benji Geschrieben 10. Juni 2017 Teilen Geschrieben 10. Juni 2017 Guten Abend, ich dachte ja, daß ich in meinen 18 Jahren bei Ebay schon so ziemlich alles erlebt habe. Aber heute war was, das hab ich noch nicht erlebt: Verkäufer schickt Artikel (Reifen) in falscher Größe. Ich reklamiere. Er wird pampig. Längere Diskussion folgt. Letztendlich schicke ich das Teil zurück. Bekomme prompt Gutschrift. Und der Verkäufer bricht den Kauf ab. Damit habe ich keine Möglichkeit mehr, eine entsprechende Bewertung abzugeben (was auch bestimmt die Absicht des Verkäufers war) Gibt's da eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen? Ich hab mich durch allerlei Links geklickt, aber nix gefunden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sidewalksurfer Geschrieben 10. Juni 2017 Teilen Geschrieben 10. Juni 2017 Kann sein, dass ich dumm bin. Aber du hast die falsch gelieferten Reifen zurückgeschickt und dein Geld zurück. Wo ist jetzt genau das Problem? Fehlende Möglichkeit des Nachtretens? 6 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
benji Geschrieben 10. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 10. Juni 2017 Genau. Will nachtreten. Der Verkäufer versuchte, mich davon zu überzeugen, daß ein 100/80-10 Reifen einem 3.50-10 entspricht. Egal, was in den Papieren steht. Außerdem hatte er meine Reklamation grundsätzlich in Frage gestellt und von mir mehrfach Foto-Beweise gefordert, auf denen ersichtlich ist, daß ich den falschen Reifen bekommen hatte. Das ganze ging ewig hin und her. Es war offensichtlich, daß der Verkäufer versuchte, mich solange hinzuhalten, bis ich resignieren würde. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
benji Geschrieben 10. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 10. Juni 2017 (bearbeitet) PS: Das ein Artikel falsch geliefert wird, kommt ja öfters vor und ist kein großes Thema. Dann wird das reklamiert, zurückgeschickt und entweder gutgeschrieben oder der richtige Artikel geliefert. Dann gibt's auch von mir positive Bewertung, daß der Verkäufer das Problem gelöst hat. Aber wenn das so wie oben beschrieben abläuft, das finde ich gar nicht gut. Bearbeitet 10. Juni 2017 von benji Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sidewalksurfer Geschrieben 10. Juni 2017 Teilen Geschrieben 10. Juni 2017 (bearbeitet) Und jetzt? Wo ist dein Schaden, abgesehen von der angekratzten "Online-Ehre"? Sorry, aber die Nummer halte ich für ziemlich alberne Kackscheiße... Bearbeitet 10. Juni 2017 von sidewalksurfer 5 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
benji Geschrieben 10. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 10. Juni 2017 Sportsfreund, es geht nicht darum, ob du das gut oder schlecht findest, daß ich eine Bewertung abgeben will. Sondern, ob jemand weiß, wie ich bei einem abgebrochenem Kauf trotzdem einen Bewertung abgeben kann. Wenn Du das nicht verstehst, dann bist du, wie du schon selbst vermutest, offenbar wirklich: dumm. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sidewalksurfer Geschrieben 10. Juni 2017 Teilen Geschrieben 10. Juni 2017 Dann bin ich wohl dumm und du agierst auf Sandkastenniveau... 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kobaltblau Geschrieben 10. Juni 2017 Teilen Geschrieben 10. Juni 2017 Ein Traum.... bitte so weitermachen. 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sucram70 Geschrieben 11. Juni 2017 Teilen Geschrieben 11. Juni 2017 Kauf doch noch einen Artikel. Dann kannst Du ihn ja ohne Wenn und Aber für den ersten bewerten.(Ironiemodus aus) 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
M210 Geschrieben 11. Juni 2017 Teilen Geschrieben 11. Juni 2017 (bearbeitet) Klingt nach dem Händler "Streetlights". Mir brach Anfang der Woche ein Penner eine von mir gewonnene Aktion ab, weil ihm der erzielte Betrag offensichtlich zu nieder erschien. Natürlich hatte ich per PayPal überwiesen. Erst nach zwei einigermaßen sehr pampigen Kontaktaufnahmen über mehrere Tage, war dann irgendwann das Geld wieder am PayPal-Konto. Konnte dennoch bewerten - und habe es entsprechend getan. Bearbeitet 11. Juni 2017 von M210 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zimbo Geschrieben 11. Juni 2017 Teilen Geschrieben 11. Juni 2017 Das haste schon gelesen? http://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen Da steht: Zitat Wichtige Informationen zu „Kauf abbrechen“ Wenn Sie einen Artikel bei eBay verkaufen, gehen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag ein. Sie haben sich damit verpflichtet, den Kaufvertrag zu erfüllen. Bei der Funktionalität „Kauf abbrechen“ handelt es sich um einen technischen Vorgang, der den zwischen Ihnen und dem Käufer bei eBay geschlossenen Kaufvertrag unberührt lässt. Sollte es sich nicht um einen einvernehmlichen Abbruch handeln, überprüfen Sie bitte vorab, ob Sie rechtlich zum einseitigen Abbruch des Kaufs berechtigt sind. Wenn Sie einen Kauf abbrechen, kann sich dies negativ auf Ihren Servicestatus auswirken. Wenn Sie einen Kauf abbrechen, kann der Käufer Sie dennoch bewerten und ggf. eine negative oder neutrale Bewertung abgeben. Sobald der Abbruch eines Kaufs abgeschlossen ist, können Sie eBay nicht mehr einschalten, falls es Probleme gibt. Hatte auch mal so nen Fall...bei mir wars allerdings so, das der Artikel partou nicht ankam. Um nicht schlecht zu bewerten und wie es oben auch steht, keine Provision an egay zu zahlen, wurde der Kauf abgebrochen! Lustigerweise kam dann der Artikel dann doch irgendwann Monate später an (China-Kamera fürs Auto) Die wollen einfach den Weg des geringsten Widerstandes machen.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
benji Geschrieben 11. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 11. Juni 2017 Ja ja. Hatte ich alles gelesen. Aber anscheinend ist der Trick, das Geld zurückzuerstatten und dann den Kauf abzubrechen. Damit war der Reifen weder in der Liste der Käufe aufgeführt, noch war es möglich, wenn ich direkt auf die Auktion ging, eine Bewertung abzugeben. Aber ich habe inzwischen eine Möglichkeit gefunden. Ich gebe eine Bewertung für einen anderen Kauf ab und klicke danach auf "Weitere Bewertungen abgeben". Dann taucht der Reifen auf. Ach ja, der Händler nennt sich bikehit_de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
v30t Geschrieben 11. Juni 2017 Teilen Geschrieben 11. Juni 2017 vor 8 Minuten schrieb benji: Ja ja. Hatte ich alles gelesen. Aber anscheinend ist der Trick, das Geld zurückzuerstatten und dann den Kauf abzubrechen. Damit war der Reifen weder in der Liste der Käufe aufgeführt, noch war es möglich, wenn ich direkt auf die Auktion ging, eine Bewertung abzugeben. Aber ich habe inzwischen eine Möglichkeit gefunden. Ich gebe eine Bewertung für einen anderen Kauf ab und klicke danach auf "Weitere Bewertungen abgeben". Dann taucht der Reifen auf. Ach ja, der Händler nennt sich bikehit_de Host scho Recht. Dad i a so macha! g t Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
*Wolfgang* Geschrieben 11. Juni 2017 Teilen Geschrieben 11. Juni 2017 Andererseits: Reifen retour, Kohle zurück. Also re-abgewickelt! Im Prinzip hat dann also doch kein Kauf stattgefunden. Mehr kann er doch letztlich nicht machen als die Ware zurück zu nehmen und Dir die Kohle zu geben. Klar, er hätte es gleich tun können und nicht ewig hin- und hermailen. Aber sonst? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zimbo Geschrieben 11. Juni 2017 Teilen Geschrieben 11. Juni 2017 Das mit dem kauf abbrrechen hat wohl meist finanziellen Hintergrund....einfach gaybühren sparen für einen Kauf der so gesehen ja doch nicht statt gefunden hat weil alles rückabgewickelt wurde. Ärgerlich ist es trotzdem....gerade wenn der Verkäufer so rumgezickt hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sidewalksurfer Geschrieben 11. Juni 2017 Teilen Geschrieben 11. Juni 2017 Ich meine, ich kann ja durchaus die Angepisstheit des Topiceröffners wegen unverschämten Reaktionen des Anbieters verstehen. Aber so dummen Menschen wie mir passiert sowas regelmäßig im Alltag, gerade auch dann, wenn wie hier tatsächlich kein Schaden entstanden ist. Was mache ich dann, wenn mir die grobe, fette Fleischwarenfachverkäuferin blöd kommt? Nach einem öffentlichen Pranger im Internet suchen, um mir virtuelle Erleichterung zu verschaffen, oder einfach nicht mehr in dem betreffenden Laden kaufen? Oder zur Entspannung einfach mal den Jägerzaun neu streichen? 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Merde Vela Geschrieben 11. Juni 2017 Teilen Geschrieben 11. Juni 2017 vor 23 Stunden schrieb benji: Genau. Will nachtreten. Der Verkäufer versuchte, mich davon zu überzeugen, daß ein 100/80-10 Reifen einem 3.50-10 entspricht. Egal, was in den Papieren steht. Außerdem hatte er meine Reklamation grundsätzlich in Frage gestellt und von mir mehrfach Foto-Beweise gefordert, auf denen ersichtlich ist, daß ich den falschen Reifen bekommen hatte. Das ganze ging ewig hin und her. Es war offensichtlich, daß der Verkäufer versuchte, mich solange hinzuhalten, bis ich resignieren würde. Es geht wohl eher um Uneinsichtigkeitkeit und ewiges Gehacke von seiten des Verkäufers. Da wäre ich auch grätig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PK-HD Geschrieben 12. Juni 2017 Teilen Geschrieben 12. Juni 2017 Also die Bewertungsfunktion als solche dient ja nicht nur der Bewertung des Artikels sondern auch des gesamten Ablaufs. Von daher find ich den “Vorwurf“ des Nachtretenwollens nicht ganz passend, denn damit stellt man grundsätzlich das Bewerten nach Transaktionsende in Frage. Ich finde die Forderung nach anschließender Bewertung legitim wenn auch in allen anderen Fällen bewertet werden darf und das ist ja bei ebay üblicherweise der Fall. Wenn im GSF ein Verkäufer shice baut wird er ja auch an den Pranger gestellt und Jehova-Style-mäßig zur Besserung überredet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
klugscheißer Geschrieben 12. Juni 2017 Teilen Geschrieben 12. Juni 2017 Bevor der jenige eine negative ebay Kritik abgibt, sollte er erstmal über den Schaden nachdenken, den er verursacht. Sofern der Betrag zurückerstatte wurde, gibt es aus meiner Sicht keinen Grund für eine negative Kritik. Allerdings auch keinen für eine positive, daher bewerte ich in diesen Fällen einfach gar nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
M210 Geschrieben 12. Juni 2017 Teilen Geschrieben 12. Juni 2017 Aaaach was. Kommerzielle Anbieter lassen negative Bewertungen streichen. Also immer rein damit! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kuchenfreund Geschrieben 12. Juni 2017 Teilen Geschrieben 12. Juni 2017 Zumindest bei teureren Artikeln schaue ich mir ganz gerne vorher die Bewertungen an. Und wenn da zu viel dabei ist, was nach Ärger aussieht, weiß ich immerhin, wo ich NICHT kaufen brauche. Von daher finde ich es gut, dass es bei Ebay ein Bewertungssystem gibt, und dass das auch genutzt wird. Klar macht man auch mal Fehler. Wenn jemand falsche oder defekte Ware verschickt, bzw. sich ein Fehler in die Artikelbeschreibung geschlichen hat, finde ich das nicht schlimm, solange die Rückabwicklung einigermaßen professionell abläuft. Aber wenn ich Ewigkeiten meiner Ware bzw. meinem Geld hinterher rennen muss, zig Mails schreiben muss und den Eindruck bekomme, der Verkäufer will mich verarschen, dann bin ich halt unzufrieden, und dann schreibe ich garantiert nicht "Top Ebayer, gerne wieder!" in die Bewertung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
klugscheißer Geschrieben 12. Juni 2017 Teilen Geschrieben 12. Juni 2017 Btw. Er wird den Kauf auch abgebrochen haben, da er vermutlich nicht soooo gerne Ebay Gebühren zahlt, wenn es nicht zum Kauf gekommen ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Herr Gawasi Geschrieben 12. Juni 2017 Teilen Geschrieben 12. Juni 2017 eBay Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
benji Geschrieben 12. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 12. Juni 2017 (bearbeitet) vor 13 Stunden schrieb klugscheißer: Btw. Er wird den Kauf auch abgebrochen haben, da er vermutlich nicht soooo gerne Ebay Gebühren zahlt, wenn es nicht zum Kauf gekommen ist. Falsch. Wenn der Kauf rückabgewickelt wird, sprich Ware retour und Bezahlung erstattet, werden die Gebühren nicht erhoben. Zumindest war das bei mir so, wenn ich was verkauft hatte, der Käufer unzufrieden war und der Handel im Endeffekt nicht stattfand. Wurde hingegen die Ware noch nicht versendet und auch nicht bezahlt, dann muss der Kauf in der Tat abgebrochen werden, damit keine Gebühren anfallen. Bin mir aber nicht ganz sicher. Bearbeitet 12. Juni 2017 von benji Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
benji Geschrieben 12. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 12. Juni 2017 vor 23 Stunden schrieb Merde Vela: Es geht wohl eher um Uneinsichtigkeitkeit und ewiges Gehacke von seiten des Verkäufers. Da wäre ich auch grätig. So isses. Ok wäre gewesen: Falsche Größe geliefert - Info an den Verkäufer - Retourenschein geschickt - Reifen zurückgeschickt - Geld zurückerstattet. Meine Enttäuschung, den offenbar allerletzten im freien Handel befindlichen Weatherman in 3.50-10 nicht bekommen zu haben, ist zwar groß. Aber nicht ausschlaggebend dafür, daß ich mächtig sauer bin. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
klugscheißer Geschrieben 13. Juni 2017 Teilen Geschrieben 13. Juni 2017 Ok, kannte ich so bisher nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blue Baron Geschrieben 13. Juni 2017 Teilen Geschrieben 13. Juni 2017 Am 12.06.2017 um 09:07 schrieb M210: Aaaach was. Kommerzielle Anbieter lassen negative Bewertungen streichen. Also immer rein damit! Sowas geht? Ich will mein Ebay von 1999 zurück. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
M210 Geschrieben 13. Juni 2017 Teilen Geschrieben 13. Juni 2017 Geht. Ebay 1999, als man per 56K Modem die Sekunden von 120 bis 30 zurückgezählt und dann geboten hat. Und dann gehofft. 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PK-HD Geschrieben 13. Juni 2017 Teilen Geschrieben 13. Juni 2017 vor einer Stunde schrieb M210: Geht. Ebay 1999, als man per 56K Modem die Sekunden von 120 bis 30 zurückgezählt und dann geboten hat. Und dann gehofft. Wohnst du hinterm Mond? 1999 hatte man längst ISDN. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lehrbua Geschrieben 13. Juni 2017 Teilen Geschrieben 13. Juni 2017 vor 1 Minute schrieb PK-HD: Wohnst du hinterm Mond? 1999 hatte man längst ISDN. aber nicht in AUT. leider Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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