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Quattrini M200 auf Lambretta Motor - geht das?


Powes

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Ich bin gerade noch am Ansaugstutzen, dieser muss jetzt erst gedruckt werden. Hoffentlich passt jetzt der Vergaser genau zwischen den Choke und die Haube. Bei der letzten Version ist der Vergaser leicht an der Haube angelegen. Auslassstutzen und Kühlhaube fehlen auch noch. 

image.jpg

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  • 2 Wochen später...
Am 27.7.2018 um 11:06 schrieb athanasius:

Mikuni TM35 wäre vorhanden, ansonsten wohl auch leichter verfügbar und zumindest kurz. Aber ich weiß nicht ob er so schräg stehen darf.

Fürs Protokoll, Topham sagt:

"Der Vergaser kann bis zu maximal 20° geneigt werden."

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Der sagt, was ihm gerade einfällt.:whistling:

Früher waren's nur 15° ... KLICK

oder er sprach von nur 10° ... KLACK

beim schon leicht angeschrägtren 30TMX-Gehäuse.

Warum sollte der lotrecht gebaute 35TMX schräger stehen dürfen?

Bearbeitet von T5Rainer
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Nein, ende der Woche möchte ich den Kopf für den Brennraum bearbeiten und die Kanäle für die Überströmer tiefer setzen, da die Platte diese beschränkt. Mein Ansaugstutzen fällt jetzt leider erst in 10 Tagen aus dem Drucker. Wenn dieser passt, geht der Zylinder zum beschichten und ich kann den Block in der Zeit montieren. Auslassstutzen habe ich fertig für den RB Franspeed und Kühlhaube ist auch soweit, dass ich nur noch die Schnitte vom aufbiegen verschweißen muss. Am zweiten Block ist der Kurbeltrieb und die Platte auch fertig, ich hoffe er ist schneller als ich, da der Zylinder schon beschichtet ist und der Kopf bereits beauftragt. Ich habe zudem kein Fahrzeug zum einhängen und bräuchte erstmal einen Prüfstand, wo ich nur den Motor einhängen kann.

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da finden sich sicher noch ein paar andere anlagen.

und wennst bier mitbringst ist sicher auch der T5rainer am start...aber kein oettinger, da bekommt der rainer sodbrennen nach der 5ten halbe.

 

 

 

 

soll ich lieber semmeln im 10er netz vom aldi besorgen?

 

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    • Kleine "Gepäckträgerkunde". Wer weiß, wofür es mal gut ist...       Gepäckträger mit Einlochbefestigung gab es für z.B. Sprint/V50/PV. Das Modell mit der kleinen Bügelbefestigung, für jeweils spätere Fahrzeuge mit dem länglichen,schwarzen Typenschild, passt tatsächlich an alle 3! Dein Träger ist vermutlich für die frühe Ur-PK,noch mit Zapfenverschluss. PK S/XL 1,2,und Cosa haben 2 Löcher wegen dem Schliessblechverschluss. Sind untereinander aber alle nicht kompatibel! XL 1,und 2,unterscheiden sich z.B. in der Stufe im Blech, wegen der Sitzbank,und der Plastikverkleidung am Heck. Cosa,und XL 2 sehen sich deshalb auch zum Verwechseln ähnlich, allerdings ist der Cosa ca. 2cm länger, sodaß z.B. die vorderen Löcher nicht passen.       Edith ist sich gerade nicht sicher,ob er vielleicht auch zur T5 passen könnte?!?   Edith war gerade nochmal im Hochregal,und ist sich Recht sicher, daß es sich um einen T5 Träger handeln müsste,da die PK ca. 10 cm höher sind,dafür aber tiefer montiert werden. Unterer Lochabstand ist auch schmaler.  
    • Die Federstahlplatte ist scheinbar durchgebrochen, und gehört normalerweise aussen,zwischen Rahmen und den Ständerhaltern,damit einerseits die Karosserie nicht vom Ständer durchgescheuert wird,und etwas mehr Halt hat,bzw. während der Fahrt nicht klappern kann.     Der kleine "Zuhaltebügel" gehört vermutlich an eine Poppnietzange,Blech-,oder Rosenschere,oder ähnlichem.     Das kapiere ich nicht so ganz...     Der Link zeigt das einzelne Pedal als Ersatzteil. Grundplatte,Bolzen,etc.,gibt's doch alles einzeln. Dein Pedal ist doch komplett.Da fehlt doch nix. Darum versteh' ich nicht,was Du meinst...  
    • Sorry bin nicht so aktiv hier und hab über die Suche nichts gefunden.  Darum hab ich mal gefragt. Hätte ja sein können das jemand eine schnelle Antwort hat oder weiß wo ich suchen kann. 
    • Link oben anklicken, da kannst Du Dir die bei Aliexpress recht gut anschauen.
    • Den Prüfer bitten, in der ABE Nr. 2212 (vom 02.03.1959) des Fahrzeugs nachzusehen. Dann auf § 72 Übergangsbestimmungen der StVZO verweisen. Demzufolge sind die Angaben in der ABE und §59 aus der Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 06.12.1960 gültig. „…. gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder auf einem angenieteten Schild oder in anderer Weise dauerhaft angebracht sein ….“
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