derzeit auch nicht zu sagen. Allerdings habe ich mit der Zulassungsstelle in Hamburg gesprochen. Eine automatische Abmeldung und Mitteilung von D nach ESP findet nicht statt. Mit anderen europäischen Staaten schon, mit den Spaniern leider nicht. Habe aber auch vor kurzem gelesen, dass andersrum eine Mitteilung erfolgte (ein in D zugelassenes Auto in Spanien angemeldet). Whatever. Die "eingezogenen" spanischen Papiere kann ich mir wohl nach Ablauf der 6-Monats-Frist abholen. Die Mitteilung von der Zulassung, dass ich den Roller angemeldet habe, ist mittlwerweile von mir per Einschreiben nach Spanien gesendet worden. Bin gespannt, wie es weiter geht... 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
peddear Geschrieben 23. April 2021 Autor Teilen Geschrieben 23. April 2021 Letztes Update Die DGT hat mir nach Zusendung meines Schreibens folgenden Link geschickt: https://sede.dgt.gob.es/es/vehiculos/altas-bajas-y-rehabilitacion-de-vehiculos/baja-vehiculo-exportacion/index.shtml Ich habe dann die spanische Botschaft in Hamburg kontaktiert und hatte dort einen netten unkomplizierten Kontakt. Folgendes war für die Abmeldung über die Botschaft wichtig: Antrag gemäß dem vom DGT zur Verfügung gestellten Formular: https://sede.dgt.gob.es/sede-estaticos/Galerias/modelos-solicitud/01/Mod.01-ES.pdf Ausweis der interessierten Person: o Natürliche Personen: offizielles Dokument, das die Identität und den Wohnort des Halters bescheinigt, Personalausweis, spanischer Führerschein, Aufenthalts Bescheinigung, Reisepass mit Identifikationsnummer für Ausländer). o Juristische Personen: Karte mit der Steuernummer der Gesellschaft und Nachweis der Vertretung und Identität des Unterzeichnenden(Modell verfügbar unter www.dgt.es). o Minderjährige oder Entmündigte: Angaben und Unterschrift des Vaters, der Mutter oder des Vormunds, deren Personalausweis und ein Dokument zum Nachweis, dass sie als solche handeln. Fahrzeugpapiere: o Original der Zulassungsbescheinigung (Permiso de Circulación) und TÜV-Karte (ITV) oder Bescheinigung des Verlusts derselben oder Anzeige des Diebstahls dieser Dokumente. o Original des TÜV-Scheins (Tarjeta de Inspección Técnica) oder Bescheinigung des Verlusts derselben oder Anzeige des Diebstahls dieser Dokumente. o Wenn die Behörden des Landes wo Sie das Auto angemeldet haben, die Original Fahrzeugscheine einbehalten haben, müssen Sie eine Fotokopie des aktuellen Fahrzeugscheins vorzeigen. o Wenn sie die spanische Zulassungsbescheinigung und TÜV-Scheins verloren haben, dann müssen Sie folgende Formular auch vorlegen: https://sede.dgt.gob.es/sede-estaticos/Galerias/vehiculos/modelos-e-impresos/Declaracion-de-extravio.pdf Kopie der Zahlungsbestätigung der Gebühr an die DGT 4.1 (zurzeit sind es 8,59€) Die Zahlung der Gebühr können Sie per Überweisung an die folgende Kontonummer durchführen: Begünstigter: Dirección General de Tráfico C.C.C.: 2100 5731 7602 0020 4028 IBAN: ES29 2100 5731 7602 0020 4028 SWIFT: CAIXESBBXXX Den Verwendungszweck müssen Sie wie folgt ausfüllen: 1. Ausweisnummer des Fahrzeughalters 2. Kennzeichen 3. Baja vehículo por traslado a otro país Beispiel: “12345678A - 0000-BBB - Baja vehículo por traslado a otro país” Wenn das Fahrzeug seit seiner Zulassung in Spanien älter als 15 Jahre ist, müssen Sie keinen Betrag bezahlen. Im Grunde das, was auch schon unter dem Link zu finden ist. Ich war im Besitz der Permiso de Circulation und der TÜV-Karte (ITV), die Dokumente reichen. Vorausgesetzt der Vorbesitzer übernimmt die Abmeldung, denn nur dieser kann es tun, es sei denn er stellt eine Vollmacht aus: https://sede.dgt.gob.es/sede-estaticos/Galerias/otros-tramites/registro-apoderamientos/otorgamiento_ES.PDF Dann braucht man aber auch noch eine notariell beglaubigte Pass oder Perso-Kopie vom Vorbesitzer. Fazit: Ich hatte Glück, weil der Vorbesitzer in Deutschland und nur 30km entfernt von Hamburg wohnt und sich so alles relativ problemlos organisieren ließ. Wenn keiner oder nur über Landesgrenzen Hinaus ein Kontakt besteht, wird es offensichtlich schwieriger. Über die folgenden Konsequenzen, hätte ich den Roller jetzt nicht abgemeldet bekommen und die Steuer würde auch vom (unbekannten) Vorbesitzer nicht weiter bezahlt werden, weiß ich natürlich nichts. Anmeldung in Deutschland lief (in meinem Fall) aber problemlos. Und jetzt freue ich mich auf hoffenltich viele sonnige Stunden auf der schönen Spanierin! 4 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaktus949 Geschrieben 4. Februar 2022 Teilen Geschrieben 4. Februar 2022 (bearbeitet) Am 13.8.2020 um 13:59 hat MV S.A. folgendes von sich gegeben: erledigt Bearbeitet 4. Februar 2022 von kaktus949 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaktus949 Geschrieben 4. Februar 2022 Teilen Geschrieben 4. Februar 2022 Am 13.8.2020 um 10:06 hat MV S.A. folgendes von sich gegeben: Moin , bei vielen spanischen Rollern ist es wie damals bei den Italienern , sie wurden endgültig abgemeldet um keine Steuern mehr aufkommen zu lassen . Die sind dann oft mit dem Vermerk „desguace „ gekennzeichnet worden . Die Orginalen Papiere sind eingezogen worden . damit ist die Für die spanischen Officio trafficos der drobs gelutscht , für Privatleute geben die dann nichts mehr raus in Deutschland wurde die Ecke vom Brief angeschnitten und wieder ausgegeben . die Spanier haben eine Art Laufzettel bekommen . Diese Abmeldungen liegen aber meist vor den Neunziger Jahren . wenn ein spanisches Fahrzeug abgemeldet ist wird es auch für Spanier schwierig und teuer so ein Fahrzeug zu reaktivieren . Mehr als eine Informe bekommt man eben nicht , immer Glück wenn baja definitiva. mit Kennzeichen ist die Abfrage für jedermann möglich . imzwischen tauschen sich die Landratsämter ES und D aus und geben ok oder nicht . ich habe aber auch gehört das man Spanische Fahrzeuge über 125 ccm nur noch mit originalen Papieren zulassen kann . Informe wird nicht mehr akzeptiert. die Infos hab ich aus dem Kreis Nürnberg , Fürth, aus dem Allgäu und Rosenheim . vielleicht kann das jemand bestätigen, auch wenn es Ärgerlich ist Gruß Bernd Na eigentlich gehts mir ums anmelden in D. Trotzdem meine Frage: Sind Informe und baja definitiva unterschiedliche Dokumente, also nicht alles in der Informe zusammen-gefasst? Wenn ja wie stehen die Chance einer Anmeldung: Danke Christoph Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gegenüber Geschrieben 4. Februar 2022 Teilen Geschrieben 4. Februar 2022 Es gibt die Permiso des Circulation und die Tajeta des Inspection Tecnica de Vehiculos. Das sind die Original-Dokumente. Meine Erfahrung bisher: Die Permiso wird normalerweise bei Abmeldung in E eingezogen. Man kann die Tarjeta abgestempelt für den Export zurück bekommen. Die Informe ist ein extra Wisch, bekommst etwa über DGT, da ist dann der "Zustand" des Rollers vermerkt - also etwa baja definitiva. Ist ja mehr wie ein Auszug aus dem Fahrzeugregister bei uns... Irgendwie sehen die Dokumente aber gerne mal verschieden aus. Aktueller Stand meines Wissens ist, dass es allein mit der Informe und einem Kaufvertrag (und 21er, klar) immer schwerer wird, ne Motovespa in D zuzulassen. Den Zulassungsstellen kann es ja auch egal sein, dass es zu seit Jahren abgemeldeten spanischen Fahrzeugen nicht mehr alle Unterlagen gibt. Denn nicht DAS AMT will was von dir, von DU vom Amt Man möge mich hier gerne berichtigen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Housefrau Geschrieben 4. Februar 2022 Teilen Geschrieben 4. Februar 2022 vor 2 Stunden hat kaktus949 folgendes von sich gegeben: Na eigentlich gehts mir ums anmelden in D. Trotzdem meine Frage: Sind Informe und baja definitiva unterschiedliche Dokumente, also nicht alles in der Informe zusammen-gefasst? Wenn ja wie stehen die Chance einer Anmeldung: Danke Christoph Mir steht das auch gerade bevor… Meines Wissens ist die Baja die Abmeldebestätigung. Darin ist auch vermerkt, dass die „Papier“ eingezogen worden sind. Ebenfalls ist auch vermerkt, dass das Fahrzeug ins Ausland geht. Die Informe ist ein Registerauszug. In diesem steht die Erstzulassung sowie die Halter. Die Zulassung ist leider je nach Behörde nicht mehr sooooo einfach, da wie in meinem Fall die org. Papiere fehlen und mit beiden „Zetteln“ die Damen vom Amt nichts anfangen können. Spricht ja auch keiner Spanisch. Mir wurde zwar gesagt, dass die Baja ausreichen sollte, aber bestätigen kann ich das noch nicht… Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mr. Peabody Geschrieben 17. November 2022 Teilen Geschrieben 17. November 2022 Ich lese das hier gerade, denn ich habe eine Faro Bajo an der Angel und versuche rauszukriegen welche Dokumente ich mindestens brauche. Leider gibts mit dem Roller keinerlei Dokumente, lediglich Kennzeichen, un d ich frage mich ob ich eine realistische Chance habe den jemals anzumelden? Hat jemand eine Einschätzung dazu? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gegenüber Geschrieben 18. November 2022 Teilen Geschrieben 18. November 2022 Könnte je nach Zulassungsbehörde eben schwierig werden. Über das Kennzeichen kannst du die informe holen. Immerhin. Wenn dir der Verkäufer ne Eidesstattliche schreibt, dass er die Papiere nicht mehr hat, auch gut. Frag bei deiner Zulassungsstelle nach und lass dir schriftlich geben, was die brauchen. Das ist mein Rat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mr. Peabody Geschrieben 18. November 2022 Teilen Geschrieben 18. November 2022 Super, vielen Dank schon mal für die Info! Informe, kann man das online machen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mr. Peabody Geschrieben 19. November 2022 Teilen Geschrieben 19. November 2022 Leider hat der Rahmen keine lesbare Nummer mehr... da wird's kritisch oder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rollerbube Geschrieben 20. November 2022 Teilen Geschrieben 20. November 2022 vor 19 Stunden hat Mr. Peabody folgendes von sich gegeben: Leider hat der Rahmen keine lesbare Nummer mehr... da wird's kritisch oder? Da kannst du von ausgehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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